Visa
Visafrei bis zu 90 TageSprache
Malaysisch, EnglischAutoverkehr
LinksverkehrTelefoncode
+60Währung
RinggitCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenHealth
Malaria-Impfung empfohlenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateEinreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Transitregeln
Eintritt mit Haustieren
Notfallkontakte
Informationen für Fahrzeughalter
Zollbestimmungen
Kontakte in der Botschaft
Benötigen Deutsche ein Visum für die Einreise nach Malaysia?
Nein, Deutscher Bürger können sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei in Malaysia aufhalten.
Erforderliche Dokumente für Deutsche zur Einreise nach Malaysia
Auch wenn kein Visum erforderlich ist, müssen Deutscher Bürger bei der Einreise nach Malaysia folgende Dokumente vorlegen:
- Bestätigte Rückflugtickets
- Nachweis der Unterkunft (z. B. Hotelbuchung)
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Bargeld, Kredit-/Debitkarte oder Reiseschecks)
- Einen Reisepass, der mindestens sechs Monate über das Abreisedatum hinaus gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält
- Krankenversicherung
Für Kinder:
- Geburtsurkunde
- Elterliche Reiseerlaubnis (falls das Kind allein oder mit nur einem Elternteil reist)
Malaysia Digital Arrival Card für Deutscher Bürger
Ab Dezember 2023 müssen alle Deutsche, die nach Malaysia reisen, die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) online vor der Einreise ausfüllen. Es wird empfohlen, das Formular mindestens drei Tage vor der Ankunft über das offizielle Regierungsportal einzureichen. Das Dokument muss in englischer Sprache ausgefüllt werden.
Welche Informationen sind erforderlich?
- Vollständiger Name
- Reisepassdaten
- E-Mail-Adresse
- Wohnadresse
- Reisedaten
- Transportmittel
- Herkunftsland
Nach dem Absenden wird eine Bestätigung per E-Mail gesendet. Diese muss als PDF gespeichert und bei der Einreise der Grenzkontrolle vorgelegt werden.
Wer ist von dieser Regelung ausgenommen?
- Transitpassagiere
- Reisende, die über Singapur reisen, ohne eine Einwanderungsgenehmigung zu erhalten
- Malaysische Daueraufenthaltsberechtigte
- Personen, die das malaysische Automatische Einreisesystem nutzen
Beste Reisezeit für Deutscher Bürger in Malaysia
Malaysia ist ein ganzjähriges Reiseziel, aber einige Monate eignen sich besonders gut:
✔ Januar – März – Trockenzeit, ideal für Stadterkundungen und Strände.
✔ Juni – August – beste Zeit für Langkawi und Penang.
- Westküste (Kuala Lumpur, Langkawi, Penang) – beste Reisezeit von November bis März.
- Ostküste (Perhentian-Inseln, Tioman) – am besten zwischen April und Oktober.
- Borneo (Sabah, Sarawak) – das ganze Jahr über bereisbar.
Top 5 Reiseziele in Malaysia für Deutsche
Egal, ob Natur, Kultur oder Stadtleben – Malaysia bietet alles! Hier sind die Top-5-Orte, die Deutsche besuchen sollten:
- Kuala Lumpur – Genießen Sie den Blick von den Petronas Towers, shoppen Sie in Bukit Bintang und erkunden Sie die berühmten Batu-Höhlen.
- Langkawi – Eine atemberaubende Insel mit weißen Sandstränden, einer Seilbahnfahrt und der spektakulären Sky Bridge.
- Penang – Eine Mischung aus Geschichte, Street-Art und kolonialem Charme in George Town.
- Cameron Highlands – Perfekt für Naturliebhaber mit kühlem Klima, Teeplantagen und Wasserfällen.
- Borneo (Sabah & Sarawak) – Entdecken Sie unberührte Dschungel, Nationalparks und Orang-Utans in ihrer natürlichen Umgebung.
- Butan
- China
- Myanmar
- Nepal
- Bangladesch
- Indien
- Pakistan
- Sri Lanka
- Ausgefüllter Antrag auf ein Visum nach Malaysia.
