Die Slowakei kann aus mehreren Gründen eine gute Wahl für die Beschäftigung von Ausländern sein:
Wachstumsstarke Wirtschaft: Die Slowakei verfügt über eine stabile Wirtschaft mit einem starken Schwerpunkt auf der verarbeitenden Industrie, der Automobilindustrie, der IT-Branche und dem Dienstleistungssektor. Dies bietet ein breites Spektrum an Beschäftigungsmöglichkeiten sowohl für qualifizierte als auch für ungelernte Arbeitskräfte.
Niedrige Lebenshaltungskosten: Die Slowakei bietet im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern relativ niedrige Lebenshaltungskosten. Unterkunft, Transport und tägliche Ausgaben sind im Allgemeinen erschwinglicher, so dass Ausländer mit einem angemessenen Einkommen eine gute Lebensqualität genießen können.
Mitteleuropäische Lage: Die zentrale Lage der Slowakei in Europa eröffnet Möglichkeiten für Geschäftsreisen, Networking und potenzielle berufliche Mobilität innerhalb der Europäischen Union.
Sprachlicher Vorteil: In der Slowakei ist Slowakisch die Amtssprache und Englisch ist weit verbreitet, vor allem in den großen Städten und an internationalen Arbeitsplätzen. Das macht es für Ausländer einfacher, in einem englischsprachigen Umfeld zu kommunizieren und zu arbeiten.
Ausgebildete Arbeitskräfte:Die Slowakei verfügt über hochqualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte, wobei der Schwerpunkt auf den technischen und ingenieurwissenschaftlichen Bereichen liegt. Dies schafft ein wettbewerbsfähiges Umfeld, das Innovationen fördert und ausländische Unternehmen auf der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften anlockt.
Regierungsanreize:Die slowakische Regierung bietet verschiedene Anreize und Förderprogramme, um ausländische Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Initiativen können sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen zugute kommen, die in der Slowakei ein Unternehmen gründen oder arbeiten möchten.
Reiches kulturelles Erbe:Die Slowakei hat ein reiches kulturelles Erbe und eine wunderschöne Naturlandschaft mit zahlreichen Schlössern, Bergen und Thermalquellen. Das Land bietet eine hohe Lebensqualität mit einer ausgewogenen Mischung aus Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten.
Sicherheit und Stabilität:Die Slowakei gilt als ein sicheres und politisch stabiles Land, das sowohl Einwohnern als auch Ausländern ein sicheres Umfeld bietet. Das Land hat eine niedrige Kriminalitätsrate, eine gut ausgebaute Infrastruktur und ein zuverlässiges Gesundheitssystem.
Welches sind die beliebtesten Berufe in der Slowakei für ausländische Staatsangehörige?
In der Slowakei gibt es mehrere Berufe, die bei Ausländern sehr gefragt sind:
IT und Softwareentwicklung:Die Slowakei hat einen wachsenden IT-Sektor, und es besteht eine hohe Nachfrage nach qualifizierten IT-Fachkräften, darunter Softwareentwickler, Programmierer, Systemadministratoren und Cybersicherheitsspezialisten.
Maschinenbau: Die starke slowakische Automobil- und Fertigungsindustrie erfordert Ingenieure mit Erfahrung in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Automobiltechnik und industrielle Automatisierungstechnik.
Fachkräfte des Gesundheitswesens: In der Slowakei besteht ein Mangel an bestimmten Fachkräften des Gesundheitswesens, einschließlich Ärzten, Krankenschwestern, Apothekern und Spezialisten in Bereichen wie Zahnmedizin und Geriatrie.
Finanz- und Rechnungswesen: Aufgrund der Präsenz multinationaler Unternehmen und des wachsenden Finanzsektors des Landes besteht eine Nachfrage nach Finanzanalysten, Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern und Fachleuten mit Erfahrung im Bank- und Finanzwesen.
Sprachlehrer: Es besteht ein Bedarf an Englischlehrern, insbesondere in privaten Sprachschulen, internationalen Schulen und Ausbildungszentren von Unternehmen. Es können auch Stellen für Lehrer anderer Fremdsprachen wie Deutsch oder Französisch angeboten werden.
Vertrieb und Marketing: Das expandierende Geschäftsumfeld in der Slowakei erfordert Fachleute mit starken Vertriebs- und Marketingkenntnissen, die Unternehmen bei der Förderung ihrer Produkte und Dienstleistungen und der Erschließung neuer Märkte unterstützen.
Fachkräfte: Fachkräfte wie Elektriker, Klempner, Zimmerleute und Schweißer sind im Baugewerbe, in der Fertigung und in der Wartung gefragt.
