Wann kann ein Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Um eine befristete Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei zu erhalten, sind folgende Gründe erforderlich:
Business/ Unternehmertum
Arbeit (saisonal/dauerhaft)
Lehren
Bestimmte Arten von Aktivitäten, wie Vorlesungen, Sport, Kultur, Praktikum usw.
Forschungstätigkeit
Familientreffen
Dienst in den Friedenssicherungseinheiten der Streitkräfte
Die Blaue Karte EU ist auch eine Grundlage für den legalen Aufenthalt.
Eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung ist hauptsächlich für hochwertige Spezialisten bestimmt und wird für die Dauer des Arbeitsvertrages, aber nicht mehr als 5 Jahre, ausgestellt. Manchmal wird der Hauptteil des Registrierungsprozesses vom Arbeitgeber übernommen. Wenn Sie eine freie Stelle gefunden haben und sich bewerben, stellen Sie vor dem Einreichen der Unterlagen sicher, dass Sie alle Bedingungen erfüllen. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zum Studium. Diese Art von Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei wird für bis zu 6 Jahre ausgestellt. Es kann von Studenten von Vollzeit-Fachschulen und Universitäten und Personen, die vor der Zulassung Sprach- oder Berufsausbildungen besuchen, beantragt werden.
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung. Sie können diese Aufenthaltserlaubnis (gültig für bis zu 5 Jahre) beantragen, wenn Sie
ein Familienangehöriger einer Person, die über eine Niederlassungserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei verfügt;
ein minderjähriger Verwandter eines Flüchtlings
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis - Besondere Tätigkeit. Diese Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei wird für 2 Jahre ausgestellt und ist für Sportler, Menschen kreativer Berufe, Dozenten, Praktikanten, Friedenstruppen, Freiwillige, akkreditierte Journalisten usw. bestimmt. Auch dieser Status kann erneut verlängert werden, jedoch nicht für mehr als 3 Jahre.
Wo kann man sich bewerben?
Sie müssen Dokumente bei der nächstgelegenen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat einreichen (Die Liste der diplomatischen ausländischen Institutionen kann unter folgendem Link eingesehen werden, oder bei der Migrationspolizei der Slowakei an Ihrem Wohnort (wenn Sie bereits legal im Land sind).
Liste der erforderlichen Dokumente
Für praktisch alle Arten von befristeten Aufenthaltstiteln ist ein Standardpaket von Dokumenten erforderlich:
Ausgefüllter Antrag;
Zwei Farbfotos;
Eine Quittung für die Zahlung der Verwaltungsgebühr (die Kosten hängen vom Aufenthaltszweck und dem Ort der Einreichung ab);
Gültiger ausländischer Reisepass;
Ein Dokument, das den Aufenthaltszweck bestätigt;
Ein Zeugnis ohne Strafregister;
Ein Dokument über die Verfügbarkeit von Wohnraum;
Bestätigung der finanziellen Unterstützung.
Es ist erwähnenswert, dass verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln je nach Vorlage zusätzliche Dokumente erfordern können. Vergessen Sie nicht, die vollständige Liste zum Zeitpunkt der Einreichung zu lesen.
Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist für einen Ausländer ein stabilerer Status und wird für einen längeren Zeitraum als eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Neben der Länge des Aufenthalts gibt Ihnen eine Niederlassungserlaubnis praktisch die gleichen Rechte wie Bürger des Landes. Das Dokument wird von der Migrationspolizei, dem Innenministerium oder einer diplomatischen Institution der Slowakei in Ihrem Land ausgestellt.
In der Slowakischen Republik gibt es folgende Formen der Niederlassungserlaubnis:
Eine Genehmigung für einen dauerhaften Aufenthalt auf dem Gebiet der Slowakei für einen Zeitraum von 5 Jahren,
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis auf dem Gebiet der Slowakei,
Eine Genehmigung für einen langfristigen Aufenthalt auf dem Gebiet der Slowakei,
Das Recht eines Bürgers eines anderen EU-Mitgliedstaates und seiner Familienangehörigen, sich auf dem Gebiet der Slowakei aufzuhalten.
