Ab dem 1. Juni 2022 gilt in Schweden ein neues Gesetz zur Arbeitsmigration. Die Vorschriften betreffen die Einführung einer Arbeitsvertragspflicht und die Verpflichtung der Arbeitgeber, jede Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu melden. Ziel der jetzt vorgenommenen Änderungen ist es, der Ausbeutung von Arbeitnehmern entgegenzuwirken und internationale Fachkräfte anzuziehen und zu halten.
Außerdem bedeuten die neuen Rechtsvorschriften:
- Es gibt jetzt eine neue Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte und gut ausgebildete Personen, die in Schweden eine Arbeit suchen oder ein Unternehmen gründen wollen;
- Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, ist ein Arbeitsvertrag erforderlich, was bedeutet, dass ein Angebot des Arbeitgebers nicht mehr ausreicht;
- Eine Arbeitserlaubnis kann für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren ausgestellt werden;
- Bestimmte Arbeitgeber können verpflichtet werden, jede Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu melden;
- Die schwedische Migrationsbehörde kann vom Arbeitgeber verlangen, dass er die Arbeitsbedingungen der Person, die eine Arbeitserlaubnis erhalten hat, meldet, und ein Arbeitgeber, der dies nicht tut, muss eine Geldstrafe zahlen;
- Für Familienangehörige von Arbeitnehmern wird eine Alimentationspflicht eingeführt;
- Ein Einreisevisum kann denjenigen ausgestellt werden, die sich auf einer Geschäftsreise ins Ausland begeben müssen, wenn sie einen Antrag auf eine verlängerte Arbeitserlaubnis prüfen (gilt nicht für private Reisen);
- Von einem Widerruf der Arbeitserlaubnis kann abgesehen werden, wenn die Mängel und Abweichungen geringfügig sind oder wenn es unklug wäre, die Erlaubnis zu widerrufen;
- Die Straftat des organisierten Menschenhandels umfasst auch Arbeitsgenehmigungen, die auf der Grundlage falscher Angaben erteilt wurden.
Es sei erwähnt, dass die neuen Regeln nicht für folgende Kategorien gelten: Saisonarbeiter, Au-pair (kultureller Austausch), Blaue Karte EU, IKT-Genehmigungen, Forscher, Berufssportler, Freiwillige des Europäischen Solidaritätskorps und Sommerarbeit für junge Menschen (sogenanntes Working Holiday Visum).
Für alle diese Kategorien gibt es in der Regel eine Standardliste von Unterlagen für die Registrierung.
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Um als Saisonarbeiter nach Schweden zu kommen, benötigen Sie:
- einen gültigen Reisepass besitzen (wenn Ihr Reisepass abläuft, sollten Sie ihn erneuern, da Sie keine Genehmigung erhalten können, die länger als Ihr gültiger Reisepass ist);
- ein in Schweden registrierter Arbeitgeber muss eine befristete Beschäftigung als Saisonarbeiter anbieten;
- Zugang zu Wohnungen mit angemessenem Standard haben;
- eine Krankenvollversicherung in Schweden abzuschließen oder zu beantragen;
- Sie müssen nachweisen können, dass Sie zur Ausübung des Berufs in Schweden qualifiziert sind, wenn die Tätigkeit zu einem reglementierten Beruf gehört;
- nach Ablauf der Genehmigung beabsichtigen, Schweden zu verlassen.
Es ist zu beachten, dass Personen, die als Beerenpflücker arbeiten wollen, ebenfalls eine solche Genehmigung beantragen müssen. Für diese Arbeit gibt es mehrere Möglichkeiten.
Die erste - als unabhängige natürliche Person - über die Bedingungen und die Eintragung dieser Art können Sie hier lesen. Wenn Sie einen Vertreter haben, der für Sie eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantragt, ist es der Vertreter, der die Kontakte mit der schwedischen Migrationsbehörde verwaltet.
Die zweite - wenn Sie von einem ausländischen Unternehmen angeheuert werden. Ein schwedisches Unternehmen kann einen Beerenpflückdienst von einem ausländischen Unternehmen kaufen. Das ausländische Unternehmen, das Sie eingestellt hat, muss eine Niederlassung in Schweden haben. Der Kunde oder Arbeitgeber in Schweden muss garantieren, was für Arbeitsbedingungen bei Ihrer Arbeit gelten. Wenn Sie für eine ausländische Vermittlungsagentur arbeiten, die nicht in Schweden tätig ist, gilt ein Anwerbevertrag. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag unterzeichnet wurde oder nicht.
