Wie lange kann ich mich ohne Visum in Spanien aufhalten?
Die Dauer Ihres visumfreien Aufenthalts in Spanien hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Wenn Sie einen der folgenden Pässe besitzen, können Sie ohne Visum nach Spanien einreisen und bis zu 90 Tage bleiben:
- EU/EWR-Mitgliedstaaten - Sie müssen sich bei den zuständigen spanischen Behörden anmelden, wenn Sie länger bleiben möchten.
- Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, die Republik Südkorea oder die Vereinigten Staaten von Amerika - Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Sie länger bleiben möchten.
- Länder, die visumfrei nach Spanien einreisen können - für einen längeren Aufenthalt müssen Sie ein Langzeitvisum für spanische Staatsangehörige aus Ihrem Wohnsitzland beantragen.
- Wenn Sie Inhaber eines Reisepasses aus einem Land sind, das noch kein Abkommen über visumfreies Reisen mit dem Schengen-Raum unterzeichnet hat, müssen Sie ein Visum beantragen, bevor Sie nach Spanien oder in einen anderen Schengen-Mitgliedstaat reisen.
Arten von Schengen-Visa
Neben dem Schengen-Touristenvisum gibt es weitere Arten von Schengen-Visa, die Besuchern die Einreise zu verschiedenen Zwecken ermöglichen, darunter Transit und Geschäftsreisen.
Dokumente und Anforderungen für die Beantragung eines Schengen-Visums
Um ein Schengen-Visum erfolgreich beantragen zu können, müssen die Antragsteller die folgenden Dokumente vorlegen:
- Visumantragsformular (fehlerfrei ausgefüllt).
- Zwei aktuelle Passfotos (der letzten drei Monate).
- Gültiger Reisepass (Mindestgültigkeit von drei Monaten mit mindestens zwei leeren Seiten).
- Reiseplan (ein Dokument mit Flugdaten und -nummern, aus dem die Ein- und Ausreisepunkte im Schengen-Raum hervorgehen).
- Krankenversicherungsnachweis (Unterlagen des Versicherers).
- Unterkunftsnachweis (Nachweis, wo Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum wohnen werden).
- Ein Schreiben des Reiseveranstalters (wenn Sie mit einem Reisebüro reisen).
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Nachweis, dass Sie genug Geld haben, um Ihre Reise zu finanzieren).
- Bescheinigung über den Beschäftigungsstatus (wenn Sie angestellt sind, d. h. ein Arbeitsvertrag).
- Einkommensteuererklärung (wenn Sie Einzelunternehmer sind).
- Für Studenten: Bestätigung der Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule.
- Für Minderjährige: Geburtsurkunde, Einverständniserklärung der Eltern, Kopien der Reisepässe beider Elternteile/Erziehungsberechtigten.
Einreisebestimmungen
- Einreise über eine zugelassene Kontrollstelle.
- Vorlage eines Personalausweises und eines gültigen Reisedokuments.
- Erforderlichenfalls ist ein der Staatsangehörigkeit entsprechendes Visum vorzulegen.
- Nachweis, dass die Bedingungen für den geplanten Aufenthalt erfüllt sind und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
- Gegen sie darf kein Einreiseverbot nach Spanien verhängt worden sein.
Alle Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg nach Spanien einreisen, müssen der Grenzpolizei mindestens ein Dokument vorlegen. Welche Dokumente Sie bei Ihrer Reise nach Spanien mitbringen müssen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Wenn Sie aus einem EU-Land kommen, müssen Sie nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Wenn Sie jedoch aus einem Nicht-EU-Land kommen, müssen Sie der Grenzpolizei bei Ihrer Ankunft an einem spanischen Einreisehafen mehrere Dokumente vorlegen.
Dies sind die folgenden Dokumente:
- Einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Reisedokument. Dieser muss noch mindestens drei Monate nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum gültig sein und darf nicht älter als 10 Jahre sein.
- Visum - wenn Sie der spanischen Visumspflicht unterliegen.
- Nachweis des Wohnsitzes. Ein Dokument, aus dem hervorgeht, wo Sie sich während Ihres Aufenthalts in Spanien aufhalten werden.
- Ein Rückflugticket. Oder ein Nachweis über die Weiterreise, wenn Sie nicht beabsichtigen, nach Ihrem Aufenthalt in Spanien in Ihr Heimatland zurückzukehren.
- Dokumente, die den Zweck Ihrer Einreise bestätigen.
Der spanische Grenzbeamte wird Sie bitten, ihm diese Dokumente vorzulegen. Er/sie kann Ihnen auch einige Fragen zu Ihrer Reise nach Spanien stellen, z. B.
- Was ist der Zweck Ihres Besuchs in Spanien?
- Wie lange werden Sie in Spanien bleiben?
- Wo wollen Sie sich in Spanien aufhalten?
ANMERKUNG, dass die Grenzpolizei das Recht hat, Ihnen die Einreise nach Spanien zu verweigern, wenn sie der Meinung ist, dass etwas mit Ihren Dokumenten oder dem Zweck Ihrer Einreise nach Spanien nicht stimmt. Wenn der spanische Grenzbeamte zu dem Schluss kommt, dass Sie keine Gefahr für Spanien darstellen, wird Ihnen nach Prüfung Ihrer Dokumente die Einreise nach Spanien und damit in den Schengen-Raum gestattet.
Vergewissern Sie sich, dass der spanische Grenzbeamte bei der Einreise nach Spanien Ihren Reisepass abstempelt. Ohne einen Stempel können Sie mit einer Geldstrafe belegt oder aus Spanien ausgewiesen werden.
