Wenn Sie für die Einreise kein Visum benötigen, darf Ihr Gesamtaufenthalt im Land 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten. Dies gilt, wenn Sie als Tourist reisen, Familie oder Freunde besuchen, an Geschäftstreffen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen teilnehmen. Ein längerer Aufenthalt ist möglich, aber Sie müssen ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Die Liste der Länder, deren Bürger visumfrei nach Polen einreisen können, finden Sie hier:
https://udsc.gov.pl/cudzoziemcy/obywatele-panstw-trzecich/chce-przyjechac-do-polski/czy-potrzebuje-wizy/.
Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, die nicht zur visumfreien Einreise berechtigt sind und kein anderes Dokument besitzen, das sie zur Einreise berechtigt (z. B. Aufenthaltskarten), benötigen ein Visum.
Bitte beachten Sie! Die EU stellt keine Schengen-Visa für Bürger aus, die in den Regionen DNR, LNR, Cherson und Saporischschja sowie in Abchasien und Südossetien russische Pässe erhalten haben.
Weißrussische Staatsbürger sollten berücksichtigen, dass sie vor der Registrierung für den polnischen Visumantrag zunächst über das Interbank-Identifikationssystem verifiziert werden müssen. Alle Weißrussen über 18 Jahre sind verpflichtet, dies zu tun.
Jetzt müssen Weißrussen 3 Schritte durchlaufen, um ein Visum zu beantragen:
1 Schritt - Verifizierung: Klicken Sie hier, um auf die Website des Interbank-Identifizierungssystems zur Verifizierung des nationalen Personalausweises zu gelangen und den Verifizierungscode zu erhalten (der Code ist 1 Stunde lang gültig)
2 Schritt - Anmeldung: Beantragen Sie Ihren Antrag auf der VFS-Website und folgen Sie dabei dem üblichen Verfahren
3 Schritt - Bestätigung: Sie erhalten eine E-Mail, die das Datum und die Uhrzeit der Einreichung bestätigt.
Visumarten
Ein Ausländer kann ein Schengen-Visum oder ein nationales Visum beantragen.
Das Schengen-Visum, das mit dem Symbol "C" gekennzeichnet ist, wird Ausländern ausgestellt, die einen Aufenthalt in Polen oder in den Ländern des Schengen-Raums (für eine oder mehrere Einreisen) von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen planen. Diese Frist wird ab dem Datum der ersten Einreise berechnet.
Ein solches Visum wird auch Ausländern ausgestellt, die zum Zweck der Durchreise (mit dem Zug, Auto) in den Schengen-Raum einreisen wollen.
Das nationale Visum, das mit dem Symbol "D" gekennzeichnet ist, berechtigt zur Einreise und zum ständigen Aufenthalt in Polen oder zu mehreren aufeinanderfolgenden Aufenthalten von insgesamt mehr als 3 Monaten. Die Gültigkeitsdauer eines nationalen Visums darf 1 Jahr nicht überschreiten. Die Dauer des Aufenthalts auf der Grundlage eines nationalen Visums wird in Übereinstimmung mit dem vom Ausländer angegebenen Aufenthaltszweck festgelegt.
Die Visa werden in Verbindung mit einem bestimmten Zweck ausgestellt. Der Zweck des Visums wird auf der Visummarke mit einem der folgenden Zahlencodes angegeben. Ein Schengen-Visum oder ein nationales Visum kann für folgende Zwecke ausgestellt werden:
1) Tourismus;
2) Freunde oder Familie besuchen;
3) Teilnahme an Sportveranstaltungen;
4) Leitung von kulturellen Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen usw.
Antragsverfahren für ein Visum nach Polen
Das Visum wird vor der Ankunft in Polen bei dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft ausgestellt. Der Visumantrag wird von der konsularischen oder diplomatischen Einrichtung am Wohnort des Antragstellers, der den Visumantrag einreicht, geprüft.
Um einen Termin zu vereinbaren, müssen Sie in der Regel einen Visumantrag auf der Webseite e-Konsulat ausfüllen: https://secure.e-konsulat.gov.pl/.
Sie können auch die Dienste der VFS-Visazentren in Anspruch nehmen. Leider sind solche Dienste nicht in allen Ländern verfügbar.
