Bitte beachten Sie! Die EU stellt keine Schengen-Visa für Bürger aus, die in den Regionen DNR, LNR, Cherson und Saporischschja sowie in Abchasien und Südossetien russische Pässe erhalten haben.
Arten von Visa
Ein Ausländer kann ein Schengen- oder nationales Visum ausstellen. Lesen Sie hier mehr.
Das Schengen-Visum, das mit dem Symbol "C" gekennzeichnet ist, kann eine einfache Einreise, eine doppelte Einreise und eine mehrfache Einreise sein. Die Gültigkeitsdauer des Schengen-Visums erstreckt sich in der Regel auf die im Antrag auf Erteilung eines Visums für die Slowakei angegebene Gültigkeitsdauer.
Wenn Sie häufig in den Schengen-Raum reisen, können Sie je nach Entscheidung des slowakischen Konsulats ein 1-, 2-, 3- und 5-jähriges Schengen-Visum mit mehrfacher Einreise erhalten. Es sollte jedoch beachtet werden, dass Sie sich in jedem Fall nicht länger als 90 Tage im Gebiet des Schengen-Raums aufhalten können.
Dokumente, die erforderlich sind, um ein Schengen-Visum für touristische/ private Besuche in der Slowakei zu erhalten.
Bewerbungsformular in Englisch oder Slowakisch
Ein Foto 3 x 3,5 cm
Ein Reisepass, der mindestens drei Monate nach dem Datum der letzten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein muss. Darüber hinaus muss der Reisepass innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt werden und mindestens zwei kostenlose "Visa-Seiten" enthalten
Personalausweis und Aufenthaltserlaubnis/Visum (wenn Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit unterschiedlich sind)
Touristische Krankenversicherung. Die Versicherung muss mindestens EUR 30.000 decken und im gesamten Schengen-Raum gültig sein
Für Minderjährige: Eine Kopie der Geburtsurkunde, der Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds sollte nur verlangt werden, wenn der Minderjährige allein oder mit nur einem Elternteil reist.
Bestätigung des Wohnorts (Einladung des Gastgebers, Bestätigung der Hotelzahlung, ausgestellt von der slowakischen Tourismusorganisation)
Routenbestätigung
Nachweis der finanziellen Verfügbarkeit (geschätzt 56 € pro Tag des Aufenthalts) - Bank/ Kreditkartenauszug für mindestens die letzten drei Monate
Die Frist für die Erteilung eines Visums
Die durchschnittliche Frist für die Ausstellung eines Visums für touristische/ private Besuche in der Slowakei beträgt 3-10 Kalendertage. Es hängt von Ihrem Land des Visumantrags ab.
Visagebühr
Bei der Beantragung eines Touristen/ Privatbesuchsvisum in die Slowakei muss jeder Antragsteller eine Visumgebühr bezahlen. Diese Gebühr ist unabhängig vom Ausgang des Visums nicht erstattungsfähig. Derzeit wurde die Schengen-Visumgebühr für Bürger von Aserbaidschan, Russland und Armenien auf 35 Euro reduziert. In anderen Ländern beträgt dieser Betrag 90 Euro für Personen über 12 Jahren, 45 Euro für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, Kinder unter 6 Jahren sind von den Visagebühren befreit.
Die Visagebühren werden von allen Ländern des Schengener Abkommens für die folgenden Personenkategorien unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit abgeschafft:
Nahe Verwandte von Personen, die sich rechtmäßig im Gebiet der Schengen-Zone aufhalten (enge Verwandte umfassen Ehepartner, Kinder (einschließlich Adoptierte), Eltern (oder Erziehungsberechtigte), Großeltern, Enkelkinder)
Rentner
Mitglieder offizieller Delegationen, einschließlich ständiger Mitglieder offizieller Delegationen, Teilnahme an offiziellen Sitzungen, Konsultationen, Verhandlungen und Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen zwischenstaatlicher Organisationen auf offizielle Einladung
Schüler, Studenten, Doktoranden und Lehrkräfte, die mit ihnen zu Forschungs- und Bildungszwecken im Rahmen eines offiziellen Bildungsprogramms reisen
Bei Bedarf Behinderte und Begleitpersonen
Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen und Personen, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit begleiten
Offizielle Besuche von Journalisten und technischem Personal
Wo man ein Visum für touristische/private Besuche in der Slowakei beantragen kann
Sie beantragen ein Visum in slowakischen Visazentren, Botschaften oder Konsulaten, je nachdem, welche Visa-Anträge in Ihrem Wohnsitzland akzeptiert werden. Wenn es in Ihrem Land keine gibt, müssen Sie die nächste Botschaft oder das Konsulat unter Ihrer Adresse kontaktieren.
