Visa
Visum erforderlichWährung
polnischer ZłotySprache
PolnischTelefoncode
+48Autoverkehr
RechtsverkehrDurchschnittsgehalt
3 490 PLN / pro MonatArbeitswoche
40 StundenCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Versicherungspolice empfohlenBeschäftigungsmöglichkeiten für Ausländer in Polen
Kurzfristige Arbeit
Langfristige Arbeit
Saisonarbeit
Polnisches Arbeitsrecht
Unternehmertum in Polen / Geschäftsvisum
Tipps für die Arbeitssuche in Polen
Arbeitsplätze in Polen für Armenier
Es gibt bestimmte Berufe, die in Polen gefragt sind und die auf dem Arbeitsmarkt besonders beliebt sind. Einige dieser Berufe sind:
- Informationstechnologie (IT): Softwareentwickler, Webentwickler, Systemadministratoren und Cybersicherheitsspezialisten.
- Ingenieure: Maschinenbauingenieure, Elektroingenieure, Ingenieure für Konstruktion und Prozessautomatisierung.
- Medizin: Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Krankenschwestern und -pfleger, Apotheker und medizinische Assistenten.
- Logistik: Logistikmanager, Liefer- und Begleitspezialisten, Logistikanalysten.
- Bauwesen: Bauarbeiter, Poliere, Bauingenieure und Architekten.
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Hotelpersonal, Kellner, Köche und Barkeeper.
- Finanzwesen: Finanzanalysten, Buchhalter, Finanzmanager und Wirtschaftsprüfer.
- Sprachunterricht: Lehrer für Englisch und andere Fremdsprachen, Bildungsberater.
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In Polen gibt es mehrere beliebte Portale für die Stellensuche, auf denen Sie eine Vielzahl von Stellenangeboten finden können. Hier sind einige von ihnen:
- Pracuj.pl: Dies ist eines der beliebtesten Jobportale in Polen, das eine große Zahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen anbietet.
- Jobs.pl: Auch dieses Portal bietet eine Vielzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen, darunter IT, Ingenieurwesen, Finanzen, Medizin und andere.
- Praca.pl: Dieses Portal ist auf Stellenangebote in verschiedenen Bereichen spezialisiert, darunter Bauwesen, Tourismus, Gastgewerbe und andere.
- GoldenLine.pl: Dies ist ein beliebtes Berufsportal, auf dem Sie nicht nur Stellenangebote finden, sondern auch Ihr berufliches Netzwerk aufbauen, mit Fachleuten kommunizieren und nützliche Ressourcen für Ihre berufliche Entwicklung finden können.
Armenischer Bürger, die für einen kurzen Zeitraum in Polen arbeiten möchten, müssen zunächst ein Arbeitsvisum erhalten, bevor sie ihre Beschäftigung aufnehmen können. Je nach Aufenthaltsdauer können sie ein Type D National Work Visa (für Arbeiten über 90 Tage) oder ein Type C Schengen Visa (für Arbeiten bis zu 90 Tagen) beantragen. Auch mit einem Jobangebot ist das Arbeiten ohne Visum nicht erlaubt.
Polen hat vereinfachte Beschäftigungsverfahren für kurzfristige Arbeiten eingeführt, insbesondere in saisonalen Branchen wie Landwirtschaft, Gastgewerbe und Tourismus. Diese Maßnahmen ermöglichen es Visumpflichtigen, legal und effizient auf den polnischen Arbeitsmarkt zuzugreifen.
Schritte für Armenier, um eine kurzfristige Arbeit in Polen zu beantragen
1️⃣ Finden Sie einen Job und sichern Sie sich einen Arbeitsvertrag 🏢
Bevor Armenischer Bürger ein Arbeitsvisum beantragen, müssen sie zunächst einen Job in Polen finden und ein offizielles Jobangebot von einem Arbeitgeber erhalten, der bereit ist, sie legal einzustellen.
✔️ Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsvertrag unterzeichnen (umowa o pracę für Vollzeitbeschäftigung oder umowa zlecenie für temporäre Arbeitsverhältnisse).
✔️ Der Job muss den polnischen Arbeitsgesetzen entsprechen, um den Mindestlohn und die richtigen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
✔️ Bevor der Arbeitnehmer ein Visum beantragt, muss der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis oder eine Beschäftigungserklärung einholen.
