Wer benötigt eine Aufenthaltserlaubnis?
Bewilligungspflichtig sind Personen, die sich länger als 90 Tage im Kalenderjahr im Land aufhalten, aber keinen Grund zur Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis haben.
Die Erlaubnis wird erteilt:
●Personen, die auf dem Territorium der Republik Belarus eine Ausbildung absolvieren – für die Dauer der Ausbildung, jedoch nicht länger als ein Jahr;
Personen, die Ehegatten, nahe Verwandte von Bürgern der Republik Belarus, Ausländer sind, die sich dauerhaft in der Republik Belarus aufhalten - für einen Zeitraum des Aufenthalts, jedoch nicht länger als ein Jahr;
für Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten - für die Dauer des Aufenthalts, jedoch ab mehr als einem Jahr;
Für Personen, für die die Vormundschaft (Vormundschaft) von Bürgern der Republik Belarus eingerichtet wurde - für die Dauer der Vormundschaft (Vormundschaft), jedoch nicht länger als ein Jahr;
Personen, die Gründe haben, die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus durch Registrierung zu erwerben – für die Dauer des Aufenthalts, jedoch nicht länger als ein Jahr;
Personen, die gemäß dem durch die Gesetzgebungsakte der Republik Belarus festgelegten Verfahren die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus oder zusätzlichen Schutz oder Asyl in der Republik Belarus beantragt haben – für die Dauer der Prüfung des Antrags;
Personen, denen in der Republik Belarus der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde – für einen Zeitraum von etwas mehr als einem Jahr, um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten;
Personen, denen in der Republik Belarus zusätzlicher Schutz gewährt wurde – bis zum Zeitraum der Gewährung des zusätzlichen Schutzes, jedoch mit mehr als einem Jahr;
Personen, die medizinische Hilfe unter stationären Bedingungen in Gesundheitseinrichtungen der Republik Belarus erhalten – für die Dauer der Behandlung, jedoch nicht länger als ein Jahr;
Personen, die eine Person begleiten, die in einer Gesundheitseinrichtung der Republik Belarus stationär medizinisch versorgt wird, und (oder) eine solche Person pflegen, sofern diese Person aufgrund ihres Gesundheitszustands eine solche Unterstützung (Pflege) benötigt , - für die Dauer der Behandlung, jedoch nicht länger als ein Jahr.
Wo bekommt man eine befristete Aufenthaltserlaubnis?
Um eine Genehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt in der Republik Belarus zu erhalten, muss ein Ausländer einen Antrag bei der Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration des Organs für innere Angelegenheiten am Ort des vorübergehenden Aufenthalts stellen.
Notwendige Dokumente
Die Einheit muss eingereicht werden:
Genehmigungsantrag;
ein Dokument, das das Vorliegen von Gründen für die Erlangung einer gesetzlich vorgesehenen befristeten Aufenthaltserlaubnis bestätigt;
ein Dokument, das die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen in der Republik Belarus bestätigt;
Flüchtlingsbescheinigung – für ausländische Staatsbürger und Staatenlose, denen in der Republik Belarus der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde;
Krankenversicherung;
ein Dokument, das die legale Einkommensquelle bestätigt, die einem ausländischen Staatsbürger oder einem Staatenlosen und seinen Familienangehörigen den in der Republik Belarus festgelegten existenzsichernden Lohn sichert;
ein Dokument, das die Aufenthaltsmöglichkeit am vorgesehenen Wohnort bestätigt.
Das Verfahren zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
Nachdem Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, müssen Sie 15 Tage warten, in einigen Fällen kann dies jedoch am Tag der Einreichung erfolgen. In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis für maximal ein Jahr ausgestellt, und wenn Sie dann noch Gründe haben, können Sie sie um ein weiteres Jahr verlängern.
Wer kann eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus erhalten?
Gemäß Artikel 53 des Gesetzes der Republik Belarus vom 4. Januar 2010 „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Republik Belarus“ wird Ausländern, die:
nahe Verwandte von Bürgern der Republik Belarus sind, die ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Belarus haben;
sind Personen, denen in der Republik Belarus der Flüchtlings- oder Asylstatus zuerkannt wurde;
das Recht auf Familienzusammenführung haben;
in den letzten sieben Jahren oder länger legal in der Republik Belarus gelebt haben;
Gründe für den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus in der Reihenfolge der Registrierung haben;
sind Mitarbeiter und Spezialisten, die von den Organisationen der Republik Belarus benötigt werden;
über außergewöhnliche Fähigkeiten und Talente verfügen oder herausragende Verdienste um die Republik Belarus erbringen, hohe Leistungen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Kultur und Sport erbringen;
sind ausländische Investoren, die mindestens einhundertfünfzigtausend Euro in Objekte der Investitionstätigkeit der Republik Belarus investiert haben;
sind ethnische Weißrussen oder ihre direkten Blutsverwandten: Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder, die außerhalb des modernen Territoriums der Republik Belarus geboren wurden.