Landsorganisationen i Sverige (LO) hat entschieden, dass die Schwedische Kommunalarbeitergewerkschaft (SKAF) eine Organisation und einen Vertrag hat, der für Sie als Beerenpflücker geeignet ist. Das bedeutet, dass genau der SKAF die Möglichkeit haben wird, die Arbeitsbedingungen zu vereinbaren.
Weitere Informationen zu den Bedingungen finden Sie unter dem Link.
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Wenn Sie Bürger eines Nicht-EU-Landes sind und als Au Pair arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Bürger bestimmter Länder brauchen auch ein Visum, um für weniger als drei Monate zu arbeiten. Der Zweck des Aufenthalts sollte darin bestehen, Ihre Sprachkenntnisse und Ihr Wissen über Schweden zu verbessern, und Sie sollten die folgenden Dokumente mitbringen:
- einen gültigen Reisepass besitzen (wenn Ihr Reisepass bald abläuft, sollten Sie ihn erneuern, da Sie keine Genehmigung erhalten können, die länger als die Gültigkeit Ihres Reisepasses ist)
- zum Zeitpunkt der Entscheidung 18, aber nicht über 30 Jahre alt sein
- eine schwedische Familienvereinbarung haben, die festlegt, dass Sie maximal 25 Stunden pro Woche mit leichten Hausaufgaben arbeiten und sich um die Kinder kümmern (Hausaufgaben und Lernen zusammen dürfen 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten)
- eine umfassende Krankenversicherung haben oder beantragt haben, die für die Versorgung in Schweden gilt
- genug Geld haben, um in Schweden zu bleiben und die Heimreise zu bezahlen
- keine begleitenden Familienmitglieder haben.
Mehr über diese Art von Genehmigung können sie auf der Webseite lesen.
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Sie können auch als Forscher arbeiten.
Dies verlangt:
- einen gültigen Reisepass besitzen (wenn Ihr Reisepass bald abläuft, sollten Sie ihn erneuern, da Sie keine Genehmigung erhalten können, die länger als die Gültigkeit Ihres Reisepasses ist)
- eine vom Schwedischen Forschungsrat genehmigte Praktikumsvereinbarung mit der Forschungsförderungseinrichtung (dem Auftraggeber der Forschungsarbeit) haben. Der externe Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- genug Geld haben, um in Schweden zu bleiben und die Heimreise zu bezahlen.
- eine umfassende Krankenversicherung haben oder beantragt haben (wenn Sie sich höchstens ein Jahr lang in Schweden aufhalten werden).
Über das Muster dieses Typs können Sie unter diesem Link lesen.
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Diejenigen, die als Trainer oder Sportler in dem Land arbeiten beabsichtigen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- einen gültigen Reisepass besitzen (wenn Ihr Reisepass bald abläuft, sollten Sie ihn erneuern, da Sie keine Genehmigung erhalten können, die länger als die Gültigkeit Ihres Reisepasses ist)
- mindestens in der Division 1 (für Männer) oder in der Damallsvenskan oder Elitettan (für Frauen) spielen, wenn Sie Fußballer sind. Die gleichen Anforderungen gelten, wenn Sie als Fußballtrainer arbeiten wollen
- in der Basketligan oder Basketettan (für Frauen und Männer) zu spielen oder zu trainieren, wenn Sie ein Basketballspieler sind. Die gleichen Anforderungen gelten, wenn Sie als Basketballtrainer arbeiten wollen
- einen schriftlichen, von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag mit einem Verein oder Verband in Schweden haben, der dem Schwedischen Sportverband angeschlossen ist
- ein Monatsgehalt von mindestens 14.300 schwedischen Kronen vor Steuern angeboten wird
- eine Krankenversicherung und eine Unfallversicherung haben, die den Gepflogenheiten in Ihrer Sportart und Ihrem Niveau entspricht
- Der Schwedische Sportverband muss bestätigen, dass Ihre Arbeit für die positive Entwicklung des Sports unerlässlich ist.
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Diejenigen, die ein Praktikumsangebot in Schweden erhalten haben, müssen auch eine Arbeitserlaubnis erhalten. Sie benötigen einen gültigen Reisepass und einen schriftlichen Vorschlag für ein Praktikum oder einen Auftrag, der erfüllt werden muss. Sie sollten auch eine E-Mail vom Arbeitgeber mit einem Link erhalten, der Sie zum E-Service führt; Kopien der Seiten in Ihrem Pass, die persönliche Informationen, ein Foto, eine Unterschrift, die Passnummer, das Ausstellungsland und die Gültigkeit enthalten, und ob Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in anderen Ländern als Ihrem eigenen haben (wenn Ihr Pass bald abläuft, sollten Sie ihn aktualisieren, da Sie keine Genehmigung für einen Zeitraum erhalten können, der länger als die Gültigkeit Ihres Passes ist). Weitere Informationen über diese Art von Genehmigung finden Sie hier.
