Visa
Eine elektronische Reisegenehmigung (eRG)Sprache
Urdu, EnglishAutoverkehr
LinksverkehrTelefoncode
+92Währung
Pakistan RupeeCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Versicherungspolice empfohlenMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateRegeln für Einreise und Aufenthalt
Transitregeln
Eintritt mit Haustieren
Zollbestimmungen
Informationen für Fahrer
- Gegen Vertreter der Behörden, Zivilisten sowie Ausländer (diplomatische Offiziere und internationale Organisationen) werden regelmäßig Terrorakte mit zahlreichen Menschenopfern verübt.
- Es gibt häufig Fälle von Entführungen von Menschen, einschließlich Ausländern, für Lösegeld oder politische Forderungen.
- In regelmäßigen Abständen wird an großen Flughäfen der "rote" Alarmpegel eingeführt, wodurch die Wirkung aller temporären Durchgänge zum Flughafen automatisch aufgehoben wird.
- Neben dem Terrorismus ist die Kriminalität eine ernsthafte Bedrohung.
Die meisten Bürger der Welt benötigen ein Visum, um Pakistan zu besuchen.
Im Allgemeinen gibt es 3 Möglichkeiten, ein Visum zu erhalten:
- bei den offiziellen Vertretungen des Landes (Botschaft/Konsulat);
- bei der Ankunft ein Visum beantragen;
- Beantragung eines elektronischen Visums (Liste der Länder, die ein elektronisches Visum ausstellen können).
Visum bei der Ankunft in Pakistan
Die pakistanische Regierung bietet 2 Kategorien von Visa bei der Ankunft an: für touristische und geschäftliche Zwecke. Das Visum ist für 30 Tage gültig. Sie können Ihr Visum innerhalb Pakistans über das Online-System verlängern.
Sie müssen einen Online-Antrag mindestens 48-72 Stunden vor Ihrer Reise nach Pakistan einreichen, um eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) zu erhalten. Nachdem Sie die ETA erhalten haben, können Sie nach Pakistan reisen.
Touristenvisum bei Ankunft (siehe die Liste der Länder, deren Bürger ein Touristenvisum bei Ankunft erhalten können). Das Visum ist 30 Tage lang gültig, kann aber verlängert werden.
Außerdem:
- Ausländische Staatsangehörige indischer Herkunft können in dieser Kategorie ein Visum für den religiösen Tourismus beantragen.
- Reiseveranstalter, die vom Directorate of Tourism Services of Pakistan (DTS) zugelassen sind, können Reisegruppen in dieser Kategorie unterbringen.
Erforderliche Dokumente für den Erhalt eines Touristenvisums bei der Ankunft:
- Foto;
- Reisepass;
- Einladungsschreiben des Sponsors oder Angaben zur Hotelbuchung im Falle eines Einzelreisenden;
- Einladungsschreiben eines vom Department of Tourist Services benannten Reiseveranstalters im Falle einer Gruppe.
Dauer und Gültigkeit
- Ein Touristenvisum ist 30 Tage lang gültig;
- Staatsangehörige Malaysias, der Türkei und der Vereinigten Arabischen Emirate können bei ihrer Ankunft ein 30-Tage-Visum für die mehrfache Einreise erhalten.
Achtung!
Staatsangehörige der folgenden Länder brauchen kein Visum zu beantragen:
- Vereinigte Arabische Emirate
- Bahrain
- Königreich Saudi-Arabien
- Oman
- Katar
- Kuwait
Staatsangehörige der oben genannten Golfstaaten müssen für die Einreise nach Pakistan lediglich ihren gültigen Reisepass vorlegen.
Pakistans elektronisches Touristenvisum (eVisa)
Das e-Visum ist ein Online-Verfahren zur Beantragung eines Visums für Reisen nach Pakistan. Dieses Visum erlaubt die einmalige Einreise und ist für maximal 90 Tage gültig.
Pakistan hat ein E-Visum nur für touristische und geschäftliche Zwecke, und E-Visa werden online ausgestellt. Ein E-Visum wird innerhalb von 48-72 Geschäftsstunden ausgestellt und ist bis zu 3 Monate gültig. Nachdem Sie das Online-Antragsformular ausgefüllt und die Visumantragsgebühr bezahlt haben, erhalten Sie Ihr E-Visum per E-Mail innerhalb von 3 Werktagen, je nach dem von Ihnen gewählten Visumstatus.
