Der Inhaber einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) ist den Bürgerinnen und Bürgern der Eidgenossenschaft wirtschaftlich gleichgestellt. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen kann sie jedoch annulliert oder entfernt werden.
Ein charakteristisches Merkmal einer Niederlassungserlaubnis ist ihre Unbestimmheit. In der Schweiz wird das Dokument jedoch alle 5 Jahre formal aktualisiert.
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Ein erstmals in die Schweiz einreisender Ausländer kann nicht sofort eine C-Bewilligung beantragen. Dem muss ein Aufenthalt in einem Land mit einem anderen Aufenthaltstitel vorangegangen sein.
Einzige Ausnahme: Sie gilt nur für Professorinnen und Professoren, die an Schweizer Hochschulen eingeladen werden. Sie gilt nicht für andere Fälle.
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Voraussetzungen für die Niederlassungsbewilligung in der Schweiz:
Voraussetzungen für die Erlangung einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz (allgemeines Verfahren):
- Legaler Aufenthalt im Land für 10 Jahre (keine Unterbrechung des Aufenthalts in den letzten 5 Jahren). Wichtig: Einige Aufenthalte in der Schweiz werden nicht angerechnet;
- Keine Gründe für die Aufhebung der Bewilligung (z. B. wird ein Vorstrafenregister sowohl für schweizerische als auch für ausländische Verurteilungen berücksichtigt).
Bedingungen zur Erlangung einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz (Sonderverfahren bei erfolgreicher Integration):
- Legaler Aufenthalt in der Eidgenossenschaft für 5 Jahre - wichtig: Einige Aufenthaltsarten in der Schweiz sind nicht inbegriffen;
- Das Vorhandensein einer erfolgreichen Integration.
Der Aufenthalt in der Schweiz mit einem Schengen-Visum zählt nicht.
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Wie verlängert man seine Aufenthaltserlaubnis?
Bewerben Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde mit folgenden Unterlagen:
- Ihre aktuelle Genehmigung;
- Ihren Reisepass (mindestens drei Monate nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gültig)
- Mitteilung über das Erlöschen der Bewilligung, falls Sie diese von der kantonalen Migrationsbehörde erhalten haben.
Sie können die Verlängerung der Erlaubnis frühestens drei Monate und spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Erlaubnis beantragen.
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Bleiben Sie nach der Scheidung oder dem Tod Ihres Partners in der Schweiz:
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten haben, sich aber von der Person, die Ihnen das Aufenthaltsrecht erteilt hat, scheiden lassen oder diese Person verstorben ist, kann Ihre Bewilligung nicht verlängert werden.
Sie können sich aber trotzdem in der Schweiz aufhalten, wenn Sie eine Bewilligung Typ C haben.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis (Ausweis B) haben, können Sie sich auch unter folgenden Bedingungen aufhalten:
EU-/EFTA-Bürger:
- Sie können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie arbeiten oder über ausreichende Mittel verfügen, um Ihre finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Bürger von Drittstaaten:
- Sie können die Erlaubnis erhalten, die Gültigkeit Ihrer Genehmigung zu verlängern, wenn:
- Sie sind seit mindestens drei Jahren verheiratet und haben mit Ihrem Ehemann (Schweizer oder Ausländer) im gleichen Haushalt gelebt,
- Sie sind in der Schweiz gut integriert (einwandfreier Ruf, gute Kommunikationsfähigkeit, Lust auf Arbeit oder Weiterbildung), oder
- Sie müssen aus wichtigen persönlichen Gründen in der Schweiz bleiben (z. B. soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland ist stark gestört, häusliche Gewalt).
Ein Schweizer Staatsbürger oder Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung, der ausländische Familienangehörige in die Schweiz holen möchte, kann einen Familiennachzug beantragen.
Je nach Aufenthaltstitel ist der Familiennachzug ein Recht oder eine Option im Ermessen der Behörden. Im Gegensatz zu einer C-Bewilligung berechtigt Sie eine B-Bewilligung nicht zwangsläufig zum Familiennachzug, der aber auch behördlich erteilt werden kann.
Schutzsuchende haben keinen Anspruch auf Familiennachzug.
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Wer hat Anspruch auf Familiennachzug?
Sie können nicht alle Ihre Familienmitglieder in die Schweiz nachholen. Der Grad des Familiennachzugs hängt vom Herkunftsland ab.
