Belgien ist eines der Wirtschaftszentren Europas mit einer großen Anzahl internationaler Unternehmen und Institutionen. Im Land gibt es viele offene Stellen, aber es mangelt an qualifizierten Fachkräften. Der Schwerpunkt der Wirtschaftstätigkeit liegt in Flandern und in der Region Brüssel in Städten wie Antwerpen, Gent, Leuven, Kortrijk, Ypern, Hasselt und Brüssel. In Wallonien sind der Tourismus und die Landwirtschaft am stärksten entwickelt.
Arbeitsvertragsarten
Inoffizielle Arbeit steht in Belgien unter strenger Strafe, so dass Sie nur mit einer Arbeitserlaubnis und einem Arbeitsvertrag arbeiten dürfen. Die wichtigsten Arten von Verträgen:
Interim - wird über eine dritte Partei vermittelt - ein Interimsbüro, das Sie anstellt und Ihre Dienste an andere Unternehmen verkauft. In der Regel wird der Vertrag für eine Woche für einen bestimmten Arbeitsumfang abgeschlossen und je nach Bedarf verlängert. Dies ist eine sehr beliebte Vertragsart.
Befristeter Vertrag - wird entweder über ein Interimsbüro für einen längeren Zeitraum als ein Interimsvertrag oder direkt mit dem Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen.
Unbefristeter Vertrag - wird direkt mit dem Arbeitgeber auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Belgien verfügt über eine große industrielle Produktion, Anlagen und Fabriken sowie über große Häfen und Autobahnen, so dass die beliebtesten Industrien sind
- - Chemische Industrie
- - Lebensmittelindustrie
- - Pharmakologie
- - Transport und Logistik
- - Verarbeitendes Gewerbe (Metallurgie, Textilien, Bekleidung)
- - Konstruktion
- - Internationaler Handel
- - MINT (Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen, Mathematik)
Die beliebtesten Berufe
Der Wettbewerb um Talente auf dem belgischen Arbeitsmarkt ist heftig. Die Wirtschaft erholt sich gerade von der Krise und die meisten Unternehmen brauchen qualifizierte Fachkräfte.
Zu den aktuellen Spezialitäten gehören:
- Technisches Personal: Elektriker, Klempner, Produktionshandwerker usw;
- Fachkräfte des Gesundheitswesens: Ärzte, Krankenschwestern, Pflegepersonal;
- Logistiker;
- Verkaufs- und Kundendienstspezialisten;
- Support-Manager;
- Unternehmensanalytik;
- Projektleiter;
- Finanziers und Versicherungsvertreter;
- IT-Spezialisten, Ingenieure;
- HR und Personalvermittler;
- Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor (HORECA, Haushaltshilfen).
Ressourcen für die Stellensuche
Regionale Arbeitsverwaltungen
in Flandern - VDAB;
in Wallonien - Forem;
Actiris in der Region Brüssel.
Intercom-Büros
Adecco
Forum Jobs
Tempo-team
Accent Jobs
Page Personnel
Personalvermittlungsagenturen
Hays
Hudson
Michael Page
Mercuri Urval
Robert Half
Visa für den kurzfristigen Aufenthalt sind auch als Schengen-Visa oder Visa des Typs C bekannt. Diese Visa ermöglichen die Einreise in alle Schengen-Länder mit einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Sie können ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, um an einer Geschäftsveranstaltung oder einer Schulung in Belgien teilzunehmen. Dieses Visum ist jedoch keine Arbeitserlaubnis.
Wenn Sie kein EU/EFTA-Bürger sind und weniger als 90 Tage in Belgien arbeiten möchten, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Mit dieser Genehmigung können Sie ein Kurzzeitvisum für die Einreise nach Belgien beantragen.
Staatsangehörige afrikanischer Länder benötigen für eine vorübergehende Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis und ein Kurzzeitvisum. Staatsangehörige von Mauritius und der Republik Seychellen benötigen für die Einreise nach Belgien kein Kurzzeitvisum.
Anforderungen.
Wenn Sie an einer Geschäftsveranstaltung oder einer Schulung in Belgien teilnehmen möchten, benötigen Sie eine offizielle Einladung, um ein Visum zu beantragen. Wenn Sie eine Saisonarbeit annehmen oder für einen kurzen Zeitraum in Belgien arbeiten möchten, benötigen Sie einen Arbeitsvertrag und eine Arbeitserlaubnis.
