Versicherung
Bestätigung der Reiseversicherung über mindestens 30.000 € Deckung innerhalb der Niederlande und des gesamten Schengen-Raums.
Bedingungen für visumfreies Reisen
Ob Sie ohne Visum in die Niederlande einreisen können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Visa Advisor hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie ein Visum für die Einreise in die Niederlande oder über die Niederlande benötigen. Wenn Visa Advisor zeigt, dass Sie kein Visum benötigen, können Sie innerhalb von 180 Tagen maximal 90 Tage ohne Visum in den Niederlanden und im Schengen-Raum bleiben.
Bitte beachten Sie! Die EU stellt keine Schengen-Visa für Bürger aus, die in den Regionen DNR, LNR, Cherson und Saporischschja sowie in Abchasien und Südossetien russische Pässe erhalten haben.
Ab dem 1. Januar 2024, wenn das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) in Kraft tritt, benötigen die Bürger des Kosovo auch kein Visum mehr für die Einreise in die EU. In der Zwischenzeit bleibt das Kosovo das einzige Land auf dem westlichen Balkan, dessen Bürger ein Visum für die Einreise in die EU benötigen
Allerdings müssen Sie trotzdem bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen im Besitz eines Reisepasses oder Reisedokuments sein, das innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde.
-Ihr Reisepass oder Reisedokument muss gültig sein. Sind Sie Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz? Dann muss Ihr Reisepass oder Reisedokument noch mindestens 3 Monate nach Ihrem Abreisedatum gültig sein.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes über ausreichende finanzielle Mittel verfügen (55 € pro Tag). Wenn Sie diese Anforderung nicht erfüllen können, können Sie jemanden bitten, für Sie als Bürge zu fungieren
- Sie müssen den Zweck Ihres Aufenthalts gegenüber Zoll- und Einwanderungsbehörden nachweisen können.
- Sie müssen ein Rück- oder Weiterreiseticket haben.
- Sie dürfen nicht als Bedrohung der öffentlichen Ordnung, der nationalen Sicherheit oder der internationalen Beziehungen betrachtet werden.
Ein niederländisches Visum ist ein Stempel oder Aufkleber, der am Reisepass eines Reisenden angebracht ist und als Erlaubnis dient, in die Niederlande einzureisen und sich für einen begrenzten Zeitraum in den Niederlanden aufzuhalten.
Um die Niederlande zu besuchen, müssen bestimmte Nationalitäten möglicherweise ein niederländisches Schengen-Visum beantragen – auch bekannt als Kurzaufenthaltsvisum oder C-Visum für die Niederlande.
Ein niederländisches Schengen-Visum erlaubt dem Inhaber, alle Länder des Schengen-Raums, einschließlich der Niederlande, zu besuchen und sich dort innerhalb von sechs Monaten bis zu 90 Tage aufzuhalten.
Das heißt, wenn Sie ein Schengen-Visum für die Niederlande erhalten, können Sie auch in alle anderen Schengen-Länder frei reisen.
Kurzaufenthalts-, Touristen- oder Geschäftsvisum für die Niederlande
Anforderungen:
1)Sie haben einen gültigen Reisepass oder ein anderes Reisedokument. Ihr Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein. Der Reisepass muss außerdem noch mindestens 3 Monate nach Ihrer Abreise aus den Niederlanden gültig sein.
2) Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit dar. Oder zu den internationalen Beziehungen eines Schengen-Landes.
3) Sie haben eine Reiseversicherung einschließlich Krankenversicherung auf Ihren Namen abgeschlossen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie kein Visum benötigen. Ihr Sponsor kann diese Versicherung für Sie in den Niederlanden abschließen. Die Versicherung muss mindestens 30.000 € für Krankheitskosten im Schengen-Raum abdecken.
In jedem Fall muss die Versicherung Folgendes abdecken:
a) Kosten der Rückkehr in Ihr Herkunftsland aus medizinischen Gründen. Das Herkunftsland ist das Land Ihrer Staatsangehörigkeit.
b) Dringende medizinische Versorgung.
c) Dringende Behandlung im Krankenhaus.
