Visa
VisumfreiSprache
SchwedischAutoverkehr
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Schwedische KroneCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 3 MonateEinreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Transitregeln
Einreise mit Haustieren
Notfallkontakte
Zollbestimmungen
Informationen für Fahrzeughalter
Kontakte der Botschaft
Wenn Sie kein Visum für die Einreise benötigen, darf der gesamte Aufenthaltsdauer im Land 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten. Dies gillt in dem Fall, wenn Sie als Tourist reisen, Ihre Familie oder Freunde besuchen, oder an Geschäftstreffen, kulturellen, sportlichen, religiösen oder politischen Veranstaltungen teilnehmen.
Wenn Sie ohne Visum reisen, müssen Sie ein Rückflugticket haben, das noch 90 Tage gültig ist; eine schriftliche Einladung eines Familienmitglieds oder Freundes, bei dem Sie übernachten werden, oder eine Buchungsbestätigung, wenn Sie in einem Hotel übernachten.
Außerdem brauchen Sie Geld für die Unterkunft und die Heimreise. In Schweden müssen Sie für jeden Tag Ihres Aufenthalts 450 schwedische Kronen mitbringen. Der Betrag kann manchmal niedriger sein, z. B. für jüngere Kinder, wenn Sie Unterkunft und Verpflegung im Voraus bezahlen oder wenn Sie bei Familie oder Freunden wohnen. Sie müssen nachweisen, dass Sie über genügend Geld verfügen, um Ihre Ausgaben zu decken, indem Sie z. B. einen Kontoauszug oder ein Dokument vorlegen, in dem sich die Person, die Sie nach Schweden eingeladen hat, verpflichtet, alle Ausgaben während Ihres Aufenthalts zu übernehmen.
Personen, die einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Liste der Dokumente für den Zweck des Besuchs kann unterschiedlich sein. Ukrainische Staatsangehörige müssen zum Beispiel Folgendes vorweisen können:
- ein ausgefülltes Antragsformular für einen Aufenthaltstitel für jeden Antragsteller unter dem Link;
- Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument;
- eine Kopie der ersten Seite Ihres Passes;
- Ihr(e) früherer Reisepass(e), wenn Sie in den letzten 12 Monaten einen neuen Reisepass erhalten haben;
- ein Farbfoto, 45 x 35 mm (Passfotoformat), das in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurde. Es sollte auf einem hellen Hintergrund gemacht werden und das ganze Gesicht zeigen;
- einen Kontoauszug oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie über ausreichende Mittel für den Aufenthalt in Schweden verfügen;
- ein Rückflugticket oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie über die nötigen Mittel verfügen, um es zu kaufen;
- ein Nachweis, wenn Sie Verwandte besuchen wollen, ein Dokument, das die familiären Verwurzelungen bestätigt;
- minderjährige Kinder müssen zusätzliche Dokumente vorlegen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link.
Auf der Webseite der schwedischen Migrationsbehörde können Sie die Liste der Dokumente für eine Aufenthaltsgenehmigung für Ihr Land einsehen.
Sie können den Antrag auf drei Weisen stellen: in Ihrem Geburtsland; online über einen Link; oder tatsächlich während Ihres Aufenthalts in Schweden.
Nur in Ausnahmefällen können Sie ein nationales D-Visum erhalten.
Die Länder, deren Bürger ein Visum für die Einreise nach Schweden benötigen, können unter dem Link angezeigt werden.
Für die Einreise nach Schweden, sowohl für kurzfristige als auch für langfristige Aufenthalte, benötigen Sie außerdem eine Krankenversicherung, die die folgenden Kriterien erfüllt:
- Gültig für die gesamte Dauer des Visums;
- Gültig in allen Schengen-Ländern;
- Mindestdeckungssumme - 30.000 Euro.
Die Versicherungsbedingungen, wie Dauer, Laufzeit und Höhe des Versicherungsschutzes, müssen im Bestätigungsschreiben oder im Versicherungsdokument eindeutig angegeben sein.
