Visa
VisumfreiWährung
polnischer ZłotySprache
PolnischTelefoncode
+48Autoverkehr
RechtsverkehrDurchschnittsgehalt
3 490 PLN / pro MonatArbeitswoche
40 StundenCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Versicherungspolice empfohlenBeschäftigungsmöglichkeiten für Ausländer in Polen
Kurzfristige Arbeit
Langfristige Arbeit
Saisonarbeit
Polnisches Arbeitsrecht
Unternehmertum in Polen / Geschäftsvisum
Tipps für die Arbeitssuche in Polen
Arbeitsplätze in Polen für Die Schweizer
Es gibt bestimmte Berufe, die in Polen gefragt sind und die auf dem Arbeitsmarkt besonders beliebt sind. Einige dieser Berufe sind:
- Informationstechnologie (IT): Softwareentwickler, Webentwickler, Systemadministratoren und Cybersicherheitsspezialisten.
- Ingenieure: Maschinenbauingenieure, Elektroingenieure, Ingenieure für Konstruktion und Prozessautomatisierung.
- Medizin: Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Krankenschwestern und -pfleger, Apotheker und medizinische Assistenten.
- Logistik: Logistikmanager, Liefer- und Begleitspezialisten, Logistikanalysten.
- Bauwesen: Bauarbeiter, Poliere, Bauingenieure und Architekten.
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Hotelpersonal, Kellner, Köche und Barkeeper.
- Finanzwesen: Finanzanalysten, Buchhalter, Finanzmanager und Wirtschaftsprüfer.
- Sprachunterricht: Lehrer für Englisch und andere Fremdsprachen, Bildungsberater.
—
In Polen gibt es mehrere beliebte Portale für die Stellensuche, auf denen Sie eine Vielzahl von Stellenangeboten finden können. Hier sind einige von ihnen:
- Pracuj.pl: Dies ist eines der beliebtesten Jobportale in Polen, das eine große Zahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen anbietet.
- Jobs.pl: Auch dieses Portal bietet eine Vielzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen, darunter IT, Ingenieurwesen, Finanzen, Medizin und andere.
- Praca.pl: Dieses Portal ist auf Stellenangebote in verschiedenen Bereichen spezialisiert, darunter Bauwesen, Tourismus, Gastgewerbe und andere.
- GoldenLine.pl: Dies ist ein beliebtes Berufsportal, auf dem Sie nicht nur Stellenangebote finden, sondern auch Ihr berufliches Netzwerk aufbauen, mit Fachleuten kommunizieren und nützliche Ressourcen für Ihre berufliche Entwicklung finden können.
Ausländer aus Schweiz haben die Möglichkeit, in Polen für einen begrenzten Zeitraum ohne Arbeitsvisum zu arbeiten. Polen bietet ein vereinfachtes Verfahren für Kurzzeitbeschäftigung, das es visafreien Staatsangehörigen ermöglicht, bis zu 180 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums auf Grundlage einer Arbeitgebererklärung (Oświadczenie o powierzeniu pracy cudzoziemcowi) legal zu arbeiten.
Diese Option eignet sich ideal für Personen, die nach saisonaler Arbeit, kurzfristigen Verträgen oder befristeter Beschäftigung suchen, bevor sie sich für einen langfristigen Aufenthalt in Polen entscheiden.
Was Schweizer Staatsangehörige über Kurzzeitbeschäftigung in Polen wissen sollten
1️⃣ Sichern Sie sich ein Jobangebot vor Arbeitsbeginn 🏢
Bevor sie nach Polen kommen (oder bereits im Land unter visafreier Einreise sind), müssen Schweizer Staatsangehörige einen Job bei einem polnischen Arbeitgeber finden, der sie unter einem befristeten Vertrag einstellen möchte.
✔️ Der Job kann temporär, saisonal, vollzeit oder teilzeit sein, muss jedoch offiziell registriert sein.
✔️ Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeitgebererklärung (Oświadczenie) beim lokalen Arbeitsamt (Urząd Pracy) einzureichen, bevor die Beschäftigung beginnt.
