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- EU/EWR-Mitgliedstaaten - Sie müssen sich bei den zuständigen spanischen Behörden anmelden, wenn Sie länger bleiben möchten.
- Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, die Republik Südkorea oder die Vereinigten Staaten von Amerika - Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Sie länger bleiben möchten.
- Länder, die visumfrei nach Spanien einreisen können - für einen längeren Aufenthalt müssen Sie ein Langzeitvisum für spanische Staatsangehörige aus Ihrem Wohnsitzland beantragen.
- Wenn Sie Inhaber eines Reisepasses aus einem Land sind, das noch kein Abkommen über visumfreies Reisen mit dem Schengen-Raum unterzeichnet hat, müssen Sie ein Visum beantragen, bevor Sie nach Spanien oder in einen anderen Schengen-Mitgliedstaat reisen.
- Visumantragsformular (fehlerfrei ausgefüllt).
- Zwei aktuelle Passfotos (der letzten drei Monate).
- Gültiger Reisepass (Mindestgültigkeit von drei Monaten mit mindestens zwei leeren Seiten).
- Reiseplan (ein Dokument mit Flugdaten und -nummern, aus dem die Ein- und Ausreisepunkte im Schengen-Raum hervorgehen).
- Krankenversicherungsnachweis (Unterlagen des Versicherers).
- Unterkunftsnachweis (Nachweis, wo Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum wohnen werden).
- Ein Schreiben des Reiseveranstalters (wenn Sie mit einem Reisebüro reisen).
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Nachweis, dass Sie genug Geld haben, um Ihre Reise zu finanzieren).
- Bescheinigung über den Beschäftigungsstatus (wenn Sie angestellt sind, d. h. ein Arbeitsvertrag).
- Einkommensteuererklärung (wenn Sie Einzelunternehmer sind).
- Für Studenten: Bestätigung der Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule.
- Für Minderjährige: Geburtsurkunde, Einverständniserklärung der Eltern, Kopien der Reisepässe beider Elternteile/Erziehungsberechtigten.
- Einreise über eine zugelassene Kontrollstelle.
- Vorlage eines Personalausweises und eines gültigen Reisedokuments.
- Erforderlichenfalls ist ein der Staatsangehörigkeit entsprechendes Visum vorzulegen.
- Nachweis, dass die Bedingungen für den geplanten Aufenthalt erfüllt sind und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
- Gegen sie darf kein Einreiseverbot nach Spanien verhängt worden sein.
- Einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Reisedokument. Dieser muss noch mindestens drei Monate nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum gültig sein und darf nicht älter als 10 Jahre sein.
- Visum - wenn Sie der spanischen Visumspflicht unterliegen.
- Nachweis des Wohnsitzes. Ein Dokument, aus dem hervorgeht, wo Sie sich während Ihres Aufenthalts in Spanien aufhalten werden.
- Ein Rückflugticket. Oder ein Nachweis über die Weiterreise, wenn Sie nicht beabsichtigen, nach Ihrem Aufenthalt in Spanien in Ihr Heimatland zurückzukehren.
- Dokumente, die den Zweck Ihrer Einreise bestätigen.
- Was ist der Zweck Ihres Besuchs in Spanien?
- Wie lange werden Sie in Spanien bleiben?
- Wo wollen Sie sich in Spanien aufhalten?
- eine Mindestversicherungssumme von 30.000 Euro;
- Gültigkeit der Police in allen Schengen-Ländern.
- Flughafentransit. Sie können dieses Visum beantragen, wenn Sie einen Flughafen in Spanien passieren müssen, um Ihren Flug zu ändern und Ihr Ziel zu erreichen.
- Transit für Seeleute. Dieses Visum müssen Sie beantragen, wenn Sie ein Seemann sind und in einem spanischen Hafen von Bord gehen müssen, um ein Schiff in ein Land außerhalb des Schengen-Raums zu schicken.
- Afghanistan
- Bangladesch
- Kongo
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Iran
- Irak
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Sri Lanka
- Das Tier muss durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Einreise mit einem gültigen Impfstoff gegen Tollwut geimpft sein.
- Ein europäischer Heimtierausweis ist erforderlich.
