Der Malaysia Residence Pass Talent (RP-T) ist eine relativ neue Ergänzung zu den malaysischen Arbeitserlaubnissen. Er erlaubt es dem Inhaber, bis zu zehn Jahre lang in Malaysia zu arbeiten, unabhängig von einem bestimmten Arbeitgeber, und ist verlängerbar. Außerdem können ein Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren nach Malaysia kommen. Sie dürfen ebenfalls in Malaysia arbeiten und studieren (obwohl Ersteres nur für den Ehepartner/in gilt).
Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung für Malaysia dürfen auch ihre Eltern und Kinder über 18 Jahren mit einer Langzeitgenehmigung für Sozialbesuche nach Malaysia bringen, die nur bis zu fünf Jahre gültig ist.
Der Malaysia Resident Pass wird jedoch nur an begabte ausländische Arbeitskräfte ausgestellt, die bestimmte Kriterien erfüllen, daher wird er oft auch als Malaysian Talent Pass oder Talent Visa bezeichnet.
Nur ausländische Arbeitnehmer, die sich bereits in Malaysia aufhalten, können einen Talent Residence Pass beantragen.
Sie sind berechtigt, einen Talent Malaysia Residence Pass zu beantragen, wenn:
- Sie haben mindestens drei Jahre lang in Malaysia gelebt und ein gültiges malaysisches Arbeitsverhältnis gehabt.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist Ihr Employment Pass noch mindestens drei Monate gültig.
- Sie sind eine hochqualifizierte Fachkraft und können zur Entwicklung der malaysischen Wirtschaft beitragen.
- Sie verfügen über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung.
- Sie verdienen ein monatliches Gehalt von mindestens 15.000 RM (ohne Boni und Zulagen).
- Sie haben einen akademischen Abschluss von einer anerkannten Bildungseinrichtung.
- Sie haben mindestens 2 Jahre lang Einkommenssteuer in Malaysia gezahlt.
- Sie haben eine malaysische Einkommenssteuererklärungsnummer.
Darüber hinaus, obwohl nicht ausschließlich, erhalten Arbeitnehmer in den folgenden Wirtschaftszweigen, die als " Schlüsselwirtschaftsbereiche" bekannt sind, mit größerer Wahrscheinlichkeit eine malaysische Aufenthaltsgenehmigung:
- Öl, Gas und Energie
- Palmöl und Kautschuk
- Tourismus
- Bildung
- Gesundheitspflege
- Finanzdienstleistungen
- Geschäftliche Dienstleistungen
- Kommunikation, Inhalte und Infrastruktur
- Elektrizität und Elektronik
- Landwirtschaft
- Großhandel und Einzelhandel
Diese Branchen gehören zu den nationalen wirtschaftlichen Schlüsselbereichen (NKEA), wie sie im Programm der malaysischen Regierung zur wirtschaftlichen Transformation (ETP) beschrieben sind.
Bei der Beantragung einer malaysischen Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Formular IMM12 (Antragsformular für den Visit Pass)
- Formular IMM16 (Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis)
- Formular des malaysischen Sponsors (Erklärung, dass er Ihren Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung unterstützt)
- Unbedenklichkeitserklärung des derzeitigen Arbeitgebers
- Fotokopien aller Seiten Ihres Reisepasses
- Drei Fotos in Passgröße von Ihnen, die vor einem hellblauen Hintergrund aufgenommen wurden
- Fotokopien aller Ihrer Ausbildungszeugnisse
- Eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags
- Ihr Lebenslauf
- Kopie der Gehaltsbescheinigungen für die letzten drei Monate
- Eine Kopie der Steuererklärung der letzten zwei Jahre
- Empfehlungsbriefe (Feedback)
Wenn Sie einen Antrag für einen unterhaltsberechtigten Ehepartner oder ein unterhaltsberechtigtes Kind stellen, müssen Sie zusätzliche Dokumente vorlegen, und zwar:
- Fotokopien aller Passseiten
- Eine Kopie der Heirats- oder Geburtsurkunde. Die Kopie muss von der Botschaft Ihres Landes in Malaysia als echte Kopie (Certified True Copy, CTC) beglaubigt sein.
- Drei Fotos in Passgröße, die vor einem hellblauen Hintergrund aufgenommen wurden.
Alle eingereichten Dokumente müssen in englischer Sprache abgefasst sein. Sind keine vorhanden, müssen sie übersetzt werden, und es müssen sowohl das Original als auch eine Kopie vorgelegt werden.