✔️ Der Job muss den polnischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich Lohn- und Arbeitsbedingungen.
2️⃣ Der Arbeitgeber reicht die Arbeitsdeklaration ein 📄
Bevor ein ausländischer Arbeitnehmer in Polen arbeiten kann, muss der Arbeitgeber die Beschäftigung offiziell registrieren, indem er eine Erklärung zur Beschäftigung (Oświadczenie o powierzeniu pracy cudzoziemcowi) beim Arbeitsamt einreicht.
✔️ Bearbeitungszeit: Bis zu 7 Arbeitstage.
✔️ Gültigkeit: Die Erklärung ermöglicht eine Arbeit für maximal 180 Tage innerhalb von 12 Monaten.
✔️ Der Arbeitgeber muss vollständige rechtliche Einhaltung sicherstellen, einschließlich der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (ZUS).
🔹 Erforderliche Angaben für die Erklärung:
• Passdaten und Identitätsinformationen des Arbeitnehmers.
• Berufsbezeichnung, Gehalt und Arbeitsdauer.
• Geschäftsinformationen des Arbeitgebers.
• Arbeitsort in Polen.
3️⃣ Reisen Sie nach Polen und beginnen Sie mit der Arbeit ✈️
Sobald die Arbeitgebererklärung genehmigt wurde, kann der Arbeitnehmer rechtmäßig nach Polen einreisen und mit der Arbeit beginnen.
✔️ Kein Arbeitsvisum ist für den Zeitraum von 180 Tagen erforderlich.
✔️ Ein gültiger biometrischer Pass ist für die legale Einreise erforderlich.
✔️ Keine Aufenthaltserlaubnis ist für die Kurzzeitbeschäftigung erforderlich.
🔹 Wichtige Vorschriften, die beachtet werden müssen:
• Die 180-Tage-Arbeitsgrenze innerhalb von 12 Monaten muss eingehalten werden.
• Um über 180 Tage hinaus zu arbeiten, muss der Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder ein Typ-D-Arbeitsvisum bei einem polnischen Konsulat erhalten.
• Arbeitgeber müssen dem Arbeitsamt die Start- und Enddaten der Beschäftigung des Arbeitnehmers melden.
Wichtige Empfehlungen für Die Schweizer, die in Polen arbeiten
✔️ Arbeiten Sie nur mit legalen Arbeitgebern – Stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag offiziell und ordnungsgemäß registriert ist.
✔️ Überprüfen Sie die Arbeitsbedingungen – Stellen Sie sicher, dass Gehalt, Arbeitszeiten und Verantwortlichkeiten den polnischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
✔️ Überwachen Sie die Arbeitsdauer – Achten Sie auf das 180-Tage-Limit, um ein Überschreiten zu vermeiden.
✔️ Planen Sie langfristige Möglichkeiten – Wenn Sie länger in Polen bleiben möchten, beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung auf eine Aufenthaltserlaubnis.
✔️ Lernen Sie etwas Polnisch – Auch grundlegende Polnischkenntnisse können die Kommunikation und das tägliche Leben im Land erleichtern.
Ausländer aus Schweiz, die länger als nur kurzfristig in Polen bleiben und arbeiten möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung (Karta Pobytu Czasowego) beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht es den Personen, bis zu drei Jahre lang legal in Polen zu leben und zu arbeiten, mit der Möglichkeit der Verlängerung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wie Schweizer Bürger eine langfristige Arbeit in Polen beantragen können
1️⃣ Sichern Sie sich ein Vollzeitjobangebot 🏢
Um den Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung zu beginnen, müssen Ausländer aus visafreien Ländern zunächst ein Vollzeitjobangebot von einem polnischen Arbeitgeber sichern, der ihnen einen gültigen Arbeitsvertrag anbietet.
✔️ Der Arbeitgeber muss einen unterschriebenen Vertrag anbieten (umowa o pracę oder umowa zlecenie).
✔️ Das Gehalt muss dem polnischen Mindestlohn entsprechen oder diesen übertreffen.