Darüber hinaus hat die pakistanische Regierung ein kostenloses elektronisches Visum vor der Ankunft (Touristenvisum) für Bürger aus 126 Ländern eingeführt .
Was ist ein Visum vor der Ankunft (für Touristen)?
Ab dem 14. August 2024 können Touristen aus 126 Ländern (die vollständige Liste finden Sie hier) vor ihrer Ankunft in Pakistan kostenlos online ein Visum beantragen. Dieses Visum wird für Reisen nach Pakistan zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ausgestellt. Sie können es über das offizielle Nadra-Visumantragsportal beantragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie das Visum mindestens 24 Stunden vor Ihrer geplanten Reise nach Pakistan beantragen müssen.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines E-Visums für Pakistan:
- Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten über das Datum Ihrer Ausreise hinaus (mindestens 1-2 freie „Visaseiten“).
- Foto (innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen, Größe 3x4 cm).
- Einladung oder Hotelreservierung.
Wenn Sie in Pakistan ankommen, müssen Sie außerdem Folgendes vorlegen
- Ein ausgedrucktes E-Visum für Pakistan.
- Reiseroute.
- Buchung eines Flugtickets
- Gültige (bestehende) Hotel-/Unterkunfts-/Reservierungsbuchung mit vollständiger Adresse (Name, Straße, Ort, Postleitzahl, Kontaktinformationen, Buchungslink usw.).
- Einladungsschreiben (falls vorhanden).
Ein Touristenvisum wird in offiziellen Vertretungen (Botschaft/Konsulat) ausgestellt.
- Das Visumantragsformular wird in englischer Sprache ausgefüllt;
- Reisepass;
- 4 Farbfotos 3,5x4,5;
- Interner Reisepass;
- Einladung an das Land;
- Bestätigung der Buchung eines Flugtickets;
- Bestätigung der Hotelreservierung.
Ein Visum für Bergsteigen und Trekking sollte als separate Kategorie zugewiesen werden
- Bergsteigen. Die Liste der Berge, für die Sie ein Visum ausstellen können, finden Sie hier
- Tracking. Die Liste der Tracks, für die ein Visum ausgestellt werden kann, können Sie hier einsehen.
- Reisepass;
- Foto;
- Antragsformular für Bergsteiger (es ist erforderlich, wenn der Antrag in der Unterkategorie "a" eingereicht wird);
- Antragsformular für die Reise (erforderlich, wenn der Antrag in der Unterkategorie "b" eingereicht wird);
- Sponsoring-Schreiben/ Vereinbarung mit dem benannten Reiseveranstalter durch das Department of Tourism Services (DTS). Bitte beachten Sie: Ihr Sponsoring-Schreiben/Ihre Vereinbarung muss von einem vom DTS autorisierten Reiseveranstalter vorgelegt werden;
- Eine Liste aller Teilnehmer, die den Antragsteller zu Bergsteiger- oder Trekkingzwecken begleiten, wenn der Antragsteller sie zum Zeitpunkt des Antrags hat.
- Einen ausländischen Reisepass, der mindestens 6 Monate nach Ende der Reise gültig ist;
- 4 Passfotos von 3,5 x 4,5 cm und eines der Fotos sollte dem Antragsformular beigefügt werden;
- Den in englischer Sprache ausgefüllten und vom Antragsteller persönlich unterzeichneten Fragebogen;
- Flugtickets/Reisedokumente für die gesamte Strecke;
- Eine Kopie des ausländischen Passes (die erste Seite mit den Daten des Antragstellers und Seiten mit Visa);
- Eine Kopie aller ausgefüllten Seiten des internen Passes (ausgebreitet auf einem A-4-Blatt);
- Ein Visum für das Bestimmungsland, falls erforderlich.
- Eine vom Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft des pakistanischen Ministeriums für Import- und Exportkontrolle ausgestellte Einfuhrgenehmigung einholen.
- Das Tier muss mit einem 15-stelligen Mikrochip implantiert werden, der der Norm ISO 11784/11785 entspricht. Die Mikrochip-Nummer ist auf der Gesundheitsbescheinigung anzugeben;
- Das Tier muss 30 Tage bis 12 Monate vor seiner Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein;
- hunde müssen von 21 Tagen bis 12 Monate vor dem Reisedatum gegen Staupe, infektiöse Hepatitis, Leptospirose und Parvovirus geimpft werden;
- katzen müssen zwischen 21 Tagen und 12 Monaten vor Reiseantritt gegen Rhinotracheitis, Panleukopenie und Calicivirus geimpft werden;
- ein Tollwut-Titertest ist optional;
- Veterinärbescheinigung;
- Behandlung gegen Parasiten vor der Einreise ist obligatorisch;
- Vögel, wirbellose Tiere, tropische Fische, Amphibien und Nagetiere unterliegen keinen Anforderungen an die Tollwutimpfung, müssen aber möglicherweise andere Anforderungen erfüllen, die bei den zuständigen Behörden ihres Landes/Bestimmungslandes zu überprüfen sind.
