Visa
Visum erforderlichSprache
Malaysisch, EnglischAutoverkehr
LinksverkehrTelefoncode
+60Währung
RinggitCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenHealth
Malaria-Impfung empfohlenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateArbeitsvisum für Malaysia
Kurzzeit-Arbeitsvisum für Malaysia
Geschäftsvisum für Malaysia
Investorenausweis in Malaysia
Arbeitsvisum für Malaysia für Norweger
Ein Arbeitsvisum für Malaysia wird nur an Norweger ausgestellt, die bereits eine Arbeitserlaubnis erhalten haben. Ohne diese ist es nicht möglich, ein Arbeitsvisum zu beantragen.
Malaysia-Arbeitserlaubnis für norwegischer Bürger
Um in Malaysia zu arbeiten, müssen norwegischer Bürger einen Employment Pass beantragen, der nur an qualifizierte Fachkräfte in technischen oder leitenden Positionen vergeben wird. Das Antragsverfahren beginnt mit dem Arbeitgeber, der eine Genehmigung der malaysischen Behörden einholen muss. Abhängig vom Arbeitsvertrag ist die Erlaubnis für 1 bis 5 Jahre gültig und kann verlängert werden.
Welche Arten von Arbeitserlaubnissen können Norweger in Malaysia beantragen?
Malaysia unterteilt den Employment Pass (EP) in drei Kategorien, je nach Position und Gehalt des Arbeitnehmers.
Employment Pass Kategorie 1: Führungs- & Leitungspositionen
- CEOs, Projektmanager, Direktoren und hochrangige technische Experten
- Mindestgehalt: RM10.000/Monat
- Vertragsdauer: bis zu 5 Jahre, verlängerbar
- Vorteile: Darf eine ausländische Haushaltshilfe einstellen
Employment Pass Kategorie 2: Management- & Fachkräftepositionen
- Architekten, Marketingmanager, Investmentanalysten, Lehrer
- Mindestgehalt: RM5.000–RM9.999/Monat
- Vertragsdauer: bis zu 2 Jahre, verlängerbar
- Vorteile: Darf eine ausländische Haushaltshilfe einstellen
Employment Pass Kategorie 3: Facharbeiter & Technische Berufe
- Modedesigner, Handwerker, Lebensmitteltechnologen, spezialisierte Techniker
- Mindestgehalt: RM3.000–RM4.999/Monat
- Vertragsdauer: bis zu 2 Jahre, maximal zweimal verlängerbar
- Einschränkungen: Keine ausländische Haushaltshilfe erlaubt
Wie qualifiziert man sich als norwegischer Bürger für eine Arbeitserlaubnis in Malaysia?
Wenn Sie als norwegischer Bürger in Malaysia arbeiten möchten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis erfüllen:
- Relevante akademische Qualifikationen, die zur Position passen.
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung (bei niedrigeren Qualifikationen kann mehr Erfahrung erforderlich sein).
- Eine leitende, überwachende oder technische Position mit spezialisierten Fähigkeiten.
- Ein Gehalt, das den Anforderungen des malaysischen Employment Pass entspricht.
- Ihr Beruf darf nicht zu den eingeschränkten Branchen gehören.
Prozess zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Malaysia für Norweger
Der Prozess umfasst:
- Genehmigung der Expatriate-Position. Ihr Arbeitgeber muss die Erlaubnis des Expatriation Board oder einer zuständigen Behörde einholen, um einen ausländischen Arbeitnehmer einzustellen.
- Beantragung des Employment Pass. Nach Genehmigung reicht der Arbeitgeber den Antrag auf den Employment Pass beim Department of Immigration Malaysia per Post oder persönlich ein.
Welche Dokumente benötigt ein malaysischer Arbeitgeber zur Beantragung Ihres Arbeitsvisums?
Wenn ein Arbeitgeber in Malaysia einen Employment Pass für Sie beantragt, muss er folgende Dokumente einreichen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Passfoto (gemäß malaysischen Vorgaben)
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses (mindestens sechs Monate Restgültigkeit)
- Offizielles Genehmigungsschreiben einer zuständigen Behörde (falls erforderlich)
- Unternehmensautorisierung zur Antragstellung
- Unterschriebener Arbeitsvertrag oder Jobangebot mit Annahmeschreiben
- Ihr Lebenslauf und akademische Nachweise
- Eine Kopie der Unternehmensregistrierung beim Companies Commission of Malaysia (SSM)
- Krankenversicherung
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa drei Werktage.
