Einreisebestimmungen für Deutscher Bürger in die Niederlande
Deutsche haben das Recht, frei und ohne Visum oder Einreisegenehmigung in die Niederlande einzureisen.
Die Niederlande sind Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raums, daher können Bürger gemäß dem Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der EU reisen, wohnen, studieren und arbeiten.
Für kurzfristige touristische oder private Reisen sind keine zusätzlichen Genehmigungen oder vorherigen Zustimmungen erforderlich.
Welche Dokumente benötigen Deutscher Bürger für die Reise in die Niederlande?
Für die Reise in die Niederlande müssen Bürger ein gültiges Ausweisdokument besitzen.
Wichtige Dokumente für die Einreise:
- EU-Reisepass oder nationaler Personalausweis;
- Bestätigung der Unterkunftsbuchung oder Nachweis der Adresse;
- Rückflugticket oder Bestätigung der Reiseroute;
- Reiseversicherung.
Deutsche durchlaufen eine vereinfachte Grenzkontrolle ohne zusätzliche Überprüfungen.
Krankenversicherung für Deutsche in den Niederlanden
Für kurzfristige Reisen wird Deutscher Bürgern empfohlen, eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine private Versicherungspolice zu besitzen.
Die EHIC ermöglicht den Zugang zu notwendiger öffentlicher medizinischer Versorgung in den Niederlanden unter denselben Bedingungen wie für niederländische Bürger. Allerdings deckt die Karte nicht immer alle Kosten ab, einschließlich privater Behandlungen, medizinischer Evakuierung, Rückführung und anderer zusätzlicher reisebezogener Ausgaben.
Wie lange können Deutscher Bürger in den Niederlanden bleiben?
Deutsche haben das Recht, sich bis zu 3 Monate ohne Registrierung in den Niederlanden aufzuhalten.
Wenn ein Deutscher Bürger plant, länger zum Arbeiten, Studieren, für Geschäfte oder einen langfristigen Aufenthalt zu bleiben, muss er sich bei der Gemeinde seines Wohnortes registrieren und eine BSN (Burger Service Nummer), eine niederländische Registrierungsnummer, erhalten.
Deutsche müssen keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen.
Können Deutsche länger in den Niederlanden bleiben?
Ja, Deutscher Bürger können ohne Visum langfristig in den Niederlanden wohnen.
Nach den ersten 3 Monaten Aufenthalt muss die Person eine der Bedingungen für einen legalen Aufenthalt erfüllen:
- Arbeit;
- Studium;
- unternehmerische Tätigkeit;
- ausreichende finanzielle Mittel zur Selbstversorgung.
Es reicht aus, sich lokal bei der Gemeente (Gemeinde) zu registrieren und eine BSN zu erhalten.
Nach 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts kann ein Bürger Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden haben.
Die besten Städte in den Niederlanden für Deutsche
- Amsterdam. Amsterdam ist die größte Stadt des Landes und ein internationales Zentrum für Wirtschaft, Tourismus und Kultur. Dort befinden sich Büros internationaler Unternehmen, Universitäten, Museen und zahlreiche englischsprachige Dienstleistungen.
- Rotterdam. Rotterdam gilt als modernes wirtschaftliches und technologisches Zentrum der Niederlande. Die Stadt ist besonders beliebt bei Fachkräften aus den Bereichen Logistik, IT, Ingenieurwesen und internationales Geschäft.
- Den Haag. Den Haag ist das politische Zentrum des Landes und Sitz internationaler Gerichte, diplomatischer Vertretungen und europäischer Organisationen. Die Stadt zieht Bewohner durch ihr hohes Sicherheitsniveau und ihren komfortablen Lebensstandard an.
- Utrecht. Utrecht verbindet historische Atmosphäre, moderne Infrastruktur und eine große Studentengemeinschaft. Die Stadt liegt günstig und verfügt über gute Verkehrsverbindungen zu anderen Regionen des Landes.
- Eindhoven. Eindhoven ist eines der führenden Technologiezentren Europas. Die Stadt ist besonders beliebt bei IT-Fachkräften, Ingenieuren, Start-ups und Studierenden technischer Fachrichtungen.