Tourismus und Gastgewerbe:Die Tourismusindustrie in der Slowakei wächst und es besteht ein Bedarf an Fachleuten für Hotelmanagement, Hotelbetrieb, Ausflüge und Veranstaltungsorganisation.
Wenn Sie als Ausländer einen Job in der Slowakei suchen, gibt es mehrere Portale und Websites, die Ihnen bei der Suche nach einem Job helfen können. Hier sind einige beliebte Jobportale in der Slowakei:
Profesia.sk (www.profesia.sk): Profesia.sk ist eines der größten Jobportale in der Slowakei und bietet eine breite Palette von Stellenangeboten in verschiedenen Branchen. Es bietet erweiterte Suchfunktionen, die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf hochzuladen und personalisierte Jobwarnungen.
Praca.sk (www.praca.sk): Praca.sk ist ein weiteres bekanntes Stellenportal in der Slowakei, auf dem Stellenangebote aus verschiedenen Bereichen zu finden sind. Es ermöglicht die Suche nach Stellenangeboten nach Ort, Branche und Schlüsselwörtern und bietet zusätzliche Ressourcen wie Berufsberatung und Unternehmensprofile.
Expats.sk (www.expats.sk): Expats.sk ist eine speziell für Ausländer in der Slowakei konzipierte Plattform. Sie enthält Stellenanzeigen, Bekanntmachungen und Informationen zu verschiedenen Aspekten des Lebens und Arbeitens in der Slowakei und erfüllt die Bedürfnisse der internationalen Gemeinschaft.
JobSpin.cz (www.jobspin.cz): Obwohl in erster Linie auf die Tschechische Republik ausgerichtet, enthält JobSpin.cz auch Stellenanzeigen für die Slowakei. Es ist eine beliebte Plattform für englischsprachige Fachkräfte, die Beschäftigungsmöglichkeiten in verschiedenen Branchen und an verschiedenen Orten anbietet.
Indeed.sk (www.indeed.sk): Indeed.sk ist eine globale Job-Suchmaschine, die Stellenangebote aus verschiedenen Quellen enthält, darunter Unternehmenswebsites, Personalagenturen und Jobbörsen. Sie können die Stellen nach Ort, Branche und Art der Arbeit filtern.
LinkedIn (www.linkedin.com): LinkedIn ist eine berufliche Netzwerkplattform, die in der Slowakei weit verbreitet ist. Sie bietet nicht nur eine Plattform, um berufliche Kontakte zu knüpfen, sondern enthält auch Stellenanzeigen und die Möglichkeit, nach Orten und Branchen zu suchen.
Diese Jobportale können eine wertvolle Hilfe bei der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten in der Slowakei sein. Es wird empfohlen, ein Profil anzulegen, Ihren aktuellen Lebenslauf hochzuladen und diese Plattformen regelmäßig nach neuen Stellenangeboten zu durchsuchen. Darüber hinaus können auch Networking, die Teilnahme an Karrieremessen und die Bewerbung bei Personalvermittlungsagenturen Ihre Bemühungen bei der Stellensuche unterstützen.
Sie brauchen ein Visum, um in der Slowakei zu arbeiten, wenn:
- Sie sind Staatsbürger eines afrikanischen Landes und haben in der Slowakei eine Beschäftigung gefunden.
- Sie sind Staatsbürger eines Nicht-EU/EWR-Landes und waren in der Slowakei beschäftigt.
- Sie sind Staatsangehöriger eines Landes, das mit der Slowakei ein Visumabkommen geschlossen hat, aber Sie planen, länger als 90 Tage im Land zu bleiben und zu arbeiten.
- EU/EWR-Bürger brauchen kein Visum, um in der Slowakei zu arbeiten, müssen aber ihren neuen Wohnsitz anmelden, nachdem sie sich im Land niedergelassen haben - in der Regel nach drei Monaten.
Ausländer, die in der Slowakei arbeiten, können für eine kurze Zeit einen Job bekommen. In der Regel dauert eine kurzfristige Arbeit bis zu drei Monate. Für kurzfristige Arbeiten müssen Sie kein zusätzliches Visum ausstellen, wenn Sie aus einem visumfreien Land reisen.
Wenn Sie aus einem Land kommen, das keine visafreie Regelung hat, müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen, um in der Slowakei zu arbeiten (bis zu 90 Tage).
Ein Schengen-Arbeitsvisum wird für eine kurzfristige Beschäftigung ausgestellt, die einen Aufenthalt in der Slowakei von bis zu 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten erfordert.