Malaysia-Arbeitsvisumverfahren für Norweger
Wenn Sie in Malaysia arbeiten möchten, benötigen Sie möglicherweise ein Visa with Reference (VDR). Dieses Visum setzt eine vorherige Genehmigung der malaysischen Einwanderungsbehörde voraus – in der Regel in Form eines Employment Pass –, bevor eine malaysische diplomatische Vertretung Ihr Visum ausstellen kann.
Das VDR dient als Einreisevisum für norwegischer Bürger, die für einen langfristigen Aufenthalt, z. B. zum Arbeiten oder Studieren, nach Malaysia kommen.
- Wenn Sie Bürger eines visumfreien Landes sind, benötigen Sie kein separates Visum – lediglich eine Genehmigungsbescheinigung für den Employment Pass.
- Bürger, die ein Visum zur Einreise nach Malaysia benötigen, sollten sich an eine malaysische Botschaft oder ein Konsulat wenden.
Nach der Ankunft in Malaysia müssen Sie sich bei der Einwanderungsbehörde melden, Ihren Reisepass vorlegen und die Gebühr für den Employment Pass entrichten. Die Beamten bringen einen Employment Pass-Aufkleber in Ihrem Reisepass an und stellen eine Expatriate-Karte aus, die Ihren Status bestätigt.
Können norwegischer Bürger mit einem Arbeitsvisum ihre Familien nach Malaysia mitbringen?
Wenn Sie einen Employment Pass besitzen, können Sie folgende Familienmitglieder mitbringen:
- Ihren Ehepartner
- Ihre Kinder unter 21 Jahren
Weitere Angehörige können Sie mit einem Social Visit Pass besuchen, darunter:
- Ihre Eltern
- Ihr Ehepartner
- Ihre Kinder über 21 Jahre
- Stiefkinder
Falls Ihr Ehepartner in Malaysia arbeiten möchte, muss er oder sie eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen, da ein Dependant Pass keine Arbeitsberechtigung gewährt.
Malaysias temporäre Arbeitserlaubnis für Norweger
Temporärer Employment Pass für Norweger. Diese Erlaubnis steht nur Bürgern zugelassener Länder zur Verfügung und ermöglicht Beschäftigung in folgenden Sektoren:
- Herstellung
- Bauwesen
- Plantagen
- Landwirtschaft
- Dienstleistungen
Können norwegischer Bürger eine Arbeitserlaubnis in Malaysia erhalten?
Wenn Sie ein norwegischer Bürger sind und eine temporäre Arbeitserlaubnis in Malaysia beantragen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Berufliche Anforderungen
Sie müssen in einem der folgenden Sektoren arbeiten:
- Bauwesen
- Plantagen
- Landwirtschaft
- Dienstleistungen
- Herstellung
Nationalitätsbeschränkungen
Nur Bürger bestimmter zugelassener Länder können sich bewerben, mit einigen Einschränkungen:
- Bangladesch (nur für Plantagenarbeit erlaubt)
- Indien (nicht im Herstellungssektor erlaubt)
- Indonesien (Männer dürfen nicht im Herstellungssektor arbeiten)
- Usbekistan (weibliche Arbeitnehmer können sich nicht bewerben)
- Andere berechtigte Länder sind Kambodscha, Kasachstan, Laos, Myanmar, Nepal, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand und Turkmenistan.
Persönliche Anforderungen
- Alter: zwischen 18 und 45 Jahren
- Bestehen einer medizinischen Untersuchung in einem anerkannten Zentrum
Arbeitgeber- und Sicherheitsanforderungen
- Ihr Arbeitgeber muss ein Kontingent für ausländische Arbeitskräfte vom Innenministerium erhalten.
- Sie müssen die Überprüfung des Immigration Security Certificate (ISC) in Ihrem Heimatland abschließen.
Wie erhalten Norweger eine temporäre Arbeitserlaubnis für Malaysia?
Ihr Arbeitgeber muss den Antrag auf Ihre Arbeitserlaubnis vor Ihrer Ankunft in Malaysia stellen. Der Prozess läuft wie folgt ab:
Schritt 1: Ihr Arbeitgeber erhält ein Genehmigungsschreiben für das Visum
Bevor Sie nach Malaysia reisen, muss Ihr Arbeitgeber:
- Ihre Überprüfung des Immigration Security Certificate (ISC) abschließen.
- Die Genehmigung des Kontingents für ausländische Arbeitskräfte vom Innenministerium einholen.
- Den Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten bei der malaysischen Einwanderungsbehörde einreichen.
Schritt 2: Sie beantragen ein Visum
Sobald das Genehmigungsschreiben ausgestellt ist, müssen Sie in Ihrem Heimatland ein Visa with Reference (VDR) beantragen, bevor Sie nach Malaysia reisen.