Wer kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten?
Daueraufenthaltserlaubnis in der Slowakei: dlhodobý pobyt
Diese Art des ständigen Aufenthalts in der Slowakei ist die häufigste Form der ständigen Einwanderung, da sie für alle Drittstaatsangehörigen gilt, die nicht der Ehegatte eines slowakischen Bürgers sind, und die Grundlage für die Beantragung dieser Form der Aufenthaltserlaubnis ist das Vorhandensein einer früheren Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei für mindestens 5 Jahre. Meistens werden Anträge von Ausländern gestellt, die eine Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei auf der Grundlage der unternehmerischen Tätigkeit haben.
Ein Antrag auf Daueraufenthalt in der Slowakei kann nur bei der Migrationspolizei gestellt werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei für einen Zeitraum von 5 Jahren
Diese Art des ständigen Aufenthalts in der Slowakei gilt in erster Linie für Ausländer, die der Ehegatte oder das Kind eines slowakischen Bürgers sind. Eine andere Möglichkeit, sie zu erhalten, besteht, wenn sie im Interesse der Slowakischen Republik liegt. Es kann für Wissenschaft, Sport oder, was es wert ist, beachtet zu werden, wirtschaftliche Interessen sein - deshalb kann ein Investor, der für die Slowakei interessant ist, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Sie können einen dauerhaften Aufenthalt in der Slowakei sowohl bei der Polizei als auch bei der Konsularabteilung der Botschaft der Slowakischen Republik beantragen.
Liste der erforderlichen Dokumente
Fast alle Arten von Genehmigungen erfordern ein Standardpaket von Dokumenten:
Ausgefüllter Antrag;
Zwei Farbfotos;
Eine Quittung für die Zahlung der Verwaltungsgebühr (die Kosten hängen vom Aufenthaltszweck und dem Ort der Einreichung ab);
Gültiger ausländischer Reisepass;
Ein Dokument, das den Aufenthaltszweck bestätigt;
Ein Zeugnis ohne Strafregister;
Ein Dokument über die Verfügbarkeit von Wohnraum;
Bestätigung der finanziellen Unterstützung.
Es ist erwähnenswert, dass verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln je nach Vorlage zusätzliche Dokumente erfordern können. Vergessen Sie nicht, die vollständige Liste zum Zeitpunkt der Einreichung zu lesen.
Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wird durch das Gesetz Nr. 40/1993 über die Staatsangehörigkeit der Slowakischen Republik geregelt, wonach es drei Möglichkeiten gibt:
Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt,
Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Adoption,
Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Zulassung zur Staatsbürgerschaft.
Die letzte Methode des Erwerbs der Staatsbürgerschaft unterscheidet sich von den ersten beiden dadurch, dass wir in diesem Fall über die Einreise in die Staatsbürgerschaft nach Belieben sprechen. Auch das Konzept der Einbürgerung oder Verwurzelung wird verwendet. Eine Person, die die Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss einen Antrag stellen, und die Behörden treffen eine Entscheidung mit dem Recht, die Staatsbürgerschaft zu verweigern.
Erwerb der Staatsbürgerschaft der Slowakischen Republik
Diese Methode des Erwerbs der Staatsbürgerschaft unterscheidet sich von den beiden anderen darin, dass wir in diesem Fall über die Einreise in die Staatsbürgerschaft nach Belieben sprechen. Das Konzept der Einbürgerung oder Verwurzelung wird ebenfalls verwendet. Eine Person, die die Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss sich bewerben, und die Entscheidungsbehörden des Staates haben das Recht, sowohl die Staatsbürgerschaft zu gewähren als auch zu verweigern.