Notwendige Dokumente für den Erhalt eines Schengen-Visums für die Arbeit in der Slowakei (bis zu 90 Tage)
Bewerbungsformular
Ein Foto
Ein Reisepass, der mindestens drei Monate nach dem Datum der letzten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein muss. Darüber hinaus muss der Reisepass innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt werden und mindestens zwei kostenlose "Visa-Seiten" enthalten
Personalausweis und Aufenthaltserlaubnis/Visum (wenn Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit unterschiedlich sind)
Krankenversicherung. Die Versicherung muss mindestens 30.000 Euro abdecken
Wohnsitznachweis (Einladung/Patenschaft des Gastgebers, wenn Sie bei jemandem übernachten; Dokument der Unterkunft oder Nachweis der Hotelzahlung)
Bestätigung der Anstellung
Einzahlungsnachweis - Bank/Kreditkartenauszug für mindestens drei Vormonate
Die Frist für die Erteilung eines Visums
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 3-10 Kalendertage. Dies hängt von Ihrem Land ab, in dem Sie das Visum beantragen.
Visagebühr
Bei der Beantragung eines slowakischen Arbeits/ Business-Visums muss jeder Antragsteller eine Visumgebühr zahlen. Diese Gebühr ist unabhängig vom Ausgang des Visums nicht erstattungsfähig. Derzeit wurde die Schengen-Visumgebühr für Bürger von Aserbaidschan, Russland und Armenien auf 35 Euro reduziert. In anderen Ländern beträgt dieser Betrag 90 Euro für Personen über 12 Jahren, 45 Euro für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, Kinder unter 6 Jahren sind von den Visagebühren befreit.
Wo Sie ein Visum beantragen können
Sie beantragen ein Visum in slowakischen Visazentren, Botschaften oder Konsulaten, je nachdem, welche Visa-Anträge in Ihrem Wohnsitzland akzeptiert werden. Wenn es in Ihrem Land keine gibt, müssen Sie die nächste Botschaft oder das Konsulat unter Ihrer Adresse kontaktieren.
Sie brauchen ein Visum, um in der Slowakei zu arbeiten, wenn:
- Sie sind Staatsbürger eines afrikanischen Landes und haben in der Slowakei eine Beschäftigung gefunden.
- Sie sind Staatsbürger eines Nicht-EU/EWR-Landes und waren in der Slowakei beschäftigt.
- Sie sind Staatsangehöriger eines Landes, das mit der Slowakei ein Visumabkommen geschlossen hat, aber Sie planen, länger als 90 Tage im Land zu bleiben und zu arbeiten.
- EU/EWR-Bürger brauchen kein Visum, um in der Slowakei zu arbeiten, müssen aber ihren neuen Wohnsitz anmelden, nachdem sie sich im Land niedergelassen haben - in der Regel nach drei Monaten.
Für eine legale langfristige Beschäftigung in der Slowakei muss ein Ausländer ein nationales Visum erhalten. Das nationale Visum ist für Bewerber gedacht, die sich für einen längeren Zeitraum in der Slowakei aufhalten und offiziell eine Beschäftigung finden möchten.
Notwendige Dokumente für die Erlangung eines nationalen Arbeitsvisums
Bewerbungsformular
Zwei Fotos
Ein Reisepass, der mindestens drei Monate nach dem Datum der Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein muss. Darüber hinaus muss der Reisepass innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt werden und mindestens zwei kostenlose "Visa-Seiten" enthalten
Personalausweis und Aufenthaltserlaubnis/Visum (wenn Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit unterschiedlich sind)
Im Falle der Einreichung einer Bewerbung auf der Grundlage der Bestätigung der Möglichkeit der Besetzung einer Stelle - eine schriftliche Antwort des Arbeitgebers auf die Einstellung eines Bürgers eines Drittlandes oder eines Arbeitsvertrags
Wenn es eine Arbeitserlaubnis gibt - eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsvertrag
Bescheinigung über das Strafregister
Ein Dokument, das die Verfügbarkeit von Mitteln für die Unterbringung bestätigt
Ein Dokument, das das bereitgestellte Gehäuse bestätigt
Frist für die Beantragung eines Visums für die Slowakei
Die durchschnittliche Zeit für die Ausstellung eines Visums in die Slowakei beträgt 10-30 Kalendertage. Es hängt von Ihrem Land des Visumantrags ab.
Visagebühr
Die Visumgebühr für ein slowakisches Visum beträgt 33 Euro. Ein nationales (langfristiges) Visum, das einem Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakischen Republik ausgestellt wird, kostet 9,50 Euro. Die Höhe der Gebühr kann je nach Nationalität oder Antragsland variieren, unabhängig vom Ausgang des Visums.