2️⃣ Der Arbeitgeber beantragt eine Arbeitserlaubnis oder Erklärung 📄
Um einen ausländischen Arbeitnehmer legal zu beschäftigen, muss der Arbeitgeber bei den polnischen Behörden einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Die Art des Dokuments hängt von der Dauer des Jobs und der Branche ab:
✔️ Arbeitserlaubnis (Zezwolenie na pracę – Typ A, B oder C) – Erforderlich für Nicht-EU-Arbeitnehmer mit einem langfristigen oder spezialisierten Job.
✔️ Erklärung des Arbeitgebers (Oświadczenie o powierzeniu pracy cudzoziemcowi) – Ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Nicht-EU-Staatsbürger, das Arbeiten für bis zu 180 Tage innerhalb von 12 Monaten ermöglicht.
✔️ Saisonarbeitserlaubnis (Zezwolenie na pracę sezonową) – Speziell für Landwirtschaft, Gastgewerbe und Tourismus, gültig bis zu 9 Monate im Jahr.
🔹 Bearbeitungszeit für Arbeitserlaubnisse:
• Erklärung des Arbeitgebers: 7–10 Tage
• Arbeitserlaubnis (Typ A, B, C): 1–2 Monate
• Saisonarbeitserlaubnis: 2–3 Wochen.
🔹 Der Arbeitgeber muss einreichen:
• Passdaten des Arbeitnehmers.
• Jobbezeichnung, Gehalt und Vertragsdauer.
• Geschäftsregistrierungsinformationen des Arbeitgebers.
• Bestätigung, dass der Job den polnischen Arbeitsgesetzen entspricht.
3️⃣ Antrag auf ein polnisches Arbeitsvisum (Typ D oder Typ C) 🛂
Sobald der Arbeitgeber die Genehmigung erhalten hat, muss der Arbeitnehmer bei der polnischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland ein Arbeitsvisum beantragen.
✔️ Typ D Nationales Arbeitsvisum – Ausgestellt für Arbeiten von mehr als 90 Tagen, in der Regel für bis zu 1 Jahr gültig.
✔️ Typ C Schengen Arbeitsvisum – Geeignet für kurzfristige Arbeiten bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.
🔹 Erforderliche Dokumente für ein Arbeitsvisum:
• Ausgefülltes Visumantragsformular.
• Gültiger Reisepass mit mindestens 2 freien Seiten.
• Offizieller Arbeitsvertrag oder Arbeitserlaubnis.
• Erklärung des Arbeitgebers über die Beschäftigung, falls erforderlich.
• Nachweis über eine Unterkunft in Polen.
• Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt.
• Finanznachweise (z. B. Kontoauszüge oder Gehaltsnachweise).
• Biometrische Fotos.
✔️ Bearbeitungszeit: 15–30 Tage, je nach Konsulat.
✔️ Visumgültigkeit: 3–12 Monate, je nach Arbeitsvertrag.
4️⃣ Ankunft in Polen und Arbeitsbeginn ✈️
Nach Ausstellung des Visums kann der Arbeitnehmer nach Polen reisen und die Arbeit gemäß den vereinbarten Vertragsbedingungen aufnehmen.
✔️ Der Arbeitgeber muss das Startdatum des Arbeitnehmers bei den polnischen Behörden registrieren.
✔️ Die Arbeitnehmer müssen die polnischen Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich fairer Arbeitszeiten und Löhne.
✔️ Die Registrierung für die soziale Sicherheit (ZUS) ist erforderlich, um Gesundheits- und Arbeitsleistungen zu erhalten.
🔹 Wichtige gesetzliche Verpflichtungen:
• Arbeitnehmer dürfen die Gültigkeitsdauer ihres Visums ohne Verlängerung nicht überschreiten.
• Ein Jobwechsel erfordert eine neue Arbeitserlaubnis und Visumaktualisierung.
• Nach Ablauf des Visums müssen Arbeitnehmer Polen verlassen oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
📌 Warum eine kurzfristige Arbeit in Polen in Betracht ziehen?
✅ Legale Beschäftigung mit Arbeitnehmerschutz – Mitarbeiter profitieren von fairen Löhnen, Verträgen und sozialer Sicherheit.
✅ Internationale Berufserfahrung sammeln – Eine großartige Gelegenheit, berufliche Fähigkeiten auf dem polnischen Arbeitsmarkt zu entwickeln.