Ihr Arbeitgeber muss bei den zuständigen regionalen Behörden in Belgien eine Arbeitserlaubnis beantragen. Er muss auch eine Arbeitserlaubnis von der belgischen Gemeinde einholen, sobald diese fertig ist, und sie Ihnen zusenden. Danach können Sie bei Ihrer örtlichen belgischen Botschaft oder Ihrem Konsulat mit Ihrer Arbeitserlaubnis ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Belgien beantragen.
Wie bewirbt man sich?
Sie müssen mindestens 15 Tage vor Ihrem Reisedatum ein Visum bei Ihrer örtlichen belgischen Botschaft oder Ihrem Konsulat beantragen. Um das Antragsformular auszufüllen, müssen Sie die folgenden Dokumente einreichen:
- Ausgefülltes Visumantragsformular
- Ein aktuelles Passfoto
- Reisepass, der für die Dauer des Aufenthalts in Belgien gültig ist
- Informationen zur Reisekrankenversicherung
- Nachweis des Wohnsitzes in Belgien für die Dauer des Aufenthalts
- Nachweis der finanziellen Mittel für Ihren Aufenthalt
- Arbeitsvertrag oder Einladungsschreiben zu einer Veranstaltung/Ausbildung in Belgien
- Informationen über einen Hin- und Rückflug, die bestätigen, dass Sie Belgien am Ende des Arbeitszeitraumes verlassen werden
Wie hoch sind die Kosten für die Beantragung eines Visums?
Die Visumgebühr für ein Visum des Typs C (Kurzzeitvisum) beträgt 90 Euro. Sie müssen im Voraus bezahlen und einen Zahlungsnachweis mit Ihrem Antrag einreichen.
Wie lange ist das Visum gültig?
Kurzzeitvisa erlauben einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (sechs Monaten) und können nicht verlängert werden. Kurzzeitige Schengen-Visa des Typs C erlauben jedoch die mehrfache Einreise. Das bedeutet, dass Sie Ihre 90 Tage Arbeit in mehrere kürzere Zeiträume innerhalb der 180-Tage-Frist aufteilen können.
Wer kann in Belgien arbeiten?
Jeder, der die von den europäischen Ländern festgelegten Kriterien und Anforderungen erfüllt, kann in Belgien arbeiten. Die meisten europäischen Länder haben ihre eigenen Programme, mit denen sie in der Regel ausländische Fachkräfte anlocken und den Mangel an Arbeitsplätzen in verschiedenen Bereichen des Landes ausgleichen.
Wie erhält man ein Schengen-Arbeitsvisum für Belgien?
Es gibt kein Schengen-Arbeitsvisum. Sie können ein Schengen-Visum für andere Zwecke erhalten, z. B. für den Tourismus, den Besuch von Familie und Freunden, für geschäftliche oder medizinische Zwecke usw. Sie können jedoch kein Schengen-Visum erhalten, um in Belgien zu arbeiten. Sie dürfen nicht arbeiten, während Sie ein Schengen-Visum für andere Zwecke besitzen.
Sie können jedoch im Schengen-Raum arbeiten, wenn Sie ein nationales Arbeitsvisum (D) besitzen, das von einem der 26 europäischen Länder ausgestellt wurde, die dem Schengen-Raum angehören.
Arbeitsvisum
Jedes der Schengen-Länder hat seine eigene Visapolitik, die sich von Land zu Land unterscheidet. Die Programme für Arbeitsvisa in den europäischen Ländern wurden geschaffen, um den Bedarf an Arbeitskräften in den jeweiligen Ländern zu decken und den Mangel an Arbeitsplätzen zu beheben.
So hängen die Kriterien und Anforderungen für ein Arbeitsvisum sowie das Antragsverfahren weitgehend vom Arbeitskräftebedarf des jeweiligen Landes ab.
Wer braucht ein Visum, um in Belgien zu arbeiten?
Bürger der Vereinigten Staaten, Australiens, Kanadas, Israels, Japans, Neuseelands, der Schweiz und EU-Bürger brauchen kein Arbeitsvisum für Belgien zu beantragen. Bei ihrer Ankunft in dem Land, in dem sie arbeiten werden, müssen sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Bürger anderer Länder müssen ein Arbeitsvisum beantragen und erhalten, bevor sie zu Arbeitszwecken in das Schengen-Gebiet einreisen können.
Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines belgischen Arbeitsvisums?
Die Standardvoraussetzungen für die Erteilung eines belgischen Arbeitsvisums sind wie folgt
1) Bewerbungsformular. Vollständig ausgefüllt und zweimal ausgedruckt. Vergessen Sie nicht, beide Exemplare am Ende zu unterschreiben!
2) Zwei identische Fotos. Diese Fotos müssen innerhalb der letzten drei Monate gemäß den allgemeinen Fotokriterien für ein Schengen-Visum aufgenommen worden sein.
3) Ein gültiger Reisepass. Ihr Reisepass muss mindestens zehn Jahre alt und an dem Tag, an dem Sie den Schengen-Raum verlassen wollen, noch mindestens drei Monate gültig sein. Achten Sie darauf, dass er mindestens zwei leere Seiten für die Visummarke hat.
4) Buchung von Rückflugtickets. Sie sollte die Daten und Flugnummern der Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum enthalten.
5) Reisekrankenversicherung. Versicherungsschutz für alle medizinischen Notfälle, einschließlich stationärer Behandlung und Rückreise in das Heimatland aufgrund medizinischer Notversorgung bis zu 30.000 EUR. Die Versicherung muss in allen Schengen-Ländern gültig sein und vor der Erteilung eines Visums abgeschlossen werden.
6) Nachweis des Wohnsitzes. Ein Dokument, aus dem hervorgeht, wo Sie im Schengen-Raum wohnen werden, z. B. ein Mietvertrag.
7) Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag, der zwischen Ihnen und Ihrem künftigen Arbeitgeber mit Wohnsitz im Schengen-Raum geschlossen wurde.
8) Nachweis der akademischen Qualifikationen. Wie z. B. Diplome, Zertifikate, Zeugnisse usw.
9) Nachweis von Sprachkenntnissen. Die meisten Länder wollen, dass Sie sich anpassen, auch wenn Sie nur ein Jahr dort arbeiten wollen. Deshalb verlangen viele von ihnen, dass Sie ein bestimmtes Niveau an Sprachkenntnissen in ihrer Amtssprache erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass dies nur die grundlegenden Anforderungen sind, die Sie erfüllen müssen, um ein Visum für Belgien zu erhalten. Jedes der Schengen-Länder sowie andere europäische Staaten, die nicht Teil dieser Zone sind, haben zusätzliche Anforderungen.
Um ein belgisches Visum zu erhalten, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Prüfen Sie, welche Visa das Land, in dem Sie arbeiten möchten, anbietet.
- Finden Sie heraus, ob Sie für ein Arbeitsvisum für Belgien in Frage kommen.
- die Kriterien für ein belgisches Arbeitsvisum erfüllen; einige Länder verlangen, dass Sie einen Arbeitsplatz finden, bevor Sie ein Visum beantragen. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Anforderungen erfüllen, bevor Sie ein Visum beantragen.
- Sammeln Sie die notwendigen Dokumente für ein Arbeitsvisum.
- Vereinbaren Sie einen Termin für ein Interview für ein Visum.
- Kommen Sie zum Vorstellungsgespräch mit allen erforderlichen Unterlagen.
- Warten Sie auf die Bearbeitung Ihres Visums.
Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Standardverfahren für die Beantragung eines Arbeitsvisums in Belgien ist. Der genaue Ablauf kann von Land zu Land unterschiedlich sein.
Beantragen Sie ein Visum bei der diplomatischen Vertretung des Landes, in dem Sie arbeiten werden, in Ihrem Wohnsitzland.
Diese diplomatische Mission kann eine der folgenden sein:
1) Botschaft
2) Konsulat
3) Visumstelle
Es wird empfohlen, mindestens zwei Monate vor der Reise in das Schengen-Land, in dem Sie arbeiten möchten, ein Visum für Belgien zu beantragen. Der Grund dafür ist, dass die belgische Bearbeitung eines Antrags auf ein Arbeitsvisum sechs Wochen dauert. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit auf 12 Wochen verlängert werden.
Die meisten europäischen Arbeitsvisa sind ein Jahr lang gültig. In den meisten Ländern haben die Visumsinhaber jedoch die Möglichkeit, nach Ablauf des Visums eine Verlängerung zu beantragen.
