Visa
Visafrei bis zu 90 TageSprache
Malaysisch, EnglischAutoverkehr
LinksverkehrTelefoncode
+60Währung
RinggitCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenHealth
Malaria-Impfung empfohlenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateEinreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Transitregeln
Eintritt mit Haustieren
Notfallkontakte
Informationen für Fahrzeughalter
Zollbestimmungen
Kontakte in der Botschaft
Einreisebestimmungen für norwegischer Bürger nach Malaysia
norwegischer Bürger können für Kurzaufenthalte visumfrei nach Malaysia reisen und dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Land aufhalten.
Welche Dokumente benötigen Norweger für die Einreise nach Malaysia?
Obwohl Norweger für Kurzaufenthalte kein Visum benötigen, müssen sie bei der Einreise folgende Dokumente vorlegen:
- Bestätigte Rückflugbuchung
- Nachweis über eine Unterkunft (Hotelreservierung oder ähnliches)
- Nachweis über finanzielle Mittel (Bargeld, Debit-/Kreditkarte oder Reiseschecks)
- Einen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit über das Abreisedatum hinaus und mindestens einer freien Seite
- Krankenversicherung
Für Kinder:
- Geburtsurkunde
- Elterliche Reiseerlaubnis
Müssen Norweger die Malaysia Digital Arrival Card ausfüllen?
Seit Dezember 2023 müssen norwegischer Bürger, die eine Reise nach Malaysia planen, die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) online vor ihrer Ankunft ausfüllen. Es wird empfohlen, das Formular mindestens drei Tage im Voraus über die offizielle Website einzureichen. Das Formular muss in englischer Sprache eingereicht werden.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Vollständiger Name
- Reisepassdaten
- E-Mail-Adresse
- Wohnadresse
- Datum der An- und Abreise
- Transportmittel
- Herkunftsland
Nach dem Absenden wird eine Bestätigung per E-Mail gesendet. Reisende müssen diese als PDF speichern und den Grenzbeamten bei der Einreise vorzeigen.
Ausnahmen gelten für:
- Reisende im Transit durch Malaysia
- Passagiere, die über Singapur reisen, ohne eine Einwanderungsgenehmigung zu erhalten
- Malaysische Daueraufenthaltsberechtigte
- Nutzer des malaysischen Automatischen Einreisesystems
Die besten Reiseziele in Malaysia für norwegischer Bürger
Malaysia bietet viele beeindruckende Reiseziele, hier sind die Top 5 für Norweger:
- Kuala Lumpur – die berühmten Petronas Towers, das lebhafte Viertel Bukit Bintang und die beeindruckenden Batu-Höhlen.
- Langkawi – ein tropisches Paradies mit weißen Sandstränden, einer spektakulären Seilbahnfahrt und der Sky Bridge.
- Penang – eine Mischung aus Geschichte, Street-Art und köstlichem Essen in George Town.
- Cameron Highlands – bekannt für sein kühles Klima, Teeplantagen und wunderschöne Wasserfälle.
- Borneo (Sabah & Sarawak) – entdecken Sie unberührte Dschungel, wildreiche Nationalparks und Orang-Utans.
Wann sollten norwegischer Bürger nach Malaysia reisen?
Malaysia ist ein ganzjähriges Reiseziel, aber die besten Monate variieren je nach Region:
- Januar – März – Trockenzeit, ideal für die meisten Gebiete.
- Juni – August – beste Zeit für Langkawi und Penang.
- Westküste (Kuala Lumpur, Langkawi, Penang) – beste Reisezeit von November bis März.
- Ostküste (Perhentian-Inseln, Tioman) – beste Reisezeit von April bis Oktober.
- Borneo (Sabah, Sarawak) – kann das ganze Jahr über besucht werden.
- Butan
- China
- Myanmar
- Nepal
- Bangladesch
- Indien
- Pakistan
- Sri Lanka
- Ausgefüllter Antrag auf ein Visum nach Malaysia.
- Gültiger Reisepass.
- Foto.
- Flugroute.
- Nachweis des Wohnsitzes.