Wo Sie ein Visum beantragen können
Sie beantragen ein Visum in slowakischen Visazentren, Botschaften oder Konsulaten, je nachdem, welche Visa-Anträge in Ihrem Wohnsitzland akzeptiert werden. Wenn es in Ihrem Land keine gibt, müssen Sie die nächste Botschaft oder das Konsulat unter Ihrer Adresse kontaktieren.
Sie brauchen ein Visum, um in der Slowakei zu arbeiten, wenn:
- Sie sind Staatsbürger eines afrikanischen Landes und haben in der Slowakei eine Beschäftigung gefunden.
- Sie sind Staatsbürger eines Nicht-EU/EWR-Landes und waren in der Slowakei beschäftigt.
- Sie sind Staatsangehöriger eines Landes, das mit der Slowakei ein Visumabkommen geschlossen hat, aber Sie planen, länger als 90 Tage im Land zu bleiben und zu arbeiten.
- EU/EWR-Bürger brauchen kein Visum, um in der Slowakei zu arbeiten, müssen aber ihren neuen Wohnsitz anmelden, nachdem sie sich im Land niedergelassen haben - in der Regel nach drei Monaten.
Ein nationales Visum zum Zwecke der saisonalen Beschäftigung ist für Bürger sogenannter Drittländer erforderlich, die länger als drei Monate eine vom Saisonwechsel abhängige Arbeit verrichten. Eine saisonale Beschäftigung kann maximal sechs Monate dauern.
Erforderliche Dokumente für die Erlangung eines nationalen Arbeitsvisums
Bewerbungsformular
Zwei Fotos
Ein Reisepass, der mindestens drei Monate nach dem Datum der Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein muss. Darüber hinaus muss der Reisepass innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt werden und mindestens zwei kostenlose "Visa-Seiten" enthalten
Personalausweis und Aufenthaltserlaubnis/Visum (wenn Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit unterschiedlich sind)
Im Falle von Saisonarbeit - ein schriftlicher Antrag des Arbeitgebers auf Einstellung eines Bürgers eines Drittlandes (obligatorisches Stellenangebot) mit Angaben zum Arbeitsvertrag oder Arbeitsvertrag
Bescheinigung über das Strafregister
Ein Dokument, das die Verfügbarkeit von Mitteln für die Unterbringung bestätigt
Ein Dokument, das das bereitgestellte Gehäuse bestätigt
Frist für die Beantragung eines Visums für die Slowakei
Die durchschnittliche Zeit für die Ausstellung eines Visums in die Slowakei beträgt 10-30 Kalendertage. Es hängt von Ihrem Land des Visumantrags ab.
Visagebühr
Die Visumgebühr für ein slowakisches Visum beträgt 33 Euro. Ein nationales (langfristiges) Visum, das einem Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakischen Republik ausgestellt wird, kostet 9,50 Euro. Die Höhe der Gebühr kann je nach Nationalität oder Antragsland variieren, unabhängig vom Ausgang des Visums.
Wo Sie ein Visum beantragen können
Sie beantragen ein Visum in slowakischen Visazentren, Botschaften oder Konsulaten, je nachdem, welche Visa-Anträge in Ihrem Wohnsitzland akzeptiert werden. Wenn es in Ihrem Land keine gibt, müssen Sie die nächste Botschaft oder das Konsulat unter Ihrer Adresse kontaktieren.
Ausländer aus Ländern außerhalb der EU/des EWR oder der Schweiz können in der Slowakei nur mit einer Arbeitserlaubnis arbeiten, wenn
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung und es ist noch nicht 12 Monate her, seit die befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung erteilt wurde,
Sie über eine befristete Aufenthaltserlaubnis eines Bürgers eines Drittlandes mit dem anerkannten Status einer Person mit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat verfügen und 12 Monate seit Beginn Ihres Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Slowakei noch nicht vergangen sind,
Sie werden zum Zwecke der Saisonarbeit für nicht mehr als 90 Tage in 12 aufeinanderfolgenden Monaten beschäftigt.
Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren oder höchstens fünf Jahren erteilt, wenn sie durch ein internationales Abkommen festgelegt ist. Bei Saisonarbeit wird die Genehmigung für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten erteilt.
Die Arbeitserlaubnis wird vom Dienst für Arbeit, Soziales und Familie am Wohnort des künftigen Arbeitsplatzes erteilt.
Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis
Ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis wird auf einem Formular gestellt, das beim zuständigen Arbeitsamt einzureichen ist. Das Bewerbungsformular können Sie hier herunterladen. Sie können den Antrag persönlich, per Post oder auf Grundlage Ihrer Vollmacht an Ihren künftigen Arbeitgeber richten.
Sie können einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis frühestens 10 Werktage nach Bekanntgabe der Verfügbarkeit einer Stelle durch den Arbeitgeber stellen.
Für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Gedrucktes, ausgefülltes slowakisches und unterzeichnetes offizielles Antragsformular für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis,
eine Kopie des Dokuments auf der Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei (wenn Sie eine erhalten haben),
ein Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers, dass er Sie beschäftigen wird,
eine Entscheidung über die Umwandlung eines Diploms oder eines Dokuments über die notwendige Ausbildung mit einer Übersetzung ins Slowakische,
Ihre schriftliche Vollmacht zur Einreichung des Antrags (wenn Ihr zukünftiger Arbeitgeber den Antrag für Sie einreicht).
Im Falle der saisonalen Beschäftigung von Bürgern aus Drittländern, die kein Schengen-Visum benötigen, wird dem Antrag außerdem Folgendes beigefügt:
ein Dokument, das die Bereitstellung von Wohnraum für mindestens die Dauer der Beschäftigung bestätigt, und
ein Dokument, das die Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts in der Slowakei bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag einschließlich aller Dokumente in der slowakischen Sprache sein muss. Bei Dokumenten in einer Fremdsprache ist eine offizielle Übersetzung in Slowakisch mit dem Siegel eines Gerichtsübersetzers erforderlich.
Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis ist kostenlos.
Wir möchten hinzufügen, dass Ausländer aus der EU, dem EWR und der Schweiz keine Arbeitserlaubnis ausstellen müssen.
Die Gründung eines Unternehmens in der Slowakei durch einen Ausländer umfasst die folgenden Schritte:
Recherche und Geschäftsidee: Führen Sie eine gründliche Marktforschung durch, um die Nachfrage nach Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung in der Slowakei zu verstehen. Identifizieren Sie Ihren Zielmarkt, Ihre Konkurrenten und mögliche Herausforderungen. Entwickeln Sie eine solide Geschäftsidee, die den Bedürfnissen des lokalen Marktes entspricht.
Rechtsform:Wählen Sie die für Ihr Unternehmen geeignete Rechtsform, z. B. Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Zweigniederlassung;
Geschäftsplan:Erstellen Sie einen umfassenden Geschäftsplan, der die Ziele Ihres Unternehmens, den Zielmarkt, die Marketingstrategien, die Finanzprognosen und die betrieblichen Einzelheiten beschreibt. Ein gut vorbereiteter Geschäftsplan ist für die Beschaffung von Finanzmitteln und die Steuerung Ihrer Geschäftsaktivitäten unerlässlich.
Gewerbeanmeldung: Melden Sie Ihr Unternehmen bei den zuständigen Behörden an. Dazu gehören ein Gewerbeschein, eine Steueridentifikationsnummer und die Eintragung in das Handelsregister. Besuchen Sie ein Bezirksamt oder wenden Sie sich an die Slowakische Wirtschaftsagentur (SBA), um sich über das Registrierungsverfahren beraten zu lassen.
Wege zur Einreichung eines Antrags auf Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister:
- In elektronischer Form über den Dienst Antrag auf Eintragung, Änderung oder Löschung von Daten im Handelsregister, für den Sie das Formular (Formular 7 - nur auf Slowakisch verfügbar) von der Website des Justizministeriums der Slowakischen Republik herunterladen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen müssen. Alle Anlagen zum Antrag müssen ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
In diesem Fall wird ein Rabatt von 50 % gewährt, d. h. die Gebühr beträgt 150 Euro.
- Über eine einzige Anlaufstelle - PSC.
Wenn Sie die Eintragung in das Handelsregister bei der PSC beantragen, können Sie auch die Eintragung Ihres Unternehmens beim Finanzamt beantragen.
Bedingungen für die Registrierung
Die Gründer (Gesellschafter) der Gesellschaft dürfen keine Steuerrückstände oder Rückstände bei der Zahlung von Beiträgen an die Sozialversicherungsanstalt haben. Das Registergericht lehnt die Eintragung einer Gesellschaft ab, wenn ihr Gründer in der Liste der Schuldner aufgeführt ist.
Bedingungen
Die Frist für die Eintragung einer Handelsgesellschaft in das Handelsregister beträgt 2 Arbeitstage. Die Unternehmen sind berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit ab dem Datum der Eintragung in das Handelsregister aufzunehmen.
