Können Ausländer in Estland ein Unternehmen gründen?
Ja! Die estnische Regierung unterstützt Unternehmer und Geschäftsinhaber sehr, so dass die Gründung eines Unternehmens in Estland einfach und unkompliziert ist. Der Prozess der Unternehmensgründung in Estland ist vereinfacht und Sie können alles online erledigen, ohne das Land besuchen zu müssen.
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Was Sie vor der Gründung eines Unternehmens in Estland wissen müssen
Bevor Sie ein Unternehmen in Estland gründen können, müssen Sie eine E-Residency beantragen. Obwohl es sich so anhört, als müssten Sie in Estland leben, handelt es sich dabei nicht um eine Aufenthaltsgenehmigung und Sie erhalten auch nicht die estnische Staatsbürgerschaft. Vielmehr handelt es sich um ein digitales Instrument, mit dem Sie ein Unternehmen eröffnen, Ihr Geschäft verwalten und Steuern zahlen können.
Es ist erwähnenswert, dass Sie keine e-Residency beantragen müssen. Stattdessen können Sie ein Visum beantragen, um tatsächlich in Estland ansässig zu werden, was jedoch mehr kostet und länger dauert.
1. E-Residenz beantragen
Der erste Schritt ist die Beantragung der e-Residency. Das Ausfüllen des Online-Antrags dauert etwa 15 Minuten. Sie müssen kurz erklären, warum Sie ein Unternehmen in Estland mit Hilfe der elektronischen Aufenthaltsgenehmigung gründen möchten, und eine Gebühr von 100 EUR sowie eine Gebühr für den Erhalt von Dokumenten in Höhe von 20 EUR entrichten. Die Regierung verspricht, innerhalb von 30 Tagen eine Antwort zu erteilen, in der Regel geht es jedoch schneller.
2. Erhalten Sie Ihre digitale e-Residency-Karte
Nachdem Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie in einem der nächstgelegenen Büros ein Starterkit für die elektronische Aufenthaltsgenehmigung. Sie können Ihren bevorzugten Standort während des Bewerbungsverfahrens online auswählen.
Das Paket enthält
- Eine digitale eResidentenkarte, mit der Sie Ihr Unternehmen online anmelden, Steuern zahlen usw. können;
- ein digitales USB-Kartenlesegerät, Zugangscodes und ein USB-Flash-Laufwerk, damit Sie Ihre Karte zum Nachweis Ihrer Identität und für Online-Geschäfte verwenden können.
- Erhalt Ihrer e-Residency
Bei der Abholung des Kits nimmt der offizielle Vertreter im Rahmen der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen Estlands auch Ihre Fingerabdrücke ab.
3. Bestimmen Sie eine lokale Adresse und eine Kontaktperson
Nachdem Sie Ihre elektronische Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, können Sie die Gründung eines Unternehmens in Estland beantragen.
Bevor Sie einen Antrag stellen, benötigen Sie
- Eine physische Adresse in Estland, die keine Wohnadresse sein darf
- Eine lokale Kontaktperson
- Bereiten Sie eine lokale Adresse vor
Es gibt viele Dienstleister, die diese Aufgabe für Sie übernehmen. Wählen Sie einen von ihnen aus dem estnischen E-Residency-Marktplatz. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf etwa 30-150 Euro pro Monat, je nach zusätzlichen Dienstleistungen wie Buchhaltung und Buchführung.
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Welche Arten von Unternehmen können bei einer Unternehmensgründung in Estland eingetragen werden?
Nach estnischem Recht sind die folgenden Arten von Unternehmensregistrierungen möglich:
- Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaft
- Einzelunternehmen
- Offene Handelsgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Handelsgesellschaft
Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Dies ist die beliebteste Gesellschaftsform, da sie flexibel ist, das Risiko begrenzt und nicht viel Kapital erfordert. Auf Estnisch heißt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung osaühing, wird aber gewöhnlich mit OÜ abgekürzt. Sie eignet sich sowohl für Einzelunternehmer und Freiberufler als auch für kleine Gruppen von Personen, die gemeinsam Geschäfte machen.