4) Sie haben genügend Gründe, in Ihr Herkunftsland oder Land Ihres ständigen Wohnsitzes zurückzukehren. Zum Beispiel, weil Sie dort arbeiten, schulpflichtige Kinder haben oder ein eigenes Haus haben. Eine Hin- und Rückfahrkarte allein reicht nicht aus. Das Land des ständigen Aufenthalts ist das Land, in dem Sie sich länger als 3 Monate aufhalten dürfen, weil Sie dort einen gültigen Aufenthaltstitel haben oder auf eine Entscheidung über einen Aufenthaltsantrag warten.
5) Zusätzliche Anforderungen für Urlaub oder Familienbesuch:
a) Sie haben einen Reisezweck in den Niederlanden. Dies können Sie beispielsweise mit einer Hotelreservierung in den Niederlanden nachweisen. Oder mit einer Einladung eines Sponsors. Dieser Sponsor hat eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ist niederländischer Staatsbürger.
b) Sie haben genug Geld für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden und die Transit- oder Rückreise. Für die Dauer des Aufenthaltes stehen Ihnen mindestens 55 € pro Person und Tag zur Verfügung. Oder jemand in den Niederlanden garantiert dies für Sie. Das kann der Sponsor sein, aber auch eine andere Person. Die Person, die diese Bürgschaft leistet, muss die Einkommensvoraussetzungen erfüllen.
6) Zusätzliche Anforderungen für Geschäftsbesuche:
Sie haben eine Geschäftsreise in die Niederlande von wirtschaftlichem Interesse. Beispiele für Geschäftszwecke sind:
- Beratung oder Schulung bei einem Geschäftsbereich in den Niederlanden;
- Kauf und Verkauf von Produkten, geschäftliche Zahlungen und Angebote;
- Besuch einer Messe, Konferenz oder eines Seminars;
-Teilnahme an einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung;
- Diplomatischer Besuch (Diplomaten);
-Praktikum oder Studium (weniger als 90 Tage).
f) Sie wurden von einem Unternehmen oder einer Organisation eingeladen. Zum Beispiel eine Stiftung, eine Freiwilligenorganisation oder ein Sportverein in den Niederlanden. Die Einladung kann von einer ausländischen Organisation kommen, aber das Reiseziel muss die Niederlande sein.
Sie haben genug Geld für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden und für die Transit- oder Rückreise. Sie haben mindestens 55 € pro Person und Tag für die Dauer des Aufenthaltes zur Verfügung oder das ausländische Unternehmen, für das Sie arbeiten, erklärt im Einladungsschreiben, wer die Kosten trägt. Es betrifft die Kosten für das Ticket, das Hotel, den Transport und die Krankenversicherung.
7) Sie möchten für maximal 90 Tage Urlaub, Familienbesuch oder Geschäftsbesuch in den Niederlanden verbringen.
- Finden Sie heraus, was die Anforderungen sind und was Sie brauchen:
1. Anforderungen prüfen
Sie können für maximal 90 Tage ohne Visum in die Niederlande und andere Schengen-Staaten reisen. Die Voraussetzungen müssen Sie aber trotzdem erfüllen.
2. Dokumente sammeln
An der Grenze kann die Fremdenpolizei (Fremdenpolizei, Abteilung Identifizierung und Menschenhandel oder AVIM) prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Möglicherweise benötigen Sie diese Dokumente für eine Überprüfung.
- Ein gültiger Reisepass oder ein anderes Reisedokument:
a) Eine Option auf oder (vorläufige) Reservierung einer Hin- und Rückfahrkarte
b) Eine Kopie des Nachweises der Reiseversicherung, einschließlich der Deckung der medizinischen Kosten.
c) Dies ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
d)Zusätzliche Dokumente für Urlaub oder Familienbesuch
- Nachweis Ihres Reisezwecks, zum Beispiel:
a) eine Reservierung für ein Hotel oder eine andere Unterkunft;
b) eine Einladung der Person, bei der Sie in den Niederlanden wohnen werden.
c) Nachweis, dass Sie genügend Geld für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden und für die Transit- oder Rückreise haben. Zum Beispiel 1 oder mehrere Kontoauszüge, Reiseschecks oder Bargeld. Übernimmt jemand in den Niederlanden die Kosten für Ihre Reise und Unterkunft? Sie können Ihre eigene Garantie verwenden. Ihr Bürge kann dafür das Formular Nachweis Patenschaft und/oder Privatunterkunft verwenden
d) Garantienachweis und/oder Privatunterkunft
- Nachweis, dass Sie genügend Gründe haben, in Ihr Herkunftsland oder Land Ihres ständigen Aufenthalts zurückzukehren, zum Beispiel:
a) Arbeitgebererklärung;
b) Nachweis über die Anmeldung Ihrer Kinder an einer Schule;
c) Eigentumsnachweis für Ihr Eigenheim und/oder andere unbewegliche Sachen.