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.
- Bestätigung über die Zahlung der Visumgebühr für Malaysia.
- Gelbfieber-Impfbescheinigung (falls vorhanden).
- Nachweis über die Implantation eines Mikrochips
- Tollwut-Bescheinigung
- Tierärztliches Gesundheitszeugnis
Gemäß Abschnitt 28 des Straßenverkehrsgesetzes kann der Inhaber eines ausländischen Führerscheins in Malaysia fahren, unter der Bedingung, dass der ausländische Führerschein gültig ist, mit einer englischen Übersetzung versehen ist, um die Sprachbarriere zu vermeiden, und von der Botschaft des Herkunftslandes in Malaysia beglaubigt wurde. So können Touristen 90 Tage lang die Rechte ihres Landes in Anspruch nehmen, was der Gültigkeitsdauer des Touristenvisums entspricht; das hängt jedoch auch von der Staatsangehörigkeit der Antragsteller und dem Status ihres Landes bei der malaysischen Regierung ab. Personen, die sich aus verschiedenen Gründen, z. B. zum Arbeiten oder Studieren, länger als 90 Tage in Malaysia aufhalten möchten, müssen jedoch einen malaysischen Führerschein erwerben, den sie durch die Teilnahme an Kursen und Prüfungen, die von Jabatan Pengangkutan Jalan (JPJ) angeboten werden, erhalten können.
Verkehrsregeln
- Die Straßenschilder in Malaysia folgen den internationalen Straßenschildern, so dass die meisten Ausländer trotz gelegentlicher malaiischer Wörter die grundlegenden Straßenschilder verstehen sollten.
- Die Langsamfahrspur befindet sich drei Fahrspuren weiter links, die Überholspur ganz rechts. Bei einer dreispurigen Fahrbahn können Sie auf der mittleren Spur bleiben und mit konstanter Geschwindigkeit fahren.
- Generell gilt in der Stadt eine Höchstgeschwindigkeit von 60-80 km/h, aber auf der Nord-Süd-Autobahn kann die Höchstgeschwindigkeit zwischen 90 und 110 km/h liegen. Sie sollten auch wissen, dass es eine Reihe von strategisch platzierten Radarkameras gibt, also fahren Sie bitte nicht zu schnell.
- Es sind immer viele Motorradfahrer unterwegs, daher sollten Sie immer auf Ihre Umgebung achten, da Sie auch für deren Sicherheit während der Fahrt verantwortlich sind. Seien Sie vorsichtig an Ampeln, Kreuzungen und beim Einfahren in eine Kurve oder Biegung.
- Vergessen Sie nicht, sich vor der Fahrt anzuschnallen und die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten.
Eine Person, die mit allen Verkehrsmitteln außer dem Flugzeug nach Malaysia einreist:
- Wein, starke alkoholische Getränke, Bier oder Malzgetränke in einer Gesamtmenge von nicht mehr als 1 Liter;
- Neue Kleidung, nicht mehr als 3 (drei) Stücke;
- Neue Schuhe nicht mehr als 1 (ein) Paar;
- Lebensmittel mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 150,00 Ringgit;
- Neue tragbare elektrische oder batteriebetriebene Geräte für die Körperpflege und -hygiene, nicht mehr als je 1 Stück;
- Alle anderen als die oben genannten Waren (ausgenommen Reifen/Pfeifen, Zigaretten, Tabakwaren, Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), elektronische Zigaretten/ähnliche elektrische Verdampfer, Präparate, die zum Rauchen mit einer elektronischen Zigarette verwendet werden, und elektrische Verdampfer in Flüssig- oder Gelform, die kein Nikotin enthalten) im Gesamtwert von nicht mehr als 500,00 RM
Eine Person, die auf dem Luftweg nach Malaysia einreist:
- Wein, starke alkoholische Getränke, Bier oder Malzgetränke in einer Gesamtmenge von nicht mehr als 1 Liter;
- Neue Kleidung, nicht mehr als 3 Stücke;
- Neue Schuhe, nicht mehr als 1 Paar;
- Lebensmittel mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 150,00 Ringgit;
- Neue tragbare elektrische oder batteriebetriebene Geräte für die Körperpflege und -hygiene, jeweils nicht mehr als 1 (ein) Stück;
- Alle anderen als die oben genannten Waren (ausgenommen Reifen/Pfeifen, Zigaretten, Tabakwaren, Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), elektronische Zigaretten/ähnliche elektrische Verdampfer, Zubereitungen zum Rauchen mit einer elektronischen Zigarette und ein elektrischer Verdampfer in flüssiger oder Gelform, der kein Nikotin enthält) im Gesamtwert von nicht mehr als RM 1000,00
Die Einfuhr der folgenden Waren ist streng verboten:
- Reproduktionen von Banknoten, Geldscheinen oder Münzen, die derzeit in einem beliebigen Land ausgegeben werden.