✅ Möglichkeit für eine langfristige Anstellung – Viele kurzfristige Arbeitnehmer erhalten eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses und können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
✅ Schengen-Reiseprivilegien – Inhaber eines Arbeitsvisums können andere Schengen-Länder bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen besuchen.
Armenischer Bürger, die planen, längere Zeit in Polen zu arbeiten, müssen eine vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (Karta Pobytu Czasowego) beantragen. Diese Genehmigung gewährt das Recht, bis zu 3 Jahre lang legal in Polen zu leben und zu arbeiten, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Im Gegensatz zu kurzfristigen Arbeitsgenehmigungen bietet sie mehr Arbeitsplatzsicherheit, rechtliche Stabilität und mögliche Wege zur dauerhaften Niederlassung und beruflichen Entwicklung in Polen.
Wie Bürger aus Armenien langfristig in Polen arbeiten können
1️⃣ Finden Sie einen langfristigen Job in Polen 🏢
Um eine langfristige Arbeitsgenehmigung zu erhalten, müssen Armenischer Arbeiter zunächst ein Jobangebot von einem polnischen Arbeitgeber sichern. Der Job muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen:
✔️ Das Gehalt muss mindestens dem polnischen Mindestlohn entsprechen.
✔️ Der Job muss Vollzeit und rechtlich registriert sein.
✔️ Der Arbeitgeber muss eine Lizenz zur Einstellung ausländischer Arbeiter besitzen.
2️⃣ Der Arbeitgeber beantragt eine Arbeitserlaubnis (Zezwolenie na Pracę) 📑
Nachdem ein Job gesichert wurde, muss der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis (Typ A, B, C, D oder E, je nach Art des Jobs) beim Wojewodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) beantragen.
✔️ Bearbeitungszeit: In der Regel 4-8 Wochen, abhängig von der Arbeitsbelastung des Amtes.
✔️ Die Genehmigung ist arbeitgeberspezifisch – wenn der Arbeiter den Job wechselt, muss er eine neue Genehmigung beantragen.
✔️ Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein polnischer oder EU-Bürger für die Position zur Verfügung steht.
3️⃣ Beantragen Sie ein nationales Arbeitsvisum vom Typ D 🛂
Sobald die Arbeitserlaubnis genehmigt ist, muss der Arbeiter ein nationales Arbeitsvisum vom Typ D bei einem polnischen Konsulat im Heimatland beantragen. Dieses Visum ermöglicht die Einreise nach Polen zu Beschäftigungszwecken.
🔹 Erforderliche Dokumente für den Visumantrag:
• Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit).
• Arbeitserlaubnis, die von den polnischen Behörden ausgestellt wurde.
• Unterzeichneter Arbeitsvertrag.
• Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag oder vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft).
• Finanzielle Nachweise (zur Sicherstellung ausreichender Mittel für Lebenshaltungskosten).
• Krankenversicherungsschutz.
✔️ Bearbeitungszeit: In der Regel 2-6 Wochen, abhängig vom Konsulat.
✔️ Nach der Genehmigung kann der Arbeiter nach Polen einreisen und mit der Arbeit beginnen.
4️⃣ Beantragen Sie eine vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (Karta Pobytu) 🏠
Da Type D-Visa normalerweise nur für 1 Jahr gültig sind, müssen Arbeiter vor Ablauf ihres Visums eine vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantragen, wenn sie länger bleiben möchten. Dies muss beim Wojewodschaftsamt (Urząd Wojewódzki) erfolgen.
🔹 Erforderliche Dokumente für den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung:
• Ausgefülltes Antragsformular.
• Langfristiger Arbeitsvertrag.
• Nachweis eines stabilen Einkommens (Gehalt über dem Mindestlohn).
• Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag oder vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft).
• Krankenversicherungspolice.
• Bestätigung des Arbeitgebers über die fortgesetzte Beschäftigung.
✔️ Bearbeitungszeit: In der Regel 2-6 Monate, abhängig vom Wojewodschaftsamt.
✔️ Legaler Aufenthalt während der Bearbeitung: Wenn der Arbeiter vor Ablauf seines Visums einen Antrag stellt, kann er während des Wartens auf eine Entscheidung legal in Polen bleiben und arbeiten.