Eine OÜ muss einen Vorstand haben, der aber nur aus einem Mitglied bestehen kann, und dieses Mitglied können Sie sein! Viele OÜ-Unternehmen in Estland haben nur einen Angestellten und ein Vorstandsmitglied, weshalb sie bei Freiberuflern und Selbstständigen so beliebt sind.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sie müssen sich verpflichten, mindestens 2.500 Euro in Ihre OÜ zu investieren, aber Sie müssen diesen Betrag nicht bei der Eröffnung des Unternehmens einzahlen, sondern sich nur verpflichten, ihn 10 Jahre lang zu investieren.
Bei einer OÜ haften Sie nur mit dem investierten Kapital, so dass Ihr Privatvermögen nicht gefährdet ist, wenn Ihr Unternehmen nicht erfolgreich ist. Dies ist sehr attraktiv für Unternehmer, die eine Geschäftsidee ausprobieren wollen, ohne ihre gesamten Finanzen aufs Spiel zu setzen.
Aktiengesellschaft
Sie ähnelt der privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist aber öffentlich und hat ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Auf Estnisch heißt diese Gesellschaft aktsiaselts, wird aber gewöhnlich mit AS abgekürzt.
Eine AS ist eine gute Wahl, wenn Sie bereits ein erfolgreiches Unternehmen mit einem zuverlässigen Umsatz und einer großen Zahl von Geschäftspartnern haben und Ihre Aktivitäten in der EU ausweiten möchten.
Einzelunternehmen
Wenn Sie ein eigenes Unternehmen führen oder als Freiberufler tätig sind, können Sie sich als Einzelunternehmer (FIE) registrieren lassen. Die meisten Unternehmer in Estland lassen sich jedoch als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrieren, da dies sehr einfach ist und sie vor Risiken schützt. Als Einzelunternehmer haften Sie persönlich für alle geschäftsbezogenen Verpflichtungen.
Offene Handelsgesellschaft
Eine offene Handelsgesellschaft ist ein Unternehmen, das Sie gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern führen. Jeder von Ihnen muss einen Wohnsitz in Deutschland haben. Bei einer offenen Handelsgesellschaft haften alle Partner persönlich für alle Schulden des Unternehmens.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist einer offenen Handelsgesellschaft sehr ähnlich, aber sie beschränkt Ihre Haftung auf den Betrag des Kapitals, das Sie in das Unternehmen investiert haben. Dadurch ist sie beliebter als eine offene Handelsgesellschaft.
Handelsgesellschaft
Eine Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die es allen Gründern und Mitgliedern ermöglicht, zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Interessen zu verfolgen. Die Handelsgesellschaft wird in Estland nur selten für die Gründung eines Unternehmens verwendet.
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Wie melde ich als Ausländer ein Unternehmen in Estland an?
Nachdem Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, ist die Eintragung eines Unternehmens in Estland sehr einfach und schnell. Die folgenden Schritte müssen Sie ausführen:
- Entscheiden Sie, welche Art von Unternehmen Sie gründen möchten
- Gehen Sie zum estnischen e-Business Register und füllen Sie das Online-Formular aus.
- Unterschreiben Sie Ihre Dokumente digital mit einer digitalen ID-Karte für E-Residenten.
Bevor Sie mit der Unternehmensregistrierung beginnen, stellen Sie sicher, dass Sie Folgendes haben
- einen e-Residentenausweis
- eine Kopie Ihres Reisepasses zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung
- eine örtliche Adresse und eine Kontaktperson
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Was sind die steuerlichen Pflichten, wenn Sie ein Unternehmen in Estland besitzen?
Estland ist kein Steuerparadies, so dass Sie Körperschaftssteuern zahlen müssen. Die Steuergesetzgebung ist jedoch einfach und vernünftig, so dass die Buchführung nicht mühsam ist.
MEHRWERTSTEUER.
Wenn Ihr Unternehmen ein Jahreseinkommen von mehr als 40.000 EUR hat, müssen Sie sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, Rechnungen ausstellen und die Mehrwertsteuer an den estnischen Haushalt abführen. Dies gilt für alle Arten von in Estland registrierten Unternehmen.