- Obszöne Drucke, Gemälde, Fotografien, Bücher, Postkarten, Lithografien, Gravuren, Filme, Videobänder, Laserdiscs, Farbdias, Computerdiscs und alle anderen Medien.
- Alle Geräte, die dazu bestimmt sind, die Interessen Malaysias zu verletzen, oder die für den Frieden ungeeignet sind.
- Alle Arten von Piranha-Fischen.
- Schildkröteneier.
- Kakaoschoten, Rambutan, Pulasan, Longan und Früchte von den Philippinen und aus Indonesien.
- Kranke Getränke, die mehr als 3,46 Milligramm pro Liter Blei oder Kupferverbindungen enthalten.
- Dolche und Schlagmesser.
- Funkempfänger für den Empfang von Funksignalen in den Frequenzbändern (68 - 87) MHz und (108 - 174) MHz
- Natriumarsenat.
- Textilien mit einem Aufdruck oder einer Kopie von Koranversen.
- Stift, Bleistift und andere spritzenähnliche Gegenstände.
- Eine giftige chemische Substanz
- Blitzableiter, die radioaktive Substanzen enthalten.
Die Einfuhr der unten aufgeführten Waren ist verboten, ausgenommen auf der Grundlage einer Einfuhrlizenz oder einer Genehmigung der zuständigen Behörden:
- Eier in der Schale.
- Fleisch, Knochen, Haut, Hufe, Hörner, Innereien oder Teile von Tieren und Geflügel.
- Lebende Primaten, einschließlich Affen, Lemuren, Galagos, Pottos und andere.
- Sprengstoffe und Feuerwerkskörper
- Nachahmung von Waffen, Spielzeugpistolen und -gewehren.
- Nachahmung von Handgranaten.
- Waffen und Munition, ausgenommen persönliche Waffen, die von einem Bona-fide-Reisenden eingeführt werden.
- Schutzwesten, Stahlhelme und andere Kleidungsstücke zum Schutz vor Angriffen.
- Erde und Ungeziefer, einschließlich lebender Insekten, Ratten, Schnecken und Pflanzenkrankheitsorganismen.
- Sicherheitshelme (ausgenommen solche, die von Motorradfahrern oder Motorradfahrern getragen werden).
- Spielkonsolen, ausgenommen Spieluhren und Videospiele zur Verwendung mit einem Fernsehempfänger.
- Autos.
- Reis, einschließlich Reisprodukte.
- Geräte für den Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz.
- Funkkommunikation wird für die Telekommunikation mit einer Frequenz unter 3000 GHz verwendet.
- Saccharin und Saccharinsalz.
- Parabolantenne für den Außeneinsatz.
- Schädlinge und Organismen, die Pflanzen schaden können.
- Lebende Fische.
- Tierische Öle und Fette.
- Pflanzen einschließlich Teile und Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs.
- Pestizide für den Haushalt und die Landwirtschaft.
- Elektrische Haushaltsgeräte, die 50 Volt oder 120 Volt Gleichstrom oder mehr verbrauchen
- Giftige und/oder gefährliche Abfälle.
- Korallen, tot oder lebendig.
Die Botschaften von Malaysia in verschiedenen Ländern finden Sie hier: https://www.embassypages.com/malaysia
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