- Bis zu 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 4,4 Pfund (2 kg) Blatttabak (für Personen ab 18 Jahren);
- Persönliche Gegenstände und Geschenke bis zu $ 100 pro Person.
- Persönlicher Schmuck (höchstens 1.500 USD pro Person);
- Toilettenartikel, elektrischer Rasierer,
- Medaillen, Preise;
- Bügeleisen (1 Stück);
- Haartrockner (1 St.),
- Spielzeug und persönliche Gegenstände für Kinder;
- Mobiltelefon (1 Stück);
- Armbanduhr (1 Stück);
- Radio- oder Tonbandgerät (1 Stück);
- VCR oder VCD oder DVD-Player (1 PC);
- Videokamera (1 Stk.);
- Laptop oder Desktop-PC (1 Stück);
- Professionelle Werkzeuge und Ausrüstungen im Wert von höchstens 5.000 USD;
- Alte und gebrauchte Möbel, Lampen, Geschirr, Besteck, Küchenutensilien, Teppiche, Bettwäsche;
- Handwagen;
- Ein Rollstuhl für den persönlichen Gebrauch.
- Alkoholische Getränke;
- Videos und Druckerzeugnisse mit erotischen und antireligiösen Inhalten (in der Kategorie "erotische" pakistanische Zollbeamte können gewöhnliche Zeitschriften mit Fotos von halbnackten Frauen enthalten);
- Frisches Fleisch und Konserven;
- Arzneimittel und medizinische Zubereitungen, die Suchtstoffe enthalten;
- Pflanzen und Samen (Ausnahme sind Blumen ohne Boden, in diesem Fall ist jedoch ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich);
- Einige Obst- und Gemüsesorten;
- Bodenproben;
- Fisch und roher Kaviar;
- Milchprodukte und Eier (aus einigen Ländern);
- Alle Arten von Streichhölzern und Feuerzeugen (obwohl keine Suche durchgeführt wird, um sie zu identifizieren);
- Gefälschte Erzeugnisse und Fälschungen;
- Waffen, die gemäß der Gesetzgebung der Islamischen Republik unter die Kategorie der illegalen Waffen fallen (für die Einfuhr von Jagdwaffen müssen Sie eine speziell ausgestellte Genehmigung haben).
- Jeder Betrag von Bargeld, Reiseschecks und Debitkarten kann nach Pakistan gebracht werden, aber Beträge über $ 10.000 oder den Gegenwert in Fremdwährung müssen deklariert werden. Beim Import von Gold ist eine Deklaration obligatorisch.
- Verboten: 50 und 100 Rupien Noten und mehr.
- Landeswährung (Pakistanische Rupie-PKR): bis zu 100 PKR;
- Die State Bank of Pakistan geht von einer Umrechnung von max. PKR 500 in Fremdwährung aus, wenn Sie in Pakistan einen Umtauschbeleg vorlegen.
- Fremdwährung: in Banknoten und Reiseschecks ohne Einschränkungen.
Sie können eine internationale Fahrerlaubnis (IDP) verwenden, um ein Auto in Pakistan zu mieten. Pakistan fährt auf der linken Seite, aber Rechtslenkung ist nicht verboten.
Hinweis für Fahrer:
- Das Mindestalter ist 18 Jahre.
- Ein Sicherheitsgurt ist erforderlich
- Kindersitze sind erforderlich
- Die Hände frei ist erforderlich
- Betrunkenes Fahren ist in Pakistan illegal.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h in städtischen Gebieten, 80 km auf öffentlichen Straßen und 120 km/h auf der Autobahn.
- Die Autoversicherung ist obligatorisch.
HOTLINE CONNECTIONS
ONLINE CHAT
PRODUCT CHAT
HOTLINE CONNECTIONS
ONLINE CHAT
PRODUCT CHAT
Alle Materialien und Artikel sind Eigentum von VisitWorld.Today und werden durch internationale Normen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Bei der Verwendung von Materialien ist die Zustimmung von VisitWorld.Today erforderlich.