Visa
Visum erforderlichSprache
Malaysisch, EnglischAutoverkehr
LinksverkehrTelefoncode
+60Währung
RinggitCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenHealth
Malaria-Impfung empfohlenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateMedizinisches Visum
eVisa Medical
Das malaysische medizinische e-Visum steht Patienten zur Verfügung, die für medizinische Behandlungen, Prozeduren oder Dienstleistungen nach Malaysia reisen möchten. Um erfolgreich ein medizinisches Online-Visum für Malaysia zu beantragen, müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören ein Termin für einen medizinischen Termin in einem Mitgliedskrankenhaus des MHTC (Malaysia Healthcare Travel Council) und die Vorlage eines Zulassungsschreibens des Krankenhauses.
Patienten können sich mit dem medizinischen System Malaysia eVisa bis zu 30 Tage im Land aufhalten. Ausländische Patienten können eVisa nur für Termine bei zugelassenen privaten Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern in Malaysia nutzen. Die medizinische Versorgung ist für eVisa-Inhaber nicht verfügbar.
Antragsteller müssen ein medizinisches eVisum mindestens 14 Arbeitstage vor dem geplanten Reisedatum beantragen. Das eVisa erlaubt eine einmalige Einreise nach Malaysia und ist ab dem Ausstellungsdatum drei Monate lang gültig, sofern der Reisepass des Antragstellers noch gültig ist.
Erforderliche Dokumente:
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten
- aktuelles Lichtbild in Reisepassgröße
- Bestätigung der Buchung des Hin- und Rückflugtickets
- Nachweis des Wohnsitzes in Malaysia
- Begleitschreiben zur Beantragung eines Visums
- MHTC-Krankenhaus-Terminbestätigung
Nach der Bundesverfassung ist eine Person von Rechts wegen ein Staatsbürger, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Malaysier ist oder seinen ständigen Wohnsitz in Malaysia hat oder wenn er/sie in Malaysia geboren ist und nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzt.
Die Praxis des NRD (National Registration Department), die Staatsangehörigkeit von Personen willkürlich zu bestimmen, indem sie sie als "Nicht-Staatsbürger" (bukan warganegara) oder "nicht bestimmt" (belum ditentukan) in ihre Geburtsurkunden eintragen, hat jedoch dazu geführt, dass viele Personen in Malaysia ohne Staatsangehörigkeit erscheinen. Beispiele für staatenlose Personen sind diejenigen, deren biologische Mutter eine Ausländerin ist; Kinder, die geboren wurden, bevor die Ehe der Eltern registriert wurde, und Personen, die den Status der Staatenlosigkeit von staatenlosen Eltern geerbt haben.
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