Wenn Sie Schweizer Bürger sind, können Sie diese Familienmitglieder einladen:
- Ihr Ehemann/Ihre Ehefrau oder ein eingetragener Partner;
- Ihre minderjährigen Kinder und Enkelkinder (oder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigt, wenn sie Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU/EFTA sind);
- Ihre unterhaltspflichtigen Eltern, Großeltern mit EU/EFTA-Bürgerschaft (sofern Sie keine Ausbildung absolvieren);
Wenn Sie Bürger eines Mitgliedsstaates der EU/EFTA sind, können Sie diese Familienangehörigen mitbringen:
- Ihr Ehemann/Ihre Ehefrau oder ein eingetragener Partner;
- Ihre Kinder und Enkelkinder unter 21 Jahren oder Ihre Pflegebedürftigkeit;
- Ihre Eltern, Großeltern, die von Ihnen abhängig sind (wenn Sie keine Ausbildung erhalten).
Wenn Sie Bürger eines Drittstaates sind, können Sie diese Familienangehörigen mitbringen:
- Ihr Ehemann/Ihre Ehefrau oder ein eingetragener Partner;
- Ihre Kinder unter 18 Jahren.
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Voraussetzungen für den Familiennachzug in die Schweiz:
Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft muss von der Schweiz anerkannt werden. Auch wenn Sie einen Schweizer Pass haben, können Sie Ihren Partner nur mitbringen, wenn Sie offiziell verheiratet sind.
Damit Ihnen der Familiennachzug nicht verwehrt wird, müssen Sie genügend Platz (nach Schweizer Maßstäben) für die ganze Familie haben.
Wenn Sie selbstständig oder arbeitslos sind, müssen Sie außerdem ausreichende finanzielle Mittel für den Unterhalt Ihrer Familienangehörigen nachweisen.
Ihre in die Schweiz einreisenden Familienmitglieder müssen über Folgendes verfügen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass;
- ggf. Visum;
- Eine Bescheinigung des Herkunftslandes, die Ihre Beziehung bestätigt;
- Für Personen, die von Ihnen abhängig sind: eine Bescheinigung der Behörden des Herkunftslandes oder eine Bestätigung, dass sie unterhaltsberechtigt sind oder bei Ihnen gelebt haben;
- Für Ihren Ehepartner eine Immatrikulationsbescheinigung für Sprachkurse, wenn er die Landessprache nicht versteht (mindestens A1-Niveau).
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Zeitbegrenzungen
Haben Sie in der Regel fünf Jahre Zeit, um Familiennachzug beanzutragen, für Kinder über 12 Jahren ist es nur ein Jahr, damit sie sich schneller in die Schweizer Gesellschaft integrieren können.
Wenn Sie vorläufig in die Schweiz aufgenommen wurden (Ausweis F), müssen Sie mit dem Gesuch um Familiennachzug mindestens drei Jahre warten.
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Wo beantragen Sie den Familiennachzug in der Schweiz:
Sie müssen sich an folgende kantonale Ausländerbehörden wenden:
https://www.sem.admin.ch/sem/en/home/sem/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_kantone_und.html.
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Rechte und Pflichten beim Familiennachzug:
Wenn dem Antrag auf Familiennachzug stattgegeben wurde, wird Ihren Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt (diese Dauer hängt in der Regel von Ihrem Status ab).
Wenn Sie Ihre Eltern oder Großeltern akzeptieren, dürfen Ihre Familienmitglieder in der Schweiz arbeiten. Inhaberinnen und Inhaber von Kurzaufenthaltsbewilligungen (Typ L) müssen jedoch zunächst bei einer zuständigen kantonalen Behörde eine Arbeitsbewilligung beantragen.
Kinder, die in die Schweiz nachziehen, müssen bis mindestens 16 Jahre die kostenlose Schulpflicht besuchen. Das System ist in den Kantonen unterschiedlich.
Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und privat. Vergessen Sie nicht, für jedes Familienmitglied einen Vertrag zu unterschreiben.
Die Einbürgerung ermöglicht einem Ausländer, das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben. Das Vorgehen ist in jedem Einzelfall unterschiedlich.
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Was ist Einbürgerung?
Die Einbürgerung ist der letzte Schritt im Prozess der Integration in die Schweizer Lebensweise. Dadurch erhalten Sie das aktive und passive Wahlrecht.
Da die Schweiz die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt, riskieren Antragsteller für einen Schweizer Pass nicht, ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu verlieren, sofern das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft ebenfalls zulässt.
Es gibt das übliche Einbürgerungsverfahren und das vereinfachte Einbürgerungsverfahren für Personen, die bereits einer Schweizer Familie angehören.
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Übliche Einbürgerung:
Wer kann sich bewerben?
- Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis (Typ C);
- natürliche Personen, die eine eingetragene Partnerschaft mit einem Schweizer Bürger haben;
Welche Voraussetzungen gibt es für den Wohnort?
Das Bundesgesetz verlangt, dass Sie mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben, davon drei von fünf Jahren vor der Antragstellung.
Der Aufenthalt in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr wird doppelt gezählt, aber Sie können die Einbürgerung erst beantragen, wenn Sie mindestens 6 Jahre in der Schweiz gelebt haben.
Je nach Kanton müssen Sie zudem zwei bis fünf Jahre in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kanton gelebt haben, bevor Sie die Einbürgerung beantragen können.
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Wie sind die individuellen Anforderungen?
Das schweizerische Recht sieht vor, dass die Staatsbürgerschaft Personen verliehen werden kann, die:
- Erfolgreich in die Schweizer Gesellschaft integriert;
- Vertrautheit mit dem Schweizer Lebensstil;
- keine Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen.
Die Voraussetzungen für die Erlangung des Bürgerrechts sind in Kantonen und Gemeinden sehr unterschiedlich.
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Was kostet die Beantragung der Einbürgerung?
Der Lohn kann je nach Kanton und Gemeinde stark variieren, ist aber im Allgemeinen:
- Gemeinde: von 500 bis 1000 Franken pro Person
- Kanton: bis 2000 Franken pro Person
- Staatenbund:
Ehegatten mit oder ohne minderjährige Kinder: 150 Franken
Alleinstehende Person mit oder ohne minderjährige Kinder: 100 Franken
Minderjährige: 50 Franken
Zusätzlich wird eine Gebühr für die notwendigen Dokumente (Meldebescheinigung, Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug etc.) erhoben.
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Wie läuft die Einbürgerung ab?
Sie müssen Ihren Antrag bei Ihrem Wohnkanton oder Ihrer Wohngemeinde stellen. Wo Sie ein Antragsformular erhalten, erfahren Sie auf der Website Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde.
Nach Ihrer Bewerbung werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, bei dem Ihnen die folgenden Schritte des Verfahrens vorgestellt werden.
Das Vorgehen ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich, aber Sie müssen auf jeden Fall Ihre Kenntnisse der Landessprache nachweisen. Einige Behörden verlangen von Ihnen im Einbürgerungsverfahren schriftliche oder mündliche Prüfungen, um Ihre Kenntnisse der Schweiz und Ihres Kantons zu überprüfen.
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Wie lange dauert das Verfahren?
Die Dauer des Verfahrens ist variabel. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige kantonale oder kommunale Behörde.
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Vereinfachte Einbürgerung
Wer kann sich bewerben?
- Ehemann oder Ehefrau eines Schweizer Bürgers;
- ein Kind eines Schweizer Bürgers;
- Bis 15. Februar 2023 – eine Person unter 40 Jahren, die Mitglied einer ausländischen Familie ist, die seit 3 Generationen in der Schweiz lebt (ab 15. Februar 2023 wird die Altersgrenze auf 25 Jahre gesenkt);
- eine minderjährige Person ohne Staatsbürgerschaft;
- Eine Person, die das Schweizer Bürgerrecht verloren hat (z. B. durch Heirat mit einer Person einer anderen Nationalität).
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Welche Voraussetzungen gibt es für den Wohnort?
Um die vereinfachte Einbürgerung zu beantragen, müssen Sie für die ordentliche Einbürgerung nicht solange in der Schweiz wohnen. Die erforderliche Aufenthaltsdauer hängt vom Fall ab.
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Wie sind die individuellen Anforderungen?
Die allgemeinen Voraussetzungen sind die gleichen wie bei einer gewöhnlichen Einbürgerung. Darüber hinaus gibt es Bedingungen, die je nach Ihrer Situation variieren. Nähere Informationen finden Sie auf einer Website des Staatssekretariats für Migration Wie werde ich Schweizer Staatsbürger:
https://www.sem.admin.ch/sem/en/home/integration-einbuergerung/schweizer-werden/verheiratet.html.
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Wieviel kostet das?
Der Lohn für die vereinfachte Einbürgerung in der Schweiz variiert je nach Alter:
- 250 Franken für Personen unter 12 Jahren;
- 650 Franken für Personen ab 12 Jahren;
- 900 Franken für Erwachsene.
Der volle Betrag muss im Voraus bezahlt werden und wird bei Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.
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Wie läuft die Einbürgerung ab?