Abhängig von Ihrer Nationalität müssen Sie möglicherweise ein niederländisches Transitvisum beantragen, wenn Sie vor der Weiterreise einen Zwischenstopp auf einem niederländischen Flughafen einlegen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, was ein Transitvisum ist oder ob Sie eines benötigen, wenn Sie einen Flughafen in Amsterdam durchqueren, werden hier einige der häufigsten Fragen beantwortet.
Niederländisches Flughafentransitvisum
Ein Flughafentransitvisum für die Niederlande ermöglicht es dem Inhaber, an einem niederländischen Flughafen umzusteigen, bevor er in ein Land außerhalb des Schengen-Raums reist. Es wird auch A-Visum genannt.
Ein niederländisches Flughafentransitvisum berechtigt den Inhaber nicht zur Einreise in die Niederlande oder in ein anderes Land des Schengen-Raums. Das bedeutet, dass Sie den Flughafen nicht verlassen dürfen – auch nicht, um zu einem Flughafen in einer anderen Stadt zu reisen.
Beachten Sie, dass Sie kein Transitvisum benötigen, wenn Ihr Anschlussflug in ein anderes Land des Schengen-Raums geht. Stattdessen benötigen Sie für die Niederlande ein reguläres Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Dies gilt auch, wenn Sie einen anderen als den niederländischen Flughafen innerhalb des Schengen-Raums passieren müssen.
Wer benötigt ein niederländisches Flughafentransitvisum?
Die Staatsangehörigen der folgenden Länder benötigen ein niederländisches Flughafentransitvisum, wenn sie einen niederländischen Flughafen passieren müssen:
- Afghanistan
- Bangladesch
- Kongo (Demokratische Republik)
- Kuba
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Iran
- Irak
- Nepal
- Nigeria
- Pakistan
- Sierra Leone
- Somalia
- Südsudan
- Sudan
- Sri Lanka
- Syrien
Wenn Ihr Land in der Liste enthalten ist, haben Sie möglicherweise noch eine Befreiung.
Wer hat eine Befreiung von einem niederländischen Flughafentransitvisum?
Ausnahmen für ein Flughafentransitvisum (ATV) gelten, wenn:
1) Sie inhaber eines Visums oder Aufenthaltstitels für ein Land der EU, des EWR oder des Schengen-Raums sind
2) Sie ein Visum für Japan, Kanada oder die Vereinigten Staaten besitzen
3) Sie einen Diplomatenpass besitzen
4) Sie Familienangehöriger eines EU-, EWR- oder Schweizer Bürgers sind
5) Sie eine Aufenthaltserlaubnis mit unbegrenzter Rückkehrberechtigung für Kanada, Japan, die USA, Andorra und San Marino haben
6) Sie Teil einer diensthabenden Flugzeugbesatzung sowie Bürger eines Mitgliedslandes der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) sind
Was sind die Anforderungen für ein niederländisches Flughafentransitvisum?
Für die Beantragung eines Flughafentransitvisums für die Niederlande benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Erforderliche Standarddokumente für ein niederländisches Schengen-Visum.
- Nachweis über gebuchte Flugtickets.
- Nachweis der Weiterreise. Gültiges Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Reisepass für das nächste Land nach dem Aufenthalt in den Niederlanden.
In einigen Fällen müssen Sie möglicherweise auch eine gerichtliche Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, welcher Elternteil das Sorgerecht für den Minderjährigen hat, und/oder eine Erklärung der Schule des Minderjährigen, aus der hervorgeht, dass sie der Abwesenheit des Minderjährigen zustimmen.
Wie beantrage ich ein niederländisches Transitvisum?
Um ein niederländisches Transitvisum zu beantragen, müssen Sie die erforderlichen Dokumente zusammenstellen und persönlich beantragen. Die Einreichung des Antrags erfolgt bei der niederländischen Botschaft/dem niederländischen Konsulat in Ihrem Land. Wenn Ihr Land keine niederländische
Botschaft/Konsulat hat, müssen Sie diese bei der Botschaft/dem Konsulat des Schengen-Landes einreichen, das den Visumantrag ausgelagert hat.
Für die Beantragung müssen Sie sich beim
Online-Portal für konsularische Dienstleistungen beim niederländischen Außenministerium registrieren und das Antragsformular
Reisen aus EU-Mitgliedstaaten in die Niederlande
Für den nicht gewerblichen Transport von Hunden und Katzen innerhalb der EU bestehen harmonisierte Vorschriften.