5️⃣ Erhalten Sie die vorübergehende Aufenthaltskarte (Karta Pobytu) 📬
Sobald die Genehmigung erteilt wurde, erhält der Arbeiter die vorübergehende Aufenthaltskarte, die ihm erlaubt, bis zu 3 Jahre in Polen zu bleiben und zu arbeiten.
✔️ Arbeitgebergebunden: Die Aufenthaltskarte ist an den Arbeitgeber gebunden – wenn der Arbeiter den Job wechselt, muss er eine neue Genehmigung beantragen.
✔️ Schengen-Reisen: Die Karte ermöglicht visafreies Reisen im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.
Wichtige Tipps für Armenier, die in Polen arbeiten
✔️ Lernen Sie Grundkenntnisse in Polnisch – Es ist nicht immer erforderlich, aber es kann im täglichen Leben und bei der beruflichen Weiterentwicklung hilfreich sein.
✔️ Bleiben Sie über Einwanderungsbestimmungen informiert – Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen können sich ändern, daher ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben.
✔️ Halten Sie alle Dokumente aktuell – Stellen Sie sicher, dass Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen und Krankenversicherungen stets gültig sind.
✔️ Erkunden Sie Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung – Viele Branchen bieten Schulungsprogramme für ausländische Arbeitskräfte an, die zu besseren Jobmöglichkeiten führen können.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, wenn der Zweck seines Aufenthalts darin besteht, auf der Grundlage einer Saisonarbeitserlaubnis zu arbeiten.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, der
- auf der Grundlage eines Visums, das im Zusammenhang mit Saisonarbeit oder im Rahmen der visafreien Regelung erteilt wurde, in das Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereist ist, und zwar in Verbindung mit einem im Antragsregister eingetragenen Antrag auf Erteilung einer Saisonarbeitserlaubnis;
- im Besitz einer Saisonarbeitserlaubnis oder einer Verlängerung einer Saisonarbeitserlaubnis ist, die für einen Zeitraum gültig ist, der die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer oder die im Rahmen der visumfreien Regelung erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen; Ist krankenversichert;
- Hat einen garantierten Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen.
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Um die Genehmigung zu erhalten, muss der Ausländer einen Antrag beim Woiwodschaftsamt seines Wohnsitzes stellen.
Es sollte hinzugefügt werden, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit für einen Zeitraum von höchstens 9 Monaten ab dem Datum der ersten Einreise zum Zweck der Ausübung von Saisonarbeit erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit auch dann erteilt wird, wenn die Umstände des Antrags auf eine solche Erlaubnis nicht erfordern, dass sich der Ausländer länger als drei Monate im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält.
Im Vergleich zu anderen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung ausgestellt werden, ist die Gebühr für die Erteilung dieser Art von Genehmigung niedriger und beträgt 170 PLN.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeit auf der Grundlage der Weihe (oświadczenia) für russische Bürger nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig können Russen, die vor der Einführung der Änderungen legal gearbeitet haben, dies weiterhin tun, allerdings nur bis zum Ablauf der Genehmigung (zezwolenia) oder der Weihe (oświadczenia).
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Wer kann in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?
Die folgenden Ausländer können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten
- denen der Flüchtlingsstatus in Polen zuerkannt wurde;
- denen in Polen subsidiärer Schutz gewährt wurde;
- eine Aufenthaltserlaubnis in Polen erhalten haben
- denen ein bedingter Aufenthalt in Polen gewährt wurde;
- Bürger der EU-Mitgliedstaaten oder der EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum, auf Polnisch EOG) oder Familienangehörige dieser Bürger;
- Opfer von Menschenhandel, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind - weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
- eine Erlaubnis zum Aufenthalt in Polen für einen bestimmten Zeitraum aufgrund einer Heirat mit einem polnischen Staatsbürger oder einem Ausländer erhalten haben, dem der Flüchtlingsstatus, der subsidiäre Schutz, eine Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU, eine bedingte Aufenthaltserlaubnis und vorübergehender Schutz gewährt wurde;
- im Besitz eines gültigen polnischen Ausweises sind
- die studieren, an Berufspraktika teilnehmen, Funktionen in Programmen wahrnehmen, die im Rahmen von EU-Aktivitäten oder anderen internationalen Hilfsprogrammen durchgeführt werden;
- die Lehrer von Fremdsprachen sind;
- die bis zu 30 Tage im Kalenderjahr als Forscher oder Kreative arbeiten;
- Vollzeitstudenten von Hochschuleinrichtungen in Polen, die in Polen auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis studieren, die zum Zweck des Studiums für ein ganzes Jahr ausgestellt wurde.