Achtung! In beiden Fällen müssen Sie die für die Erteilung des Visums erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen (Informationen dazu finden Sie weiter unten). Es wird empfohlen, sich vor der Terminvereinbarung mit der Konsularabteilung oder der Visastelle, bei der Sie den Antrag stellen, in Verbindung zu setzen, um zu klären, welche zusätzlichen Unterlagen in einem bestimmten Fall erforderlich sind.
Hauptdokumente
Das Hauptpaket von Dokumenten, die für die Erteilung des Visums erforderlich sind:
ein ausgefüllter und unterzeichneter Visumantrag
Reisedokument. Damit der Konsul ein Visum ausstellen kann, muss das Reisedokument mindestens zwei leere Seiten enthalten und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein
1 oder 2 Fotos, die den Anforderungen entsprechen
Visumgebühr (die Höhe der Gebühr hängt von der Art des Visums und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers ab; die Visumgebühr muss vor Einreichung des Visumantrags entrichtet werden; die Gebühr wird im Falle der Ablehnung des Visums nicht erstattet)
eine Bestätigung über das Vorhandensein einer gültigen Krankenversicherung in Höhe von mindestens 30.000 Euro, die bei einem Unternehmen abgeschlossen wurde, das die entsprechenden Kriterien erfüllt. Die Versicherungsgesellschaften, die die Kriterien erfüllen, sind auf der Webseite des Außenministeriums aufgeführt: https://www.gov.pl/web/dyplomacja/wizy.
Die Kosten für ein touristisches Schengen-Visum betragen 90 Euro für Erwachsene und 45,00 Euro für Kinder im Alter von 6-12 Jahren. Für Staatsangehörige aus Armenien, Aserbaidschan und Weißrussland gilt der ermäßigte Tarif von 35 Euro, für Staatsangehörige aus Cabo Verde der ermäßigte Tarif von 67,50 Euro. Das Schengen-Visum ist für Kinder unter sechs Jahren kostenlos.
Die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Erteilung eines nationalen Visums muss innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung des Antrags getroffen werden. In besonderen Fällen kann die Frist auf bis zu 60 Tage verlängert werden.
Humanitäre Visa
Bei der Beantragung des Visums müssen Sie Folgendes angeben:
einen ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums mit Foto,
einen gültigen Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und über zwei freie Seiten verfügt,
eine Krankenversicherung, die für den Zeitraum gültig ist, für den Sie ein Visum beantragen möchten,
eine schriftliche Erklärung über den Wunsch, ein Visum für Polen zu erhalten.
Ein humanitäres Visum wird für maximal 1 Jahr ausgestellt. Die Erteilung eines Visums ist gebührenfrei.
Ab dem 1. Dezember 2020 können Personen mit einem humanitären Visum ohne Arbeitserlaubnis legal in Polen arbeiten.
Zusätzliche Unterlagen
Bei der Einreise nach Polen muss ein Ausländer Folgendes dabei haben:
Reisepass (der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und noch mindestens 3 Monate nach dem geplanten Rückreisedatum aus dem Hoheitsgebiet der Republik Polen gültig sein muss) oder ein anderes gültiges Reisedokument;
Ein gültiges Visum oder ein anderes gültiges Dokument, das zur Einreise und zum Aufenthalt in diesem Gebiet berechtigt, falls erforderlich;
Eine Krankenversicherung in Höhe von mindestens 30.000 Euro;
Im Falle der Durchreise durch Polen in ein anderes Land - eine Genehmigung zur Einreise in ein anderes Land oder eine Genehmigung zum Aufenthalt in einem anderen Land;
Dokumentarische Bestätigung der Verfügbarkeit ausreichender Geldmittel zur Deckung der Kosten für den Aufenthalt in Polen und die Rückkehr in das Herkunftsland.
Achtung! Für Bürger der EU, Norwegens, Islands, Liechtensteins oder der Schweiz ist nur ein gültiges Reisedokument oder ein gültiger Ausweis erforderlich.
Bitte beachten Sie auch, dass bei der Einreise in das polnische Hoheitsgebiet im Rahmen der visumfreien Regelung (die als Kurzzeitaufenthalt gilt) nicht nur die Gültigkeit des vorhandenen Reisepasses geprüft wird, sondern auch, ob der Ausländer nicht bereits die gesamte zulässige Höchstdauer, d. h. 90 Tage innerhalb von 180 Tagen Aufenthalt im Schengen-Raum, ausgeschöpft hat.