Zusätzliche Dokumente für einen Geschäftsbesuch
Ein unterschriebenes Original-Einladungsschreiben eines Unternehmens oder einer Organisation in den Niederlanden. Das Unternehmen oder die Organisation kann einen eigenen Brief schreiben. Das Schreiben muss jedoch auf Briefbögen des Unternehmens oder der Organisation verfasst sein. Ein Kleinunternehmen kann auch das Formular Nachweis der Patenschaft und/oder Privatunterkunft verwenden
Bürgschafts- und/oder Privatunterkunftsnachweis Das Einladungsschreiben muss mindestens diese Angaben enthalten:
1) Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Passnummer);
2) der Grund, warum Sie in die Niederlande kommen (Reisezweck);
3) den Zeitraum Ihres Aufenthalts in den Niederlanden (mit Ankunfts- und Abreisedatum)
4) Informationen darüber, wer welche Kosten trägt (Flugticket, Hotel, Transport, Krankenversicherung);
5) Informationen darüber, wo Sie während Ihres Kurzaufenthalts in den Niederlanden wohnen werden;
6) Erklärung, dass das Unternehmen oder die Organisation Ihr Sponsor sein wird und dass Sie rechtzeitig in Ihr Herkunftsland oder Land Ihres ständigen Wohnsitzes zurückkehren werden.
Nachweis, dass Sie oder das Unternehmen, für das Sie arbeiten, über genügend Geld für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden und für die Transit- oder Rückreise verfügen.
Zum Beispiel:
a) eine Erklärung des Unternehmens, dass das Unternehmen alle Kosten für Ihre Reise in die Niederlande und Ihren Aufenthalt in den Niederlanden übernimmt. Das Unternehmen kann dies auch im Einladungsschreiben angeben;
b) Nachweis über frühere Geschäfte oder Pro-forma-Rechnungen;
c) Eintragung in ein Handelsregister im Ausland;
d) Nachweis über genügend Geld, um geschäftliche Zahlungen zu leisten und Angebote zu bezahlen;
e) Kopien der Kontoauszüge der letzten 6 Monate, aus denen hervorgeht, dass Sie über genügend eigenes Geld f) verfügen;
g) Nachweis über die Zahlung der Steuern.
Nachweis, dass Sie in Ihrem Herkunftsland oder Land Ihres ständigen Wohnsitzes einen Arbeitsplatz haben. Zum Beispiel eine Arbeitgebererklärung oder ein Arbeitsvertrag.
Lassen Sie offizielle Dokumente aus dem Ausland legalisieren und ins Niederländische, Englische, Französische oder Deutsche übersetzen.
Wie viel kostet ein Schengen-Visum?
• 90,00 € - für Erwachsene
• 45,00 € - für Kinder im Alter von 6-12 Jahren
• 35,00 € - für Staatsangehörige von Armenien, Aserbaidschan und Belarus
• 67,50 € - für Staatsangehörige von Cabo Verde
Das Schengen-Visum ist für Kinder unter sechs Jahren kostenlos.
Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum
Längere Aufenthaltsdauer für bestimmte Nationalitäten
Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder? In diesem Fall dürfen Sie sich innerhalb von 6 Monaten maximal 3 Monate im Schengen-Raum aufhalten:
- Antigua und Barbuda
- Bahamas
- Barbados
- Brasilien
- Mauritius
- St. Kitts und Nevis
- Seychellen
Innerhalb von 180 Tagen dürfen Sie sich maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Haben Sie sich 90 Tage hintereinander im Schengen-Raum aufgehalten? In diesem Fall müssen Sie 90 Tage warten, bevor Sie wieder in den Schengen-Raum reisen können. Sie können die 90 Tage auch auf den Zeitraum von 180 Tagenverteilen.
