Visa
Visum erforderlichSprache
Malaysisch, EnglischAutoverkehr
LinksverkehrTelefoncode
+60Währung
RinggitCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenHealth
Malaria-Impfung empfohlenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateArbeitsvisum für Malaysia
Kurzzeit-Arbeitsvisum für Malaysia
Geschäftsvisum für Malaysia
Investorenausweis in Malaysia
Malaysia-Arbeitsvisum für Deutsche
Um ein malaysisches Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Deutscher Bürger zunächst eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Malaysia-Arbeitserlaubnis für Deutsche
Der Malaysia Employment Pass wird an Deutscher Bürger ausgestellt, die in einem malaysischen Unternehmen in einer hochqualifizierten Position wie einer technischen oder leitenden Funktion arbeiten werden.
Bevor Sie einen Employment Pass erhalten können, muss Ihr Arbeitgeber in Malaysia die Genehmigung des Expatriation Board oder der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen, um Sie einstellen zu dürfen.
Diese Art der Arbeitserlaubnis in Malaysia kann für 1–5 Jahre ausgestellt und verlängert werden, abhängig vom jeweiligen Fall oder der Dauer der Beschäftigung.
Welche Arten von Arbeitserlaubnissen gibt es für Deutscher Bürger?
Es gibt drei Kategorien des Employment Pass in Malaysia, je nach Position und Gehalt.
1. Employment Pass Kategorie 1, der Schlüsselpositionen in einem Unternehmen umfasst, wie Führungskräfte, CEOs, technische oder geschäftsführende Direktoren, Projektmanager usw.
- Sie müssen ein monatliches Gehalt von mindestens RM10.000 erhalten.
- Sie müssen einen Arbeitsvertrag für bis zu fünf Jahre haben.
- Der Employment Pass ist verlängerbar.
- Sie dürfen eine ausländische Haushaltshilfe einstellen.
2. Employment Pass Kategorie 2, der Management- und Fachkräftepositionen in einem Unternehmen umfasst, wie Marketing- oder Investmentmanager, Lehrer, Direktoren, Architekten usw.
- Ihr Gehalt muss zwischen RM5.000 und RM9.999 liegen.
- Sie müssen einen Arbeitsvertrag für bis zu zwei Jahre haben.
- Der Employment Pass ist verlängerbar.
- Sie dürfen eine ausländische Haushaltshilfe einstellen.
3. Employment Pass Kategorie 3, der nicht leitende Positionen in einem Unternehmen umfasst, die umfangreiche Berufserfahrung und spezielle technische oder praktische Fähigkeiten erfordern, z. B. Designer (Mode, Fertigung, Möbel), Handwerker, Lebensmitteltechnologen usw.
- Ihr monatliches Gehalt muss zwischen RM3.000 und RM4.999 liegen.
- Sie müssen einen Arbeitsvertrag für bis zu zwei Jahre haben.
- Der Employment Pass kann nicht mehr als zweimal verlängert werden.
- Sie dürfen keine ausländische Haushaltshilfe einstellen.
Welche Voraussetzungen müssen Deutsche erfüllen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten?
Um eine Arbeitserlaubnis in Malaysia zu erhalten, müssen Deutsche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen über die erforderlichen akademischen Qualifikationen für die Stelle verfügen.
- Sie müssen mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung haben. Wenn Ihre akademischen Qualifikationen niedriger sind, benötigen Sie möglicherweise mehr Jahre an relevanter Berufserfahrung.
- Sie müssen in einer leitenden, überwachenden oder technischen Position arbeiten, die spezielle Fähigkeiten erfordert.
- Sie müssen die erforderlichen Gehaltsanforderungen erfüllen.
- Sie dürfen nicht in einem Sektor arbeiten, der als eingeschränkt gilt.
Wie können Deutsche eine Arbeitserlaubnis in Malaysia erhalten?
Als ausländischer Arbeitnehmer müssen Sie Ihren Employment Pass nicht selbst beantragen. Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag in Malaysia für Sie, bevor Sie reisen.
