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Sie können ein Studentenvisum in den Niederlanden beantragen, wenn Sie von einer niederländischen Bildungseinrichtung akzeptiert wurden.
Trotzdem benötigen Sie je nach Nationalität möglicherweise überhaupt kein niederländisches Visum, um in den Niederlanden zu studieren.
Wer benötigt ein niederländisches Studentenvisum?
Ein niederländisches Studentenvisum und eine Aufenthaltserlaubnis zum Studieren in den Niederlanden sind für alle erforderlich, außer:
Bürger aus der EU, dem EWR oder der Schweiz.
Familienangehöriger eines Bürgers aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. Diese Kategorie benötigt keine Aufenthaltserlaubnis für die Niederlande, muss jedoch eine Überprüfung nach EU-Recht (Bescheinigung des rechtmäßigen Aufenthalts) beantragen.
Wenn Sie jedoch unter die oben genannten Kategorien fallen und länger als drei Monate in den Niederlanden studieren möchten, müssen Sie sich nur bei den örtlichen niederländischen Behörden anmelden.
Welche Arten von Studentenvisa für die Niederlande gibt es?
- Studentenvisum für den kurzfristigen Aufenthalt in den Niederlanden. Diese wird ausgestellt, wenn Ihr Kurs/Ihre Ausbildung weniger als drei Monate dauert.
- Niederländisches Studentenvisum für weiterführende und berufliche Kurse. Es wird normalerweise Studenten aus Suriname, Indonesien oder Südafrika gewährt, aber auch andere können berechtigt sein. Sie müssen jedoch eine Familie in den Niederlanden haben, Niederländisch sprechen und schreiben können.
- Studentenvisum für den langfristigen Aufenthalt in den Niederlanden. Sie wird auch als Aufenthaltserlaubnis für Studenten bezeichnet und ermöglicht es Studenten, ihr Studium in den Niederlanden für bis zu fünf Jahre zu absolvieren.
Wie kann ich ein niederländisches Studentenvisum beantragen?
Sie können ein niederländisches Studentenvisum nicht selbst beantragen. Die Bildungseinrichtung, an der Sie studieren werden, stellt für Sie den Antrag.
Um in den Niederlanden zu studieren, benötigen Sie eine befristete niederländische Aufenthaltserlaubnis. In manchen Fällen müssen Sie auch ein MVV (Visum für den längerfristigen Aufenthalt) beantragen . Dadurch kann der Inhaber in den Niederlanden bleiben, während er auf seine niederländische Aufenthaltserlaubnis wartet.
Wenn Sie eine MVV benötigen, kann Ihr Zusammenführender beide Genehmigungen gleichzeitig über das Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV) direkt bei dem Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND) beantragen.
Ihr Sponsor muss vom IND anerkannt sein. Um anerkannt zu werden, müssen sie den Verhaltenskodex für internationale Studierende im Hochschulbereich unterzeichnet haben. Dieser Kodex stellt sicher, dass die Universitäten ausländischen Studenten eine effektive und zugängliche Ausbildung anbieten.
Was sind die Voraussetzungen für ein niederländisches Studentenvisum?
Da Ihr Sponsor den Antrag in Ihrem Namen stellt, stellt er Ihnen auch die vollständige Liste der erforderlichen Dokumente zur Verfügung. Verschiedene Universitäten können unterschiedliche Anforderungen und Bedingungen haben.
Einige der Standardanforderungen für ein niederländisches Studentenvisum umfassen jedoch:
1) Erforderliche Standarddokumente für jedes Visum in die Niederlande.
2) Ihre akademischen Zeugnisse.
3) Ein offizielles Schreiben der Bildungseinrichtung, an der Sie studieren werden.
4) Ein kompletter Studienplan. Sie müssen erklären, warum Sie dieses Fach studieren möchten und wie es mit Ihrem bisherigen Studium zusammenhängt.
5) Nachweis, dass Sie sich während Ihres Studiums finanziell unterstützen können. Sie müssen ungefähr 870 € pro Monat haben.
6) Reise- und Krankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthaltes.
7) Niederlande Studentenvisum-Antragsgebühr. Die aktuellen Gebühren für Studentenvisa in den Niederlanden finden Sie hier.
8) Tuberkulose-Test. Sie müssen es innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden mitnehmen, sonst wird Ihnen Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis entzogen.
9) Sie müssen an der Universität/Hochschule, an der Sie studieren möchten, immatrikuliert sein.
10) Sie müssen für einen ganztägigen Kurs angemeldet sein.
11) Einkommensnachweis.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Originale aller Ihrer Dokumente sowie Fotokopien für jedes Dokument haben müssen, einschließlich Reisepass und früherer Visa.
Denken Sie auch daran, dass alle Ihre offiziellen Dokumente von einer Regierungsbehörde in Ihrem Land legalisiert oder beglaubigt werden müssen. In einigen Fällen dient ein Apostille Stempel als ausreichende Beglaubigung. Manchmal müssen Ihre Dokumente auch von der niederländischen Botschaft/dem niederländischen Konsulat in Ihrem Land legalisiert werden.
Alle Ihre Dokumente müssen entweder in niederländischer, englischer, französischer oder deutscher Sprache vorliegen. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen sie von einem beglaubigten Übersetzer für Niederländisch übersetzt und zusammen mit den Originalen eingereicht werden.
Wie lange gilt ein niederländisches Studentenvisum?
Ein niederländisches Studentenvisum gilt nur so lange wie Ihr Studienprogramm. Es erlaubt dem Inhaber, bis zu fünf Jahre im Land zu bleiben, um sein Studium abzuschließen.
Zur Vorbereitung kann sich der Student auch vor dem Studium um einen einjährigen Aufenthalt bewerben. Nach dem Abschluss können die Studierenden eine Aufenthaltserlaubnis für das Orientierungsjahr beantragen, die es ihnen ermöglicht, ein Jahr lang in den Niederlanden zu bleiben, um Arbeit zu suchen.
Denken Sie daran, dass Sie in jedem akademischen Jahr einen Fortschritt von mindestens 50 % der erforderlichen Credits erzielen müssen. Wenn Sie dies nicht tun, kann Ihnen Ihr Studentenvisum entzogen werden.
Kann ich mit einem niederländischen Studentenvisum arbeiten?
Ja, Sie können arbeiten, wenn Sie mit einem Studentenvisum in den Niederlanden sind. Allerdings gibt es Einschränkungen:
- Sie dürfen nur maximal 16 Stunden pro Woche arbeiten.
- Vollzeitbeschäftigung ist nur in den Monaten Juni, Juli und August möglich (Saisonarbeit).
- Sie benötigen eine Arbeitserlaubnis. Ihr Arbeitgeber muss diese für Sie erwerben.
- Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Praktikum absolvieren, benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis. Ihr Arbeitgeber muss jedoch eine Praktikumsvereinbarung mit Ihnen und Ihrer Hochschule abschließen.
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