EU billigt Änderungen des Schengener Grenzkodex: Visumpreise und andere wichtige Details
Der Rat der Europäischen Union hat eine Liste von Aktualisierungen des Schengener Grenzkodexes sowie Regeln für die Grenzkontrolle von Personen, die die EU-Außengrenzen überschreiten, angenommen. Er hat außerdem beschlossen, die Preise für Schengen-Visa zu erhöhen. Lesen Sie mehr über die wichtigsten Aktualisierungen des Schengener Grenzkodexes
Am 24. Mai billigte der EU-Rat schließlich den aktualisierten Schengener Grenzkodex. Dieses Regelwerk regelt die Verwaltung der Binnen- und Außengrenzen der EU sowie die Grenzkontrollvorschriften für Personen, die die Außengrenzen der EU überschreiten. Der Pressedienst des EU-Rates berichtete über diese Entscheidung.
Der aktualisierte Kodex sieht die Möglichkeit vor, im Falle einer großflächigen gesundheitlichen Notlage vereinbarte vorübergehende Beschränkungen an den EU-Außengrenzen einzuführen. Diese Entscheidung wird vom EU-Rat getroffen, was eine schnelle Reaktion auf Krisensituationen ermöglicht und die Sicherheit der Bürger gewährleistet.
Der Schengen-Raum umfasst 27 Staaten, alle EU-Mitgliedstaaten außer: Irland und Zypern. Zum Schengen-Raum gehören auch Nicht-EU-Länder: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.
Die wichtigsten Bestimmungen des aktualisierten Schengener Grenzkodex
Während der COVID-19-Pandemie war die Europäische Union nur begrenzt in der Lage, verbindliche Maßnahmen einzuführen, da sie lediglich Empfehlungen zu Reisebeschränkungen für die Mitgliedstaaten abgeben konnte. Mit dem neuen, überarbeiteten Schengener Grenzkodex ändert sich diese Situation jedoch, da er dem EU-Rat die Möglichkeit gibt, konkretere Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören Tests, Quarantäne, Selbstisolierung und andere gesundheitsbezogene Maßnahmen für Nicht-EU-Bürger, die in die EU einreisen.
Der neue Kodex zielt auch darauf ab, die Instrumentalisierung der Migration zu bekämpfen, indem er den Mitgliedstaaten erlaubt, die Zahl der Grenzübergangsstellen zu begrenzen oder deren Öffnungszeiten zu reduzieren. Dies wird dazu beitragen, die Grenzüberwachungsmaßnahmen zu verstärken, was in Zeiten eines erhöhten Migrationsdrucks besonders wichtig ist. Darüber hinaus enthält der Kodex klare Vorgaben für die Wiedereinführung und Fortführung von Kontrollen an den Binnengrenzen im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Entscheidungen zu bewerten und alternative Mittel zur Erreichung der Ziele in Betracht zu ziehen. In der überarbeiteten Verordnung wird eine Höchstdauer für Kontrollen an den Binnengrenzen festgelegt, die maximal zwei Jahre betragen darf. In Ausnahmesituationen kann dieser Zeitraum um weitere sechs Monate verlängert werden, mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um ein Jahr.
Einer der wichtigsten Aspekte des neuen Kodex ist es, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, alternative Maßnahmen wie Polizeikontrollen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit einzusetzen, um die Notwendigkeit der Wiedereinführung vorübergehender Grenzkontrollen zu minimieren. Diese Maßnahmen sollten klar von systematischen Kontrollen an den EU-Außengrenzen getrennt werden.
Darüber hinaus ermöglicht das neue Überstellungsverfahren einem Mitgliedstaat die Überstellung von Drittstaatsangehörigen, die in einem Grenzgebiet aufgegriffen werden und sich illegal in seinem Hoheitsgebiet aufhalten, in den Mitgliedstaat, aus dem sie ursprünglich gekommen sind. Damit soll die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Steuerung der Migrationsströme verstärkt werden.
Die neue Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist in den EU-Ländern unmittelbar anwendbar. Mit dieser Entscheidung wird die Fähigkeit der EU, auf Krisensituationen zu reagieren und die Sicherheit an ihren Grenzen zu gewährleisten, erheblich verbessert.
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Neue Preise für Schengen-Visa
Die Europäische Union hat die Entscheidung über die Erhöhung der Kosten für Schengen-Visa, die am 11. Juni in Kraft treten wird, endgültig gebilligt. Diese Information wurde am 22. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Gemäß dem am 14. März angenommenen Vorschlag der Europäischen Kommission wird der Preis für ein Schengen-Visum für Erwachsene von 80 auf 90 Euro und für Kinder im Alter von sechs bis 12 Jahren von 40 auf 45 Euro steigen.
In einigen Fällen, insbesondere im Rahmen eines Sonderverfahrens, können die Kosten für ein Visum 135 oder sogar 180 Euro erreichen. Dies hängt von der Anwendung des Sonderverfahrens gemäß Artikel 25a Absatz 2 des EU-Visakodex ab.
Die Europäische Kommission begründet die Preiserhöhung mit der Notwendigkeit, der Inflation Rechnung zu tragen und die Gehälter der EU-Bediensteten zu erhöhen. Die Kommission hat das Recht, solche Änderungen alle drei Jahre vorzuschlagen, um das Gleichgewicht von Ausgaben und Einnahmen im EU-Haushalt zu wahren.
Der Beschluss tritt am zwölften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, d. h. am 11. Juni. Diese Neuerung wird erhebliche Auswirkungen auf Reisende haben, die in die Schengen-Länder einreisen wollen.
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