Kurzaufenthaltsrechner
Wenn Sie wissen möchten, wie viele Tage Sie sich nach Ihrer Einreise im Schengen-Raum aufhalten dürfen, können Sie dies mit dem Kurzaufenthaltsrechner berechnen. Sie können dieses Tool auch verwenden, um Ihre Reise zu planen.
Arbeiten während eines kurzen Aufenthaltes
Wenn Sie während Ihres Kurzaufenthalts in den Niederlanden arbeiten möchten, benötigt Ihr Arbeitgeber möglicherweise eine Arbeitserlaubnis (auf Niederländisch: tewerkstellingsvergunning oder TWV). Dies gilt auch, wenn Sie ehrenamtlich oder unbezahlt tätig sind.
Zusätzlich benötigen Sie möglicherweise eine Bürgerservicenummer (auf Niederländisch: burgerservicenummer oder BSN).
Einreiseverbot
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Visums oder der visumfreien Zeit müssen Sie die Niederlande und den Schengen-Raum verlassen. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie ein Einreiseverbot für das Gebiet der Europäischen Union erhalten. Dies gilt nicht für EU- oder EWR-Bürger und deren Familienangehörige.
Andere Anwendungen
Verlängern Sie das Schengen-Visum oder die genehmigungsfreie Zeit
Möchten Sie aufgrund einer besonderen und unerwarteten Situation länger in den Niederlanden bleiben? Dann können Sie Ihr Schengen-Visum oder den genehmigungsfreien Zeitraum verlängern.
Ändern Sie das Schengen-Visum von Single Entry in Multiple Entry
Möchten Sie aufgrund einer besonderen und unerwarteten Situation öfter in den Schengen-Raum reisen? Dann können Sie Ihr Schengen-Visum von Single-Entry in Multiple-Entry ändern.
Für die Beantragung müssen Sie sich beim Online-Portal für konsularische Dienstleistungen beim niederländischen Außenministerium registrieren und das Antragsformular unter folgendem Link ausfüllen.
Abhängig von Ihrer Nationalität müssen Sie möglicherweise ein niederländisches Transitvisum beantragen, wenn Sie vor der Weiterreise einen Zwischenstopp auf einem niederländischen Flughafen einlegen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, was ein Transitvisum ist oder ob Sie eines benötigen, wenn Sie einen Flughafen in Amsterdam durchqueren, werden hier einige der häufigsten Fragen beantwortet.
Niederländisches Flughafentransitvisum
Ein Flughafentransitvisum für die Niederlande ermöglicht es dem Inhaber, an einem niederländischen Flughafen umzusteigen, bevor er in ein Land außerhalb des Schengen-Raums reist. Es wird auch A-Visum genannt.
Ein niederländisches Flughafentransitvisum berechtigt den Inhaber nicht zur Einreise in die Niederlande oder in ein anderes Land des Schengen-Raums. Das bedeutet, dass Sie den Flughafen nicht verlassen dürfen – auch nicht, um zu einem Flughafen in einer anderen Stadt zu reisen.
Beachten Sie, dass Sie kein Transitvisum benötigen, wenn Ihr Anschlussflug in ein anderes Land des Schengen-Raums geht. Stattdessen benötigen Sie für die Niederlande ein reguläres Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Dies gilt auch, wenn Sie einen anderen als den niederländischen Flughafen innerhalb des Schengen-Raums passieren müssen.
Wer benötigt ein niederländisches Flughafentransitvisum?
Die Staatsangehörigen der folgenden Länder benötigen ein niederländisches Flughafentransitvisum, wenn sie einen niederländischen Flughafen passieren müssen:
- Afghanistan
- Bangladesch
- Kongo (Demokratische Republik)
- Kuba
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Iran
- Irak
- Nepal
- Nigeria
- Pakistan
- Sierra Leone
- Somalia
- Südsudan
- Sudan
- Sri Lanka
- Syrien
Wenn Ihr Land in der Liste enthalten ist, haben Sie möglicherweise noch eine Befreiung.
Wer hat eine Befreiung von einem niederländischen Flughafentransitvisum?