Nach Angaben der malaysischen Einwanderungsbehörde wird eine Art malaysische Aufenthaltsgenehmigung auch für die folgenden Kategorien von Ausländern ausgestellt:
- Familienangehörige eines malaysischen Staatsbürgers
- Legaler Mann
- Kind bis zum Alter von 18 Jahren
- Biologischer Vater
- Eltern mit einem gültigen Pass in Malaysia
Um Anspruch zu haben, müssen Familienangehörige eines malaysischen Staatsbürgers seit mindestens drei Jahren mit einem gültigen Pass in Malaysia ansässig sein.
- Familienangehörige eines ständigen Einwohners von Malaysia
- Familienangehörige eines malaysischen Staatsbürgers mit ständigem Wohnsitz in Malaysia müssen sich seit mindestens fünf Jahren mit einem gültigen Pass in Malaysia aufhalten, um förderfähig zu sein
Ein ehemaliger malaysischer Staatsbürger, der:
- Die Staatsbürgerschaft abgelehnt hat
- Ihre Staatsbürgerschaft verloren haben
In allen Fällen müssen die Antragsteller einen malaysischen Bürgen haben, der mindestens 21 Jahre alt ist. Jeder Malaysier, der mindestens 21 Jahre alt ist, ist berechtigt, ein Sponsor zu sein.
Die oben genannten Kategorien von Antragstellern müssen ihren Antrag auf einen Pass und die erforderlichen Dokumente (siehe unten) persönlich in den Büros der malaysischen Einwanderungsbehörde in Putrajaya oder bei der nächstgelegenen Einwanderungsbehörde einreichen. Sowohl der Antragsteller als auch der Sponsor müssen bei der Einreichung des Antrags anwesend sein.
In diesem Fall ist der Aufenthaltspass fünf Jahre lang gültig und erlaubt es dem Inhaber, in Malaysia zu arbeiten, zu studieren und ein Unternehmen zu gründen, ohne eine Arbeits-/Studienerlaubnis beantragen zu müssen.
Erforderliche Dokumente
Bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Malaysia bei einer malaysischen Einwanderungsbehörde müssen die Antragsteller die folgenden Dokumente vorlegen:
- Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis (IMM16a-Formular)
- Eine vollständige Fotokopie des Reisepasses und aller Pässe, die sie zuvor besessen haben.
- Zwei Fotos in Reisepassgröße
- Eine Kopie des Personalausweises des Sponsors.
- Je nach Status sind weitere Dokumente erforderlich:
- Für Ehegatten: Fotokopie der Heiratsurkunde
- Für Kinder: eine Fotokopie der Geburts- oder Adoptionsurkunde.
- Für biologische Eltern eines malaysischen Staatsbürgers:
- Fotokopie der Geburtsurkunde ihres malaysischen Kindes.
- Eine Fotokopie des malaysischen Personalausweises des Kindes.
- Fotokopie der Heiratsurkunde.
- Für Ehemann/Ehefrau/Kind eines malaysischen Staatsbürgers: zwei Fotokopien des Personalausweises des malaysischen Ehepartners/Vaters.
- Für malaysische PR-Ehepartner/Kinder: Fotokopie des Personalausweises des Ehepartners/Elternteils mit ständigem Wohnsitz (MyPR).
- Für ehemalige Malaysier:
- Eine Fotokopie ihres Reisepasses und aller Pässe, die sie zuvor besaßen.
- Fotokopie der Geburtsurkunde
- Eine Fotokopie der Erklärung über den Verzicht auf die malaysische Staatsbürgerschaft (Formular Y/K) ODER eine Fotokopie der Verfügung über den Verzicht auf die malaysische Staatsbürgerschaft.
- Fotokopien von Geburts- und Heiratsurkunden (nicht-malaysischer Herkunft) müssen von der Botschaft des betreffenden Landes in Malaysia als zertifizierte Kopie (Certified True Copy, CTC) beglaubigt werden.
Alle Dokumente müssen in englischer Sprache abgefasst sein. Sind keine vorhanden, müssen sie übersetzt werden, und es müssen sowohl das Original als auch eine Kopie vorgelegt werden.
Eine andere Art der Aufenthaltsgenehmigung in Malaysia ist das Programm Malaysia Mein zweites Zuhause (MM2H), das dem Inhaber und seinen Familienangehörigen bis zu zehn Jahre lang Unterkunft und freie Fahrt bietet.