Das Gesuch um vereinfachte Einbürgerung ist mit dem amtlichen Formular an das Staatssekretariat für Migration zu richten. Sie können dieses Formular bestellen, indem Sie eine E-Mail an SEM senden und es wird per Post an Ihre Privatadresse geliefert.
Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind je nach Fall unterschiedlich.
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Wie lange dauert das Verfahren?
Das vereinfachte Einbürgerungsverfahren dauert durchschnittlich anderthalb Jahre.
Der Kauf von Immobilien in der Schweiz garantiert nicht die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung oder deren Verlängerung.
Im Rahmen des Investitionsmigrationsprogramms wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis zunächst auf der Grundlage von Investitionen erteilt. Die Niederlassungsbewilligung der Schweiz wird aus allgemeinen Gründen später erteilt.
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Was sind die Vorteile einer Aufenthaltserlaubnis im Austausch für eine Investition?
Für Drittstaatsangehörige kann das schweizerische Investitionsaufenthaltsbewilligungsprogramm interessant sein. Sie erwerben aufgrund ihrer wirtschaftlichen Beteiligung an der Wirtschaft eines Kantons (und damit der ganzen Schweiz) das Recht, hier zu leben und zu arbeiten. Die Kinder von Investoren haben die Möglichkeit, in der Schweiz zu studieren (sowohl an einer privaten als auch an einer öffentlichen Schule oder Universität).
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Was kostet eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz?
Die Kriterien, anhand derer die kantonalen Behörden die Investition beurteilen, sind vielfältig. Sie werden durch umfangreiche Verwaltungs- und Gerichtspraxis bestimmt. Die wichtigsten sind:
- Art der Investition (Umfang des künftigen Geschäfts);
- Wirtschaftsindikatoren (erwarteter Geschäftsgewinn);
- Schaffung neuer Arbeitsplätze;
- Fachliche Qualitäten des Investors.
Wichtig! Anders als in anderen Ländern gibt es keinen festen Betrag, für den Sie automatisch eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten.
Die Schweiz hat einen anderen Mechanismus. Jede Bewerbung wird individuell betrachtet. Hier ist alles wichtig: die Höhe der Investition, ihr technologisches Potenzial und die Optimierung der Antragstellung durch einen Rechtsanwalt.
Die kantonalen Behörden verlangen in der Regel folgende Unterlagen (unvollständige Liste):
- Lebenslauf des Investors;
- Businessplan (der ein Bild der Unternehmensentwicklung für mindestens 3 Jahre darstellt);
- Dokumente, die die Verfügbarkeit von Mitteln für die volle Funktionsfähigkeit des Unternehmens bestätigen;
- Immobilienpachtverträge oder Eigentumsurkunden;
- Arbeitsverträge mit Anwohnern; der Lohn der Arbeitnehmer muss mindestens dem
- Durchschnittswert des betreffenden Wirtschaftszweigs entsprechen;
- Informationen über ein bereits registriertes Unternehmen (falls vorhanden).
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Können Sie das Schweizer Bürgerrecht für Investitionen erwerben?
Diese Prozeduren sind nicht direkt gebunden. Nach Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis bleibt der Investor Ausländer. Wenn Sie jedoch alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie zuerst eine Aufenthaltsbewilligung Typ C und dann einen Schweizer Pass (in der üblichen Reihenfolge) erhalten.
Das Schweizer Bürgerrecht kann nicht gekauft werden. Tatsächlich können vermögende Ausländer jedoch eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten. Diese Bewilligung kann durch Vereinbarung mit den kantonalen Behörden zur Zahlung einer Pauschalsteuer erlangt werden.
Die Pauschalsteuer in der Schweiz (auch "Akkordsteuer" oder "Aufwendungssteuer" genannt) ermöglicht es Ausländern, eine lokale Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.
Wichtig! Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Beschäftigung.
Dieses Steuerregime kann nur von Ausländern in Anspruch genommen werden, die in der Schweiz mindestens während der letzten 10 Jahre nicht ordentlich besteuert wurden. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
- Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, davon eine Schweizerin oder ein Schweizer, sind von der Bewerberliste ausgeschlossen. Für sie bleibt nur der Verzicht auf die Schweizer Staatsbürgerschaft.
- Wenn die Bewerber verheiratet sind, dürfen sie keine Schweizer Bürger sein.
- Nur neu zugezogene Ausländerinnen und Ausländer (die entweder noch nie in der Eidgenossenschaft gelebt haben oder vor ihrer Zuwanderung mindestens 10 Jahre im Ausland gelebt haben) können die Pauschalsteuer in der Schweiz geltend machen.