Wie viel Geld muss man bei der Einreise nach Polen haben?
Der Grenzdienst hat das Recht, von einem Ausländer den Nachweis zu verlangen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten für den Aufenthalt in Polen und die Rückkehr in sein Herkunftsland zu decken.
Die Höhe dieser Finanzmittel hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab und beträgt:
300 PLN, wenn der geplante Aufenthalt nicht länger als 4 Tage dauert, oder
75 PLN für jeden Tag des geplanten Aufenthalts, wenn der geplante Aufenthalt länger als 4 Tage dauert.
Die Höhe dieser Finanzmittel hängt vom Herkunftsland des Ausländers ab und entspricht den Kosten für ein Rückflugticket. Wenn ein Ausländer kein Rückflugticket hat, muss er beim Grenzübertritt über dieses verfügen:
200 PLN, wenn er aus einem Nachbarland der Republik Polen kam, oder
500 PLN, wenn er aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der nicht zu den oben genannten Ländern gehört, eingereist ist, oder
2.500 PLN, wenn er aus einem Land kam, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
Achtung! Ein Ausländer ist nicht immer verpflichtet, das Vorhandensein finanzieller Mittel für den Unterhalt nachzuweisen. Er wird von dieser Verpflichtung befreit, wenn er die Grenze auf der Grundlage von u. a. Folgendem überschreitet:
Visa, die im Zusammenhang mit der Ausübung einer Arbeit ausgestellt werden,
Visum, das auf der Grundlage der Karta Polaka ausgestellt wird,
Aufenthaltskarte
Bitte beachten Sie, dass ein Ausländer, der in das Hoheitsgebiet der Republik Polen einreist, um eine Hochschulausbildung zu beginnen oder fortzusetzen, an Forschungs- oder Entwicklungsarbeiten oder -kursen teilzunehmen sowie ein Studium zu beginnen oder fortzusetzen, muss über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 1.270 PLN für die ersten zwei Monate des geplanten Aufenthalts verfügen.
Einladung
Wir möchten hinzufügen, dass eine Einladung ein Dokument sein kann, das die Verfügbarkeit von ausreichenden Mitteln für den Unterhalt während des Aufenthalts in Polen und für die Rückkehr in das Herkunftsland oder den ständigen Wohnsitz bestätigt. Ein Ausländer kann eine Einladung bei der Einreichung eines Visumantrags und bei der Grenzkontrolle vorlegen.
Achtung! Die Einladung ist kein Dokument, das zur Einreise nach Polen berechtigt. Um nach Polen einzureisen, muss der Ausländer nach Erhalt der Einladung ein Visum beantragen (wenn es in seinem Fall erforderlich ist).
Die Registrierung von Einladungen von Ausländern nach Polen erfolgt auf Antrag der einladenden Person, indem ein Eintrag in das Einladungsregister vorgenommen wird. Die einladende Person reicht einen Antrag auf Eintragung der Einladung in das Einladungsregister beim Woiwodschaft an ihrem Wohnort ein.
Wer kann einen Antrag auf Eintragung einer Einladung in das Einladungsregister stellen?
Die folgenden Personen können einen Antrag auf Eintragung einer Einladung in das Einladungsregister stellen:
ein polnischer Staatsbürger, der auf dem Gebiet der Republik Polen wohnt, ein Staatsbürger eines anderen EU/EWR/Schweiz-Mitgliedstaates oder seine Familienangehörigen, die auf dem Gebiet der Republik Polen wohnen und das Recht auf Aufenthalt oder das Recht auf Daueraufenthalt auf dem Gebiet der Republik Polen haben, oder
ein Ausländer, der sich unmittelbar vor der Ausstellung der Einladung mindestens fünf Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufgehalten hat, oder
ein Ausländer, der eine Daueraufenthaltsgenehmigung besitzt, oder
ein Ausländer, der eine langfristige Aufenthaltserlaubnis der EU besitzt, oder
eine juristische Person oder ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, das im Hoheitsgebiet der Republik Polen registriert ist.