Kapital und Finanzierung: Ermitteln Sie den Finanzbedarf für die Gründung eines Unternehmens. Ziehen Sie Finanzierungsquellen wie persönliche Ersparnisse, Darlehen, Zuschüsse oder Risikokapital in Betracht. Erstellen Sie Finanzprognosen und ein Budget, um potenziellen Investoren oder Kreditgebern die Lebensfähigkeit Ihres Unternehmens zu demonstrieren.
Standort und Räumlichkeiten:Finden Sie einen geeigneten Standort für Ihr Unternehmen. Berücksichtigen Sie Faktoren wie Erreichbarkeit, Nähe zu Kunden und Lieferanten und Erschwinglichkeit. Je nach Art Ihres Unternehmens müssen Sie möglicherweise eine Gewerbefläche mieten oder ein Büro anmieten.
Genehmigungen und Lizenzen:Ermitteln Sie, welche Genehmigungen und Lizenzen für Ihr Unternehmen erforderlich sind. Diese können je nach Art Ihres Unternehmens variieren, z. B. Genehmigungen für den Umgang mit Lebensmitteln, Gesundheits- und Sicherheitszertifizierungen oder Berufszulassungen. Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden oder der Slowakischen Wirtschaftsagentur nach den erforderlichen Genehmigungen.
Einstellung von Mitarbeitern: Wenn Ihr Unternehmen Mitarbeiter benötigt, machen Sie sich mit den slowakischen Arbeitsgesetzen vertraut, einschließlich Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten und Lohnabrechnungsvorschriften. Überlegen Sie, ob Sie einen Personalberater oder einen Rechtsbeistand für die Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Fragen benötigen.
Steuern und Buchhaltung:Lernen Sie die steuerlichen Pflichten und Buchhaltungsanforderungen für Unternehmen in der Slowakei kennen. Machen Sie sich mit dem Mehrwertsteuersystem, der Körperschaftssteuer und den Arbeitgeberbeiträgen vertraut. Es ist ratsam, einen Buchhalter oder Steuerberater zu konsultieren, um die Einhaltung der slowakischen Steuergesetze sicherzustellen.
Netzwerkarbeit und Unterstützung:Bauen Sie ein Netzwerk von Kontakten in der lokalen Geschäftswelt auf. Besuchen Sie Branchenveranstaltungen, treten Sie Wirtschaftsverbänden bei und nehmen Sie an Netzwerkveranstaltungen teil, um Kontakte zu knüpfen und Informationen zu erhalten. Lassen Sie sich von Organisationen wie der Slovak Business Agency oder den örtlichen Handelskammern beraten und unterstützen.
Ich bin Ausländer und möchte in der Slowakischen Republik ein Unternehmen gründen. Welche weiteren Bedingungen muss ich erfüllen?
Die unternehmerische Tätigkeit von Ausländern auf dem Gebiet der Slowakischen Republik wird durch das Gesetz Nr. 513/1991 Slg. in seiner geänderten und ergänzten Fassung - das Handelsgesetzbuch - geregelt. Ausländer können auf dem Gebiet der Slowakischen Republik unter denselben Bedingungen und in demselben Umfang wie die Bürger der Slowakischen Republik unternehmerisch tätig sein, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Andere Bedingungen, die Unternehmer erfüllen müssen, sind gesetzlich festgelegt:
- Gesetz Nr. 455/1991 Slg. über die unternehmerische Tätigkeit,
- Gesetz Nr. 431/2002 Slg. über die Buchhaltung,
- Gesetz Nr. 595/2003 Slg. über die Einkommensteuer,
- Gesetz Nr. 222/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer usw., aus dem sich für den Unternehmer verschiedene Verpflichtungen ergeben.
Wenn Sie in der Slowakei ein Unternehmen gründen wollen, können verschiedene Portale und Ressourcen wertvolle Informationen und Unterstützung für Ausländer bieten. Hier sind einige nützliche Portale für Ausländer, die ein Unternehmen in der Slowakei gründen möchten:
Investieren in der Slowakei (www.investslovakia.org): Diese offizielle Website, die von der Slowakischen Investitions- und Handelsentwicklungsagentur (SARIO) verwaltet wird, bietet umfassende Informationen über Investitionen und die Gründung eines Unternehmens in der Slowakei. Sie enthält detaillierte Informationen über Investitionsmöglichkeiten, Wirtschaftszweige, rechtliche Rahmenbedingungen und Anreize, die ausländischen Unternehmern zur Verfügung stehen.