✔️ Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Beschäftigung bei den polnischen Arbeitsbehörden registriert wird und den Arbeitsgesetzen entspricht.
2️⃣ Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung einreichen 🏠
Nachdem ein Jobangebot gesichert wurde, ist der nächste Schritt, einen Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung bei der Woiwodschaftsbehörde (Urząd Wojewódzki) in der Region einzureichen, in der der Arbeitnehmer beschäftigt wird.
🔹 Erforderliche Dokumente für den Antrag:
• Ausgefülltes Antragsformular.
• Gültiger Reisepass (sowohl Original als auch Kopien).
• Unterschriebener Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber.
• Nachweis über ein stabiles Einkommen (Nachweis, dass das Gehalt die Lebenshaltungskosten deckt).
• Nachweis über die Unterkunft (z.B. Mietvertrag oder vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft).
• Krankenversicherung (entweder private Versicherung oder ZUS-Registrierung).
• Aktuelle biometrische Fotos.
✔️ Bearbeitungszeit: In der Regel 2–6 Monate, je nach regionaler Behörde.
✔️ Wichtig: Solange der Antrag vor Ablauf der visafreien Aufenthaltsfrist eingereicht wird, darf der Arbeitnehmer legal in Polen bleiben, während auf die Entscheidung gewartet wird, auch wenn die 90-tägige visafreie Frist bereits abgelaufen ist.
3️⃣ Erhalt der Aufenthaltserlaubnis (Karta Pobytu) 📬
Nach der Genehmigung des Antrags erhält der Arbeitnehmer die Aufenthaltserlaubnis (Karta Pobytu), die sowohl als Identitätskarte als auch als Arbeitsgenehmigung für die Dauer des Aufenthalts dient.
✔️ Gültigkeit: Die Karte ist bis zu 3 Jahre gültig, je nach den Bedingungen des Arbeitsvertrags.
✔️ Jobwechsel: Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt, muss er eine neue Arbeitsgenehmigung beantragen.
✔️ Schengen-Zonen-Reise: Die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht visafreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.
4️⃣ Legal arbeiten und Ihre Rechte genießen 👨💼
Sobald die Aufenthaltserlaubnis vorliegt, haben visafreie Staatsangehörige das gesetzliche Recht,:
✔️ Vollzeit in Polen zu arbeiten, gemäß den im Vertrag und der Erlaubnis festgelegten Bedingungen.
✔️ Steuern zu zahlen und Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, was Zugang zu verschiedenen Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Renten und Arbeitslosenunterstützung ermöglicht.
✔️ Ein Bankkonto in Polen zu eröffnen.
✔️ Eine Familienzusammenführung zu beantragen (in den berechtigten Fällen).
✔️ Innerhalb des Schengen-Raums ohne zusätzliche Visa zu leben und zu reisen.
📌 Wichtige Überlegungen für eine langfristige Arbeit in Polen für Die Schweizer
✅ Arbeitsstabilität – Langfristige Arbeit bietet Arbeitsplatzsicherheit und fördert die soziale Integration in die polnische Gesellschaft.
✅ Erneuerung der Erlaubnis – Die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung kann vor Ablauf erneuert werden.
✅ Wechsel des Arbeitgebers – Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln möchte, muss er eine neue Arbeitsgenehmigung beantragen, was zusätzliche Bearbeitungszeit erfordern kann.
✅ Dauerhafter Aufenthalt – Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt können Ausländer die Permanente Aufenthaltserlaubnis (Karta Stałego Pobytu) beantragen.
✅ Polnische Staatsbürgerschaft – Nach 8 bis 10 Jahren Aufenthalt können Ausländer die polnische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie die notwendigen Anforderungen, einschließlich Sprach- und Integrationskriterien, erfüllen.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, wenn der Zweck seines Aufenthalts darin besteht, auf der Grundlage einer Saisonarbeitserlaubnis zu arbeiten.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit kann einem Ausländer erteilt werden, der
- auf der Grundlage eines Visums, das im Zusammenhang mit Saisonarbeit oder im Rahmen der visafreien Regelung erteilt wurde, in das Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereist ist, und zwar in Verbindung mit einem im Antragsregister eingetragenen Antrag auf Erteilung einer Saisonarbeitserlaubnis;
- im Besitz einer Saisonarbeitserlaubnis oder einer Verlängerung einer Saisonarbeitserlaubnis ist, die für einen Zeitraum gültig ist, der die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer oder die im Rahmen der visumfreien Regelung erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen;
- Verfügt über ein festes und regelmäßiges Einkommen; Ist krankenversichert;
- Hat einen garantierten Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Polen.