Hunde und Katzen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, darunter Andorra, die Färöer-Inseln, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Staat Vatikanstadt und die Schweiz, dürfen über jeden Grenzübergang in die Niederlande einreisen, solange sie die Bestimmungen einhalten folgende Anforderungen:
1) Personalausweis, Heimtierpass und Tollwutimpfung
2) Das Tier muss zunächst einen Ausweis haben. Dies muss ein Mikrochip sein (oder eine lesbare Tätowierung, die vor Juli 2011 angebracht wurde).
3) Das Tier muss im Besitz eines EU-Heimtierausweises sein. Der Pass muss von einem Tierarzt ausgestellt werden
4) Alle Tiere, die älter als 3 Monate sind, müssen gegen Tollwut geimpft sein, was von einem Tierarzt im Pass bescheinigt wird.
5) Wichtig ist, dass das Datum der Kennzeichnung vor oder gleich der ersten Tollwutimpfung liegt, die in den EU-Heimtierausweis eingetragen wird.
6) Gültige Tollwutimpfung:
a) Die Tollwut-Grundimpfung muss im Alter von mindestens 12 Wochen und mindestens 21 Tage vor der Abreise erfolgen. Daher ist die Einfuhr von Tieren, die jünger als 15 Wochen sind, in die Niederlande nicht möglich. Hat das Tier bereits eine gültige Tollwutimpfung, ist eine Nachimpfung nicht erforderlich.
b) Wenn das Tier gemäß den Empfehlungen des Herstellers des Impfstoffs erneut geimpft wird, kann die Abreise sofort erfolgen.
c) Wenn Ihr Tier in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem, aus dem Sie abreisen, geimpft wurde, fragen Sie unbedingt den Tierarzt nach den Empfehlungen der verwendeten Tollwutimpfung.
Reisen aus Drittländern in die Niederlande
Es ist wichtig zu prüfen, ob Sie in Bezug auf Tollwut aus einem Niedrigrisiko- oder einem Hochrisikoland kommen, da die Einfuhrbestimmungen unterschiedlich sind.
Weitere Informationen zur nicht kommerziellen Verbringung von Haustieren aus Drittländern finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Länder mit geringem Tollwutrisiko
- ID, ein vor der Tollwutimpfung angebrachter Mikrochip.
- Hunde und Katzen müssen 21 Tage vor der Einreise in die EU gegen Tollwut geimpft werden. Wenn die vorherige Impfung noch gültig ist, müssen Sie keine 21 Tage warten.
- Bei nicht kommerzieller Verbringung
Veterinärbescheinigung, ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt der Behörde oder von einem ermächtigten Tierarzt und anschließend bestätigt von der zuständigen Behörde des Landes, aus dem das Tier transportiert wird. Oder ein EU-Tierpass gemäß Verordnung (EU) Nr. 577/2013, wenn das Tier aus der EU stammt. Die Eigentümererklärung ist ebenfalls erforderlich. Haustiere können über die folgenden Einreisepunkte für Reisende einreisen.
- Bei gewerblichem Transport (Eigentumsübergang): Der Hund oder die Katze muss an einer dieser Grenzkontrollstellen kontrolliert werden. Dafür benötigen Sie einen Tiertransporter, der die Voranmeldung und den Termin bei der Grenzkontrollstelle macht.
Was sind die Voraussetzungen für eine nichtkommerzielle Bewegung?
1) Die Tiere müssen reisen, weil der Halter reist und nicht umgekehrt.
2) Der Eigentümer muss die gleiche Reise innerhalb von 5 Tagen unternehmen.
3) Die Verbringung des Tieres dient nicht dem Zweck, es zu verkaufen oder das Eigentum an einen anderen Eigentümer zu übertragen.
4) Der Eigentümer darf nicht mit mehr als 5 Tieren reisen.
Hinweis: Hunde, Katzen und Frettchen unter 3 Monaten aus diesen Ländern mit geringem Tollwutrisiko dürfen nicht in die Niederlande einreisen. Junge Hunde, Katzen und Frettchen müssen mindestens 15 Wochen (3 Monate + 21 Tage) alt sein, bevor sie in die Niederlande reisen dürfen.