Wo bekommt man eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Entscheidungen über die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis werden von den Organen für innere Angelegenheiten der Republik Belarus, einschließlich des Innenministeriums, unabhängig oder auf Antrag der zuständigen staatlichen Stellen getroffen.
Um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, beantragt ein Ausländer, der sich außerhalb der Republik Belarus aufhält, bei der diplomatischen Vertretung oder konsularischen Einrichtung der Republik Belarus im Land des ständigen Wohnsitzes.
Notwendige Dokumente
Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, reicht ein Ausländer folgende Unterlagen ein:
Aussage;
Autobiografie (in beliebiger Form mit folgenden Angaben: Geburtsdatum und -ort, Ausbildung, Fachrichtung, Erwerbstätigkeit, Familienstand, vollständige Angaben zu Familienangehörigen und nahen Verwandten);
Reisepass (für Reisen ins Ausland);
Reisepass (für Auslandsreisen) eines Minderjährigen (für den ein Antrag auf Daueraufenthalt in der Republik Belarus gestellt wird);
4 dem Alter des Bewerbers entsprechende Farbfotos;
ein von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Dokument über das Vorhandensein oder Fehlen eines Strafregisters;
Dokumente, die das Bestehen von Gründen für die Erlangung einer vom Gesetz vorgesehenen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bestätigen (Geburtsurkunde - zur Bestätigung des Geburtsdatums und -ortes, der Verwandtschaft usw.; Heiratsurkunde - zur Bestätigung der Tatsache der Eheschließung, Änderung des Nachnamens und Zeugnisse und andere Dokumente in Abhängigkeit von den Gründen, aus denen der Antragsteller eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus beantragt);
ein ärztliches Attest, das das Fehlen von Krankheiten bestätigt, die in der Liste der Krankheiten enthalten sind, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen (Geisteskrankheiten; Tuberkulose; Geschlechtskrankheiten (Syphilis, Tripper), hämorrhagisches Lassa-, Marburg-, Ebola-Fieber; Infektionskrankheiten (Pest, Cholera );
bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Kinder oder adoptierte Staatsbürger der Republik sind, ein Dokument der zuständigen Stelle eines ausländischen Staates, das bestätigt, dass der Antragsteller nicht verheiratet war und ist (außer bei Ehegattennachzug). von Belarus sind Ausländer, die sich dauerhaft in der Republik Belarus aufhalten, besorgt, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, um das Recht auf Familienzusammenführung auszuüben;
ein Dokument, das das Recht zur Nutzung von Wohnräumen bestätigt (z. B. ein Vertrag über die Anmietung eines Wohnraums oder eine Erklärung des Eigentümers eines solchen Raums über die Einräumung des Rechts zur Nutzung dieses Wohnraums an den Antragsteller im Zusammenhang mit der Erteilung einer Genehmigung durch diesen für den ständigen Aufenthalt in der Republik Belarus, beglaubigt durch einen Notar oder andere Dokumente) oder Eigentum an Wohngebäuden (Urkunde (Zertifikat) über das Eigentum an Wohngebäuden) am Ort des beabsichtigten ständigen Wohnsitzes.
Die allgemeine Bearbeitungszeit für den Antrag beträgt 6 Monate. Aber in der Praxis werden Anfragen schneller berücksichtigt. Einem Ausländer, der eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, stellt eine ausländische Einrichtung eine Bescheinigung über die Ausstellung einer solchen Erlaubnis (falls erforderlich) oder ein Visum der Republik Belarus für einen dauerhaften Aufenthalt (für Bürger von Staaten, mit denen die Republik Belarus hat eine Visaregelung für gegenseitige Reisen eingeführt). Nach der Einreise in die Republik Belarus wird einem Ausländer, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, eine Aufenthaltserlaubnis gemäß dem in den einschlägigen Rechtsakten vorgesehenen Verfahren ausgestellt.