—
Um die Genehmigung zu erhalten, muss der Ausländer einen Antrag beim Woiwodschaftsamt seines Wohnsitzes stellen.
Es sollte hinzugefügt werden, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit für einen Zeitraum von höchstens 9 Monaten ab dem Datum der ersten Einreise zum Zweck der Ausübung von Saisonarbeit erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit auch dann erteilt wird, wenn die Umstände des Antrags auf eine solche Erlaubnis nicht erfordern, dass sich der Ausländer länger als drei Monate im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält.
Im Vergleich zu anderen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung ausgestellt werden, ist die Gebühr für die Erteilung dieser Art von Genehmigung niedriger und beträgt 170 PLN.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeit auf der Grundlage der Weihe (oświadczenia) für russische Bürger nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig können Russen, die vor der Einführung der Änderungen legal gearbeitet haben, dies weiterhin tun, allerdings nur bis zum Ablauf der Genehmigung (zezwolenia) oder der Weihe (oświadczenia).
—
Wer kann in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?
Die folgenden Ausländer können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten
- denen der Flüchtlingsstatus in Polen zuerkannt wurde;
- denen in Polen subsidiärer Schutz gewährt wurde;
- eine Aufenthaltserlaubnis in Polen erhalten haben
- denen ein bedingter Aufenthalt in Polen gewährt wurde;
- Bürger der EU-Mitgliedstaaten oder der EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum, auf Polnisch EOG) oder Familienangehörige dieser Bürger;
- Opfer von Menschenhandel, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind - weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
- eine Erlaubnis zum Aufenthalt in Polen für einen bestimmten Zeitraum aufgrund einer Heirat mit einem polnischen Staatsbürger oder einem Ausländer erhalten haben, dem der Flüchtlingsstatus, der subsidiäre Schutz, eine Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU, eine bedingte Aufenthaltserlaubnis und vorübergehender Schutz gewährt wurde;
- im Besitz eines gültigen polnischen Ausweises sind
- die studieren, an Berufspraktika teilnehmen, Funktionen in Programmen wahrnehmen, die im Rahmen von EU-Aktivitäten oder anderen internationalen Hilfsprogrammen durchgeführt werden;
- die Lehrer von Fremdsprachen sind;
- die bis zu 30 Tage im Kalenderjahr als Forscher oder Kreative arbeiten;
- Vollzeitstudenten von Hochschuleinrichtungen in Polen, die in Polen auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis studieren, die zum Zweck des Studiums für ein ganzes Jahr ausgestellt wurde.
Anmerkung: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Woiwodschaftsbüro.
Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Der Vertrag sollte Informationen über die Arbeitsbedingungen, das Gehalt, die Arbeitszeiten, die Vertragsdauer und andere Einzelheiten enthalten.
Arbeitszeiten: Die Gesamtarbeitszeit in Polen sollte 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche bei einem vollen Arbeitssonntag nicht überschreiten. Ein verlängerter Arbeitssonntag kann bis zu 48 Stunden pro Woche betragen, aber in diesem Fall muss der Arbeitnehmer in Form von Überstundenvergütung entschädigt werden.
Feiertage: Nach polnischem Recht haben die Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. Darüber hinaus gibt es besondere Arten von Urlaub, wie Elternurlaub, Krankheitsurlaub und andere, die ebenfalls bezahlt werden.
Gehälter: Ab dem 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn in Polen überarbeitet. Der Mindestlohn beträgt 4.242,00 PLN pro Monat.
