Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung in den Niederlanden
Für eine medizinische Behandlung in den Niederlanden benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie aus medizinischen Gründen in den Niederlanden bleiben möchten, nachdem Sie Ihre Abreise um 1 Jahr verschoben haben
Diese Anforderungen gelten für Sie:
1) Die Niederlande sind das am besten geeignete Land für die erforderliche medizinische Behandlung. Dies bedeutet, dass eine spezielle medizinische Fachrichtung nur in den Niederlanden verfügbar ist, die in Ihrem eigenen Land nicht verfügbar ist.
2) Die medizinische Behandlung ist laut dem niederländischen Medical Advisors Office (BMA) des IND erforderlich.
3) Die Gesundheitseinrichtung steht Ihnen für Ihre medizinische Behandlung zur Verfügung.
4) Sie haben eine Krankenversicherung, die die Behandlung in den Niederlanden abdeckt. Sie verwenden keine öffentlichen Mittel , um diese Versicherung und die Behandlungskosten zu bezahlen.
5) Sie oder die Person, die Ihren Aufenthalt in den Niederlanden bezahlt, erfüllen die Einkommensvoraussetzungen.
6) Sie erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen, die für alle gelten. In dieser Situation benötigen Sie keinen gültigen Reisepass oder ein anderes Reisedokument.
7) Sie befinden sich in den Niederlanden.
8) Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind hinreichend klar. Die Regierung Ihres Herkunftslandes hat keinen Zweifel an Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit.
9) Einen neuen Reisepass bekommen Sie nur, wenn Sie selbst in Ihr Herkunftsland reisen.
10) Ein medizinischer Notfall tritt ein, wenn Sie Ihre medizinische Behandlung abbrechen.
11) Ihre Krankheit oder Ihre Symptome können in Ihrem Herkunftsland nicht behandelt werden. Oder Sie haben dort keinen Zugang zu medizinischer Behandlung.
Mehrbedarf für ärztliche Behandlung nach Aufschub der Ausreise (§ 64 Ausländergesetz)
Nach dem Aufschub Ihrer Ausreise um 1 Jahr (§ 64 Ausländergesetz) möchten Sie aus medizinischen Gründen in den Niederlanden bleiben. In diesem Fall gelten diese zusätzlichen Anforderungen für Sie.
- Ihre Ausreise wurde nach § 64 des Ausländergesetzes (Vw) um 1 Jahr oder länger verschoben.
- Sie werden immer noch wegen Ihrer Krankheit behandelt.
- In Ihrem Herkunftsland gibt es keine Behandlung für Ihre Krankheit oder Ihre Symptome. Oder Sie haben dort keinen Zugang zu medizinischer Behandlung Ihrer Erkrankung.
- Sie bewerben sich sofort nach Verschiebung Ihrer Abreise. Bewerben Sie sich zwischen 28 Tagen vor und 28 Tagen nach Ablauf des Aufschubjahres.
Die Einkommens- und Zahlungsvoraussetzungen gelten für Sie nicht.
Ablauf und Kosten
1. Anforderungen prüfen
Für diesen Antrag wird eine gültige vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) benötigt
Stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen erfüllen.
2. Dokumente sammeln
In den Antragsformularen ist aufgeführt, welche Unterlagen Sie benötigen. Dieses Formular ist nur auf Englisch verfügbar. Sammeln Sie alle Unterlagen, bevor Sie sich bewerben.
Lassen Sie offizielle Dokumente aus dem Ausland legalisieren und ins Niederländische, Englische, Französische oder Deutsche übersetzen.
3. Bewerbung
Sie beantragen die MVV und die Aufenthaltserlaubnis gleichzeitig bei der niederländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland.
Vereinbaren Sie einen Termin bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat
Bevor Sie das MVV und die Aufenthaltserlaubnis beantragen können, müssen Sie einen Termin bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat in Ihrem Herkunfts- oder Wohnsitzland vereinbaren.
Das Herkunftsland ist das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Aufenthaltsland ist ein Land, in dem Sie sich länger als 3 Monate aufhalten dürfen, weil Sie dort eine Aufenthaltserlaubnis haben oder auf eine Entscheidung über Ihren Aufenthaltsantrag warten. Wenn es in Ihrem Herkunfts- oder Wohnsitzland keine niederländische Botschaft oder kein niederländisches Konsulat gibt, können Sie einen Termin bei der nächstgelegenen niederländischen Botschaft oder dem nächstgelegenen niederländischen Konsulat vereinbaren.
Während des Termins bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat
Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Antragsformular, Ihr Passfoto und Ihren gültigen Reisepass mit. In bestimmten Situationen müssen Sie zusätzliche Dokumente mitbringen. Auf dem Bewerbungsformular erfahren Sie, dass dies auf Sie zutrifft. Ein Mitarbeiter der niederländischen Botschaft oder des niederländischen Konsulats wird Ihren Antrag registrieren und das Antragsdatum in das Antragsformular eintragen. Der Mitarbeiter füllt auch die Daten der niederländischen Botschaft oder des niederländischen Konsulats aus. Anschließend erhalten Sie das Formular zurück. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Ihrer persönlichen V-Nummer.
Die niederländische Botschaft oder das niederländische Konsulat nimmt auch Ihre biometrischen Daten auf: Ihre Fingerabdrücke werden aufgezeichnet und Sie schreiben Ihre Unterschrift. Diese Daten werden für die Aufenthaltserlaubnis benötigt.