Das Gesetz der Republik Belarus definiert die Gründe für den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus. So wird die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus erworben:
1. Von Geburt an. Ein Kind erwirbt die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus durch Geburt, wenn am Tag der Geburt des Kindes:
mindestens ein Elternteil des Kindes unabhängig vom Geburtsort des Kindes Staatsbürger der Republik Belarus ist;
die Eltern (einer der Elternteile) des Kindes, die sich vorübergehend oder dauerhaft in der Republik Belarus aufhalten, Staatenlose sind, sofern das Kind auf dem Hoheitsgebiet der Republik Belarus geboren wurde;
die Eltern (einer der Elternteile) des Kindes, die ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Belarus haben, ausländische Staatsbürger sind, sofern das Kind auf dem Territorium der Republik Belarus geboren wurde und die Staatsbürger der Staaten, deren Eltern seine Eltern sind gewähren Sie ihm nicht ihre Staatsbürgerschaft;
Ein auf dem Territorium der Republik Belarus lebendes Kind, dessen Eltern unbekannt sind, Bürger der Republik Belarus wird.
2. Als Ergebnis der Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Republik Belarus. Eine Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat das Recht, die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus zu beantragen, wenn sie:
die Verfassung der Republik Belarus und andere Rechtsvorschriften beachtet und respektiert, verpflichtet sich, die Verfassung der Republik Belarus und andere Rechtsvorschriften weiter zu beachten und zu respektieren;
eine der Amtssprachen der Republik Belarus innerhalb der für die Kommunikation erforderlichen Grenzen kennt, was durch die Ergebnisse eines Sprachtests bestätigt wird;
sich nach Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus für fünf Jahre ununterbrochen im Land aufhält;
eine legitime Einkommensquelle hat;
Personen, denen in der Republik Belarus der Flüchtlingsstatus oder Asyl zuerkannt wurde, können auch die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus erhalten.
3. In der Reihenfolge der Registrierung. Eine Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Belarus hat oder für einen dauerhaften Aufenthalt in die Republik Belarus eingereist ist, die kein Staatsbürger der Republik Belarus war, die die vom zweiten festgelegten Bedingungen erfüllt , dritter und sechster Absatz des ersten Teils von Artikel 14 des Gesetzes Nr. 136-З, kann die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus durch Registrierung beantragen.
4. Erwerb der Staatsbürgerschaft für herausragende Verdienste um die Republik Belarus. Die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus können Personen beantragen, die sich um die Republik Belarus verdient gemacht haben, hohe Leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technik, Kultur und des Sports erbracht haben oder einen Beruf oder eine Qualifikation besitzen, die für die Republik Belarus von staatlichem Interesse sind Weißrussland nach Registrierung.
Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Heirat
Eine Person, die eine Ehe mit einem Bürger der Republik Belarus eingegangen ist, erwirbt die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus auf ihren Wunsch und unter Einhaltung der im belarussischen Recht festgelegten Bedingungen.
Der Abschluss oder die Auflösung der Ehe eines Bürgers der Republik Belarus mit einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen führt nicht zu einer Änderung der Staatsbürgerschaft der Ehegatten.
Vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der belarussischen Staatsbürgerschaft für Bürger Kasachstans, Kirgisistans und Russlands
Die Republik Belarus ist Vertragspartei des Abkommens zwischen der Republik Belarus, der Republik Kasachstan, der Kirgisischen Republik und der Russischen Föderation über ein vereinfachtes Verfahren zum Erwerb der Staatsbürgerschaft. So haben Bürger Kasachstans, Kirgisistans und Russlands, die ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Belarus haben oder für einen ständigen Aufenthalt in ihr Hoheitsgebiet einreisen, das Recht, die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus gemäß diesem Abkommen zu erwerben, wenn mindestens einer der folgende Bedingungen erfüllt sind:
- wenn der Antragsteller Staatsbürger der ehemaligen UdSSR war, vor dem 21. Dezember 1991 auf dem Territorium der Republik Belarus geboren wurde oder dort gelebt hat;
- wenn der Antragsteller mindestens einen nahen Verwandten hat, der seinen ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Belarus hat und Staatsbürger der Republik Belarus ist: Ehegatte (Ehefrau), Eltern (Adoptiveltern), Kind (einschließlich Adoptiveltern), Schwester, Bruder, Großvater, Großmutter, Enkelkind, Enkelkinder
Wer untersucht Fragen im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus?
Fragen im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus werden gemäß der Verordnung behandelt, die festlegt, dass der Präsident der Republik Belarus Entscheidungen über die Zulassung zur Staatsbürgerschaft der Republik Belarus und den Entzug aus der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus trifft , in Form von Dekreten.
An wen sollte sich ein Bürger mit relevanten Anträgen zu Staatsbürgerschaftsfragen wenden?
Personen mit ständigem Wohnsitz in der Republik Belarus wenden sich an die Behörden für innere Angelegenheiten. Personen, die außerhalb von Belarus leben - an diplomatische Vertretungen und konsularische Einrichtungen der Republik Belarus.