Brauche ich für die Einreise nach Estland ein Visum?
Sie benötigen kein Visum für die Einreise nach Estland, wenn Sie
- Sie ein Bürger der EU/EWR oder der Schweiz sind (für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link).
- Sie leben in einem Land, das mit Schengen visumfrei ist (z. B. USA, Großbritannien, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland usw.). In diesem Fall können Sie sich nur 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Estland aufhalten. Für längere Aufenthalte benötigen Sie ein estnisches Nationalvisum.
Alle anderen Staatsangehörigen müssen ein Schengen-Kurzzeitvisum (C) für Estland beantragen.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Visums für Estland
- Gültiger internationaler Reisepass. Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein und zwei leere Seiten aufweisen. Fügen Sie Kopien früherer Visa bei (falls vorhanden).
- Visumantragsformular. Füllen Sie das Antragsformular online aus, drucken Sie einen Ausdruck aus und unterschreiben Sie ihn am Ende.
- Zwei Fotos in Passgröße.
- Schengen-Krankenversicherung. Gültige Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro in Estland und im Schengen-Raum.
- Anschreiben. Aus dem Anschreiben sollten der Zweck Ihres Besuchs in Estland, Datum und Uhrzeit der Abreise, Datum der Rückkehr usw. hervorgehen.
- Nachweis der Unterkunft. Ein Dokument, das bestätigt, dass Sie in Estland eine Wohnung haben. Dieses Dokument kann sein:
- Personenstandsurkunde. Ein Dokument, das Ihren Zivilstand bestätigt, wenn Sie verheiratet sind (Heiratsurkunde), wenn Sie ein Kind haben (Geburtsurkunde des Kindes) oder eine Sterbeurkunde Ihres Ehepartners (falls vorhanden).
- Bankkontoauszug. Dies ist ein von Ihrer Bank ausgestelltes Dokument, das bestätigen muss, dass Sie während Ihres gesamten Aufenthalts in Estland über mindestens 100 Euro pro Tag verfügen.
- Biometrische Daten (Fingerabdrücke). Wenn Sie der Botschaft oder dem Konsulat die erforderlichen Unterlagen vorlegen, müssen Sie auch Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Verfahren zur Beantragung eines Visums für Estland
Gehen Sie bei der Beantragung eines Visums für Estland wie folgt vor:
- Kontaktieren Sie das estnische Konsulat/die estnische Botschaft in Ihrem Land und vereinbaren Sie einen Termin. Wenn es in Ihrem Land kein estnisches Konsulat oder keine estnische Botschaft gibt, können Sie sich an das Konsulat eines anderen Schengen-Landes wenden, das Estland vertritt, und einen Termin vereinbaren.
- Füllen Sie das Antragsformular aus. Füllen Sie das Antragsformular im estnischen Visasystem online aus. Laden Sie es herunter, unterschreiben Sie es am Ende und reichen Sie es zusammen mit anderen erforderlichen Dokumenten beim Konsulat oder der Botschaft ein.
- Bezahlen Sie die Gebühr. Bei der Einreichung Ihrer Unterlagen müssen Sie eine Visumgebühr entrichten. Die Höhe der Gebühr hängt von der Art des beantragten Visums und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Legen Sie den Zahlungsbeleg zu den anderen erforderlichen Unterlagen.
- Reichen Sie Ihre Unterlagen ein.
- Warten Sie auf eine Antwort. Sie erhalten von der Botschaft oder dem Konsulat per E-Mail oder SMS eine Antwort mit dem Ergebnis Ihres Antrags.
Wie viel kostet ein Schengen-Visum?
• 90,00 € - für Erwachsene
• 45,00 € - für Kinder im Alter von 6-12 Jahren
• 35,00 € - für Staatsangehörige von Armenien, Aserbaidschan und Belarus
• 67,50 € - für Staatsangehörige von Cabo Verde
Das Schengen-Visum ist für Kinder unter sechs Jahren kostenlos.
Alle Ausländer, die nach Estland einreisen, müssen eine Krankenversicherung abschließen.
Die Versicherung für die Einreise nach Estland muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Versicherungsschutz von mindestens 30.000 €.
- Geltungsbereich - die gesamte EU und Nicht-EU-Länder, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben.
Bitte beachten Sie, dass ein Ausländer, der sich ohne Rechtsgrundlage in Estland aufhält, von der Polizei- und Grenzschutzbehörde eine Ausreiseanordnung mit einer Frist für die freiwillige Ausreise innerhalb von 7 bis 30 Tagen erhält. Gegebenenfalls kann gegen die Person ein Einreiseverbot verhängt werden, das sich auf den gesamten Schengen-Raum erstrecken kann. Eine Person kann auf eigene Faust ausreisen, indem sie ein Ticket kauft oder die Möglichkeiten des Unterstützungsprogramms nutzt, wenn sie nicht über eigene Mittel verfügt.
Möchte eine Person zum Beispiel Unterstützung für die freiwillige Ausreise erhalten, muss sie einen Antrag bei der IOM stellen. Die Unterstützung umfasst die Beratung zur Rückkehr, die Beantragung eines Reisedokuments (falls erforderlich), die Reiseplanung sowie die Unterstützung bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland. Falls erforderlich, kann die IOM auf Antrag des Ausländers mit der Botschaft Kontakt aufnehmen, um ein vorläufiges Reisedokument für die Rückkehr in sein Heimatland zu beantragen.