Sie können an dem MM2H-Programm teilnehmen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie über ausreichende unabhängige finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt zu finanzieren.
Wenn Sie unter 50 Jahre alt sind, müssen Sie Folgendes haben
- Zugang zu liquiden Mitteln in Höhe von mindestens 135.000 US-Dollar; oder mindestens 10.000 US-Dollar pro Monat aus einer nicht-malaysischen Quelle
Wenn Sie über 50 sind, müssen Sie Folgendes haben:
- Zugang zu liquiden Mitteln in Höhe von mindestens 95.000 US-Dollar oder mindestens 3.000 US-Dollar pro Monat aus einer Rente oder einem anderen Einkommen
- Sie müssen außerdem ein malaysisches Bankkonto eröffnen und mindestens 40.000 USD einzahlen. Nach einem Jahr können Sie 13.000 US-Dollar zur Verwendung in Malaysia abheben, müssen aber stets 27.000 US-Dollar auf dem Konto behalten.
Das Aufenthaltsgenehmigungsprogramm Malaysia Mein zweites Zuhause (MM2H) gibt es seit 2002. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Antragsteller und ihre Familienangehörigen ein Visum für die mehrfache Einreise für einen Zeitraum von 10 Jahren. Dieses Visum ist eigentlich eine Art Aufenthaltsgenehmigung, die den Antragsteller und seine Familie zum Aufenthalt in Malaysia berechtigt.
Wichtigste Vorteile
- Aufenthalt in Malaysia für 10 Jahre (kann verlängert werden).
- Möglichkeit, den/die Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren in den Antrag aufzunehmen.
- Eröffnung und Eintragung eines eigenen Unternehmens im Land.
- Möglichkeit, eine beliebige Anzahl von Wohnimmobilien ab 1 Million MYR (235.000 USD) zu kaufen.
- Steuern werden nur auf in Malaysia verdientes Einkommen erhoben.
- Keine zwingende Voraussetzung für einen Wohnsitz im Land der PMP-Unterstützung.
Bedingungen für den Erhalt des PMP Malaysia
Ein im Rahmen des MM2H-Programms ausgestelltes Visum berechtigt nicht zu einer Beschäftigung im Land und ist keine Grundlage für die Erlangung eines ständigen Wohnsitzes und der Staatsbürgerschaft
Antragsteller, die 35 Jahre und älter sind, müssen nachweisen, dass sie finanziell in der Lage sind, ohne Arbeit in Malaysia zu leben.
Bevor Sie einen Antrag einreichen
Die Antragsteller müssen ein Vermögen von mindestens 1,5 Millionen MYR (350.000 USD) nachweisen und ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 MYR (10.000 USD) vorweisen können.
Nach der Vorabgenehmigung des Antrags muss der Bewerber:
- Ein Bankkonto eröffnen.
- Ein ärztliches Attest von einem privaten Krankenhaus oder einer Klinik einholen.
- Abschluss einer Krankenversicherung bei einer zugelassenen Versicherungsgesellschaft in Malaysia.
Der Hauptantragsteller muss ein Festgeldkonto eröffnen und mindestens 1 Million MYR (235.000 USD) plus 50.000 MYR (12.000 USD) für jedes abhängige Familienmitglied anlegen.
Am Ende des Haltejahres kann die Einlage von 500.000 MYR (115.000 USD) vom Konto abgehoben werden, um vereinbarte Ausgaben für den Erwerb von Immobilien, die Ausbildung der Kinder oder medizinische Leistungen in Malaysia zu decken.
Ein Mindestguthaben von 500.000 MYR (115.000 USD) muss während des gesamten Aufenthalts in Malaysia im Rahmen des MM2H-Programms auf dem Konto gehalten werden.
Nach Erhalt des Genehmigungsschreibens für das bedingte Visum muss der Antragsteller nach Malaysia kommen, um ein Konto zu eröffnen, sich einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen und eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Kosten für die ärztliche Untersuchung belaufen sich auf etwa 200 MYR (50 USD) und die Kosten für die Krankenversicherung auf 1.500 MYR (350 USD) pro Jahr.
Nach Vorlage einer Kautionsbescheinigung, einer Krankenversicherungspolice und eines ärztlichen Berichts erhält der Antragsteller ein Aufenthaltsvisum.
Ein Langzeitbesuchspass für Malaysia wird für Ausländer ausgestellt, die sich länger als sechs Monate in Malaysia aufhalten möchten.