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Finanzielle Voraussetzungen für pauschale Steuerpflichtige:
Um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz durch Zahlung einer Pauschalsteuer zu erhalten, müssen Sie die finanziellen Voraussetzungen der lokalen Behörden erfüllen. Da jeder Zahler ein Einzelfall ist, können keine genauen Steuersätze genannt werden.
Aber die jährliche Steuerbelastung wird durchschnittlich 295'000 Franken betragen.
Dieser Betrag wird auf drei staatliche Ebenen aufgeteilt: Bund, Kanton und Gemeinden.
Für EU-/EFTA-Bürger ist die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz durch die Pauschalbesteuerung von großem finanziellen Vorteil. Der Steuerpflichtige muss über ein Einkommen von mindestens 500'000 Franken und ein Vermögen von 10 Millionen Franken verfügen. Dadurch fließen zusätzlich 141'000 Franken in die kantonale Schatzkammer.
Ganz wichtig: In anderen Teilen der Schweiz kann die Steuerlast tiefer sein: Es gibt Kantone, wo nur rund 120'000 Franken pro Jahr bezahlt werden müssen.
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Schwierigkeiten bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis gegen Pauschalbesteuerung
Aus politischen Erwägungen werden nicht alle von den kantonalen Behörden zugelassen, auch wenn sie das Geld haben.
Die Migrationsbehörden ziehen es nach gängiger Praxis vor, sich mit einem Kandidaten zu befassen, der von einem ortsansässigen Rechtsanwalt vertreten wird, der bereits an der „Optimierung der Kundendatei“ gearbeitet hat. Die kantonalen Behörden wenden sich nicht an Agenten, Anwälte und Vertreter, die sich außerhalb der schweizerischen Gerichtsbarkeit befinden.
Nach Erreichen des Rentenalters können Ausländer in die Schweiz ziehen. Die 55-Jahres-Marke gilt für den Zweck der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis als Rentner.
Fälle, in denen Rentner eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sind eher selten. Es geht nicht einmal darum, dass der Rentner die Verfügbarkeit erheblicher Mittel zur Deckung seiner Ausgaben in der Alpenrepublik nachweisen muss. Das Hindernis ist oft der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.
Deshalb muss jeder Fall (vor Einreichung der Unterlagen) von einem Rechtsanwalt genau geprüft und „optimiert“ werden.
Ganz wichtig: Der Aufenthalt in der Schweiz aus diesen Gründen bedeutet, dass Sie hier nicht arbeiten können. Ausnahmen von diesem Verbot sind wenige und müssen begründet werden.
Der Bundesrat der Schweiz hat beschlossen, ab dem 12.03.2022 für Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, die aufgrund des Krieges ihr Land verlassen mussten, einen vorübergehenden Schutzstatus „S“ zu aktivieren.
Ein vorübergehender Schutzstatus „S“ erlaubt den Bürgern der Ukraine, sich bis zu einem Jahr in der Schweiz aufzuhalten mit einer weiteren Verlängerung der Aufenthaltsdauer.
Die Schweiz sieht Ausnahmen für Bürger der Ukraine ohne biometrisches Reisedokument und ohne Visum vor, wenn keine triftigen Gründe gegen die Einreise sprechen.
Zudem können Ukrainer, die kein Reisedokument haben, aber nachweisen können, dass sie das Land wegen des Krieges verlassen haben, in die Schweiz einreisen.
Der Schutzstatus „S“ kann nicht nur ukrainischen Staatsbürgern und ihren Familien, sondern auch Drittstaatsangehörigen, die das Land wegen Krieg verlassen haben, erteilt werden. Zwingende Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorhandensein einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine und die Unmöglichkeit der Rückkehr in das Herkunftsland.
Der Schutzstatus „S“ gilt nicht für Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU einen Schutzstatus erlangt haben.
Informationsschreiben „Schutzstatus S“ (UKR).
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Vorteile des Schutzstatus „S“
Der Schutzstatus „S“ gewährt den Opfern ein Recht auf vorübergehende Unterbringung, Sozialhilfe und medizinische Versorgung. Kinder können zur Schule gehen. Die Inhaber des „S“-Status haben die Möglichkeit, ohne Wartezeit einer Erwerbstätigkeit (einschließlich Selbständigkeit) nachzugehen.
Personen, die den Schutzstatus «S» erhalten, können ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren.
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Wie erhält man einen vorübergehenden Schutzstatus „S“?
Dazu müssen Sie sich bei einer Bundeszentrale des Tierheims anmelden: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html.