- Gültiger Reisepass.
- Foto.
- Flugroute.
- Nachweis des Wohnsitzes.
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.
- Bestätigung über die Zahlung der Visumgebühr für Malaysia.
- Gelbfieber-Impfbescheinigung (falls vorhanden).
- Nachweis über die Implantation eines Mikrochips
- Tollwut-Bescheinigung
- Tierärztliches Gesundheitszeugnis
Gemäß Abschnitt 28 des Straßenverkehrsgesetzes kann der Inhaber eines ausländischen Führerscheins in Malaysia fahren, unter der Bedingung, dass der ausländische Führerschein gültig ist, mit einer englischen Übersetzung versehen ist, um die Sprachbarriere zu vermeiden, und von der Botschaft des Herkunftslandes in Malaysia beglaubigt wurde. So können Touristen 90 Tage lang die Rechte ihres Landes in Anspruch nehmen, was der Gültigkeitsdauer des Touristenvisums entspricht; das hängt jedoch auch von der Staatsangehörigkeit der Antragsteller und dem Status ihres Landes bei der malaysischen Regierung ab. Personen, die sich aus verschiedenen Gründen, z. B. zum Arbeiten oder Studieren, länger als 90 Tage in Malaysia aufhalten möchten, müssen jedoch einen malaysischen Führerschein erwerben, den sie durch die Teilnahme an Kursen und Prüfungen, die von Jabatan Pengangkutan Jalan (JPJ) angeboten werden, erhalten können.
Verkehrsregeln
- Die Straßenschilder in Malaysia folgen den internationalen Straßenschildern, so dass die meisten Ausländer trotz gelegentlicher malaiischer Wörter die grundlegenden Straßenschilder verstehen sollten.
- Die Langsamfahrspur befindet sich drei Fahrspuren weiter links, die Überholspur ganz rechts. Bei einer dreispurigen Fahrbahn können Sie auf der mittleren Spur bleiben und mit konstanter Geschwindigkeit fahren.
- Generell gilt in der Stadt eine Höchstgeschwindigkeit von 60-80 km/h, aber auf der Nord-Süd-Autobahn kann die Höchstgeschwindigkeit zwischen 90 und 110 km/h liegen. Sie sollten auch wissen, dass es eine Reihe von strategisch platzierten Radarkameras gibt, also fahren Sie bitte nicht zu schnell.
- Es sind immer viele Motorradfahrer unterwegs, daher sollten Sie immer auf Ihre Umgebung achten, da Sie auch für deren Sicherheit während der Fahrt verantwortlich sind. Seien Sie vorsichtig an Ampeln, Kreuzungen und beim Einfahren in eine Kurve oder Biegung.
- Vergessen Sie nicht, sich vor der Fahrt anzuschnallen und die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten.
Eine Person, die mit allen Verkehrsmitteln außer dem Flugzeug nach Malaysia einreist:
- Wein, starke alkoholische Getränke, Bier oder Malzgetränke in einer Gesamtmenge von nicht mehr als 1 Liter;
- Neue Kleidung, nicht mehr als 3 (drei) Stücke;
- Neue Schuhe nicht mehr als 1 (ein) Paar;
- Lebensmittel mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 150,00 Ringgit;
- Neue tragbare elektrische oder batteriebetriebene Geräte für die Körperpflege und -hygiene, nicht mehr als je 1 Stück;
- Alle anderen als die oben genannten Waren (ausgenommen Reifen/Pfeifen, Zigaretten, Tabakwaren, Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), elektronische Zigaretten/ähnliche elektrische Verdampfer, Präparate, die zum Rauchen mit einer elektronischen Zigarette verwendet werden, und elektrische Verdampfer in Flüssig- oder Gelform, die kein Nikotin enthalten) im Gesamtwert von nicht mehr als 500,00 RM
Eine Person, die auf dem Luftweg nach Malaysia einreist:
- Wein, starke alkoholische Getränke, Bier oder Malzgetränke in einer Gesamtmenge von nicht mehr als 1 Liter;
- Neue Kleidung, nicht mehr als 3 Stücke;
- Neue Schuhe, nicht mehr als 1 Paar;
- Lebensmittel mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 150,00 Ringgit;
- Neue tragbare elektrische oder batteriebetriebene Geräte für die Körperpflege und -hygiene, jeweils nicht mehr als 1 (ein) Stück;
- Alle anderen als die oben genannten Waren (ausgenommen Reifen/Pfeifen, Zigaretten, Tabakwaren, Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), elektronische Zigaretten/ähnliche elektrische Verdampfer, Zubereitungen zum Rauchen mit einer elektronischen Zigarette und ein elektrischer Verdampfer in flüssiger oder Gelform, der kein Nikotin enthält) im Gesamtwert von nicht mehr als RM 1000,00
Die Einfuhr der folgenden Waren ist streng verboten:
- Reproduktionen von Banknoten, Geldscheinen oder Münzen, die derzeit in einem beliebigen Land ausgegeben werden.