Der Prozess zur Erlangung eines Malaysia Employment Pass umfasst zwei Schritte:
- Ihr Arbeitgeber muss eine Genehmigung für die Beschäftigung über das Expatriation Board oder eine andere autorisierte Behörde beantragen. Dieser Prozess wird als Antrag auf eine Expatriate-Position bezeichnet.
- Sobald der Antrag genehmigt wurde, muss Ihr Arbeitgeber einen Employment Pass bei der Einwanderungsbehörde Malaysias beantragen. Der Antrag muss per Post oder persönlich eingereicht werden.
Bei der Beantragung eines Employment Pass muss Ihr Arbeitgeber die folgenden Dokumente vorlegen:
- Das Antragsformular für die Beschäftigung.
- Ihr Passfoto gemäß den malaysischen Fotobestimmungen.
- Eine Kopie Ihres Reisepasses.
- Ihr Reisepass muss mindestens sechs Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein. Die Gültigkeit Ihres Arbeitsvisums kann nicht über die Gültigkeit Ihres Reisepasses hinausgehen.
- Ein Genehmigungsschreiben der zuständigen Behörde.
- Eine Vollmacht des Unternehmens zur Antragstellung.
- Ihren Arbeitsvertrag oder das Angebotsschreiben sowie das Annahmeschreiben.
- Ihren Lebenslauf und Kopien Ihrer Diplome und Zertifikate.
- Eine Kopie des Unternehmensprofils Ihres Arbeitgebers von der Companies Commission of Malaysia (SSM).
- Krankenversicherung
Die Bearbeitungszeit für den Malaysia Employment Pass beträgt drei Tage.
Arbeitsvisum für Malaysia aus Deutschland
Ein Visa with Reference (VDR) bedeutet, dass Sie vor der Ausstellung eines Visums durch die malaysische Vertretung im Ausland eine Genehmigung der malaysischen Einwanderungsbehörde (d. h. den Employment Pass) benötigen.
VDR ist einfach ein Einreisevisum für Deutsche, die aus langfristigen Gründen wie Arbeit oder Studium reisen.
Wenn Sie kein Visum zur Einreise nach Malaysia benötigen, können Sie mit einer Genehmigungsbescheinigung einreisen, sofern Sie einen Bewilligungsbescheid für den Employment Pass haben.
Bürger von Ländern, die ein Visum für die Einreise nach Malaysia benötigen, müssen bei der nächstgelegenen malaysischen Botschaft oder dem Konsulat ein Visum mit einer Genehmigung beantragen.
Nach der Ankunft in Malaysia müssen Sie sich persönlich bei der Einwanderungsbehörde melden und die Gebühr für den Employment Pass sowie Ihren Reisepass vorlegen. Die Beamten bringen einen Employment Pass-Aufkleber in Ihrem Reisepass an, der Ihren Aufenthalt bestätigt, und stellen eine Expatriate-Karte aus.
Können Deutscher Bürger mit einer Arbeitserlaubnis ihre Familien mitbringen?
Wenn Sie einen Employment Pass besitzen, können Sie folgende Familienmitglieder mit einer Malaysia Dependants Pass mitbringen:
- Ihren Ehepartner
- Ihre unterhaltsberechtigten Kinder unter 21 Jahren
Die folgenden Familienmitglieder können Sie mit einem Social Visit Pass besuchen:
- Eltern
- Ehepartner
- Kinder über 21 Jahre
- Stiefkinder
Wenn Ihr Ehepartner arbeiten möchte, erlaubt ihm der Dependants Pass dies nicht automatisch. Er oder sie muss eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen.
Temporäre Arbeitserlaubnis in Malaysia für Deutsche
Temporärer Employment Pass für Deutscher Arbeitnehmer, wobei ein Deutscher Bürger nur in den folgenden Kategorien arbeiten darf: Herstellung, Bauwesen, Plantagen, Landwirtschaft und Dienstleistungen. Darüber hinaus kann diese Art von Arbeitserlaubnis nur an Bürger bestimmter zugelassener Länder vergeben werden.
Welche Anforderungen gelten für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Malaysia für Deutscher Bürger?
