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Syrische PfundAnerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft
jaCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichBefristete Aufenthaltserlaubnis in Syrien
Einbürgerung / Erwerb der Staatsbürgerschaft in Syrien
Staatsbürgerschaft durch Heirat
Wer hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis?
Die Aufenthaltserlaubnis wird sowohl Arabern als auch Ausländern, die in Syrien geboren sind, und Ehegatten syrischer Staatsbürger direkt erteilt. Man muss eine Aufenthaltserlaubnis über das syrische Migrationsamt oder dessen Zweigstelle in den Provinzen beantragen.
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Wenn die Aufenthaltskarte verloren geht oder beschädigt wird, muss der Karteninhaber die Einwanderungsbehörde in Damaskus oder eine andere Abteilung innerhalb von drei Tagen ab dem Datum des Verlusts oder der Beschädigung benachrichtigen, um sie durch eine neue zu ersetzen.
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Jeder arabische oder ausländische Besucher, der älter als fünfzehn Jahre ist und auf der Karte seiner Eltern aufgeführt ist, muss eine eigene Aufenthaltserlaubnis erhalten. Araber und Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung dürfen sich nicht länger als sechs Monate im Ausland aufhalten.
Wer kann die syrische Staatsbürgerschaft bekommen?
Nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz der Syrischen Arabischen Republik kann man die syrische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn man:
- Lebt mindestens fünf Jahre in Folge im Land, bevor der Antrag eingereicht wird. Ein unterbrochener Aufenthalt gilt als aufeinanderfolgend, wenn die Abwesenheit ein Jahr überschreitet, was sich auf fünf Jahre summiert.
- Er hat keine Infektionskrankheiten oder Beschwerden, die ihn an der Arbeit hindern könnten.
- Ist von gutem Charakter und Ruf, ohne Straftaten oder Einschränkungen der Freiheit im Zusammenhang mit berüchtigten Verbrechen.
- hat eine Spezialisierung oder Erfahrung, die für das Land nützlich sein kann;
- Kann Arabisch lesen und schreiben.
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Erwachsene Kinder eines eingebürgerten Vaters können auf Anordnung des Ministers die Staatsbürgerschaft erhalten. Die erforderliche Aufenthaltsdauer wird auf mindestens zwei Jahre verkürzt.
Die Staatsangehörigkeit wird der Frau eines eingebürgerten Ausländers unter folgenden Bedingungen gewährt:
- Die Ehe muss zwei Jahre ab Antragsdatum gültig sein.
- Die Frau muss sich rechtmäßig für fünf Jahre im Land aufhalten;
Minderjährige Kinder können die Staatsbürgerschaft erwerben, wenn ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht außerhalb des Landes liegt und sie die primäre Staatsbürgerschaft ihres Vaters gemäß den (ITS) geltenden Rechtsvorschriften behalten haben.
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