Die Gültigkeit Ihres Visums sowie einige andere Informationen sind auf der Visummarke in Ihrem Reisepass angegeben. Lesen Sie die Visummarke in Ihrem Reisepass sorgfältig durch, um weitere Informationen zu erhalten.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre belgische Arbeitserlaubnis zu verlängern. Es gibt ein Antragsverfahren und einige notwendige Dokumente, die Sie sammeln und bei den zuständigen belgischen Behörden einreichen müssen, bevor Ihr Visum/Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Bitte beachten Sie, dass Belgien die Vier-Tage-Woche legalisiert hat. Den Belgiern wird angeboten, vier Tage pro Woche zu arbeiten, vorausgesetzt, der Arbeitstag dauert 9,5 Stunden. Das bedeutet, dass ihre Arbeitswoche etwas kürzer ist als die herkömmliche - 38 statt 40 Stunden.
In Belgien gibt es mehr als eine Million Selbstständige, und die meisten von ihnen, insbesondere in Brüssel, sind Ausländer.
Belgien hat eine offene Wirtschaft, und die Unternehmenskultur in Belgien ist ähnlich wie in den europäischen Nachbarländern recht formell. Laut EU-Statistiken gibt es in Belgien über 620.000 aktive Unternehmen. Die meisten von ihnen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Wenn Sie planen, in Belgien ein Unternehmen zu gründen, sollten Sie sich über den lokalen Markt informieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Geschäftsidee entwicklungswürdig ist, können Sie Unterstützung vom European Enterprise Network erhalten. Es gibt viele Bereiche, in denen Expats in Belgien ein Unternehmen gründen können. Der größte Sektor des Landes ist der Dienstleistungssektor, wobei Reise-, Finanz- und IT-Dienstleistungen eine starke Stellung einnehmen. Auch das verarbeitende Gewerbe ist ein wichtiger Sektor, der etwa ein Sechstel des BIP ausmacht. Petrochemie, Lebensmittel und Getränke sowie wissenschaftliche Geräte sind die führenden Sektoren der belgischen Industrie.
Wer kann in Belgien ein Unternehmen gründen?
Die Gründung eines Unternehmens in Belgien ist für jeden, der seinen Wohnsitz in Belgien hat und über 18 Jahre alt ist (16 Jahre für Handwerker und Gewerbetreibende), relativ einfach. Ausländer können in Belgien ein Unternehmen gründen, obwohl Nicht-EU/EFTA-Bürger für die Einreise nach Belgien ein Visum und eine belgische Aufenthaltsgenehmigung benötigen.
Je nach Branche, in der Sie ein Unternehmen gründen wollen, müssen Sie möglicherweise bestimmte Fähigkeiten (z. B. einen Abschluss) nachweisen, einschließlich unternehmerischer und Managementfähigkeiten. Einige Berufe in Belgien sind reglementiert und genehmigungspflichtig, was bedeutet, dass Sie bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen können. Weitere Informationen über reglementierte Berufe finden Sie auf der Website Business Belgium. Wenn Sie ein eigenes Unternehmen gründen, müssen Sie sich auch bei der Sozialversicherungskasse anmelden und Beiträge zahlen;
Wie gründet man ein Unternehmen in Belgien, wenn man im Ausland lebt?
Erlangung eines Berufsausweises (belgische Erlaubnis) zur Gründung eines Unternehmens
EU/EFTA-Bürger benötigen keine Genehmigung
Wenn Sie EU/EFTA-Bürger sind, können Sie in Belgien ohne Einschränkungen und ohne Genehmigung ein Unternehmen eröffnen.
Bürger aus Nicht-EU/EFTA-Ländern benötigen einen Berufsausweis
Wenn Sie ein Nicht-EU/EFTA-Bürger sind und noch keine Aufenthaltsgenehmigung in Belgien haben, müssen Sie einen Berufsausweis (carte professionelle/ beroepskaart) beantragen, um ein Unternehmen in Belgien zu gründen. Die Berufskarte gilt als Ihre Arbeitserlaubnis. Sie können die Karte bei der Beantragung Ihres belgischen Visums beantragen, indem Sie sich vor Ihrer Ankunft in Belgien an die belgische Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland wenden. Diese leitet Ihren Antrag gegen eine Gebühr von 140 € an den Genehmigungsdienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) weiter. Sie werden auch über die erforderlichen Dokumente beraten, die Informationen über Ihr geplantes Unternehmen, Ihre Finanzen, Ihre Qualifikationen und Ihre Erfahrung enthalten können.
Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, stellt Ihnen der FÖD eine Karte aus, die zunächst 1-5 Jahre gültig ist. Danach können Sie die Karte für 90 € pro Jahr verlängern. Weitere Informationen über den belgischen Berufsausweis und über die Beantragung in den verschiedenen Regionen finden Sie auf der Website von Business Belgium.
Registrierung Ihres Unternehmens
Sie umfasst mehrere Schritte:
1. Wahl eines Firmennamens - Dies ist der erste Schritt nach der Entscheidung über die rechtliche Struktur Ihres Unternehmens. Dies ist der Name, unter dem Sie Ihr Unternehmen registrieren und bekannt machen. Die Wahl des Firmennamens in Belgien ist frei und unterliegt keinen Beschränkungen, vorausgesetzt, dass kein anderes Unternehmen einen identischen Namen hat. Weitere Informationen sowie einen Link zur Suche nach bestehenden Unternehmen finden Sie auf der Website des FÖD.
2. Vorbereitung der Unternehmensdokumente - Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen und ein Gewerbe in Belgien anmelden, müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und notariell beglaubigen lassen.
3. Anmeldung bei der Crossroads Bank for Enterprises - Bevor Sie geschäftliche Tätigkeiten ausüben können, müssen Sie sich für ein Gewerbe anmelden. Danach erhalten Sie eine Unternehmensnummer, die auch als Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsnummer dient. Dies kann bei jedem zugelassenen Amt geschehen. Eine Liste der Ämter in Belgien finden Sie hier.
4. Registrierung bei der Mehrwertsteuerbehörde - Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, die dem belgischen Mehrwertsteuergesetz unterliegen, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
5. Anmeldung bei der Sozialversicherungskasse - Alle Selbstständigen in Belgien sind selbst für ihre soziale Sicherheit verantwortlich und müssen sich bei der Sozialversicherungskasse anmelden, über die die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Vergewissern Sie sich auch, dass Sie bei einer Krankenkasse in Belgien angemeldet sind.
Die zugelassenen Stellen, bei denen Sie Ihr Unternehmen in Belgien anmelden, fungieren als zentrale Anlaufstellen, bei denen Sie auch die Mehrwertsteuer und die Sozialversicherung abwickeln können. Sie finden das nächstgelegene Büro auf der Website des FÖD.
Gründung einer Offshore-Gesellschaft
Wenn Sie die Gründung einer Offshore-Gesellschaft in Erwägung ziehen, d. h. einer Gesellschaft, die außerhalb Ihres Wohnsitzlandes registriert, gegründet oder eingetragen ist, gibt es einige wichtige Vor- und Nachteile, die Sie beachten sollten.
Offshore-Gründungen sind in allen beliebten Offshore-Finanzzentren und Steuerparadiesen der Welt ein einfaches Verfahren. Sie können dem Unternehmen und seinen Führungskräften eine breite Palette von Vorteilen bieten.
Gründung eines Online-Unternehmens in Belgien
Im Jahr 2018 hatte der E-Commerce-Markt in Belgien einen Wert von 10,67 Milliarden Euro, und die Zahl der reinen Online-Unternehmen wächst jedes Jahr. Der Prozess der Gründung eines Online-Unternehmens in Belgien ist in vielerlei Hinsicht ähnlich wie die Gründung eines normalen Unternehmens. Sie benötigen nach wie vor die erforderliche Gewerbeerlaubnis, müssen das Unternehmen anmelden und die gleichen Steuer- und Verwaltungsverfahren einhalten.
Geschäftsvisum ist eine Genehmigung des/der angegebenen Ziellandes/-länder innerhalb des Schengen-Raums, die Staatsangehörigen von Ländern mit Visumspflicht aus dem Schengen-Raum zum alleinigen Zweck der Geschäftstätigkeit in Belgien erteilt wird.
Der Visuminhaber muss nicht die Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes besitzen, um sein Unternehmensprogramm durchzuführen, aber auch eine solche Genehmigung hat ihre Grenzen.