Sie sind berechtigt, eine temporäre Arbeitserlaubnis in Malaysia zu erhalten, wenn Sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
Sie werden in einem der folgenden Sektoren arbeiten:
- Bauwesen
- Plantagen
- Landwirtschaft
- Dienstleistungen
- Herstellung
- Sie stammen aus einem der folgenden Länder: Bangladesch (nur im Plantagensektor erlaubt), Kambodscha, Indien (nicht im Herstellungssektor erlaubt), Indonesien (Männer dürfen nicht im Herstellungssektor arbeiten), Kasachstan, Laos, Myanmar, Nepal, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand, Turkmenistan, Usbekistan, Usbekistan (weibliche Arbeiter dürfen in keinem Sektor arbeiten).
- Sie sind zwischen 18 und 45 Jahre alt.
- Sie haben eine medizinische Untersuchung in einem anerkannten medizinischen Zentrum bestanden und wurden als gesund und arbeitsfähig eingestuft.
- Ihr Arbeitgeber hat ein Kontingent für ausländische Arbeitskräfte vom Innenministerium, OSC-Zentrum, erhalten.
- Sie haben die Überprüfung des Immigration Security Certificate (ISC) in Ihrem Heimatland bestanden.
Wie können Deutsche eine temporäre Arbeitserlaubnis in Malaysia erhalten?
Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag für Ihre temporäre Beschäftigung bei der malaysischen Einwanderungsbehörde vor Ihrer Ankunft.
Das Verfahren zur Beantragung einer temporären Arbeitserlaubnis:
1. Erhalt eines Bestätigungsschreibens für das Visum
Bevor Sie nach Malaysia reisen können, muss Ihr Arbeitgeber ein Genehmigungsschreiben für das Visum von der malaysischen Einwanderungsbehörde einholen. Der Visumtyp, den Sie in Ihrem Heimatland beantragen müssen, ist ein Visum mit Referenz, was bedeutet, dass Sie ein Genehmigungsschreiben (Referenz) von der Einwanderungsbehörde benötigen. Um ein Genehmigungsschreiben zu beantragen, muss Ihr Arbeitgeber:
- Die Ergebnisse Ihrer Überprüfung des Immigration Security Certificate (ISC) aus Ihrem Heimatland einholen.
- Die Genehmigung des Kontingents für ausländische Arbeitskräfte vom Innenministerium einholen.
Den Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten persönlich oder über einen elektronischen Dienst bei der malaysischen Einwanderungsbehörde einreichen.
2. Nachdem das Genehmigungsschreiben der Einwanderungsbehörde ausgestellt wurde, müssen Sie Ihren Malaysia-Visumantrag mit Referenz einreichen.
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Antrag auf ein temporäres Arbeitsvisum bei der Einwanderungsbehörde stellt, muss er folgende Dokumente vorlegen:
- Visumantragsformular mit Referenz (Formulare IM.12 und IM.38).
- Ein Schreiben über die Kontingentgenehmigung vom Innenministerium
- Eine Kopie Ihres Reisepasses.
- Ein Passfoto gemäß den malaysischen Fotobestimmungen.
- Ihre medizinischen Untersuchungsergebnisse aus einem medizinischen Zentrum in Ihrem Heimatland. Die Ergebnisse müssen ab dem Ausstellungsdatum drei Monate gültig sein.
- Die Ergebnisse Ihrer ISC-Überprüfung.
- Quittung über die Zahlung der Gebühr für ausländische Arbeitnehmer.
- Sicherheitskaution.
- Arbeitnehmerentschädigungsversicherung für ausländische Arbeitnehmer.
- Krankenversicherung (Health Insurance Protection Scheme Foreign Workers (SPIKPA)).
Welche Bedingungen gelten für die Erteilung einer temporären Arbeitserlaubnis in Malaysia?
Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer eine temporäre Arbeitserlaubnis für Malaysia erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen einhalten:
- Sie dürfen Ihren Arbeitgeber oder den Beschäftigungssektor nicht wechseln
- Sie dürfen in Malaysia keinen malaysischen oder ausländischen Staatsbürger heiraten
- Sie dürfen nicht in der Kundenbetreuung oder an der Front arbeiten
- Sie dürfen keine Familienangehörigen mitbringen
Die Gültigkeitsdauer einer temporären Beschäftigung in Malaysia beträgt zunächst 12 Monate und kann jedes Jahr für maximal 10 Jahre verlängert werden.
Ihr Arbeitgeber muss die Verlängerung Ihrer Arbeitserlaubnis drei Monate vor Ablauf der Frist beantragen. Wenn er den Antrag nach Ablauf der Frist stellt, wird der Antrag abgelehnt.
Geschäftsvisum
Ein genehmigtes Geschäftsvisum für Malaysia erlaubt seinem Inhaber die Reise und Einreise in das Land für geschäftliche Aktivitäten wie die Teilnahme an Treffen und Seminaren, die Unterzeichnung von Verträgen und den Abschluss von Vereinbarungen.
Derzeit gibt es keinen speziellen Online-Antrag für ein malaysisches Geschäftsvisum. Wer jedoch zu geschäftlichen Zwecken nach Malaysia reisen möchte, die keine bezahlte Beschäftigung beinhalten, kann dies mit einem der Touristenvisa für Malaysia tun.
Ein Online-Touristenvisum für Malaysia kann durch einen einfachen Online-Antrag beantragt werden und kann als eines der unten aufgeführten e-Visa für die einmalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden.
- 30-tägiges einmaliges elektronisches Visum
- 30-tägiges elektronisches Visum zur mehrfachen Einreise
- eNTRI-Visum für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen (nur für Bürger Chinas und Indiens).
Während es derzeit erforderlich ist, ein Touristenvisum online zu beantragen, um geschäftlich nach Malaysia zu reisen, plant die malaysische Regierung, in naher Zukunft ein neues eVisum für Geschäftszwecke im Technologiesektor, das Blockchain-Visum, einzuführen.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Geschäftsvisums für Malaysia
- Um ein Geschäftsvisum online zu beantragen, müssen die Antragsteller die Anforderungen für ein Malaysia-Visum erfüllen und beim Ausfüllen des Formulars die folgenden Dokumente vorlegen:
- Ein gültiger Reisepass des betreffenden Landes, der noch mindestens 6 Monate ab dem Datum der Ankunft in Malaysia gültig ist und mindestens 3 leere Seiten enthält.
- Drei Kopien eines Fotos in Passgröße, das den Anforderungen für das eVisa-Foto entspricht.
- Kontoauszüge mindestens der letzten 3 Monate, aus denen hervorgeht, dass die Mittel für den Aufenthalt zur Verfügung stehen.
- Bestätigte Rückflugtickets mit Flugdaten.
- Zusätzlich zu diesen Dokumenten muss ein ausgefüllter Antrag auf ein Geschäftsvisum für Malaysia eingereicht werden. Ein einfaches Online-Formular kann in wenigen Minuten mit grundlegenden Angaben zur Person, zum Reisepass und zur Reise ausgefüllt werden.
Zur Beantragung muss man außerdem einige Fragen zu Gesundheit und Sicherheit beantworten und die Gebühr für das Geschäftsvisum mit einer gültigen Debit- oder Kreditkarte bezahlen.
Der Antragsteller muss außerdem eine aktuelle E-Mail-Adresse angeben, an die eine Kopie des genehmigten Malaysia Business Visa eVisa gesendet wird. Der Antragsteller sollte dann eine Kopie ausdrucken, um sie bei der Reise nach Malaysia bei sich zu haben.
Bei der Ankunft in Malaysia muss der Inhaber des eVisums für Unternehmen dem Grenzbeamten die folgenden Dokumente vorlegen, um in das Land einzureisen:
- Derselbe Reisepass, der für die Beantragung des Visums für Malaysia verwendet wurde
- Farbausdruck eines genehmigten Business-eVisums
- Bestätigung, dass genügend Geldmittel für die Deckung der Unterkunft vorhanden sind
- Bordkarte und bestätigte Rückflugtickets
- Reiseroute für den Aufenthalt
- Nachweis des Wohnsitzes in Malaysia.