Anmerkung: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Woiwodschaftsbüro.
Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Der Vertrag sollte Informationen über die Arbeitsbedingungen, das Gehalt, die Arbeitszeiten, die Vertragsdauer und andere Einzelheiten enthalten.
Arbeitszeiten: Die Gesamtarbeitszeit in Polen sollte 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche bei einem vollen Arbeitssonntag nicht überschreiten. Ein verlängerter Arbeitssonntag kann bis zu 48 Stunden pro Woche betragen, aber in diesem Fall muss der Arbeitnehmer in Form von Überstundenvergütung entschädigt werden.
Feiertage: Nach polnischem Recht haben die Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Urlaub, wie Elternurlaub, Krankheitsurlaub und andere, die ebenfalls bezahlt werden.
Gehälter: Ab dem 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn in Polen überarbeitet. Der Mindestlohn beträgt 4.242,00 PLN pro Monat.
In Polen haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Arten von Unternehmensstrukturen zu wählen. Die folgende Liste beschreibt die wichtigsten Merkmale der wichtigsten Unternehmensformen in Polen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Auch bekannt als Sp. z.o.o., ist dies eine Unternehmensform, die für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist, bei der die Gründer nur in Höhe des in das Unternehmen investierten Kapitals haften.
- Aktiengesellschaft: Eine Aktiengesellschaft ist ebenfalls eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; die Anleger haften nur in Höhe des von ihnen investierten Kapitals, aber eine Aktiengesellschaft kann auch an einer Börse notiert sein.
- Personengesellschaften: Es gibt verschiedene Formen, z. B. die Kommanditgesellschaft und die offene Handelsgesellschaft. Die Gründer sind in unterschiedlichem Maße verantwortlich.
- Einzelunternehmen: Die einfachste Unternehmensform und diejenige mit der größten Verantwortung des Gründers.
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Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Polen ist einfach. Jedes Unternehmen muss sich registrieren lassen und eine spezielle Identifikationsnummer (REGON und NIP) erhalten, sowie sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, je nachdem, welche Tätigkeiten es ausübt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Polen beschrieben:
- Wählen Sie die Art des Unternehmens: Wie bereits erwähnt, können Investoren zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen, was sich auf den gesamten Prozess der Unternehmensgründung auswirkt.
- Entscheiden Sie, wann das Unternehmen gegründet werden soll: Im Antrag auf Unternehmensgründung wird das Datum für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit angegeben; vergewissern Sie sich, dass Sie über genügend Geldmittel für den Start des Unternehmens verfügen.
- Wählen Sie einen Firmennamen: Jedes Unternehmen muss einen eindeutigen Namen haben, der für Marketingzwecke geeignet ist und auch den lokalen Anforderungen entspricht; der Name muss eindeutig sein.
- Auswahl der PKD-Codes: Diese Codes geben die Art der Geschäftstätigkeit an, die die neue juristische Person ausüben wird.
- Vorbereitung der Gründung: Einer unserer Anwälte in Polen kann Ihnen dabei helfen, alle für die Eintragung des Unternehmens erforderlichen Dokumente zu sammeln und vorzubereiten.
- Eröffnung eines Bankkontos: In einigen Fällen können Investoren ein Bankkonto eröffnen, bevor das Unternehmen registriert wird; in anderen Fällen muss das Unternehmen vor diesem Schritt registriert werden.
- Beantragung der Mehrwertsteuer und der Sozialversicherung: Dies sind die beiden wichtigsten Schritte, die nach der Gewerbeanmeldung durchgeführt werden müssen; nach der Anmeldung wird das Unternehmen automatisch bei der Sozialversicherung registriert.
- Beantragung einer Gewerbeerlaubnis: Dieser Schritt ist nur in einigen Fällen erforderlich, und zwar für Unternehmen, die auf der Grundlage von Sondergenehmigungen und Lizenzen tätig sind, wie z. B. Unternehmen, die alkoholische Getränke verkaufen.
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Nicht alle Unternehmen müssen angemeldet werden. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einem bestimmten Betrag (in der Regel die Hälfte des jährlichen Mindestlohns) können als nicht registrierte Unternehmen tätig sein, die nicht gemeldet werden müssen. Darüber hinaus müssen Handelsgesellschaften in Polen eine EORI-Nummer beantragen, und unsere Anwälte können Unternehmern in dieser Angelegenheit helfen.