Zusätzliche Dokumente
Bei der Einreise in die Slowakei muss ein Ausländer
Reisepass oder anderes Reisedokument, dessen Mindestgültigkeitsdauer mindestens 3 Monate ab dem Datum der geplanten Ausreise aus dem Land beträgt;
ein gültiges Visum oder ein anderes gültiges Dokument, das das Recht auf Einreise und Aufenthalt in diesem Gebiet gewährt, falls erforderlich;
Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 30.000 Euro;
Im Falle der Durchreise durch die Slowakei in ein anderes Land - eine Erlaubnis zur Einreise in ein anderes Land oder eine Erlaubnis zum Aufenthalt in einem anderen Land.
Welcher Geldbetrag wird für die Einreise in die Slowakei benötigt?
Der Grenzdienst hat das Recht, von einem Ausländer eine schriftliche Bestätigung über die Verfügbarkeit ausreichender Mittel zu verlangen, um die Lebenshaltungskosten in der Slowakei und die Rückkehr in das Herkunftsland zu decken.
Der Betrag hängt von der Länge des Aufenthalts im Land ab und basiert auf der Berechnung von 56 Euro pro Tag (die in die folgenden Komponenten unterteilt ist: 30 für die Unterkunft, 4 für das Frühstück, 7,5 für Mittag- und Abendessen und 7 für laufende Ausgaben). Wenn irgendwelche Elemente bezahlt werden, wird der Anspruch entsprechend reduziert.
Allgemeine Bedingungen für das Führen eines Fahrzeugs
In der Slowakei gilt Rechtsverkehr. Das Straßennetz des Landes umfasst Autobahnen, Schnellstraßen und Regionalstraßen. Die Einhaltung der Verkehrsregeln wird sowohl von der Polizei als auch durch automatische Videoüberwachungssysteme kontrolliert.
Ausländische Fahrer sind verpflichtet, sich ebenso wie slowakische Staatsbürger an die nationalen Verkehrsregeln zu halten.
Dokumente für ausländische Fahrer
Beim Führen eines Fahrzeugs in der Slowakei muss ein ausländischer Fahrer Folgendes mit sich führen:
- einen gültigen Führerschein (national; für Fahrer aus Nicht-EU-Ländern kann ein internationaler Führerschein erforderlich sein);
- die Zulassungsunterlagen für das Fahrzeug;
- eine internationale Haftpflichtversicherung („Grüne Karte”);
- bei Anmietung – einen Mietvertrag für das Fahrzeug.
Die Dokumente können bei Verkehrskontrollen oder bei Feststellung eines Verstoßes überprüft werden.
Mautstraßen und elektronische Vignette
In der Slowakei ist die Benutzung von Autobahnen und den meisten Schnellstraßen gebührenpflichtig. Für Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen wird eine elektronische Vignette verwendet.
E-Vignette:
- ist für PKWs und Kleinbusse obligatorisch;
- ist an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden;
- wird automatisch durch Kontrollkameras überprüft.
Die Einfahrt auf einen mautpflichtigen Abschnitt ohne gültige Vignette gilt als Verstoß und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Achten Sie besonders auf die Richtigkeit des Kennzeichens und die Gültigkeitsdauer der Vignette.
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Mietwagen
Ausländer können in der Slowakei problemlos ein Auto mieten, sofern sie einen Führerschein und eine Zahlungskarte besitzen. Die Grundversicherung ist in der Regel im Mietpreis enthalten, jedoch ist der Fahrer für die Bezahlung der mautpflichtigen Straßen verantwortlich.
Bei der Übernahme des Autos empfiehlt es sich, Folgendes zu überprüfen:
- Ist die elektronische Vignette im Mietvertrag enthalten?
- Versicherungsbedingungen und Selbstbeteiligung
- Möglichkeit der Ausreise aus dem Land, wenn eine Durchfahrt geplant ist.
Kontrolle und Verantwortung
In der Slowakei werden aktiv automatische Systeme zur Geschwindigkeitskontrolle und zur Überprüfung des Vorhandenseins einer Vignette eingesetzt. Bußgelder können dem Eigentümer oder Nutzer des Fahrzeugs auch nach Beendigung der Fahrt zugestellt werden.
Besondere Aufmerksamkeit wird folgenden Punkten gewidmet:
- Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen;
- Verwendung von Sicherheitsgurten;
- Beförderung von Kindern gemäß den geltenden Vorschriften;
- Einhaltung der Null- oder Mindestpromillegrenze beim Führen eines Fahrzeugs.
Versicherung für Reisen mit dem Auto
Für das legale Führen eines Fahrzeugs in der Slowakei ist eine internationale Kfz-Versicherung „Grüne Karte” obligatorisch. Darüber hinaus wird empfohlen, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die die Kosten für medizinische Versorgung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls abdeckt.
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