Visa
VisumfreiSprache
SlowakischAutoverkehr
RechtsverkehrTelefoncode
+421Währung
EuroCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateRegeln für Einreise und Aufenthalt
Transitregeln
Eintritt mit Haustieren
Notrufnummer
Zollbestimmungen
Informationen für Autofahrer
Botschaftskontakte
Arten von Visa
Ein Ausländer kann ein Schengen- oder nationales Visum ausstellen. Lesen Sie hier mehr.
Das Schengen-Visum, das mit dem Symbol "C" gekennzeichnet ist, kann eine einfache Einreise, eine doppelte Einreise und eine mehrfache Einreise sein. Die Gültigkeitsdauer des Schengen-Visums erstreckt sich in der Regel auf die im Antrag auf Erteilung eines Visums für die Slowakei angegebene Gültigkeitsdauer.
Wenn Sie häufig in den Schengen-Raum reisen, können Sie je nach Entscheidung des slowakischen Konsulats ein 1-, 2-, 3- und 5-jähriges Schengen-Visum mit mehrfacher Einreise erhalten. Es sollte jedoch beachtet werden, dass Sie sich in jedem Fall nicht länger als 90 Tage im Gebiet des Schengen-Raums aufhalten können.
Dokumente, die erforderlich sind, um ein Schengen-Visum für touristische/ private Besuche in der Slowakei zu erhalten.
Bewerbungsformular in Englisch oder Slowakisch
Ein Foto 3 x 3,5 cm
Ein Reisepass, der mindestens drei Monate nach dem Datum der letzten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein muss. Darüber hinaus muss der Reisepass innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt werden und mindestens zwei kostenlose "Visa-Seiten" enthalten
Personalausweis und Aufenthaltserlaubnis/Visum (wenn Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit unterschiedlich sind)
Touristische Krankenversicherung. Die Versicherung muss mindestens EUR 30.000 decken und im gesamten Schengen-Raum gültig sein
Für Minderjährige: Eine Kopie der Geburtsurkunde, der Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds sollte nur verlangt werden, wenn der Minderjährige allein oder mit nur einem Elternteil reist.
Bestätigung des Wohnorts (Einladung des Gastgebers, Bestätigung der Hotelzahlung, ausgestellt von der slowakischen Tourismusorganisation)
Routenbestätigung
Nachweis der finanziellen Verfügbarkeit (geschätzt 56 € pro Tag des Aufenthalts) - Bank/ Kreditkartenauszug für mindestens die letzten drei Monate
Die durchschnittliche Frist für die Ausstellung eines Visums für touristische/ private Besuche in der Slowakei beträgt 3-10 Kalendertage. Es hängt von Ihrem Land des Visumantrags ab.
Visagebühr
Bei der Beantragung eines Touristen/ Privatbesuchsvisum in die Slowakei muss jeder Antragsteller eine Visumgebühr bezahlen. Diese Gebühr ist unabhängig vom Ausgang des Visums nicht erstattungsfähig. Derzeit wurde die Schengen-Visumgebühr für Bürger von Aserbaidschan, Russland und Armenien auf 35 Euro reduziert. In anderen Ländern beträgt dieser Betrag 90 Euro für Personen über 12 Jahren, 45 Euro für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, Kinder unter 6 Jahren sind von den Visagebühren befreit.
Die Visagebühren werden von allen Ländern des Schengener Abkommens für die folgenden Personenkategorien unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit abgeschafft:
Nahe Verwandte von Personen, die sich rechtmäßig im Gebiet der Schengen-Zone aufhalten (enge Verwandte umfassen Ehepartner, Kinder (einschließlich Adoptierte), Eltern (oder Erziehungsberechtigte), Großeltern, Enkelkinder)
Rentner
Mitglieder offizieller Delegationen, einschließlich ständiger Mitglieder offizieller Delegationen, Teilnahme an offiziellen Sitzungen, Konsultationen, Verhandlungen und Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen zwischenstaatlicher Organisationen auf offizielle Einladung
Schüler, Studenten, Doktoranden und Lehrkräfte, die mit ihnen zu Forschungs- und Bildungszwecken im Rahmen eines offiziellen Bildungsprogramms reisen
Bei Bedarf Behinderte und Begleitpersonen
Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen und Personen, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit begleiten
Offizielle Besuche von Journalisten und technischem Personal
Wo man ein Visum für touristische/private Besuche in der Slowakei beantragen kann
Sie beantragen ein Visum in slowakischen Visazentren, Botschaften oder Konsulaten, je nachdem, welche Visa-Anträge in Ihrem Wohnsitzland akzeptiert werden. Wenn es in Ihrem Land keine gibt, müssen Sie die nächste Botschaft oder das Konsulat unter Ihrer Adresse kontaktieren.
