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Versicherungspolice empfohlenFragen zum Visum
Ausländer aus visumfreien Ländern können ohne zusätzliches Visum zur Behandlung nach Polen einreisen, sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Wenn ein Ausländer für eine langfristige Behandlung (mehr als drei Monate) nach Polen reist, sollte er ein nationales Visum beantragen.
Ausländer, die im Rahmen der Visumspflicht nach Polen reisen, müssen ein nationales Visum für eine Behandlung im Ausland beantragen.
Ein Visum, das in Polen aus medizinischen Gründen ausgestellt wird, wird oft als medizinisches Visum bezeichnet, obwohl es dabei rechtlich gesehen um ein nationales Visum handelt, in dessen Antrag "Behandlung im Ausland" als Zweck der Reise angegeben wird. Allen Personen, die zu Behandlungszwecken nach Polen reisen, wird empfohlen, bei der Beantragung des Visums anzugeben, dass der Visumantrag aus medizinischen Gründen gestellt wird. Auf diese Weise können die Konsulatsbediensteten bereits zu Beginn des Verfahrens die Wünsche und den Zweck der Reise des Antragstellers berücksichtigen und eine Entscheidung auf der Grundlage dieser Informationen treffen.
Bitte beachten Sie, dass die Grenzbeamten beim Grenzübertritt möglicherweise eine Einladung der Klinik oder medizinischen Einrichtung verlangen, in der Sie behandelt werden sollen. Eine Einladung (Bescheinigung) von einer medizinischen Einrichtung sollte vor dem Grenzübertritt eingeholt werden.
Visumanträge werden von den polnischen Botschaften im Ausland entgegengenommen.
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