Er wird an Familienangehörige von Inhabern eines Employment Passes oder an Ehepartner malaysischer Staatsbürger sowie an Ausländer ausgestellt, die in Malaysia medizinisch behandelt werden müssen.
Der Langzeitbesuchspass für Malaysia wird jedoch am häufigsten für Ehepartner/Familienangehörige von Malaysiern oder Ausländern mit Wohnsitz in Malaysia ausgestellt, weshalb er auch als Malaysia Spouse Visa bekannt ist.
Das malaysische Langzeitvisum für Sozialbesuche (Ehegattenvisum) ist erhältlich für:
- Ausländische Staatsbürger, die mit malaysischen Staatsbürgern verheiratet sind
- Familienangehörige von malaysischen Inhabern eines Arbeitspasses: Ehepartner, Kinder über 21 (sie dürfen nicht verheiratet sein), Eltern oder Schwiegereltern
- Ausländische Staatsangehörige, die sich in Malaysia medizinisch behandeln lassen möchten, und 1 Begleitperson
Anforderungen an Malaysia für einen Langzeitbesuch zu sozialen Zwecken
Bei der Beantragung eines Langzeitbesuchspasses für soziale Zwecke in Malaysia müssen die Antragsteller der malaysischen Einwanderungsbehörde die folgenden Dokumente vorlegen:
- Zwei Kopien der Visumanträge IMM.12, IMM.55 und IMM.38
- Vollständige Kopien des Reisepasses des Antragstellers, einschließlich der Seiten mit den persönlichen Daten, früheren Visa und dem Deckblatt.
Erforderliche Dokumente für den Ehepartner eines malaysischen Staatsbürgers:
- Fotokopie der Heiratsurkunde
- Antragsformular für den malaysischen Sponsor
- Kaution in Höhe von 10,00 Ringgit (Steuerstempel)
- 2 Fotos in Passgröße der Ehegatten
- Gesetzliche Erklärung über den Familienstand (Nachweis, dass er noch gültig ist)
- Fotokopien der Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden)
- Fotokopie der Geburtsurkunde
- Fotokopie des Personalausweises
- Hochzeitsfotos
- Wohnanschrift des malaysischen Staatsbürgers
- Wenn der malaysische Staatsbürger angestellt ist: ein Anschreiben des Arbeitgebers des malaysischen Staatsbürgers
- Wenn der malaysische Staatsbürger selbständig ist (eine der folgenden Unterlagen):
- Gewerbeschein
- ROC-Formular
- Formular J
- Bescheinigungen über das Einkommen des malaysischen Staatsbürgers.
Erforderliche Unterlagen für Familienangehörige von Inhabern eines Employ Passes:
- Ein Anschreiben vom Arbeitgeber des Arbeitgeberpassinhabers
- Erlaubnisschreiben vom Arbeitgeber des Employ-Pass-Inhabers
- 2 aktuelle Passfotos des Antragstellers in Passgröße
- Heiratsurkunde (falls vorhanden)
- Geburtsurkunden der Kinder oder Adoptionsdokumente
- Dokumente zur Aufbewahrung, falls vorhanden
- Vollständige Fotokopien der Reisepässe aller Antragsteller
- Genehmigungsschreiben des Inhabers des Employ Passes
- Für ältere Eltern, die sich in ihrem Heimatland nicht um sie kümmern können:
- Persönlicher Anleiheausweis mit RM10.00 Steuerstempel
- Eidesstattliche Erklärung eines malaysischen Staatsbürgers oder ständigen Einwohners
- Identitätskarte des Bürgen
- 10,00 Ringgit Steuerstempel Sicherheitskaution
Der Langzeitbesuchspass wird von der malaysischen Einwanderungsbehörde ausgestellt.
Der Inhaber des Employment Passes/ der malaysische Bürger muss den Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten vor der Ankunft des Ausländers bei der Einwanderungsbehörde oder einem malaysischen Einwanderungsbüro einreichen.
Wenn der Antragsteller der Ehepartner eines malaysischen Staatsbürgers ist, muss er/sie bei der Beantragung eines langfristigen Besuchs zu sozialen Zwecken bei der Einwanderungsbehörde mit dem Malaysier anwesend sein.
Visum für Malaysia mit Bezug auf einen langfristigen gesellschaftlichen Besuch
Bevor ein Ausländer nach Malaysia reisen kann, muss er bei der nächstgelegenen malaysischen Botschaft/dem nächstgelegenen malaysischen Konsulat ein Visum mit Referenz (VDR) beantragen.