Wenn Sie kein Anrecht auf eine visumfreie Einreise nach Estland haben, benötigen Sie möglicherweise ein Flughafentransitvisum.
Ein Flughafentransitvisum (Typ A) kann einem Ausländer erteilt werden, um in die internationale Transitzone des estnischen Flughafens einzureisen, sich dort aufzuhalten und von dort in den nächsten Transitstaat oder in den Zielstaat auszureisen, in den der Ausländer rechtmäßig einreisen darf. Ein Transitvisum über den Flughafen berechtigt nicht zur Einreise nach Estland und zum Aufenthalt in Estland.
Liste der Länder, deren Bürger ein Flughafentransitvisum benötigen.
Für die Einfuhr von Haustieren nach Estland müssen alle Haustiere Folgendes aufweisen:
Mikrochip für Haustieren. Ihr Haustier muss mit einem unverschlüsselten 15-stelligen Mikrochip gekennzeichnet sein, der der Norm ISO 11784/11785 entspricht.
Impfungen. Ihr Hund oder Ihre Katze muss nach dem Chippen eine gültige Tollwutimpfung haben.
Gesundheitszeugnis. Ein lizenzierter Tierarzt muss 10 Tage vor der Reise ein EU-Gesundheitszeugnis für Estland ausstellen. Wenn Ihr Haustier aus den Vereinigten Staaten einreist, muss der Tierarzt vom amerikanischen Landwirtschaftsministerium (USDA) akkreditiert sein und die Gesundheitsbescheinigung muss vom staatlichen Landwirtschaftsministerium beglaubigt werden. Wenn Sie aus einem anderen Land nach Polen reisen, müssen die Formulare von der für die Ein- und Ausfuhr von Tieren zuständigen Regierungsbehörde beglaubigt werden.
Einfuhr von Tieren nach Estland aus Malaysia und Australien
Wenn Ihr Haustier von der malaysischen Halbinsel nach Estland einreist, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Ihr Tier ist in den letzten 60 Tagen vor der Ausfuhr nicht mit Schweinen in Kontakt gekommen,
Ihr Haustier hat in den letzten 60 Tagen nicht in einem Gebiet gelebt, in dem die Nipah-Seuche bestätigt wurde,
Ihr Tier wurde innerhalb von 10 Tagen vor der Ausfuhr in einem für Nipah-Virustests zugelassenen Labor negativ getestet.
Katzen können nur dann aus Australien nach Estland einreisen, wenn sie nicht in Gebieten gelebt haben, in denen innerhalb der letzten 60 Tage Fälle von Hendra bestätigt wurden.
Wenn Sie mehr über die Regeln für die Einfuhr von Haustieren erfahren möchten, folgen Sie dem Link
https://www.pettravel.com/immigration/estonia.cfm
Ambulanz, Feuerwehr, Rettungsdienst - 112;
Polizei - 110, 112;
Technischer Hilfsdienst auf der Straße - 118.
Ein Passagier, der aus einem Staat, der nicht zur Europäischen Union gehört (d.h. aus einem Drittland), in Estland ankommt, kann Waren nichtkommerzieller Art im Wert von höchstens 300 Euro mit sich führen, und im Falle von Flugpassagieren und Passagieren von See- und Kreuzfahrtschiffen - höchstens 430 Euro. Für Alkohol, Tabakwaren und Kraftstoffe gelten zollfreie Mengenbeschränkungen.
Waren, die ein Passagier in seinem Gepäck einführt und die kommerzieller Natur sind oder die den zollfreien Wert oder die zoll-, umsatzsteuer- und verbrauchsteuerpflichtige Menge überschreiten.
Bestimmte Waren oder persönliche Gegenstände (wie Lebensmittel, Medikamente usw.) unterliegen besonderen Anforderungen, und bestimmte Waren dürfen nicht nach Estland eingeführt werden. Die Liste der verbotenen Waren und der Waren mit Sondergenehmigung finden Sie hier.
Welche Waren sind anmeldepflichtig?
Anmeldepflichtig sind:
Waren, deren Wert den zollfreien Grenzsatz überschreitet;
Waren, deren Menge die Zollbefreiungsgrenze überschreitet;
Waren, für die eine Sondergenehmigung erforderlich ist.
Auswahl der Zollkorridore
An der Grenze, wo Sie zwischen verschiedenen Zollkorridoren wählen können, muss der Reisende wie folgt handeln:
den grünen Korridor wählen, wenn er bei sich ein Produkt hat, das nicht der Anmeldepflicht unterliegt;
den roten Korridor wählen, wenn er einen meldepflichtigen Artikel dabei hat.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Waren angemeldet werden müssen, sollten Sie den roten Korridor wählen.
An der Grenzstelle, an der es keine Zollkorridore gibt, sollte der Reisende die Anmeldung der Waren beantragen oder einem Zollbeamten eine Sondergenehmigung vorlegen.
Weitere Informationen über die Zollvorschriften finden Sie unter dem Link: https://www.emta.ee/ru/chastnyy-klient/posylki-poezdki-pereezd/poezdki/v-gosudarstva-evropeyskogo-soyuza
Kontakte von Botschaften in verschiedenen Ländern der Welt finden Sie hier.