Die Antragsgebühr für ein Touristenvisum für Schweden beträgt 90 Euro, während Sie für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren 45 Euro zahlen müssen und es für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren kostenlos ist. Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit müssen Sie jedoch möglicherweise eine niedrigere Gebühr entrichten.
Schengen-Visumgebühr für Bürger der Russischen Föderation, der Ukraine, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Moldawien und Georgien: 35 €.
Denken Sie daran, dass der Visumantrag mindestens 15 Tage, aber nicht früher als 6 Monate vor Ihrer Reise eingereicht werden muss. Lesen Sie hier mehr.
Visumanträge werden persönlich oder über das schwedische Konsulat oder das Konsulat des Landes, das die schwedischen konsularischen Angelegenheiten vertritt, eingereicht.
In Ländern, in denen es kein schwedisches Konsulat gibt, können die Anträge über das Konsulat des Schengen-Staates eingereicht werden, das die Interessen des schwedischen Konsulats repräsentiert. Antragsteller, die einen Antrag über ein nicht schwedisches Konsulat stellen möchten, sollten sich mit diesem in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass es solche Anträge akzeptiert.
Liste der schwedischen Botschaften und Konsulate finden Sie unter dem Link.
Bitte beachten Sie! Die EU stellt keine Schengen-Visa für Bürger aus, die in den Regionen DNR, LNR, Cherson und Saporischschja sowie in Abchasien und Südossetien russische Pässe erhalten haben.
Ab dem 1. Januar 2024, wenn das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) in Kraft tritt, benötigen die Bürger des Kosovo auch kein Visum mehr für die Einreise in die EU. In der Zwischenzeit bleibt das Kosovo das einzige Land auf dem westlichen Balkan, dessen Bürger ein Visum für die Einreise in die EU benötigen
- 112 – auf diese Nummer wird in Notfällen angerufen, wie schwere gesundheitliche Probleme, Brände, Verbrechen.
- 113 – die Informationsnummer bei Unfällen und Krisensituationen.
- Rufen Sie 113 13 an, um Informationen über schwere Unfälle und Krisen in Schweden zu erhalten. Wenn Sie aus dem Ausland oder von ausländischen Mobiltelefonen in Schweden anrufen, wählen Sie +46 77 33 113 13.
- 114 14 - Polizeirufnummer für nicht dringende Angelegenheiten.
- Rufen Sie die Nummer 114 14 an, wenn Sie nicht dringende Fragen an die Polizei haben, z. B. wenn Sie Informationen liefern oder über laufende Straftaten berichten möchten. Wenn Sie aus dem Ausland oder von einem ausländischen Mobiltelefon in Schweden anrufen, wählen Sie +46 77 114 14 00. Informationen über die schwedische Polizei auf Englisch.
- 1177 - Ratschläge zum Gesundheitswesen.
Wenn Sie in Schweden ankommen, müssen Sie Bargeld in Höhe von 10.000 Euro nicht beim Zoll anmelden. Weitere Informationen zum Grenzübertritt finden Sie auf der offiziellen Webseite des Zolls.
Autos können von Personen gemietet werden, die über 18 Jahre alt sind und über 2 Jahre Fahrpraxis besitzen. Wenn Ihr Führerschein in einem Land außerhalb der EU / des EWR ausgestellt wurde, ist der Führerschein so lange gültig, wie er in dem Land gültig ist, in dem er ausgestellt wurde.
Führerscheine sind nicht gültig, wenn Sie länger als ein Jahr in Schweden gemeldet sind. Wenn Sie einen Führerschein aus dem Vereinigten Königreich oder von den Färöer-Inseln haben, können Sie diesen in Schweden benutzen, auch wenn Sie dort schon länger als ein Jahr gemeldet sind.
Wenn Sie eine höhere Klasse fahren möchten, benötigen Sie möglicherweise eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Gesundheitszustand.
Vertretungen Schwedens in der Welt: https://www.swedenabroad.se/en/about-sweden-non-swedish-citizens/.
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