Die Notargebühren richten sich nach dem Stammkapital Ihrer GmbH - je größer das Stammkapital, desto höher die Gebühr. Bei einem Stammkapital von 5.000 PLN beträgt die Gebühr 160 PLN. Wenn das Stammkapital 2.000.000 PLN beträgt, belaufen sich die Kosten auf etwa 6.800 PLN.
Die Gebühr für die Eintragung in das NCR beträgt 500 PLN pro Eintrag. Für die Eintragung in die CCP wird eine zusätzliche Gebühr von 100 PLN erhoben.
Außerdem müssen Sie eine Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen entrichten. Die Höhe der Steuer entspricht dem Stammkapital (abzüglich der Notargebühren und der Gebühren für die Eintragung im NCR und CCM) multipliziert mit 0,5 %. Beträgt das Stammkapital beispielsweise 5.000 PLN, so beläuft sich die Steuer auf etwa 20 PLN. Bei einem Kapital von 100.000 PLN beträgt die Steuer etwa 500 PLN.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://www.biznes.gov.pl/en/firma/doing-business-in-poland
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Poland.Business Harbour ist ein Programm, das es IT-Spezialisten, Start-ups und anderen Unternehmen aus Weißrussland, der Ukraine, Armenien, Georgien, Aserbaidschan und Moldawien ermöglicht, sich ohne Hindernisse auf dem Gebiet der Republik Polen niederzulassen. Dank der Programme können Sie zum Beispiel herausfinden, wie Sie schnell und effizient ein Unternehmen in Polen gründen können und Hilfe bei der Beantragung von Visa erhalten. Inhaber eines Visums mit dem Poland.Business Harbour-Symbol können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
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Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Poland.Business Harbour-Visums
1. ein ausgefüllter und unterschriebener nationaler Visumantrag,
2. aktuelle biometrische Fotos,
3. ein Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens zwei freie Seiten für Visa enthält,
4. eine Krankenversicherung für die Dauer des Visums (Mindestversicherungssumme: 30 000 Euro),
5. Unterlagen, die den Zweck der Reise bestätigen:
- für Freiberufler - ein Dokument, das eine technische Ausbildung oder mindestens ein Jahr Erfahrung in der IT-Branche bestätigt,
- für Start-up-Gründer - ein Dokument, das die Teilnahme am Programm der Stiftung Startup Hub Poland bestätigt,
- wenn Sie ein kleines/mittleres/großes Unternehmen sind - ein Dokument, das Ihre Zulassung zum Programm durch die Polnische Investitions- und Handelsagentur bestätigt.
Weitere Informationen über das Programm finden Sie hier: https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en, https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en/startup
- Sie können selbständig einen Job in Polen finden, indem Sie die Daten der Zentralen Datenbank für Stellenangebote nutzen. Sie können auch mit einer speziellen mobilen Anwendung ePraca (Android und iOS) nach Stellenangeboten suchen. In der Datenbank sind täglich etwa 70 Tausend Stellenangebote verfügbar.
- Sie können auch die kostenlose Hilfe eines Powiats (340 Büros) oder eines Woiwodschafts-Arbeitsamtes (16 Büros) in Anspruch nehmen, die Unterstützung bei der Arbeitssuche umfasst, vor allem durch Vermittlung und Berufsberatung. Eine Liste der Kontakte der Arbeitsämter finden Sie hier.
- Auf Facebook werden Hunderte von Stellenangeboten in Gruppen für Ausländer oder Menschen mit Fremdsprachenkenntnissen veröffentlicht. Sie können auch versuchen, auf den Websites Language job, praca z językami obcymi (polska), Language jobs Poland, Language jobs in Kraków, Language jobs in Wrocław oder sogar in lokalen Gruppen für Ausländer wie Krakow expats oder Expats in Warsaw nach Stellen zu suchen. Zu guter Letzt sollten Sie LinkedIn nutzen, um Ihren potenziellen Arbeitgeber zu finden. Dieses riesige berufliche soziale Netzwerk ist eine Ressource, um Kontakte in dem Bereich und an dem Ort zu knüpfen, an dem Sie interessiert sind. Arbeitgeber nutzen die Online-Suche häufig, um potenzielle Mitarbeiter zu überprüfen.
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