Um spanische Sehenswürdigkeiten zu besichtigen, benötigt der Reisende ein Visum, wenn er keinen biometrischen Reisepass besitzt. Eine der Bedingungen für die Erteilung eines Visums ist der Abschluss einer Reiseversicherung in Spanien.
Die Gebühr für die Beantragung eines Touristenvisums für Spanien beträgt 90 Euro, während Sie für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren 45 Euro zahlen müssen und für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren kostenlos sind. Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit müssen Sie jedoch möglicherweise eine niedrigere Gebühr entrichten.
Schengen-Visumgebühr für Bürger der Russischen Föderation, der Ukraine, Albaniens, Bosniens und Herzegowinas, Mazedoniens, Montenegros, Serbiens, Moldawiens und Georgiens: 35 €.
Warum brauchen Sie eine Reiseversicherung?
Die Hauptaufgabe der Police besteht darin, die finanzielle Verantwortung für medizinische Kosten im Ausland vom Reisenden auf die Versicherungsgesellschaft zu übertragen. Je mehr Versicherungsfälle in dem Dokument enthalten sind, desto besser ist man im Ausland geschützt.
Darüber hinaus ist eine Reiseversicherung für Spanien für Reisende, die keinen biometrischen Reisepass besitzen, obligatorisch, da das Vorhandensein eines solchen Dokuments eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums.
Um akzeptiert zu werden, muss das Dokument die folgenden Anforderungen erfüllen:
- eine Mindestversicherungssumme von 30.000 Euro;
- Gültigkeit der Police in allen Schengen-Ländern.
Transitvisum für Spanien
Dieses Visum ermöglicht Ihnen die Durchreise durch Spanien, um ein Zielland außerhalb des Schengen-Raums zu erreichen.
Es gibt zwei Arten von Transitvisa für Spanien:
- Flughafentransit. Sie können dieses Visum beantragen, wenn Sie einen Flughafen in Spanien passieren müssen, um Ihren Flug zu ändern und Ihr Ziel zu erreichen.
- Transit für Seeleute. Dieses Visum müssen Sie beantragen, wenn Sie ein Seemann sind und in einem spanischen Hafen von Bord gehen müssen, um ein Schiff in ein Land außerhalb des Schengen-Raums zu schicken.
Visum für den Flughafentransit (Typ A)
Die überwiegende Mehrheit der Reisenden benötigt kein Schengen-Visum für den Flughafentransit. Mit diesem Visum können Reisende an einem Schengen-Flughafen umsteigen, solange sie den ausgewiesenen Transitraum nicht verlassen. Mit einem Schengen-Transitvisum können Besucher den internationalen Transitraum nicht verlassen.
Transitvisa des Typs A erlauben nur einen Transfer zu einem Flughafen; wenn jemand zwei oder mehr Flughäfen passieren muss, ist ein reguläres Schengen-Visum (Typ C) erforderlich.
Ein Transitvisum ist nur für Bürger der folgenden Länder erforderlich, um zu einem Schengen-Flughafen zu reisen:
- Afghanistan
- Bangladesch
- Kongo
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Iran
- Irak
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Sri Lanka
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die
Website.
Was Sie nach Spanien mitbringen dürfen: Zollbestimmungen
Bevor Sie nach Spanien reisen, sollten Sie wissen, welche Waren Sie über die Grenze mitnehmen können und welche nicht, und wie viel Geld, Zigaretten, Alkohol und andere Gegenstände Sie zollfrei einführen können, um eine Geldstrafe zu vermeiden.
Im Folgenden finden Sie eine Liste der Waren und Gegenstände, die von Reisenden aus Nicht-EU-Ländern (insbesondere Ukraine, Russland, Weißrussland) zollfrei auf das spanische Festland sowie auf die Kanarischen und Balearischen Inseln eingeführt werden können:
Währung
Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld:
- Beträge über 10.000 EUR oder mehr oder der Gegenwert in einer anderen Währung (einschließlich Banküberweisungen und Schecks jeglicher Art) müssen angemeldet werden.
Tabakerzeugnisse
- 200 Zigaretten;
- 50 Zigarren;
- 250 g Rauchtabak.
Tabakwaren dürfen von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Alkoholische Getränke
- 1 Liter starke alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 22% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Gehalt von über 80%;
- 2 Liter alkoholische Getränke oder Aperitifs aus Wein oder ähnlichen Getränken mit einem Alkoholgehalt von weniger als 22 %, Schaumweine oder Liköre;
- 4 Liter Wein;
- 16 Liter Bier.
Alkoholische Getränke dürfen von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Medikamente
- Je nach den Bedürfnissen des Reisenden.
Produkte tierischen Ursprungs
Dürfen nicht nach Spanien eingeführt werden:
- Fleisch und Milch sowie alle Produkte aus Nicht-EU-Ländern, mit Ausnahme von begrenzten Mengen aus Andorra, Kroatien, den Färöer-Inseln, Grönland, Island und kleinen Mengen bestimmter Produkte aus anderen Ländern.
Waffen und Munition
- Einfuhren aus Russland und Syrien sind vollständig verboten.
- Für andere Länder müssen Sie zunächst eine Genehmigung bei der Polizei einholen (Spanien).
- Für Jagdwaffen: Für die vorübergehende Einfuhr gelten keine besonderen Anforderungen, außer dass Jagdwaffen bei der Ankunft angemeldet werden müssen.
Flughafensteuer
- Bei der Landung auf spanischen Flughäfen wird keine Flughafensteuer erhoben.
Weitere Informationen und Hinweise zu den spanischen Zollbestimmungen finden Sie auf der offiziellen Website der Bundeszollverwaltung.