Mythen über das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) der EU: Was müssen Reisende wissen?
Inhaltsübersicht
- Mythos 1: Touristen müssen krankenversichert sein
- Mythos 2: Nach Einführung des EES müssen Sie ein neues Visum beantragen
- Mythos 3: Das EES ist eine Vergeltung für den Brexit
- Mythos 4: Das EES gilt für alle, auch für EU-Bürger
- Mythos 5: Das EES verursacht zusätzliche Grenzgebühren
- Mythos 6: Grenzübertritte werden schwieriger
- Mythos 7: Das EES erfasst alle personenbezogenen Daten
Das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) der EU ist jetzt live. Erfahren Sie die Wahrheit: Entlarven Sie Mythen über Visa, Versicherungen, Gebühren und Grenzübertritte für Reisende aus Nicht-EU-Ländern
Das neue Europäische Einreise-/Ausreisesystem (EES) startete am 12. Oktober 2025 und löste damit viele Fragen und Gerüchte aus.
Wir räumen mit den gängigsten Mythen auf, damit Reisende aus Nicht-EU-Ländern wissen, was sie erwartet.
Das neue Einreise-/Ausreisesystem EES wird am 12. Oktober 2025 in Europa in Betrieb gehen. Lesen Sie hier, wer sich registrieren muss, welche biometrischen Daten erfasst werden, wie der Kontrollprozess abläuft, wie Sie sich auf Ihre Reise vorbereiten und vieles mehr.
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Mythos 1: Touristen müssen krankenversichert sein
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach Einführung des Systems alle Besucher der EU beim Grenzübertritt ihre Krankenversicherung nachweisen müssen. Tatsächlich ist dies im EES nicht erforderlich. Reisende müssen lediglich grundlegende Informationen zu ihren Reiseplänen angeben. Eine Versicherung wird weiterhin empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
Für Reisende aus Europa und Großbritannien (im Zuge des Brexits) gibt es Alternativen wie die Global Health Insurance Card (GHIC), mit der Sie in der EU und der Schweiz grundlegende Gesundheitsleistungen zu den gleichen Bedingungen wie Einheimische erhalten können.
Mythos 2: Nach Einführung des EES müssen Sie ein neues Visum beantragen
Für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) ist kein Visum erforderlich, es sei denn, Sie benötigten zuvor eines. Das EES automatisiert lediglich die digitale Registrierung der Ein- und Ausreise und vereinfacht so die Kontrolle der Aufenthaltsdauer und die Grenzsicherheit.
Dies ist nicht zu verwechseln mit dem kommenden ETIAS-System, das Ende 2026 eingeführt wird und eine Online-Vorabgenehmigung für visumfreies Reisen erfordert.
Mythos 3: Das EES ist eine Vergeltung für den Brexit
Manche glauben, das EES ziele als Rache für den Brexit auf britische Reisende ab. Tatsächlich ist das System für alle Besucher aus Nicht-EU-Ländern konzipiert, um die Einhaltung der Kurzaufenthaltsbestimmungen im Schengen-Raum zu gewährleisten.
Britische Staatsbürger unterliegen auch nach dem Brexit gesonderten Reisebestimmungen. Das EES ändert jedoch nichts an diesen Anforderungen. Das System wurde lange vor dem Austritt Großbritanniens aus der EU geplant und ist europaweit anwendbar.
Mythos 4: Das EES gilt für alle, auch für EU-Bürger
Das EES gilt nur für Reisende aus Nicht-EU-Ländern, sowohl für visumfreie Länder als auch für Personen, die für Kurzaufenthalte ein Visum benötigen. EU-Bürger sowie Inhaber langfristiger Schengen-Visa oder Aufenthaltstitel unterliegen nicht dem EES.
Studierende, Freiwillige, Austauschstudierende, Grenzgänger und einige andere Personengruppen sind ebenfalls vom EES ausgenommen.
Mythos 5: Das EES verursacht zusätzliche Grenzgebühren
Das EES selbst ist gebührenfrei. Die Gebühr fällt nur für das künftige ETIAS-System an, das ab 2026 eine einmalige Gebühr von rund 20 Euro für die Vorabgenehmigung von Reisen verlangt.
Reisende unter 18 und über 70 Jahren sowie Familienangehörige von EU-Bürgern sind von dieser Gebühr befreit.
Mythos 6: Grenzübertritte werden schwieriger
Es kann zu anfänglichen Verzögerungen kommen, während sich Grenzbeamte und Reisende an die neuen Verfahren gewöhnen. Langfristig soll das EES die Kontrollen durch Automatisierung, biometrische Systeme und Selbstbedienungskioske schneller und effizienter machen.
Die Daten werden drei Jahre lang im System gespeichert, während dieser Zeit wird die biometrische Neuerfassung minimal sein.
Mythos 7: Das EES erfasst alle personenbezogenen Daten
Das EES erfasst nur die für die Ein- und Ausreisekontrolle notwendigen Daten: Passdaten, Reisedaten und biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder). Andere personenbezogene Daten, wie z. B. tägliche Bewegungen oder Aktivitäten, werden nicht erfasst. Die Daten sind durch strenge EU-Datenschutzbestimmungen geschützt und werden nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert.
Das neue EES ist weder eine Strafe noch eine zusätzliche Hürde für Reisende. Es soll Grenzkontrollen schneller, sicherer und effizienter machen und gleichzeitig ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Komfort wahren. Wichtig: Eine Versicherung wird weiterhin empfohlen, und die visumfreie Kurzzeitreise bleibt wie bisher möglich. Planen Sie Ihre Reise, prüfen Sie Ihre Dokumente und genießen Sie Ihre Reise ohne unnötige Sorgen.
Die neuen Regeln für den Grenzübertritt in die EU können viele Fragen aufwerfen – von den Feinheiten der Registrierung im EES über die Wahl des Visumstyps bis hin zur Vorbereitung der Dokumente für einen längerfristigen Aufenthalt.
Die Migrationsexperten von Visit World helfen Ihnen:
- herauszufinden, ob Sie eine Registrierung im EES-System, ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen;
- ein Dokumentenpaket für eine Kurz- oder Langzeitreise vorzubereiten;
- sich zum Arbeiten, Studieren oder zur Familienzusammenführung in Europa beraten zu lassen;
- Fehler zu vermeiden, die zu einer Einreiseverweigerung führen können.
Lassen Sie sich individuell von einem Migrationsexperten von Visit World beraten – und seien Sie sicher, dass Ihre Reise nach Europa stressfrei verläuft.
Hinweis! Die EU hat die ETIAS-Gebühr auf 20 Euro erhöht. Wir haben Ihnen bereits erklärt, wer die Gebühr zahlen muss, wer davon befreit ist, ab wann das System in Betrieb geht und wie Sie eine Reisegenehmigung für den Schengen-Raum korrekt beantragen.
Foto: Freepik
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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.
Häufig
gestellte Fragen
Wann wird das EES in Betrieb genommen?
Was ist ETIAS?
Was passiert, wenn ich im Transit durch den Schengen-Raum fliege?
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