Bewerbung an IND senden
Ist der Antrag vollständig ausgefüllt? Und haben Sie alle erforderlichen Unterlagen gesammelt? Dann müssen Sie Ihren eigenen Antrag einschließlich der Unterlagen an den IND in den Niederlanden senden. Sie müssen dies innerhalb von 3 Wochen nach dem Datum tun, das auf Ihrem Antragsformular von der Botschaft oder dem Konsulat angegeben ist. Wohin Sie den Antrag schicken müssen, erfahren Sie auf dem Formular.
4. Bezahlen Sie für die Anwendung
Die Bewerbung kostet € 1109,00. Ein Antrag nach Aufschub der Ausreise um 1 Jahr (§ 64 Ausländergesetz) ist gebührenfrei. Eine Erläuterung finden Sie auf der Webseite den Gebühren: Kosten einer Bewerbung.
Das Antragsformular erläutert, wie Sie die Kosten bezahlen müssen. Bezahlen Sie die Kosten innerhalb von 3 Wochen nach dem Datum, an dem die niederländische Botschaft oder das niederländische Konsulat Ihr Antragsformular ausgefüllt hat.
5. Entscheidung über Antrag abwarten
Der IND muss innerhalb von 90 Tagen eine Entscheidung treffen. Dies wird als “Entscheidungsperiode” bezeichnet.
Wir können die Entscheidungsfrist verlängern, wenn die Entscheidung länger dauert. Zum Beispiel, weil die Bewerbung nicht vollständig ist. In diesem Fall sendet der IND eine Nachricht.
der Anwendung in My IND.
6. Entscheidung über den Antrag
Die Entscheidung erhalten Sie in einem Schreiben. Die Entscheidung fällt positiv oder negativ aus.
Positiver Bescheid: Sie bekommen eine MVV und eine Aufenthaltserlaubnis.
Negativer Bescheid: Sie erhalten keine MVV- und Aufenthaltserlaubnis. Gegen diese Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.
7. Sammeln Sie MVV und reisen Sie in die Niederlande
Mit dem MVV können Sie in die Niederlande reisen. Sie holen die MVV bei der niederländischen Vertretung ab, bei der Sie den Antrag gestellt haben:
- Die MVV ist 90 Tage gültig.
- Sammeln Sie MVV innerhalb von 3 Monaten nach Entscheidung
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat, um das MVV abzuholen.
- Gültiger Reisepass erforderlich
- Wenn die niederländische Botschaft oder das niederländische Konsulat das MVV in Ihren Reisepass einfügt, muss Ihr Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein.
8. Aufenthaltserlaubnis einholen
Wenn die Aufenthaltserlaubnis an einem IND-Schalter fertig ist, erhalten Sie einen Brief. Für die Abholung müssen Sie einen Termin vereinbaren. Vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels.
Schriftliche Bewerbungsunterlagen
Antrag auf Zulassung und Aufenthalt aus vorübergehenden oder nicht vorübergehenden humanitären Gründen (ausländische Staatsangehörige) 9522
Die Aufenthaltserlaubnis
Was Sie sonst noch über die Aufenthaltserlaubnis wissen müssen:
TB-Test
Haben Sie bei der Antragstellung angegeben, dass Sie sich einem TB (Tuberkulose)-Test unterziehen werden? Dann vereinbaren Sie einen Termin beim öffentlichen Gesundheitsdienst (Gemeenschappelijke Gezondheidsdienst oder GGD).Tun Sie dies innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Nehmen Sie zum Termin mit:
- Appendix TB-Test-Überweisungsformular 7604
- Arbeiten mit dem Aufenthaltstitel
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung dürfen Sie in den Niederlanden nicht arbeiten. Auf der Rückseite des Aufenthaltstitels steht auf Niederländisch: Arbeit ist nicht erlaubt (auf Niederländisch: arbeid niet toegestaan).
Gesetzliche Verpflichtungen
Sie haben eine Auskunftspflicht. Dies bedeutet, dass Sie der IND über Änderungen Ihrer Situation informieren müssen. Informieren Sie sich über Ihre Auskunftspflicht.
IND prüft, ob Sie Ihren Pflichten nachkommen. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie eine Verwaltungsstrafe erhalten.
Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis
Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt für die gesamte Dauer Ihrer medizinischen Behandlung. Die Aufenthaltserlaubnis ist höchstens 1 Jahr gültig.
Andere Anwendungen
Aufenthaltstitel ersetzen
Wurde Ihr Aufenthaltstitel beschädigt, verloren oder gestohlen? Dann lassen Sie den Aufenthaltstitel ersetzen. Besuchen Sie die Webseite “Aufenthaltstitel ist beschädigt, es gibt Änderung der Personalien oder Aufenthaltstitel ist verloren oder gestohlen.”
Aufenthaltserlaubnis verlängern
Läuft Ihre Aufenthaltserlaubnis bald ab? Und Sie werden in den Niederlanden immer noch medizinisch behandelt? Dann können Sie die Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Beantragen Sie einen anderen Aufenthaltstitel
Sie haben seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung? Dann können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis in die Aufenthaltserlaubnis “humanitarian non-temporary – continuation of residence'' umwandeln.