- Für die Einreise nach Malaysia muss derselbe Reisepass verwendet werden, mit dem der Antrag ausgefüllt wurde, da das genehmigte e-Visum mit diesem Reisepass verknüpft ist.
- Wenn der mit dem e-Visum verknüpfte Reisepass abläuft, während das Online-Visum gültig ist, muss ein neues Online-Formular eingereicht werden, um weiter nach Malaysia reisen zu können.
Was ist der Investor Pass?
Der Investor Pass ist eine Einreisegenehmigung für ausländische Investoren, die häufig nach Malaysia reisen, um Geschäftsmöglichkeiten zu erkunden. Mit diesem Pass können Sie sich bis zu 12 Monate (6 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit) im Land aufhalten. Der Pass verwendet ein MEV-System (Multiple Entry Visa), das auf einer bestehenden Social Visit Permit (SVP) basiert.
Er trat am 1. April 2025 in Kraft.
Wer kann einen Investor Pass erhalten?
Es gibt drei Kategorien von Investoren:
- Neue Investoren – diejenigen, die noch nicht in Malaysia investiert haben.
- Investoren in Bearbeitung – diejenigen, die über eine Investition verhandeln oder eine Investitionsgenehmigung beantragt haben.
- Bestehende Investoren – diejenigen, die bereits Unternehmen in Malaysia registriert haben, aber keines davon betreiben.
Welche Branchen werden vom Investor Pass abgedeckt?
- Für neue und potenzielle Investoren sind alle Wirtschaftszweige abgedeckt.
- Für bestehende Investoren: nur verarbeitende Industrie und ausgewählte Dienstleistungssektoren (mit MIDA-Genehmigung).
Für welche Positionen ist der Investor Pass gültig?
Geschäftsinhaber, Gründer, Vorstandsmitglieder, Aktionäre und leitende Angestellte.
Kann ich den Pass beantragen, während ich mich in Malaysia aufhalte?
Nein, der Antragsteller muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Malaysias befinden.
Welche Zulassungskriterien gelten für den Investor Pass?
- Das Alter von 18 Jahren oder älter.
- Keine unerwünschten Personen oder Vorstrafen.
- Offizielle Beschäftigung im Herkunftsland.
- Ausschließlich geschäftliche Zwecke der Reise (ohne das Recht, in Malaysia beschäftigt zu werden).
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten.
Wie beantrage ich einen Investor Pass?
Der Antrag muss über das Xpats Gateway eingereicht werden. MIDA stellt ein Unterstützungsschreiben aus, und die endgültige Genehmigung wird von der malaysischen Einwanderungsbehörde erteilt.
Welche Dokumente sind erforderlich?
- Eine Kopie Ihres Reisepasses (alle Seiten).
- Gründungsurkunde der Muttergesellschaft.
- Geprüfte Finanzberichte.
- Eine offizielle Einladung einer Regierungsbehörde (falls erforderlich).
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
- Unterstützungsschreiben von MIDA – 3 Werktage.
- Genehmigung durch die Einwanderungsbehörde – 2 Werktage.
Kann ich meinen Investorenpass verlängern?
Ja, Sie können 30 Tage vor Ablauf des Passes einen Antrag auf weitere 6 Monate stellen.
Kann ich meinen Investor Pass in ein Arbeitsvisum umwandeln?
Ja, bei Bedarf kann er in einen Employment Pass (EP), Professional Visit Pass (PVP) oder andere Arten von Genehmigungen umgewandelt werden.
Kann ich meine Familie mitbringen?
Nein, der Investor Pass erlaubt keine Einreise von Angehörigen. Diese können mit einem Standard-Sozialvisum einreisen.
Wie unterscheidet sich der Investor Pass vom Social Visit Pass?
Der Investor Pass ist ein Visum für die mehrfache Einreise (MEV), das Ihnen einen Aufenthalt in Malaysia von bis zu 12 Monaten ermöglicht, während das Standard-Sozialvisum ein Visum für die einmalige Einreise ist.
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