Für die Beantragung eines Schengen-Geschäftsvisums sind die folgenden Dokumente erforderlich:
1) Antrag auf Erteilung eines Visums. Vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
2) Zwei aktuelle Fotos müssen beigefügt werden. Beide Fotos müssen innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen worden sein und den Anforderungen für ein Schengen-Visum entsprechen.
3) Einen gültigen Reisepass. Er muss mindestens drei Monate über das Datum hinaus gültig sein, an dem Sie den Schengen-Raum verlassen wollen. Alte Reisepässe mit Visum (falls vorhanden).
4) Buchung oder Hin- und Rückreiseplan. Er sollte Daten und Flugnummern enthalten, die die Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum angeben. Sie können Visumberatungsdienste wie diesen in Anspruch nehmen. Die Vertreter der Beratungsagenturen können die meisten der obligatorischen Anforderungen für Ihr Geschäftsvisum erfüllen, wie z. B. Flugrouten und Hotelbuchungen, sowie kostenlose Beratungen per E-Mail anbieten.
5) Reiseversicherungspolice. Ein Dokument, das bestätigt, dass Sie für Reisen innerhalb des Schengen-Raums eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für medizinische Notfälle wie Krankheit, Unfälle und sogar Rücktransport im Todesfall haben. Eine Versicherungspolice, die von den EU-Behörden bei der Beantragung eines Geschäftsvisums akzeptiert wird.
6) Wohnsitznachweis. Ein Dokument, aus dem hervorgeht, wo Sie während Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum wohnen werden. Dies kann eine Hotelreservierung, ein Mietvertrag oder ein Einladungsschreiben des Gastgebers sein, bei dem Sie wohnen werden.
7) Nachweis der finanziellen Mittel. Nachweis, dass Sie über genügend Geld verfügen, um sich während Ihrer Geschäftsreise nach Belgien finanziell selbst zu versorgen. Dies kann einer der folgenden Nachweise sein:
а) Ein Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass Sie über genügend Geld für die Reise verfügen. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein.
b) Ein Bürgschaftsschreiben einer anderen Person, in dem diese bestätigt, dass sie Ihre Reise in den Schengen-Raum finanziell unterstützen wird. Damit dieses Schreiben gültig ist, muss es von einem Kontoauszug des Bürgen begleitet werden, der nicht älter als drei Monate ist.
в) Eine Kombination aus Ihrem Kontoauszug und einem Sponsorschreiben.
8) Bestätigung der Zahlung der Visumgebühr.
9) Anschreiben. Erläuterung des Zwecks des Besuchs in dem Schengen-Land.
10) Eine kurze Beschreibung der Arbeit des Bewerbers.
11) Schreiben des Arbeitgebers. Ausführliche Beschreibung des Zwecks der Reise und der Reiseroute für die im Schengen-Raum verbrachten Tage.
12) Einladungsschreiben. Wird von einem Partnerunternehmen im Schengen-Raum verfasst und ebenfalls an das zuständige Konsulat gefaxt. Dieses Schreiben sollte wie eine Einladung zur Teilnahme an Treffen oder anderen relevanten Veranstaltungen im Zusammenhang mit Handel, Industrie oder Arbeit aussehen.
13) Nachweis der finanziellen Mittel. Aus dem Schreiben des Arbeitgebers oder der Einladung des Partnerunternehmens muss hervorgehen, dass eine der beiden Parteien die Reisekosten des Antragstellers während seines Aufenthalts im Schengen-Raum übernimmt.
Für Arbeitnehmer:
а) Arbeitsvertrag.
б) Ein aktueller Kontoauszug der letzten 6 Monate.
c) Erlaubnis des Arbeitgebers zur Beurlaubung.
d) Formular der Einkommensteuererklärung (ITR) oder Bescheinigung über den Quellensteuerabzug.
Für Selbstständige:
а) Eine Kopie Ihres Gewerbescheins.
b) einen Kontoauszug der Bank des Unternehmens aus den letzten 6 Monaten.
c) Einkommensteuererklärung (ITR).
Sie sollten ein Schengen-Geschäftsvisum bei dem Konsulat oder der Botschaft des Landes beantragen, in das Sie während Ihrer Geschäftsreise am häufigsten einreisen oder sich dort aufhalten werden.
1) Wenn Sie nur ein Land besuchen wollen, müssen Sie sich an die Botschaft/das Konsulat/die Visumstelle des Landes wenden, das Sie besuchen wollen.