BusinessInfo.sk (www.businessinfo.sk): BusinessInfo.sk ist ein Online-Portal, das eine breite Palette von Ressourcen und praktischen Informationen zur Gründung und Führung eines Unternehmens in der Slowakei bietet. Das Portal bietet Informationen über rechtliche Anforderungen, Genehmigungen, Steuern, Unternehmensregistrierung und geistige Eigentumsrechte.
Slovak Business Agency (www.sbagency.sk): Die Slovak Business Agency (SBA) ist eine staatliche Organisation, die die Unternehmensentwicklung in der Slowakei unterstützt. Ihre Website enthält nützliche Ressourcen, darunter Informationen über die Gründung eines Unternehmens, verfügbare Zuschüsse und Subventionen, Unterstützungsdienste für Unternehmen und Kontaktangaben zu den regionalen SBA-Büros.
Single Contact Center (www.slovensko.sk/en): Das Single Contact Center (SCC) ist ein Online-Portal, das Unternehmen den Zugang zu verschiedenen Verwaltungsverfahren und -dienstleistungen in der Slowakei ermöglicht. Es bietet Informationen und Unterstützung im Zusammenhang mit Unternehmensregistrierung, Lizenzen, Genehmigungen und anderen administrativen Anforderungen.
Slowakische Industrie- und Handelskammer (www.sopk.sk): Die Slowakische Industrie- und Handelskammer (SOPK) vertritt die Interessen der Unternehmen in der Slowakei. Die Website bietet wertvolle Ressourcen, darunter Informationen über Unterstützungsdienste für Unternehmen, Netzwerkveranstaltungen, Branchenberichte und Geschäftsmöglichkeiten.
Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik (www.economy.gov.sk): Die Website des Wirtschaftsministeriums bietet aktuelle Informationen über Unternehmensvorschriften, Wirtschaftspolitik, Investitionsmöglichkeiten und Initiativen zur Förderung des Unternehmertums und ausländischer Investitionen in der Slowakei.
Expats.sk (www.expats.sk): Expats.sk ist eine Plattform speziell für Ausländer in der Slowakei. Sie bietet praktische Informationen und Ressourcen für Ausländer, darunter Ratschläge für die Gründung eines Unternehmens, rechtliche Anforderungen, Möglichkeiten zur Vernetzung und Gemeinschaftsforen.
Diese Portale können wichtige Informationen und Ressourcen für Ausländer bereitstellen, die an einer Unternehmensgründung in der Slowakei interessiert sind.
Die Slowakei bietet ein Geschäftsvisum an, das es Ausländern ermöglicht, zu Geschäftszwecken in das Land zu reisen:
Zweck: Ein Geschäftsvisum ist für Personen gedacht, die in der Slowakei geschäftlich tätig werden möchten. Dazu gehört die Teilnahme an Geschäftstreffen, Verhandlungen, Konferenzen, Ausstellungen oder die Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten in dem Land.
Beantragung eines Visums:Um ein Geschäftsvisum zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der slowakischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland einreichen. Dem Antrag sollten die erforderlichen Unterlagen beigefügt werden, z. B. ein ausgefülltes Antragsformular, ein gültiger Reisepass, ein Einladungsschreiben eines slowakischen Geschäftspartners oder einer slowakischen Organisation, der Nachweis einer Reiseversicherung und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für Ihren Aufenthalt.
Visumfreie Einreise: Bürger der EU/EWR-Länder können zu Geschäftszwecken ohne Visum in die Slowakei einreisen.
Das slowakische Arbeitsrecht soll die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln und für faire und gleiche Arbeitsbedingungen sorgen:
Arbeitsverträge: Arbeitsverträge in der Slowakei können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Der Vertrag muss die wesentlichen Bedingungen enthalten, wie Position, Arbeitszeit, Vergütung, Vertragsdauer und Kündigungsfrist für den Vertrag. Beide Parteien müssen sich an die im Vertrag festgelegten Bestimmungen und Bedingungen halten.
Arbeitszeit:Die Standardarbeitszeit in der Slowakei beträgt 40 Stunden pro Woche, mit einer Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag. Überstunden werden durch besondere Rechtsvorschriften geregelt und müssen entweder in bar oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf regelmäßige Pausen und Ruhezeiten während des Arbeitstages.
Mindestlohn: Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer und wird anhand von Faktoren wie Alter und Qualifikation festgelegt. Die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten mindestens den Mindestlohn erhalten.
Mit Wirkung vom 01. Januar 2023 wurde der Mindestlohn in der Slowakei geändert. Der Mindestlohn wurde von 3,71 EUR auf 4,023 EUR pro Stunde und von 646,00 EUR auf 700,00 EUR pro Monat erhöht.