Um ein malaysisches Visum mit Referenz zu beantragen, benötigen sie im Voraus ein Genehmigungsschreiben der Einwanderungsbehörde
Alle ausländischen Staatsangehörigen, die zu nicht-touristischen Zwecken nach Malaysia reisen, müssen ein VDR beantragen.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Visums für Malaysia mit der Referenz:
- Visumantragsformulare IMM.12, IMM.55 und IMM.38
- Antragsformular für ein Visum mit Zeugnis
- Zwei aktuelle Fotos beider Ehegatten/Antragsteller
- Kopien der Reisepässe beider Ehegatten/Antragsteller
- Personalausweis des malaysischen Bürgen/Ehegatten
- Eine Kopie der Heiratsurkunde
- Eidesstattliche Versicherung über den Personenstand
- Sicherheitsleistung mit Steuermarke RM10,00
- Geburtsurkunde der Kinder, falls vorhanden
- Bestätigung über das finanzielle Einkommen des Sponsors
Gültigkeitsdauer des Ehegattenvisums in Malaysia.
Ein Langzeit-Sozialvisum wird für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren ausgestellt. Es kann bis zu seinem Ablaufdatum verlängert werden.
Arbeit mit einem Langzeit-Sozialvisum für Malaysia
Familienangehörige von Inhabern eines Employment Pass können nicht nur mit einem Langzeit-Sozialpass arbeiten. Wenn sie einen Arbeitgeber finden, müssen sie eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen.
Arbeitserlaubnis für Ehemann und Ehefrau in Malaysia
Ehepartner von malaysischen Staatsbürgern können in Malaysia arbeiten, ohne ihren Langzeit-Sozialpass in einen Beschäftigungspass umwandeln zu müssen.
Stattdessen müssen sie bei der malaysischen Einwanderungsbehörde eine Arbeitserlaubnis in ihrem Reisepass beantragen, die kostenlos ausgestellt wird.
Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss der Ehegatte einen Antrag zusammen mit einer Anstellungsurkunde oder einer Firmenregistrierungsbescheinigung, einer Heiratsurkunde und einem gültigen Langzeit-Sozialpass bei der Abteilung für Visa, Pässe und Genehmigungen der Einwanderungsbehörde oder bei der nächstgelegenen staatlichen Einwanderungsbehörde einreichen.
Wenn der Inhaber eines langfristigen Sozialpasses für Malaysia eine Arbeitserlaubnis erhält, darf er in seinem Beruf arbeiten.
Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Malaysia erhalten Sie durch eine Einreiseerlaubnis nach Malaysia.
Die malaysische Regierung stellt bestimmten Kategorien ausländischer Staatsangehöriger eine Einreiseerlaubnis (PR Malaysia) aus.
Wenn Ihnen ein ständiger Aufenthalt in Malaysia gewährt wird, erhalten Sie eine Einreiseerlaubnis und eine Identitätskarte (MyPR).
Die folgenden Kategorien haben Anspruch auf eine Einreiseerlaubnis (PR Malaysia):
Investoren
Wenn Sie eine natürliche Person mit hohem Eigenkapital sind, können Sie eine PR in Malaysia erhalten, indem Sie mindestens 2 Millionen US-Dollar bei einer malaysischen Bank hinterlegen. Allerdings können Sie das Geld frühestens nach fünf Jahren abheben.
Außerdem haben Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder nach fünf Jahren ebenfalls Anspruch auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Malaysia.
Fachkräfte
Wenn Sie ein hochqualifizierter Fachmann sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Malaysia, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben mindestens drei Jahre lang in einer malaysischen Regierungsbehörde oder einem privaten Unternehmen gearbeitet.
- Sie werden von einer angesehenen Agentur in Malaysia empfohlen, die mit Ihrer Fachrichtung zusammenhängt.
- Sie erhalten ein Führungszeugnis in Ihrem Land.
Experten
Wenn Sie eine Person mit Fähigkeiten und Talenten sind, die von einer internationalen Organisation als "Weltklasse" anerkannt werden, sind Sie berechtigt, eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Malaysia zu beantragen, wenn Sie auch:
- eine Empfehlung von einer angesehenen malaysischen Agentur erhalten, die sich auf Ihre Branche bezieht.
- ein Führungszeugnis in Ihrem Land erhalten.