2) Wenn Sie mehr als ein Land besuchen wollen, hängt die Zahl der zu beantragenden Tage von der Anzahl der Tage ab, die Sie in jedem der bereisten Länder verbringen werden.
а) Wenn Sie sich in jedem Land gleich viele Tage aufhalten, müssen Sie den Antrag bei der Botschaft/dem Konsulat/der Visastelle des Landes stellen, in dem Sie zuerst ankommen.
б) Wenn Sie sich in jedem Land unterschiedlich lange aufhalten, müssen Sie sich an die Botschaft/Konsulat/Visumstelle des Landes wenden, in dem Sie sich länger aufhalten werden.
Bei der Beantragung eines Schengen-Visums für Unternehmen müssen Sie einige einfache Schritte beachten:
- Prüfen Sie, bei welcher Botschaft/welchem Konsulat Sie den Antrag stellen müssen. Um ein Geschäftsvisum an der richtigen Stelle zu beantragen, müssen Sie wissen, welches Land Ihr Geschäftsvisum ausstellen soll (wenn Sie planen, mehr als einen Schengen-Staat zu besuchen).
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Botschaft/Konsulat/Visumstelle
- Nehmen Sie an dem Visumgespräch teil. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen für ein Geschäftsvisum mit.
- Warten Sie auf eine Antwort. In der Zwischenzeit bearbeitet die Botschaft Ihr Visum, das die EU-Sicherheitssysteme wie das Visa-Informationssystem und das Schengener Informationssystem durchläuft.
Wann ist ein Geschäftsvisum zu beantragen?
Die früheste Frist für die Beantragung eines Geschäftsvisums ist drei Monate vor der geplanten Reise, die späteste Frist ist spätestens 15 Arbeitstage vor der geplanten Geschäftsreise nach Europa.
Der beste Zeitpunkt für die Beantragung eines Schengen-Geschäftsvisums ist mindestens drei Wochen vor Ihrer Geschäftsreise nach Belgien.
Wie lange ist ein Schengen-Geschäftsvisum gültig?
Ein Geschäftsvisum ist in der Regel für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen gültig. Wenn Sie viel reisen und sich nicht nur in einem Schengen-Land aufhalten werden, empfiehlt es sich, das Feld "Mehrfache Einreise" im Antragsformular auszufüllen. Auf diese Weise können Sie nach eigenem Ermessen in den Schengen-Raum ein- und ausreisen, solange Ihr Visum gültig ist.
Bitte lesen Sie die Aufkleber auf Ihrem Geschäftsvisum sorgfältig durch, einschließlich der Zeit, die Sie sich in Belgien aufhalten dürfen, andernfalls kann es Konsequenzen für ein überzogenes Schengen-Visum geben.
Wie lange dauert es, ein Schengen-Arbeitsvisum zu erhalten?
Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungszeit für ein Schengen-Geschäftsvisum 10 Arbeitstage. Während dieser Zeit wird der Antragsteller darüber informiert, ob das Schengen-Geschäftsvisum erteilt oder abgelehnt wurde.
Je nach Situation kann die Bearbeitungszeit für ein Geschäftsvisum für Europa jedoch länger dauern, wenn im Einzelfall etwas Außergewöhnliches vorliegt oder wenn sich eine politische Situation entwickelt.
Bitte beachten Sie, dass Belgien die Vier-Tage-Woche legalisiert hat. Den Belgiern wird angeboten, vier Tage pro Woche zu arbeiten, vorausgesetzt, der Arbeitstag dauert 9,5 Stunden. Das bedeutet, dass ihre Arbeitswoche etwas kürzer ist als die herkömmliche - 38 statt 40 Stunden.
Nutzbare Ressourcen
Der Föderale Öffentliche Dienst für die Wirtschaft der KMU, der Selbstständigen und der Energie (FPS) bietet Informationen über die Selbstständigkeit in Belgien, die meisten davon auf Englisch.
Business Belgium - ebenfalls Teil des FPS, enthält ausführliche offizielle Informationen in englischer Sprache zur Gründung eines Unternehmens in Belgien.
Belgische Sozialversicherung (Service Public Federal Securite Sociale) - die Website des FPS Sozialversicherung.
Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz in Belgien verbessern können:
Verbessern Sie Ihre Sprachkenntnisse
Der Arbeitsmarkt in Belgien ist hart umkämpft, und mehrsprachige Arbeitnehmer sind sehr gefragt. Wenn Sie eine oder mehrere der drei Amtssprachen des Landes sprechen, können Sie Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz verbessern.