Erforderliche Dokumente für eine Arbeitserlaubnis in Malaysia
Um eine temporäre Arbeitserlaubnis für Malaysia zu erhalten, muss Ihr Arbeitgeber folgende Dokumente einreichen:
- Visumantragsformulare (IM.12 und IM.38)
- Genehmigungsschreiben für das Arbeitskontingent vom Innenministerium
- Kopie Ihres Reisepasses
- Aktuelles Passfoto (muss den offiziellen Fotoanforderungen Malaysias entsprechen)
- Medizinische Untersuchungsergebnisse von einer anerkannten Klinik in Ihrem Heimatland (gültig für drei Monate)
- Ergebnisse der ISC-Überprüfung
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr für ausländische Arbeitskräfte
- Sicherheitskaution
- Arbeitnehmerentschädigungsversicherung für ausländische Arbeitnehmer
- Krankenversicherung (SPIKPA) gemäß Malaysias Foreign Workers Health Insurance Protection Scheme
Arbeitsbeschränkungen für Inhaber einer temporären Arbeitserlaubnis in Malaysia
Ausländische Arbeitnehmer in Malaysia mit einer temporären Arbeitserlaubnis müssen sich an folgende Regeln halten:
- Kein Wechsel des Arbeitgebers oder des Beschäftigungssektors.
- Heirat mit einem malaysischen Staatsbürger oder einem anderen Ausländer ist während der Gültigkeit der Erlaubnis nicht gestattet.
- Arbeit in kundenorientierten Positionen ist nicht erlaubt.
- Mitbringen von Familienmitgliedern ist nicht gestattet.
Verlängerungsprozess der Arbeitserlaubnis
- Die Arbeitserlaubnis ist zunächst für 12 Monate gültig und kann jährlich für maximal 10 Jahre verlängert werden.
- Arbeitgeber müssen die Verlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf der Erlaubnis beantragen, sonst wird der Antrag abgelehnt.
Geschäftsvisum
Ein genehmigtes Geschäftsvisum für Malaysia erlaubt seinem Inhaber die Reise und Einreise in das Land für geschäftliche Aktivitäten wie die Teilnahme an Treffen und Seminaren, die Unterzeichnung von Verträgen und den Abschluss von Vereinbarungen.
Derzeit gibt es keinen speziellen Online-Antrag für ein malaysisches Geschäftsvisum. Wer jedoch zu geschäftlichen Zwecken nach Malaysia reisen möchte, die keine bezahlte Beschäftigung beinhalten, kann dies mit einem der Touristenvisa für Malaysia tun.
Ein Online-Touristenvisum für Malaysia kann durch einen einfachen Online-Antrag beantragt werden und kann als eines der unten aufgeführten e-Visa für die einmalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden.
- 30-tägiges einmaliges elektronisches Visum
- 30-tägiges elektronisches Visum zur mehrfachen Einreise
- eNTRI-Visum für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen (nur für Bürger Chinas und Indiens).
Während es derzeit erforderlich ist, ein Touristenvisum online zu beantragen, um geschäftlich nach Malaysia zu reisen, plant die malaysische Regierung, in naher Zukunft ein neues eVisum für Geschäftszwecke im Technologiesektor, das Blockchain-Visum, einzuführen.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Geschäftsvisums für Malaysia
- Um ein Geschäftsvisum online zu beantragen, müssen die Antragsteller die Anforderungen für ein Malaysia-Visum erfüllen und beim Ausfüllen des Formulars die folgenden Dokumente vorlegen:
- Ein gültiger Reisepass des betreffenden Landes, der noch mindestens 6 Monate ab dem Datum der Ankunft in Malaysia gültig ist und mindestens 3 leere Seiten enthält.
- Drei Kopien eines Fotos in Passgröße, das den Anforderungen für das eVisa-Foto entspricht.
- Kontoauszüge mindestens der letzten 3 Monate, aus denen hervorgeht, dass die Mittel für den Aufenthalt zur Verfügung stehen.
- Bestätigte Rückflugtickets mit Flugdaten.
- Zusätzlich zu diesen Dokumenten muss ein ausgefüllter Antrag auf ein Geschäftsvisum für Malaysia eingereicht werden. Ein einfaches Online-Formular kann in wenigen Minuten mit grundlegenden Angaben zur Person, zum Reisepass und zur Reise ausgefüllt werden.
Zur Beantragung muss man außerdem einige Fragen zu Gesundheit und Sicherheit beantworten und die Gebühr für das Geschäftsvisum mit einer gültigen Debit- oder Kreditkarte bezahlen.
Der Antragsteller muss außerdem eine aktuelle E-Mail-Adresse angeben, an die eine Kopie des genehmigten Malaysia Business Visa eVisa gesendet wird. Der Antragsteller sollte dann eine Kopie ausdrucken, um sie bei der Reise nach Malaysia bei sich zu haben.