In Polen haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Arten von Unternehmensstrukturen zu wählen. Die folgende Liste beschreibt die wichtigsten Merkmale der wichtigsten Unternehmensformen in Polen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Auch bekannt als Sp. z.o.o., ist dies eine Unternehmensform, die für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist, bei der die Gründer nur in Höhe des in das Unternehmen investierten Kapitals haften.
- Aktiengesellschaft: Eine Aktiengesellschaft ist ebenfalls eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; die Anleger haften nur in Höhe des von ihnen investierten Kapitals, aber eine Aktiengesellschaft kann auch an einer Börse notiert sein.
- Personengesellschaften: Es gibt verschiedene Formen, z. B. die Kommanditgesellschaft und die offene Handelsgesellschaft. Die Gründer sind in unterschiedlichem Maße verantwortlich.
- Einzelunternehmen: Die einfachste Unternehmensform und diejenige mit der größten Verantwortung des Gründers.
—
Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Polen ist einfach. Jedes Unternehmen muss sich registrieren lassen und eine spezielle Identifikationsnummer (REGON und NIP) erhalten, sowie sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, je nachdem, welche Tätigkeiten es ausübt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Polen beschrieben:
- Wählen Sie die Art des Unternehmens: Wie bereits erwähnt, können Investoren zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen, was sich auf den gesamten Prozess der Unternehmensgründung auswirkt.
- Entscheiden Sie, wann das Unternehmen gegründet werden soll: Im Antrag auf Unternehmensgründung wird das Datum für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit angegeben; vergewissern Sie sich, dass Sie über genügend Geldmittel für den Start des Unternehmens verfügen.
- Wählen Sie einen Firmennamen: Jedes Unternehmen muss einen eindeutigen Namen haben, der für Marketingzwecke geeignet ist und auch den lokalen Anforderungen entspricht; der Name muss eindeutig sein.
- Auswahl der PKD-Codes: Diese Codes geben die Art der Geschäftstätigkeit an, die die neue juristische Person ausüben wird.
- Vorbereitung der Gründung: Einer unserer Anwälte in Polen kann Ihnen dabei helfen, alle für die Eintragung des Unternehmens erforderlichen Dokumente zu sammeln und vorzubereiten.
- Eröffnung eines Bankkontos: In einigen Fällen können Investoren ein Bankkonto eröffnen, bevor das Unternehmen registriert wird; in anderen Fällen muss das Unternehmen vor diesem Schritt registriert werden.
- Beantragung der Mehrwertsteuer und der Sozialversicherung: Dies sind die beiden wichtigsten Schritte, die nach der Gewerbeanmeldung durchgeführt werden müssen; nach der Anmeldung wird das Unternehmen automatisch bei der Sozialversicherung registriert.
- Beantragung einer Gewerbeerlaubnis: Dieser Schritt ist nur in einigen Fällen erforderlich, und zwar für Unternehmen, die auf der Grundlage von Sondergenehmigungen und Lizenzen tätig sind, wie z. B. Unternehmen, die alkoholische Getränke verkaufen.
—
Nicht alle Unternehmen müssen angemeldet werden. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einem bestimmten Betrag (in der Regel die Hälfte des jährlichen Mindestlohns) können als nicht registrierte Unternehmen tätig sein, die nicht gemeldet werden müssen. Darüber hinaus müssen Handelsgesellschaften in Polen eine EORI-Nummer beantragen, und unsere Anwälte können Unternehmern in dieser Angelegenheit helfen.
Die Notargebühren richten sich nach dem Stammkapital Ihrer GmbH - je größer das Stammkapital, desto höher die Gebühr. Bei einem Stammkapital von 5.000 PLN beträgt die Gebühr 160 PLN. Wenn das Stammkapital 2.000.000 PLN beträgt, belaufen sich die Kosten auf etwa 6.800 PLN.
Die Gebühr für die Eintragung in das NCR beträgt 500 PLN pro Eintrag. Für die Eintragung in die CCP wird eine zusätzliche Gebühr von 100 PLN erhoben.