Länder mit hohem Tollwutrisiko
- ID, ein vor der Tollwutimpfung angebrachter Mikrochip oder eine lesbare Tätowierung, falls vor Juli 2011 angebracht.
- Veterinärbescheinigung, ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt der Behörde oder einem ermächtigten Tierarzt und anschließend bestätigt durch die zuständige Behörde des Landes, aus dem das Tier verreist. Oder ein EU-Tierpass gemäß Verordnung (EU) Nr. 577/2013, wenn das Tier aus der EU stammt. Die Eigentümererklärung ist ebenfalls erforderlich.
- Mindestens 30 Tage nach der Impfung gegen Tollwut muss eine Blutprobe zur Bestimmung des Antikörperspiegels gegen Tollwut entnommen werden
- Das Ergebnis des Tollwut-Antikörpertests muss mindestens 0,5 IE/ml betragen.
- Wenn das Ergebnis des Tests gut ist, d. h. 0,5 IE/ml oder höher, kann der Hund oder die Katze nach weiteren drei (3) Monaten nach der Blutentnahme in die EU einreisen. Dieser Zeitraum gilt für das mögliche Vorhandensein von Tollwut trotz Impfung und positivem Bluttest.
- Diese 3-Monats-Frist gilt nicht für die Wiedereinreise eines EU-Heimtiers, dessen Pass bescheinigt, dass die Titration mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde, bevor das Tier das Gebiet der EU verlassen hat.
- Bei einem Heimtier, das vor Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Impfung gegen Tollwut erneut geimpft wurde, muss der Antikörpertest nicht erneuert werden.
Hinweis: Junge Hunde, Katzen und Frettchen sind mindestens 7 Monate alt (3 Monate nach der Geburt + 1 Monat späterer Bluttest + 3 Monate ohne mögliches Vorhandensein von Tollwut), bevor sie in die Niederlande reisen dürfen.
Importierte Waren im Gepäck eines Passagiers, die für den persönlichen Gebrauch gekauft wurden (ausgenommen Alkohol, Tabakwaren und Kraftstoffe), sind von Zoll, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuer befreit, wenn ihr Gesamtwert pro Person 430 Euro nicht übersteigt.
Mengenmäßige Beschränkungen für Einfuhren in die Niederlande von außerhalb der Europäischen Union
Ein Passagier, der von außerhalb der Europäischen Union in die Niederlande kommt, darf für den persönlichen Gebrauch steuerfreie Tabakerzeugnisse, Alkohol und Motorkraftstoffe in solchen Mengen mitbringen.
Tabakwaren (der Passagier muss mindestens 17 Jahre alt sein):
- 200 Zigaretten bzw
- 100 kleine Zigarren bzw
- 50 Zigarren bzw
- 250 Gramm Brenntabak.
Alkohol (der Passagier muss mindestens 17 Jahre alt sein):
- Wein bis 4 Liter (außer Sekt und Likör);
- bis 16 Liter Bier;
- 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22 % (einschließlich Sekt und Likörwein) oder ein Liter starke alkoholische Getränke (mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 %).
Die Einfuhr von nicht konservierten Fleischprodukten ist verboten. Andere Arten von nicht konservierten Produkten müssen deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Munition jeglicher Art bedarf einer besonderen vorherigen Genehmigung.
Die Einfuhr von Arzneimitteln ist nur für den persönlichen Gebrauch erlaubt.
Motorkraftstoff: Kraftstoff in einem Standard-Kraftstofftank eines Kraftfahrzeugs.
Zollfreie Läden
Passagiere, die von außerhalb der Europäischen Union anreisen, können Waren in Duty-Free-Shops mit Rückerstattung der Umsatzsteuer kaufen. Verkäufe mit Umsatzsteuerrückerstattung bedeuten, dass die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Verkaufs zum Preis des Produkts hinzugefügt wird, die dem Käufer später erstattet wird. Im Duty-Free-Shop wird dem Käufer ein Kaufbestätigungsdokument ausgestellt, das er beim Verlassen der Europäischen Union beim Zollamt zur Bestätigung vorlegen muss.