- Obszöne Drucke, Gemälde, Fotografien, Bücher, Postkarten, Lithografien, Gravuren, Filme, Videobänder, Laserdiscs, Farbdias, Computerdiscs und alle anderen Medien.
- Alle Geräte, die dazu bestimmt sind, die Interessen Malaysias zu verletzen, oder die für den Frieden ungeeignet sind.
- Alle Arten von Piranha-Fischen.
- Schildkröteneier.
- Kakaoschoten, Rambutan, Pulasan, Longan und Früchte von den Philippinen und aus Indonesien.
- Kranke Getränke, die mehr als 3,46 Milligramm pro Liter Blei oder Kupferverbindungen enthalten.
- Dolche und Schlagmesser.
- Funkempfänger für den Empfang von Funksignalen in den Frequenzbändern (68 - 87) MHz und (108 - 174) MHz
- Natriumarsenat.
- Textilien mit einem Aufdruck oder einer Kopie von Koranversen.
- Stift, Bleistift und andere spritzenähnliche Gegenstände.
- Eine giftige chemische Substanz
- Blitzableiter, die radioaktive Substanzen enthalten.
Die Einfuhr der unten aufgeführten Waren ist verboten, ausgenommen auf der Grundlage einer Einfuhrlizenz oder einer Genehmigung der zuständigen Behörden:
- Eier in der Schale.
- Fleisch, Knochen, Haut, Hufe, Hörner, Innereien oder Teile von Tieren und Geflügel.
- Lebende Primaten, einschließlich Affen, Lemuren, Galagos, Pottos und andere.
- Sprengstoffe und Feuerwerkskörper
- Nachahmung von Waffen, Spielzeugpistolen und -gewehren.
- Nachahmung von Handgranaten.
- Waffen und Munition, ausgenommen persönliche Waffen, die von einem Bona-fide-Reisenden eingeführt werden.
- Schutzwesten, Stahlhelme und andere Kleidungsstücke zum Schutz vor Angriffen.
- Erde und Ungeziefer, einschließlich lebender Insekten, Ratten, Schnecken und Pflanzenkrankheitsorganismen.
- Sicherheitshelme (ausgenommen solche, die von Motorradfahrern oder Motorradfahrern getragen werden).
- Spielkonsolen, ausgenommen Spieluhren und Videospiele zur Verwendung mit einem Fernsehempfänger.
- Autos.
- Reis, einschließlich Reisprodukte.
- Geräte für den Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz.
- Funkkommunikation wird für die Telekommunikation mit einer Frequenz unter 3000 GHz verwendet.
- Saccharin und Saccharinsalz.
- Parabolantenne für den Außeneinsatz.
- Schädlinge und Organismen, die Pflanzen schaden können.
- Lebende Fische.
- Tierische Öle und Fette.
- Pflanzen einschließlich Teile und Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs.
- Pestizide für den Haushalt und die Landwirtschaft.
- Elektrische Haushaltsgeräte, die 50 Volt oder 120 Volt Gleichstrom oder mehr verbrauchen
- Giftige und/oder gefährliche Abfälle.
- Korallen, tot oder lebendig.
Die Botschaften von Malaysia in verschiedenen Ländern finden Sie hier: https://www.embassypages.com/malaysia
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