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Eine Arbeitserlaubnis kann man als Freiwilliger erhalten. Dazu ist auch die Zustimmung der Organisation in Schweden zur Teilnahme an einem Freiwilligenprogramm im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes erforderlich. Sie können den Antrag auf der Webseite ausfüllen.
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Wenn Sie kein Bürger eines Nicht-EU-Landes sind und ein Stellenangebot für eine hochqualifizierte Tätigkeit erhalten haben, können Sie eine Blaue Karte EU beantragen. Sie müssen das Äquivalent von 180 Hochschulpunkten oder fünf Jahren Berufserfahrung nachweisen und ein Gehalt beziehen, das mindestens anderthalb Mal so hoch ist wie das durchschnittliche Bruttogehalt in Schweden. Einzelheiten zu dieser Genehmigung finden Sie auf der Webseite.
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Wenn Sie Staatsbürger eines Landes außerhalb der EU / des EWR und der Schweiz sind, für ein Unternehmen außerhalb der EU / des EWR arbeiten und für ein Unternehmen in Schweden arbeiten müssen, können Sie eine Genehmigung für Intra Corporate Transfer (ICT) erhalten. Dies gilt für Personen, die als Manager oder Spezialist arbeiten oder ein Praktikum im Unternehmen absolvieren müssen. Über diese Art von Genehmigung können Sie sich unter dem folgenden Link informieren.
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In den meisten Fällen müssen Sie eine Anmeldegebühr entrichten. Den aktuellen Preis können Sie unter diesem Link einsehen. Im Allgemeinen benötigen Sie für ein problemloses Arbeitsvisum einen gültigen Reisepass; ein Arbeitsangebot zu Bedingungen, die den schwedischen Tarifverträgen oder Berufsstandards entsprechen; ein Monatsgehalt von mindestens 13 000 schwedischen Kronen vor Steuern oder ein Gehalt auf Positionsniveau; ein Arbeitsangebot mit Kranken-, Lebens- und Sozialversicherung; einen Wohnsitznachweis.
Weitere Informationen zur Beantragung und Verlängerung eines Arbeitsvisums finden Sie hier.
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Wenn Sie kein EU-Bürger sind und Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis haben, haben Ihr Ehemann / Ihre Ehefrau / Frau des bürgerlichen Rechts / eingetragener Partner und Kinder unter 21 Jahren (sowie Kinder über 21 Jahren, die von Ihnen finanziell unterstützt werden) das Recht, zu Ihnen nach Schweden zu kommen. Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis entweder als Teil Ihres Antrags oder getrennt davon beantragen.
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Gemäß den bilateralen Beziehungen Schwedens mit anderen Ländern können junge Menschen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren arbeiten gehen. Um diese Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Bürger von Australien, Hongkong, Kanada, Japan, Neuseeland oder Südkorea sein
- einen gültigen Reisepass besitzen (wenn Ihr Reisepass bald abläuft, sollten Sie ihn erneuern, da Sie keine Genehmigung erhalten können, die länger als die Gültigkeit Ihres Reisepasses ist)
- genug Geld verfügen, um sich zunächst in Schweden selbst versorgen zu können (mindestens 15.000 schwedische Kronen)
- ein Rückflugticket oder genügend Geld für den Kauf eines solchen haben
- eine umfassende Krankenversicherung haben, die die medizinische Versorgung in Schweden abdeckt (gilt nicht für Australier)
- in den meisten Fällen ist eine Gebühr zu entrichten (Gebühren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis)
- keine begleitenden Kinder haben.
Diese Art von Erlaubnis gilt derzeit nicht für Bürger von Argentinien, Chile und Uruguay. Genaueres und weitere Bedingungen für die Anmeldung können Sie hier nachlesen.
Arbeitszeiten: Nach dem Arbeitsrecht beträgt die normale Wochenarbeitszeit 40 Stunden. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Pausen während des Arbeitstages und auf freie Tage. Zusätzliche Arbeitsstunden, die über die Norm hinausgehen, werden zusätzlich bezahlt oder durch Urlaub ausgeglichen. Ein typischer Arbeitstag in Schweden beträgt 8 bis 9 Stunden pro Tag. Die Arbeitszeiten können flexibel gestaltet werden, und es gibt möglicherweise Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten oder Telearbeit.
Feiertage: Arbeitnehmer in Schweden haben Anspruch auf Jahresurlaub. Die übliche Dauer des Urlaubs beträgt 25-30 Arbeitstage, kann aber je nach Arbeitsvertrag und Betriebszugehörigkeit variieren.