Der Käufer muss die Ware in ungeöffneter Originalverpackung spätestens am letzten Tag des dritten auf den Kaufmonat folgenden Monats aus der Europäischen Union ausführen.
Auf Verlangen des Zolls muss der Passagier die Ware verpackt und ohne Anzeichen einer Öffnung des Pakets zur Zollkontrolle vorlegen.
Barerklärung
Bargeld ab 10.000 Euro muss bei der Einfuhr in die oder aus der Europäischen Union deklariert werden.
Verfügt eine natürliche Person, die in die Europäische Union einreist oder aus der Europäischen Union ausreist, über Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr, ist sie verpflichtet, eine Barmittelerklärung abzugeben. Diese Verpflichtung wird durch die Entschließung des Europäischen Parlaments und des Europarates (EG) Nr. 1889/2005 über die Überprüfung von Bargeld, das in die Gemeinschaft ein- oder ausgeht, festgelegt.
Die Pflicht zur Deklaration von Bargeld besteht somit sowohl für eine natürliche als auch für eine juristische Person, die Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr in die oder aus der Europäischen Union überweist.
Deklarationspflichtiges Bargeld:
1) Banknoten (Papiergeld) und Münzen im Umlauf als Zahlungsmittel;
2) Schecks, einschließlich Reiseschecks;
3) Schuldeneinnahmen;
4) Geldkarten;
5) Anteile
Erklärungsformulare sind auf der Website des Finanzamts des Königreichs der Niederlande (
www.belastingdienst.nl) erhältlich. Um die Formulare nutzen zu können, müssen Sie diese ausdrucken und ausfüllen oder nach dem Ausfüllen am Bildschirm vorab ausdrucken. Formulare können auch während der Zollformalitäten von einem Zollbeamten bezogen werden.
Rufen Sie 112 an. Rufen Sie in lebensbedrohlichen Situationen den Notdienst unter 112 an.
Ein Krankenwagen, die Feuerwehr oder die Polizei kommen Ihnen zu Hilfe.
Wenn Sie gehörlos oder schwerhörig sind, können Sie das Text Äquivalent unter 0800 8112 anrufen.
Um in den Niederlanden legal Auto zu fahren, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein
Wenn Sie nicht vorhaben, in den Niederlanden zu wohnen, sondern als Tourist hier sind, können Sie mit Ihrem ausländischen Führerschein in den Niederlanden fahren. Besitzen Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat? Dann müssen die Klassen auf Ihrem Führerschein dem Wiener Übereinkommen entsprechen (dies betrifft die Klassen A, B, C, D, E). Wenn Ihr Führerschein diese Anforderung nicht erfüllt, wird empfohlen, zusätzlich zu Ihrem ausländischen Führerschein einen internationalen Führerschein zu besitzen.
Allgemeine Verkehrsregeln
- Fahren Sie auf der rechten Straßenseite und überholen Sie auf der linken Seite
- Von rechts kommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, sofern nicht anders angegeben
- Vorrangige Straßen sind mit Straßen mit gelber Raute gekennzeichnet
- Autofahrer haben im Kreisverkehr Vorfahrt
- Alle Fahrzeuginsassen müssen einen Sicherheitsgurt anlegen; Kinder unter 1,35 m müssen in einem Kindersitz im Fond des Autos sitzen
- Mobiltelefone dürfen während der Fahrt nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden
- Motorradfahrer und Beifahrer müssen Sturzhelme tragen
- Verwenden Sie nach Einbruch der Dunkelheit und bei Nebel Abblendlicht
- Verwenden Sie das Fernlicht nur nachts
- Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie nur in Gefahrensituationen hupen; Wenn nötig, blinken Sie stattdessen mit Ihren Lichtern
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Niederlanden sind wie folgt, sofern nicht anders durch Schilder gekennzeichnet:
- Bebaute Gebiete: 50 km/h
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
- Autobahnen: 100 km/h zwischen 06:00 und 19:00 Uhr oder 130 km/h zwischen 19:00 und 06:00 Uhr. Bei geöffneter Rush-Hour-Spur gilt eine angepasste Höchstgeschwindigkeit von 80 bzw. 100 km/h.
Liste der diplomatischen Vertretungen in den Niederlanden und der niederländischen diplomatischen Vertretungen im Ausland