- In diesem Pass müssen Sie die Felder "Besitzer", "Beschreibung des Tieres", "Kennzeichnung", "Ausstellung des Passes" und "Tollwutimpfung" ausfüllen.
- Die Abschnitte "Serologische Untersuchung", "Behandlung gegen Zecken", "Behandlung gegen Echinokokken", "Andere Impfungen", "Klinische Untersuchung", "Legalisierung" und "Sonstiges" sind für Reisen aus anderen Mitgliedstaaten nach Spanien nicht obligatorisch.
- Das Mindestalter für die Impfung beträgt 12 Wochen.
- Damit der Impfstoff gültig ist, müssen mindestens 21 Tage seit dem Impfdatum vergangen sein.
Notrufnummern in Spanien:
- Die Notrufnummer in Spanien ist 112
- Nationale Polizeirufnummer - 091
- Telefonnummer der lokalen Polizei - 092
- Telefonnummer des Dienstes für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt - 016
Was Sie nach Spanien mitbringen dürfen: Zollbestimmungen
Bevor Sie nach Spanien reisen, sollten Sie wissen, welche Waren Sie über die Grenze mitnehmen können und welche nicht, und wie viel Geld, Zigaretten, Alkohol und andere Gegenstände Sie zollfrei einführen können, um eine Geldstrafe zu vermeiden.
Im Folgenden finden Sie eine Liste der Waren und Gegenstände, die von Reisenden aus Nicht-EU-Ländern (insbesondere Ukraine, Russland, Weißrussland) zollfrei auf das spanische Festland sowie auf die Kanarischen und Balearischen Inseln eingeführt werden können:
Währung
Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld:
- Beträge über 10.000 EUR oder mehr oder der Gegenwert in einer anderen Währung (einschließlich Banküberweisungen und Schecks jeglicher Art) müssen angemeldet werden.
Tabakerzeugnisse
- 200 Zigaretten;
- 50 Zigarren;
- 250 g Rauchtabak.
Tabakwaren dürfen von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Alkoholische Getränke
- 1 Liter starke alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 22% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Gehalt von über 80%;
- 2 Liter alkoholische Getränke oder Aperitifs aus Wein oder ähnlichen Getränken mit einem Alkoholgehalt von weniger als 22 %, Schaumweine oder Liköre;
- 4 Liter Wein;
- 16 Liter Bier.
Alkoholische Getränke dürfen von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Medikamente
- Je nach den Bedürfnissen des Reisenden.
Produkte tierischen Ursprungs
Dürfen nicht nach Spanien eingeführt werden:
- Fleisch und Milch sowie alle Produkte aus Nicht-EU-Ländern, mit Ausnahme von begrenzten Mengen aus Andorra, Kroatien, den Färöer-Inseln, Grönland, Island und kleinen Mengen bestimmter Produkte aus anderen Ländern.
Waffen und Munition
- Einfuhren aus Russland und Syrien sind vollständig verboten.
- Für andere Länder müssen Sie zunächst eine Genehmigung bei der Polizei einholen (Spanien).
- Für Jagdwaffen: Für die vorübergehende Einfuhr gelten keine besonderen Anforderungen, außer dass Jagdwaffen bei der Ankunft angemeldet werden müssen.
Flughafensteuer
- Bei der Landung auf spanischen Flughäfen wird keine Flughafensteuer erhoben.
Weitere Informationen und Hinweise zu den spanischen Zollbestimmungen finden Sie auf der offiziellen Website der Bundeszollverwaltung.
Ein in einem anderen Land ausgestellter Führerschein wird akzeptiert, wenn er in englischer, französischer, deutscher oder italienischer Sprache abgefasst ist; andernfalls wird den Fahrern dringend empfohlen, sich einen speziellen Führerschein nach einem allgemein anerkannten internationalen Standard zu besorgen.
Viele Menschen fragen sich, ob ukrainische Führerscheine in Spanien gültig sind. Die Antwort lautet nein. Nur Inhaber eines international anerkannten Führerscheins können in Spanien bis zu sechs Monate lang Auto fahren.
Weitere Informationen über das Autofahren in Spanien finden Sie unter folgendem Link.
Die spanischen Botschaften in verschiedenen Ländern finden Sie hier: https://www.exteriores.gob.es/en/EmbajadasConsulados/Paginas/index.aspx
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