Bei der Ankunft in Malaysia muss der Inhaber des eVisums für Unternehmen dem Grenzbeamten die folgenden Dokumente vorlegen, um in das Land einzureisen:
- Derselbe Reisepass, der für die Beantragung des Visums für Malaysia verwendet wurde
- Farbausdruck eines genehmigten Business-eVisums
- Bestätigung, dass genügend Geldmittel für die Deckung der Unterkunft vorhanden sind
- Bordkarte und bestätigte Rückflugtickets
- Reiseroute für den Aufenthalt
- Nachweis des Wohnsitzes in Malaysia.
- Für die Einreise nach Malaysia muss derselbe Reisepass verwendet werden, mit dem der Antrag ausgefüllt wurde, da das genehmigte e-Visum mit diesem Reisepass verknüpft ist.
- Wenn der mit dem e-Visum verknüpfte Reisepass abläuft, während das Online-Visum gültig ist, muss ein neues Online-Formular eingereicht werden, um weiter nach Malaysia reisen zu können.
Was ist der Investor Pass?
Der Investor Pass ist eine Einreisegenehmigung für ausländische Investoren, die häufig nach Malaysia reisen, um Geschäftsmöglichkeiten zu erkunden. Mit diesem Pass können Sie sich bis zu 12 Monate (6 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit) im Land aufhalten. Der Pass verwendet ein MEV-System (Multiple Entry Visa), das auf einer bestehenden Social Visit Permit (SVP) basiert.
Er trat am 1. April 2025 in Kraft.
Wer kann einen Investor Pass erhalten?
Es gibt drei Kategorien von Investoren:
- Neue Investoren – diejenigen, die noch nicht in Malaysia investiert haben.
- Investoren in Bearbeitung – diejenigen, die über eine Investition verhandeln oder eine Investitionsgenehmigung beantragt haben.
- Bestehende Investoren – diejenigen, die bereits Unternehmen in Malaysia registriert haben, aber keines davon betreiben.
Welche Branchen werden vom Investor Pass abgedeckt?
- Für neue und potenzielle Investoren sind alle Wirtschaftszweige abgedeckt.
- Für bestehende Investoren: nur verarbeitende Industrie und ausgewählte Dienstleistungssektoren (mit MIDA-Genehmigung).
Für welche Positionen ist der Investor Pass gültig?
Geschäftsinhaber, Gründer, Vorstandsmitglieder, Aktionäre und leitende Angestellte.
Kann ich den Pass beantragen, während ich mich in Malaysia aufhalte?
Nein, der Antragsteller muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Malaysias befinden.
Welche Zulassungskriterien gelten für den Investor Pass?
- Das Alter von 18 Jahren oder älter.
- Keine unerwünschten Personen oder Vorstrafen.
- Offizielle Beschäftigung im Herkunftsland.
- Ausschließlich geschäftliche Zwecke der Reise (ohne das Recht, in Malaysia beschäftigt zu werden).
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten.
Wie beantrage ich einen Investor Pass?
Der Antrag muss über das Xpats Gateway eingereicht werden. MIDA stellt ein Unterstützungsschreiben aus, und die endgültige Genehmigung wird von der malaysischen Einwanderungsbehörde erteilt.
Welche Dokumente sind erforderlich?
- Eine Kopie Ihres Reisepasses (alle Seiten).
- Gründungsurkunde der Muttergesellschaft.
- Geprüfte Finanzberichte.
- Eine offizielle Einladung einer Regierungsbehörde (falls erforderlich).
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
- Unterstützungsschreiben von MIDA – 3 Werktage.
- Genehmigung durch die Einwanderungsbehörde – 2 Werktage.
Kann ich meinen Investorenpass verlängern?
Ja, Sie können 30 Tage vor Ablauf des Passes einen Antrag auf weitere 6 Monate stellen.
Kann ich meinen Investor Pass in ein Arbeitsvisum umwandeln?
Ja, bei Bedarf kann er in einen Employment Pass (EP), Professional Visit Pass (PVP) oder andere Arten von Genehmigungen umgewandelt werden.
Kann ich meine Familie mitbringen?
Nein, der Investor Pass erlaubt keine Einreise von Angehörigen. Diese können mit einem Standard-Sozialvisum einreisen.
Wie unterscheidet sich der Investor Pass vom Social Visit Pass?
Der Investor Pass ist ein Visum für die mehrfache Einreise (MEV), das Ihnen einen Aufenthalt in Malaysia von bis zu 12 Monaten ermöglicht, während das Standard-Sozialvisum ein Visum für die einmalige Einreise ist.
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