Ehefrau eines malaysischen Staatsbürgers
Wenn Sie mit einem malaysischen Staatsbürger verheiratet sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Malaysia, wenn Sie mindestens fünf Jahre lang mit einem Langzeitbesuchspass in Malaysia gelebt haben.
Durch das Punktesystem
Malaysia bietet ausländischen Staatsangehörigen auch einen alternativen Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung, wenn sie nicht in eine der oben genannten Kategorien fallen.
Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren mit einer malaysischen Arbeitserlaubnis in Malaysia leben und bestimmte andere Voraussetzungen erfüllen.
Das malaysische Punktesystem fügt Ihre Punkte zum malaysischen PR hinzu, je nachdem, wie hoch Ihre Punktzahl in den folgenden Kategorien ist:
- Ihr Alter
- Ihre Qualifikationen
- Die Dauer Ihres Aufenthalts in Malaysia
- Wie vertraut Sie mit dem malaysischen Institut sind
- Die Höhe Ihrer Investitionen
- Ihre Arbeitserfahrung in Malaysia
- Ihre Kenntnisse der Bahasa
Sie müssen mindestens 65 von 120 Punkten erreichen, um sich bewerben zu können.
Wenn Sie zum Beispiel zwischen 36 und 60 Jahre alt sind, erhalten Sie eine höhere Punktzahl als wenn Sie jünger oder älter sind.
Die Punktzahl für einen Doktortitel ist höher als die für einen Master- oder Bachelorabschluss usw.
Sie können Ihre Punkte mit dem Entry Permit Points Calculator auf der Website der Einwanderungsbehörde von Malaysia berechnen.
Voraussetzungen für PR Malaysia
Wenn Sie sich entschließen, einen Daueraufenthalt in Malaysia zu beantragen, sollten Sie sich an die malaysische Einwanderungsbehörde in Putrajaya wenden und sie informieren. Dort erhalten Sie alle erforderlichen Formulare und eine Liste der Dokumente, die Sie sammeln müssen.
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente aus der Checkliste erhalten haben, müssen Sie sie bei der Einwanderungsbehörde einreichen.
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Fall variieren, umfassen aber Folgendes:
- Antragsformular (Formular IMM.4)
- Zwei Fotos in Passgröße von Ihnen
- Zwei Passbilder Ihres Sponsors
- Persönliches Anschreiben
- Empfehlung der zuständigen Behörde in Malaysia (für Experten und Fachleute)
- Heiratsurkunde (Surat Akuan Perkahwinan) für Ehegatten malaysischer Staatsbürger
- Fotokopien des Arbeitsbuchs (falls vorhanden)
- Fotokopien der Heiratsurkunde (falls vorhanden)
- Fotokopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder (falls vorhanden)
- Eine vollständige Fotokopie Ihres Reisepasses
- Zusätzliche Dokumente, die Ihren Antrag unterstützen, wie z. B. ein Nachweis über Geldmittel usw.
- Darüber hinaus müssen Sie auch einen Sponsor in Malaysia haben. Jeder malaysische Staatsbürger ab 21 Jahren kann ein Sponsor sein. Wenn Sie eine Einreiseerlaubnis beantragen, müssen Sie und Ihr Sponsor anwesend sein.
Wenn Sie beabsichtigen, einen Antrag auf PR Malaysia in der Kategorie Fachkräfte oder Experten zu stellen, müssen Sie eine Empfehlung von einer der folgenden Agenturen einholen, die sich auf Ihr Fachgebiet bezieht:
- Für den Bereich der Gesundheitspflege und Medizin: Ministerium für Gesundheit
- Für die Bereiche Industrie, Dienstleistungen und Herstellung: Ministerium für internationalen Handel und Industrie (MITI) oder Malaysische Behörde für industrielle Entwicklung (MIDA)
- Für den Bereich der Landwirtschaft: Ministerium für Landwirtschaft und Agro-Industrie
- Für das Transportwesen (Luft, Land, See): Ministerium für Verkehr
- Für den Bereich der Hochschulbildung: Ministerium für Hochschulwesen
- Für Wissenschaft, Technologie und IKT: Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation
- Für den Sport: Ministerium für Jugend und Sport oder Sportrat von Malaysia
- Für das Bank- und Finanzwesen: Zentralbank
- Für den Bereich Investitionen und Kapital: Sicherheitskommission
- Für den Bereich Information, Kommunikation, Kultur und Kunst: Ministerium für Information, Kommunikation und Kultur