Außerdem müssen Sie eine Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen entrichten. Die Höhe der Steuer entspricht dem Stammkapital (abzüglich der Notargebühren und der Gebühren für die Eintragung im NCR und CCM) multipliziert mit 0,5 %. Beträgt das Stammkapital beispielsweise 5.000 PLN, so beläuft sich die Steuer auf etwa 20 PLN. Bei einem Kapital von 100.000 PLN beträgt die Steuer etwa 500 PLN.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://www.biznes.gov.pl/en/firma/doing-business-in-poland
—
Poland.Business Harbour ist ein Programm, das es IT-Spezialisten, Start-ups und anderen Unternehmen aus Weißrussland, der Ukraine, Armenien, Georgien, Aserbaidschan und Moldawien ermöglicht, sich ohne Hindernisse auf dem Gebiet der Republik Polen niederzulassen. Dank der Programme können Sie zum Beispiel herausfinden, wie Sie schnell und effizient ein Unternehmen in Polen gründen können und Hilfe bei der Beantragung von Visa erhalten. Inhaber eines Visums mit dem Poland.Business Harbour-Symbol können in Polen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
—
Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Poland.Business Harbour-Visums
1. ein ausgefüllter und unterschriebener nationaler Visumantrag,
2. aktuelle biometrische Fotos,
3. ein Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens zwei freie Seiten für Visa enthält,
4. eine Krankenversicherung für die Dauer des Visums (Mindestversicherungssumme: 30 000 Euro),
5. Unterlagen, die den Zweck der Reise bestätigen:
- für Freiberufler - ein Dokument, das eine technische Ausbildung oder mindestens ein Jahr Erfahrung in der IT-Branche bestätigt,
- für Start-up-Gründer - ein Dokument, das die Teilnahme am Programm der Stiftung Startup Hub Poland bestätigt,
- wenn Sie ein kleines/mittleres/großes Unternehmen sind - ein Dokument, das Ihre Zulassung zum Programm durch die Polnische Investitions- und Handelsagentur bestätigt.
Weitere Informationen über das Programm finden Sie hier: https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en, https://www.gov.pl/web/poland-businessharbour-en/startup
- Sie können selbständig einen Job in Polen finden, indem Sie die Daten der Zentralen Datenbank für Stellenangebote nutzen. Sie können auch mit einer speziellen mobilen Anwendung ePraca (Android und iOS) nach Stellenangeboten suchen. In der Datenbank sind täglich etwa 70 Tausend Stellenangebote verfügbar.
- Sie können auch die kostenlose Hilfe eines Powiats (340 Büros) oder eines Woiwodschafts-Arbeitsamtes (16 Büros) in Anspruch nehmen, die Unterstützung bei der Arbeitssuche umfasst, vor allem durch Vermittlung und Berufsberatung. Eine Liste der Kontakte der Arbeitsämter finden Sie hier.
- Auf Facebook werden Hunderte von Stellenangeboten in Gruppen für Ausländer oder Menschen mit Fremdsprachenkenntnissen veröffentlicht. Sie können auch versuchen, auf den Websites Language job, praca z językami obcymi (polska), Language jobs Poland, Language jobs in Kraków, Language jobs in Wrocław oder sogar in lokalen Gruppen für Ausländer wie Krakow expats oder Expats in Warsaw nach Stellen zu suchen. Zu guter Letzt sollten Sie LinkedIn nutzen, um Ihren potenziellen Arbeitgeber zu finden. Dieses riesige berufliche soziale Netzwerk ist eine Ressource, um Kontakte in dem Bereich und an dem Ort zu knüpfen, an dem Sie interessiert sind. Arbeitgeber nutzen die Online-Suche häufig, um potenzielle Mitarbeiter zu überprüfen.
HOTLINE CONNECTIONS
ONLINE CHAT
PRODUCT CHAT
HOTLINE CONNECTIONS
ONLINE CHAT
PRODUCT CHAT
Alle Materialien und Artikel sind Eigentum von VisitWorld.Today und werden durch internationale Normen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Bei der Verwendung von Materialien ist die Zustimmung von VisitWorld.Today erforderlich.