Sprachanforderungen in Belgien
Belgien hat drei Amtssprachen, darunter:
Niederlande: Die flämische Gemeinschaft spricht Niederländisch und lebt in der Hauptstadt Brüssel und in der Region Flandern im Norden des Landes.
Französisch: Dies ist die Hauptsprache der wallonischen Region, die südlich von Brüssel liegt.
Deutsch: die meisten Deutschsprachigen in Belgien leben in der südöstlichen Region.
Einige belgische Bürger sprechen neben Englisch auch eine oder mehrere dieser Sprachen. Obwohl Englisch in multinationalen Unternehmen und internationalen Organisationen verwendet wird, können Grundkenntnisse der Sprache, die in der Region, in die Sie umziehen möchten, verwendet wird, Ihnen helfen, mit Kollegen und anderen Mitgliedern der Gemeinschaft zu kommunizieren;
Melden Sie sich für Online-Kurse an oder nutzen Sie Sprach-Apps, um Ihr Niederländisch, Französisch und Deutsch zu verbessern.
Beitritt zu einem internationalen Unternehmen
Die Europäische Union (EU) und die Nordatlantikvertragsorganisation (NATO) haben ihren Sitz in Brüssel. Diese internationalen Organisationen und multinationalen Unternehmen stellen mit größerer Wahrscheinlichkeit ausländische Arbeitnehmer ein, die fließend Englisch sprechen. Die Suche nach Stellen in englischsprachigen Organisationen kann Ihnen helfen, eine geeignete Stelle zu finden, auch wenn Sie die Landessprache nicht sprechen.
Jobsuche über die staatlichen Arbeitsämter
Jede der vier belgischen Verwaltungsregionen hat ein eigenes öffentliches Arbeitsamt, zum Beispiel
Actiris für Brüssel
Le Forem für Wallonien
VDAB für Flandern
ADG für die deutsche Gemeinschaft
Auf diesen Websites können Sie nach Stellen in Ihrer Region und Branche suchen. Neben der Auflistung verfügbarer Stellen bieten diese Websites auch professionelle Berufsberatung und Fortbildungskurse für geeignete Kandidaten an. Alternativ können Sie sich bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber erkundigen, ob es Relocation-Programme gibt, um vorübergehend in eine Niederlassung in Belgien umzuziehen.
Lebenslauf aktualisieren
Wenn Sie auf der Suche nach einer Stelle sind, ist ein Lebenslauf die erste Gelegenheit, einen potenziellen Arbeitgeber über Ihre Fähigkeiten, Berufserfahrung, Ausbildung und beruflichen Leistungen zu informieren. Hier sind einige Tipps, die Ihnen bei der Erstellung Ihres Lebenslaufs helfen:
- Beschreiben Sie kurz Ihre Erfahrung. Heben Sie Fähigkeiten und frühere Erfahrungen hervor, die für die Stelle relevant sind. Lesen Sie die Stellenbeschreibung und die Stellenausschreibung, um festzustellen, welche Fähigkeiten für die Stelle erforderlich sind, und nehmen Sie diese in Ihren Lebenslauf auf.
- Überarbeiten Sie Ihren Lebenslauf. Schreiben Sie Ihren Lebenslauf um oder formulieren Sie ihn neu, um zu betonen, warum Sie am besten für die Stelle geeignet sind. Konzentrieren Sie sich auf Zahlen, Daten und andere Fakten, um Ihre Relevanz für die Stelle zu verdeutlichen.
- Machen Sie ihn einfach zu lesen. Verwenden Sie eine klare, einfache Sprache, damit Ihr Lebenslauf leicht zu lesen und effektiv ist.
- Verwenden Sie die umgekehrte chronologische Reihenfolge. Führen Sie Ihre jüngsten Erfahrungen oder Bildungsabschlüsse zuerst auf, gefolgt von Ihren früheren. Überprüfen Sie Ihren Lebenslauf auf Grammatik-, Rechtschreib- und Tippfehler. Sie können auch einen vertrauenswürdigen Kollegen oder Freund aus Belgien oder einem anderen EU-Land bitten, Ihnen Feedback und Ratschläge zu Ihrem Lebenslauf zu geben.