Der Standard-Weg, um die Staatsbürgerschaft nach dem Gesetz zu erhalten, ist 8 Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis und dann gibt es Ausnahmen, wenn die Staatsbürgerschaft schneller erhalten werden kann. Am häufigsten beantragen Ausländer die Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren Aufenthalt in der Slowakei.
Sonstige Ausschlüsse:
Sofort: eine Person mit hohen Leistungen und Wert für die Slowakische Republik im Bereich der Wirtschaft, Wissenschaft, Technologie, Kultur, soziale Sphäre oder im Sport. oder Erwerb der Staatsbürgerschaft aus anderen Gründen, die für die Slowakei von Vorteil sind,
2 Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis: ein minderjähriges Kind mit einem Vormund, der ein Bürger der Slowakischen Republik ist, oder eine juristische Person mit einer Adresse in der Slowakei,
4 Jahre mit Aufenthaltserlaubnis: Flüchtling,
5 Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis: mit einem slowakischen Bürger verheiratet und mit ihm auf dem Gebiet der Slowakei leben.
Die Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Slowakischen Republik erfolgt durch das Innenministerium der Slowakischen Republik auf freizügiger Basis, und das Ministerium prüft den Antrag auf Erlangung der Staatsbürgerschaft und überträgt den Fall an den Minister, und nur der Innenminister trifft gemäß dem Gesetz persönlich die Entscheidung.
Bei der Prüfung des Antrags führt die Drei-Personen-Kommission ein Gespräch mit dem Antragsteller, das aus Folgendem besteht:
Aus dem Interview selbst, das Fragen zur Persönlichkeit des Antragstellers, seiner Familie sowie zur Geschichte, Geographie und sozialpolitischen Entwicklung der Slowakei enthält,
Vorlesen eines Artikels aus einer slowakischen Zeitung mit mindestens 500 Wörtern. Der Antragsteller erhält den Artikel unmittelbar vor der Lesung und eine Zusammenfassung des Inhalts des Artikels, den der Antragsteller gelesen hat. Dafür hat er 30 Minuten Zeit.
Eine zwingende Voraussetzung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit der Slowakischen Republik ist auch der Treueeid: "Sľubujem na svoju česht a svedomie, že budem verný Slovenskej republike, budem observa Ústavu Slovenskej republiky, ústavuné zákony, zákony a iné vávázné závázné právní predpisy a riadne plniť vávky obligy štátneho občana Slovenskej republiky.”
Bürger der Slowakei, die die ausländische Staatsbürgerschaft erwerben, können die slowakische Staatsbürgerschaft behalten "wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis auf dem Territorium des Staates haben, dessen Staatsbürgerschaft sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Staatsbürgerschaft erwerben, und Dokumente vorlegen, die diese Tatsachen bestätigen."
Ein Antrag auf diese Art von Genehmigung kann von einem Ausländer gestellt werden, der plant, einen Beruf auszuüben oder weiterzuarbeiten, der in der Slowakei eine hohe Qualifikation erfordert.
In der Slowakei wird die Blaue Karte für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren ausgestellt und berechtigt zum Betreten, Leben, Arbeiten, Urlaub und Wiedereintritt in die Slowakei während des Zeitraums, für den sie ausgestellt wird.
In der Regel beantragen Sie eine Blaue Karte beim slowakischen Konsulat in Ihrem Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzland. Sie können eine Blaue Karte auch direkt in der Slowakei bei der zuständigen Ausländerpolizei beantragen, wenn Sie legal in der Slowakei ansässig sind, oder innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise in die Slowakei, wenn Sie bereits eine Blaue Karte haben, die von einem anderen Land EC ausgestellt wurde.
Weitere Informationen zu den Bedingungen für den Erhalt einer Blauen Karte und die Liste der erforderlichen Dokumente finden Sie auf dem europäischen Einwanderungsportal https://ec.europa.eu/immigration/blue-card/slovakia_en.