Kleiderordnung: In den meisten schwedischen Büros ist die Kleiderordnung informell und variiert je nach Branche und Unternehmen. Im Allgemeinen sind Business Casual oder Formal Casual akzeptabel, dies kann jedoch von Unternehmen zu Unternehmen variieren.
Schutz der Arbeitnehmerrechte: Das schwedische Arbeitsrecht schützt die Rechte der Arbeitnehmer, einschließlich des Schutzes vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, des Schutzes von Schwangeren und Eltern, des Rechts auf Entschädigung im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung und des Rechts auf Entschädigung bei arbeitsbedingten Verletzungen oder Krankheiten.
Elternurlaub: In Schweden gibt es ein System des langfristigen Vaterschaftsurlaubs, das Vätern die Möglichkeit gibt, einen langfristigen Urlaub zu nehmen, um sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern. Dieser Urlaub kann von beiden Elternteilen gemeinsam in Anspruch genommen werden und wird für unterschiedliche Zeiträume mit Bezahlung oder Ausgleich gewährt.
Ausländische Arbeitnehmer genießen alle Rechte und unterliegen denselben Gesetzen wie schwedische Staatsbürger. In erster Linie geht es um die schwedischen Gesetze "Über Arbeitsbedingungen" (Arbetsmiljölagen) und "Über Arbeitszeiten" (Arbetstidslagen). Die Verantwortung für die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit liegt ausschließlich beim Arbeitgeber - alles muss den für die Branche festgelegten Normen entsprechen.
Wenn eine Person vorhat, ein eigenes Unternehmen zu gründen, benötigt sie ebenfalls ein Arbeitsvisum - in der Regel für eine selbständige Tätigkeit.
In Schweden selbst besteht der erste Schritt darin, eine Unternehmensindustrie zu wählen. Dann muss man das Unternehmen anmelden und sich bei der Steuerbehörde registrieren lassen. Der Gründungsprozess und andere Nuancen werden unter diesem Link ausführlich beschrieben.
Wenn Sie ein Unternehmen in Schweden gründen möchten, kann für Sie diese Webseite nützlich sein.
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Wenn Sie beabsichtigen, länger als drei Monate in Schweden zu bleiben, um Ihr eigenes Unternehmen zu betreiben, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Aufenthaltsgenehmigung muss vor Ihrer Ankunft in Schweden beantragt werden. Sie können sie online von Ihrem Heimatland aus beantragen oder von einem anderen Land außerhalb Schwedens, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung
- Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Ihr eigenes Unternehmen zu beantragen, müssen Sie
- einen gültigen Reisepass besitzen (wenn Ihr Reisepass demnächst abläuft, sollten Sie ihn verlängern lassen, da Sie keine Aufenthaltsgenehmigung für einen längeren Zeitraum als die Gültigkeit Ihres Reisepasses erhalten können, sofern dieser noch gültig ist)
- Sie müssen nachweisen, dass Sie über umfangreiche Erfahrungen in der Branche verfügen und bereits ein eigenes Unternehmen geführt haben.
- nachweisen, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der schwedischen oder englischen Sprache verfügen. Wenn Sie z. B. mit vielen Lieferanten oder Kunden in Schweden in Kontakt stehen, müssen Sie über sehr gute Schwedischkenntnisse verfügen.
- Weisen Sie nach, dass Sie die Person sind, die das Unternehmen leitet und die geschäftsführende Verantwortung für das Unternehmen trägt
- weisen Sie nach, dass Sie über ausreichende persönliche Mittel für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familienangehörigen verfügen, d. h. 200 000 SEK für Sie, 100 000 SEK für Ihren mitreisenden Ehepartner und 50 000 SEK für jedes mitreisende Kind für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis von zwei Jahren
- plausible Belege für Ihr Budget vorlegen
- nachweisen, dass Sie Kundenkontakte oder ein Netzwerk aufgebaut haben
- in den meisten Fällen eine Gebühr entrichten (Antragsgebühr für eine Aufenthaltserlaubnis).
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Die schwedische Migrationsbehörde wird eine finanzielle Bewertung Ihrer Geschäftspläne vornehmen.
Um in Schweden als Einwohner registriert zu werden, müssen Sie eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen und planen, sich mindestens ein Jahr lang in Schweden aufzuhalten.
Selbstständige, die beabsichtigen, weniger als drei Monate in Schweden zu arbeiten, benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. Staatsangehörige einiger Länder benötigen auch für eine Arbeit, die weniger als drei Monate dauert, ein Visum. Mehr über Visa erfahren Sie hier.