Ausnahmen für ein Flughafentransitvisum (ATV) gelten, wenn:
1) Sie inhaber eines Visums oder Aufenthaltstitels für ein Land der EU, des EWR oder des Schengen-Raums sind
2) Sie ein Visum für Japan, Kanada oder die Vereinigten Staaten besitzen
3) Sie einen Diplomatenpass besitzen
4) Sie Familienangehöriger eines EU-, EWR- oder Schweizer Bürgers sind
5) Sie eine Aufenthaltserlaubnis mit unbegrenzter Rückkehrberechtigung für Kanada, Japan, die USA, Andorra und San Marino haben
6) Sie Teil einer diensthabenden Flugzeugbesatzung sowie Bürger eines Mitgliedslandes der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) sind
Was sind die Anforderungen für ein niederländisches Flughafentransitvisum?
Für die Beantragung eines Flughafentransitvisums für die Niederlande benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Erforderliche Standarddokumente für ein niederländisches Schengen-Visum.
- Nachweis über gebuchte Flugtickets.
- Nachweis der Weiterreise. Gültiges Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Reisepass für das nächste Land nach dem Aufenthalt in den Niederlanden.
In einigen Fällen müssen Sie möglicherweise auch eine gerichtliche Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, welcher Elternteil das Sorgerecht für den Minderjährigen hat, und/oder eine Erklärung der Schule des Minderjährigen, aus der hervorgeht, dass sie der Abwesenheit des Minderjährigen zustimmen.
Wie beantrage ich ein niederländisches Transitvisum?
Um ein niederländisches Transitvisum zu beantragen, müssen Sie die erforderlichen Dokumente zusammenstellen und persönlich beantragen. Die Einreichung des Antrags erfolgt bei der niederländischen Botschaft/dem niederländischen Konsulat in Ihrem Land. Wenn Ihr Land keine niederländische
Botschaft/Konsulat hat, müssen Sie diese bei der Botschaft/dem Konsulat des Schengen-Landes einreichen, das den Visumantrag ausgelagert hat.
Für die Beantragung müssen Sie sich beim
Online-Portal für konsularische Dienstleistungen beim niederländischen Außenministerium registrieren und das Antragsformular
Reisen aus EU-Mitgliedstaaten in die Niederlande
Für den nicht gewerblichen Transport von Hunden und Katzen innerhalb der EU bestehen harmonisierte Vorschriften.
Hunde und Katzen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, darunter Andorra, die Färöer-Inseln, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Staat Vatikanstadt und die Schweiz, dürfen über jeden Grenzübergang in die Niederlande einreisen, solange sie die Bestimmungen einhalten folgende Anforderungen:
1) Personalausweis, Heimtierpass und Tollwutimpfung
2) Das Tier muss zunächst einen Ausweis haben. Dies muss ein Mikrochip sein (oder eine lesbare Tätowierung, die vor Juli 2011 angebracht wurde).
3) Das Tier muss im Besitz eines EU-Heimtierausweises sein. Der Pass muss von einem Tierarzt ausgestellt werden
4) Alle Tiere, die älter als 3 Monate sind, müssen gegen Tollwut geimpft sein, was von einem Tierarzt im Pass bescheinigt wird.
5) Wichtig ist, dass das Datum der Kennzeichnung vor oder gleich der ersten Tollwutimpfung liegt, die in den EU-Heimtierausweis eingetragen wird.
6) Gültige Tollwutimpfung:
a) Die Tollwut-Grundimpfung muss im Alter von mindestens 12 Wochen und mindestens 21 Tage vor der Abreise erfolgen. Daher ist die Einfuhr von Tieren, die jünger als 15 Wochen sind, in die Niederlande nicht möglich. Hat das Tier bereits eine gültige Tollwutimpfung, ist eine Nachimpfung nicht erforderlich.
b) Wenn das Tier gemäß den Empfehlungen des Herstellers des Impfstoffs erneut geimpft wird, kann die Abreise sofort erfolgen.
c) Wenn Ihr Tier in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem, aus dem Sie abreisen, geimpft wurde, fragen Sie unbedingt den Tierarzt nach den Empfehlungen der verwendeten Tollwutimpfung.