Zusätzliche Dokumente
Bei der Einreise in die Slowakei muss ein Ausländer
Reisepass oder anderes Reisedokument, dessen Mindestgültigkeitsdauer mindestens 3 Monate ab dem Datum der geplanten Ausreise aus dem Land beträgt;
ein gültiges Visum oder ein anderes gültiges Dokument, das das Recht auf Einreise und Aufenthalt in diesem Gebiet gewährt, falls erforderlich;
Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 30.000 Euro;
Im Falle der Durchreise durch die Slowakei in ein anderes Land - eine Erlaubnis zur Einreise in ein anderes Land oder eine Erlaubnis zum Aufenthalt in einem anderen Land.
Welcher Geldbetrag wird für die Einreise in die Slowakei benötigt?
Der Grenzdienst hat das Recht, von einem Ausländer eine schriftliche Bestätigung über die Verfügbarkeit ausreichender Mittel zu verlangen, um die Lebenshaltungskosten in der Slowakei und die Rückkehr in das Herkunftsland zu decken.
Der Betrag hängt von der Länge des Aufenthalts im Land ab und basiert auf der Berechnung von 56 Euro pro Tag (die in die folgenden Komponenten unterteilt ist: 30 für die Unterkunft, 4 für das Frühstück, 7,5 für Mittag- und Abendessen und 7 für laufende Ausgaben). Wenn irgendwelche Elemente bezahlt werden, wird der Anspruch entsprechend reduziert.
Zur Einfuhr von Haustieren in die Slowakei müssen alle Tiere:
Mikrochip für Haustiere. Ihr Haustier muss mit einem unverschlüsselten 15-stelligen Mikrochip gechipt werden, der der Norm ISO 11784/11785 entspricht.
Impfungen. Ihr Hund oder Ihre Katze muss nach dem Chippen eine gültige Tollwutimpfung haben.
Gesundheitszeugnis. Ein zugelassener Tierarzt muss 10 Tage vor der Reise ein EU-Arztzeugnis für die Slowakei ausfüllen.
Um mehr über die Regeln für den Import Ihrer Haustiere zu erfahren, besuchen Sie den Link: https://www.pettravel.com/immigration/slovakia.cfm
Wenn Sie Notdienste anrufen müssen, sollten Sie die kostenlose Notrufnummer 112 anrufen. Der Betreiber des 112-Dienstes leitet Ihren Anruf an den entsprechenden Notdienst weiter.
Darüber hinaus sind in der Slowakei folgende Notrufnummern aktiv:
- Medizinische Notfallhilfe: Tel. 155
- Brandschutz: Tel. 150
- Polizei: Tel. 158
Informationen und Hinweise zu den slowakischen Zollbestimmungen finden Sie unter: https://www.mfsr.sk/en/taxes-customs-accounting/customs/
In der Slowakei fahren die Fahrzeuge rechts.
Zulässige Geschwindigkeit:
Bevölkerter Ort - 50 km/h
Außerhalb der Siedlung - 90 km/h
Autobahn - 130 km/h
Bitte beachten Sie, dass bei einer Reise in die Slowakei Ihr lokaler Führerschein nicht ausreicht, um legal zu fahren. Eine der Voraussetzungen für das Fahren in der Slowakei ist ein internationaler Führerschein. Dies ist eine Übersetzung Ihres lokalen Führerscheins in 12 von der UN anerkannte Sprachen.
Die Liste der ausländischen diplomatischen Institutionen mit Kontakten kann man unter folgendem Link sehen.
Alle Materialien und Artikel sind Eigentum von VisitWorld.Today und werden durch internationale Normen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Bei der Verwendung von Materialien ist die Zustimmung von VisitWorld.Today erforderlich.