Einkommensteuer für Unternehmen
Der Körperschaftssteuersatz in Estland beträgt 20 %, doch gilt dies nur für Gewinne, die Sie aus dem Unternehmen entnehmen. Wenn Sie Ihre Gewinne in das Unternehmen reinvestieren, müssen Sie überhaupt keine Steuern zahlen.
Sozialsteuer
Estland erhebt eine Sozialsteuer von 33 %, ähnlich wie die Sozialversicherung in den Vereinigten Staaten. Wenn Sie Einzelunternehmer oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind, müssen Sie diese Steuer entrichten.
Persönliche Einkommensteuer
Die Einkommensteuer in Estland beträgt pauschal 20 %, aber Sie erhalten einen Freibetrag von 500 Euro, wenn Ihr monatliches Bruttoeinkommen 1200 Euro nicht übersteigt. Der Freibetrag wird schrittweise reduziert, bis Ihr monatliches Bruttoeinkommen 2.101 Euro erreicht, dann müssen Sie den vollen Betrag zahlen.
Wenn Sie in einem anderen Land steuerlich ansässig sind, müssen Sie in Estland wahrscheinlich keine Einkommensteuer zahlen. Estland hat mit 57 Ländern Steuerabkommen geschlossen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
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Eröffnung eines Geschäftskontos in Estland für Nichtansässige
Sie benötigen ein Geschäftskonto, damit Sie problemlos Zahlungen an lokale Lieferanten oder Mitarbeiter in Estland leisten, Steuerverpflichtungen nachkommen und Zahlungen von lokalen und internationalen Kunden erhalten können.
Wählen Sie zunächst zwischen einer traditionellen Bank, digitalen Banken oder Online-Zahlungsdienstleistern, die wie ein Bankkonto funktionieren. Unabhängig davon, für welche Bank Sie sich entscheiden, müssen Sie in der Regel persönliche Daten und Dokumente angeben, um Ihre Identität und die Echtheit Ihres Unternehmens nachzuweisen.
Wenn Sie eine traditionelle Bank nutzen, müssen Sie wahrscheinlich persönlich bei der Bank vorsprechen, um Ihre Identität zu überprüfen. Estnische Banken verlangen ein persönliches Treffen, um Geldwäscherisiken zu vermeiden. Daher sind digitale Banken und Online-Zahlungslösungen in der Regel die bessere Wahl für digitale Nomaden oder diejenigen, die ihre Geschäfte in Estland aus der Ferne tätigen möchten.
Hier sind einige Dinge, die Sie bei der Wahl einer Bank für Ihr Geschäftskonto beachten sollten:
- Unterstützung für mehrere Währungen, damit Sie in Estland problemlos Zahlungen in Euro empfangen und Rechnungen bezahlen sowie Geld in der Landeswährung abheben können
- Mobile Zahlungen und Online-Banking, damit Sie Ihr Geschäftskonto von überall aus verwalten können
- Niedrige Gebühren, wettbewerbsfähige Währungsumrechnungskurse und Transparenz bei Gebühren und Kosten
- Integration mit Fakturierungs- und Abrechnungssoftware zur Rationalisierung der Buchhaltungsprozesse
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Start-up-Visum für Nicht-EU-Gründer
Das Start-up-Visum ermöglicht es ausländischen Unternehmern, sich für bis zu 18 Monate in Estland niederzulassen, um ihr Start-up zu gründen. Ein Start-up-Visum kann für einen Zeitraum von bis zu 365 Tagen ausgestellt und um bis zu 183 Tage verlängert werden.
Potenzielle Existenzgründer, die ihr Unternehmen in Estland gegründet haben und länger bleiben möchten, können eine Aufenthaltsgenehmigung für geschäftliche Tätigkeiten beantragen.
Für Existenzgründer gilt die allgemeine Investitionsanforderung (65.000 EUR) für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Geschäftszwecken nicht. Eine Aufenthaltserlaubnis zu Geschäftszwecken kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erteilt werden.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Visums für Start-ups finden Sie auf der Website von Startup Estonia