Visa
Visum erforderlichSprache
Urdu, EnglishAutoverkehr
LinksverkehrTelefoncode
+92Währung
Pakistan RupeeCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Versicherungspolice empfohlenMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateArbeit/Geschäft
Geschäftsvisum
Um ein E-BIL (E-Business Invitation Letter) zu erhalten, klicken Sie hier hier.
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Reisen nach Pakistan für geschäftliche Zwecke.
Ein solches Visum wird Ausländern ausgestellt, um Investitionen im Land zu erleichtern. Die pakistanische Regierung stellt Geschäftsleuten aus den in den folgenden Kategorien aufgeführten Ländern ein Einreisevisum für mehrere Jahre zur Verfügung:
Wichtig! Bürger der aufgeführten Länder können dieses Visum beantragen.
Sie können auch ein Geschäftsvisum bei der Ankunft beantragen. Überprüfen Sie hier hier Ihre Berechtigung.
Geschäftsvisum für Bürger Chinas (CPEC)
Chinesische Staatsangehörige, deren Unternehmen mit CPEC-Projekten verbunden sind und die Anforderungen erfüllen, können dieses Visum beantragen.
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Bei beiden Optionen gelten die gleichen Regeln und die Liste der erforderlichen Dokumente!
Sie können zwei Arten von Visa online beantragen:
- Erstes Mal (Neu): Sie können ein neues Visum beantragen, wenn Sie kein gültiges Pakistan-Visum haben.
- Verlängerung: Sie können eine Visumverlängerung beantragen, wenn Sie ein gültiges pakistanisches Visum haben und Ihren Wohnsitz in Pakistan haben.
Erforderliche Unterlagen:
- Foto;
- Reisepass;
- Bestätigung der Registrierung des einladenden Unternehmens (SECP/Handelskammer-Zertifikat);
- Eine der folgenden Angaben:
- ein Empfehlungsschreiben der CC&I des betreffenden ausländischen Landes;
- Einladungsschreiben der Unternehmensorganisation E-BIL;
- Empfehlungsschreiben des BOI Honorary Investment Adviser/Commercial Attache.
Wichtig! Sie müssen einen Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt hochladen, wenn Sie sich nicht in Ihrem Heimatland befinden und ein Visum aus einem Drittland beantragen, dies ist eine obligatorische Voraussetzung! Im Falle einer Visumsverlängerung - bitte einen Nachweis über ein gültiges pakistanisches Visum hochladen, auch der Visumstempel muss im Reisepass vorhanden sein.
Gültigkeitsdauer des Visums:
- Ein Geschäftsvisum kann für bis zu 5 Jahre ausgestellt werden.
- Das Geschäftsvisum gilt für mehrere Einreisen nach Pakistan.
- Im Falle einer Verlängerung stellen Sie bitte sicher, dass Sie ein gültiges Pakistan-Visum haben und ebenfalls in Pakistan wohnhaft sind.
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Arbeitsvisum
Sie können zwei Arten von Visa online beantragen:
- Erstes Mal (Neu): Sie können ein neues Visum beantragen, wenn Sie kein gültiges Pakistan-Visum haben.
- Verlängerung: Sie können eine Visumverlängerung beantragen, wenn Sie ein gültiges pakistanisches Visum haben und Ihren Wohnsitz in Pakistan haben.
Ein Arbeitsvisum ist je nach Zweck in vier Arten unterteilt:
- 1. Eine Reise nach Pakistan zum Zweck der Beschäftigung
- Ausländische Staatsangehörige, die ein gültiges Jobangebot haben und die Voraussetzungen erfüllen, sind berechtigt, dieses Visum zu beantragen.
- Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie auf der Website.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass;
- Foto;
- SECP-Registrierungsschreiben des Unternehmens;
- Empfehlungsschreiben der BOI (im Falle einer Verlängerung obligatorisch);
- Kontaktdaten des Sponsors;
- Verpflichtungserklärung auf Briefkopf des Unternehmens/im Falle eines von der CPEC/Regierung genehmigten Projektbeschreibens der betreffenden Abteilung/des betreffenden Ministeriums;
- Lebenslauf des Antragstellers;
- Anschreiben auf dem Briefkopf des Unternehmens;
- Unternehmensprofil;
- Arbeitsvertrag;
- FBR NTN Zertifikat des Unternehmens.
Dauer und Geltungsdauer:
- Ein Arbeitsvisum für die Einreise kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten ausgestellt werden (einmalige Einreise).
- Ein erweitertes Arbeitsvisum kann für bis zu 2 Jahre (Mehrfacheinreise) erteilt werden.
2. Visum für die Arbeit an CPEC-Projekten
Chinesische Staatsangehörige, die ein gültiges Stellenangebot in CPEC-Projekten haben und die Anforderungen erfüllen, sind berechtigt, dieses Visum zu beantragen.
Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie auf der Website.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass;
- Foto;
- SECP-Registrierungsschreiben des Unternehmens;
- Kontaktdaten des Sponsors;
- Verpflichtungserklärung auf Briefkopf des Unternehmens/im Falle eines von der CPEC/Regierung genehmigten Projektbeschreibens der betreffenden Abteilung/des betreffenden Ministeriums;
- Lebenslauf des Antragstellers;
- Anschreiben auf dem Briefkopf des Unternehmens;
- Unternehmensprofil;
- Arbeitsvertrag;
- FBR NTN-Bescheinigung des Unternehmens;
- Empfehlungsschreiben der BOI (obligatorisch bei Verlängerung).
Dauer und Geltungsdauer:
- Ein Einreisevisum kann für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren (einfach/mehrfach) erteilt werden.
- Ein erweitertes Arbeitsvisum kann für bis zu 2 Jahre (Einzel/Mehrfacheinreise) erteilt werden.
3. Eine Reise nach Pakistan als Journalist
Alle Journalisten können sich vorbehaltlich der Genehmigung bewerben. Eine Antwort ist vom Presseattache und den Verbindungsbüros der relevanten Medien erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Foto;
- Reisepass;
- Ein Schreiben einer Medienagentur/-organisation;
- Empfehlung des Ministeriums für Information und Rundfunk/Presseattaché/Pak-Mission im Ausland.
Dauer und Geltungsdauer:
- Für akkreditierte und pakistanische Medien ist das Visum genehmigungspflichtig für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig.
- Für Journalisten, die nicht in Pakistan wohnen, ist ein Visum, das für 3 Monate oder länger gültig ist, genehmigungspflichtig.
4. Als Haushaltshilfe nach Pakistan reisen
Hausangestellte, die mit Unterstützung ihrer Arbeitgeber in Pakistan arbeiten und leben möchten, können dieses Visum beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
- Foto;
- Reisepass;
- Kontaktdaten des Arbeitgebers;
- eine von der zuständigen Behörde ordnungsgemäß beglaubigte Kopie des Vertrags;
- NOC der betroffenen Botschaft.
Dauer und Geltungsdauer:
- Ein Visum kann für 1 Jahr erteilt werden.
- Das Visum für Hausangestellte kann um 1 Jahr plus doppelte Einreise verlängert werden.
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Wichtig! In jedem Fall müssen Sie einen Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt hochladen. Wenn Sie sich nicht in Ihrem eigenen Land befinden und ein Visum aus einem Drittland beantragen, ist dies zwingend erforderlich! Im Falle einer Visumsverlängerung - bitte einen Nachweis über ein gültiges pakistanisches Visum hochladen, auch der Visumstempel muss im Reisepass vorhanden sein.
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