Reisen aus Drittländern in die Niederlande
Es ist wichtig zu prüfen, ob Sie in Bezug auf Tollwut aus einem Niedrigrisiko- oder einem Hochrisikoland kommen, da die Einfuhrbestimmungen unterschiedlich sind.
Weitere Informationen zur nicht kommerziellen Verbringung von Haustieren aus Drittländern finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Länder mit geringem Tollwutrisiko
- ID, ein vor der Tollwutimpfung angebrachter Mikrochip.
- Hunde und Katzen müssen 21 Tage vor der Einreise in die EU gegen Tollwut geimpft werden. Wenn die vorherige Impfung noch gültig ist, müssen Sie keine 21 Tage warten.
- Bei nicht kommerzieller Verbringung
Veterinärbescheinigung, ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt der Behörde oder von einem ermächtigten Tierarzt und anschließend bestätigt von der zuständigen Behörde des Landes, aus dem das Tier transportiert wird. Oder ein EU-Tierpass gemäß Verordnung (EU) Nr. 577/2013, wenn das Tier aus der EU stammt. Die Eigentümererklärung ist ebenfalls erforderlich. Haustiere können über die folgenden Einreisepunkte für Reisende einreisen.
- Bei gewerblichem Transport (Eigentumsübergang): Der Hund oder die Katze muss an einer dieser Grenzkontrollstellen kontrolliert werden. Dafür benötigen Sie einen Tiertransporter, der die Voranmeldung und den Termin bei der Grenzkontrollstelle macht.
Was sind die Voraussetzungen für eine nichtkommerzielle Bewegung?
1) Die Tiere müssen reisen, weil der Halter reist und nicht umgekehrt.
2) Der Eigentümer muss die gleiche Reise innerhalb von 5 Tagen unternehmen.
3) Die Verbringung des Tieres dient nicht dem Zweck, es zu verkaufen oder das Eigentum an einen anderen Eigentümer zu übertragen.
4) Der Eigentümer darf nicht mit mehr als 5 Tieren reisen.
Hinweis: Hunde, Katzen und Frettchen unter 3 Monaten aus diesen Ländern mit geringem Tollwutrisiko dürfen nicht in die Niederlande einreisen. Junge Hunde, Katzen und Frettchen müssen mindestens 15 Wochen (3 Monate + 21 Tage) alt sein, bevor sie in die Niederlande reisen dürfen.
Länder mit hohem Tollwutrisiko
- ID, ein vor der Tollwutimpfung angebrachter Mikrochip oder eine lesbare Tätowierung, falls vor Juli 2011 angebracht.
- Veterinärbescheinigung, ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt der Behörde oder einem ermächtigten Tierarzt und anschließend bestätigt durch die zuständige Behörde des Landes, aus dem das Tier verreist. Oder ein EU-Tierpass gemäß Verordnung (EU) Nr. 577/2013, wenn das Tier aus der EU stammt. Die Eigentümererklärung ist ebenfalls erforderlich.
- Mindestens 30 Tage nach der Impfung gegen Tollwut muss eine Blutprobe zur Bestimmung des Antikörperspiegels gegen Tollwut entnommen werden
- Das Ergebnis des Tollwut-Antikörpertests muss mindestens 0,5 IE/ml betragen.
- Wenn das Ergebnis des Tests gut ist, d. h. 0,5 IE/ml oder höher, kann der Hund oder die Katze nach weiteren drei (3) Monaten nach der Blutentnahme in die EU einreisen. Dieser Zeitraum gilt für das mögliche Vorhandensein von Tollwut trotz Impfung und positivem Bluttest.
- Diese 3-Monats-Frist gilt nicht für die Wiedereinreise eines EU-Heimtiers, dessen Pass bescheinigt, dass die Titration mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde, bevor das Tier das Gebiet der EU verlassen hat.
- Bei einem Heimtier, das vor Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Impfung gegen Tollwut erneut geimpft wurde, muss der Antikörpertest nicht erneuert werden.
Hinweis: Junge Hunde, Katzen und Frettchen sind mindestens 7 Monate alt (3 Monate nach der Geburt + 1 Monat späterer Bluttest + 3 Monate ohne mögliches Vorhandensein von Tollwut), bevor sie in die Niederlande reisen dürfen.