Urlaubsrechte: Die Arbeitnehmer in der Slowakei haben Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub. Dazu gehört der bezahlte Jahresurlaub, der je nach Dauer der Beschäftigung in der Regel zwischen 20 und 25 Tagen pro Jahr beträgt. Außerdem haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankheitsurlaub, Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub und andere Arten von Sonderurlaub, die gesetzlich festgelegt sind.
Sozialversicherung und Sozialleistungen: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, die die Krankenversicherung, die Sozialversicherung und die Arbeitslosenversicherung abdecken. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen, darunter Krankenversicherung und Arbeitslosengeld.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten. Dazu gehören die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutz, die Durchführung von Risikobewertungen und die Ergreifung von Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und beruflichen Risiken.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Slowakei kann durch freiwilligen Austritt, im gegenseitigen Einvernehmen oder auf Initiative einer der Parteien erfolgen. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses müssen bestimmte Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne ordentliche Kündigungsfrist oder ohne triftigen Grund kann als unfair angesehen werden.
Arbeitnehmerrechte und -schutz: Arbeitnehmer in der Slowakei haben bestimmte Rechte und Schutzmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsrechts. Dazu gehören der Schutz vor Diskriminierung, der Schutz der Privatsphäre, der Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung und das Recht auf Tarifverhandlungen und Vertretung durch Gewerkschaften.
Wenn Sie als Ausländer eine Stelle in der Slowakei suchen, finden Sie hier einige Tipps, die Ihnen bei der Stellensuche helfen:
Erkunden Sie den Arbeitsmarkt: Lernen Sie den Arbeitsmarkt in der Slowakei kennen. Recherchieren Sie, welche Branchen boomen, welche Unternehmen Personal einstellen und welche Fähigkeiten und Qualifikationen gefragt sind. Dies wird Ihnen helfen, Ihre Stellensuche gezielt zu gestalten.
Verbessern Sie Ihre Sprachkenntnisse: Obwohl Englisch in bestimmten Branchen und Großstädten weit verbreitet ist, können Slowakischkenntnisse Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz erheblich verbessern. Nehmen Sie sich die Zeit, Slowakisch zu lernen oder Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, um Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen.
Netzwerkarbeit: Netzwerkarbeit ist auf dem slowakischen Arbeitsmarkt sehr wichtig. Nehmen Sie an Branchenveranstaltungen teil, treten Sie Berufsverbänden bei und knüpfen Sie Kontakte zu lokalen Fachleuten in Ihrem Bereich. Das Knüpfen von Kontakten und Beziehungen kann zu Beschäftigungsmöglichkeiten und wertvollen Informationen führen.
Bewerbung vorbereiten: Bereiten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen, einschließlich Lebenslauf und Anschreiben, entsprechend den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Stelle vor, auf die Sie sich bewerben. Heben Sie relevante Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen hervor, die der Stellenbeschreibung entsprechen.
Recherchieren Sie über Arbeitgeber: Bevor Sie sich bewerben oder zu einem Vorstellungsgespräch gehen, sollten Sie sich gründlich über potenzielle Arbeitgeber informieren. Informieren Sie sich über die Kultur, die Werte und die neuesten Nachrichten des Unternehmens. Dies wird Ihnen helfen, Ihren Lebenslauf vorzubereiten und Ihr Interesse an dem Unternehmen zu zeigen.
Nutzen Sie Online-Stellenportale:Nutzen Sie Online-Stellenportale und Websites, die auf den slowakischen Arbeitsmarkt spezialisiert sind. Beliebte Plattformen wie Profesia.sk, Praca.sk und LinkedIn enthalten häufig Stellenanzeigen in der Slowakei. Überprüfen Sie diese Portale regelmäßig auf neue Stellenausschreibungen und richten Sie Jobalarme ein, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch:Studieren Sie die allgemeine Praxis der Durchführung von Vorstellungsgesprächen und die Erwartungen in der Slowakei. Bereiten Sie sich darauf vor, Fragen zu Ihren Qualifikationen, Ihrer Erfahrung und Ihrer Motivation, in dem Land zu arbeiten, zu beantworten. Weisen Sie auf interkulturelle Erfahrungen oder Anpassungsfähigkeit hin, die Ihre Fähigkeit, in einem vielfältigen Umfeld zu arbeiten, belegen.
Erledigen Sie Ihre Arbeitserlaubnis und Ihr Visum:Vergewissern Sie sich, dass Sie die erforderlichen Arbeitserlaubnisse oder Visa haben, um legal in der Slowakei zu arbeiten. Machen Sie sich mit den Einwanderungsbestimmungen und -anforderungen vertraut;