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Es gibt keine COVID-BeschränkungenArbeitsvisum
Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?
In Belarus muss der Arbeitgeber das Verfahren zur Einreichung eines Antrags auf Arbeitserlaubnis einleiten. Der Arbeitgeber muss einen ausgefüllten Antrag zusammen mit einer Kopie des Reisepasses des potenziellen Arbeitnehmers und einem Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr beim Innenministerium einreichen. Die Frist für die Erlangung einer Arbeitserlaubnis beträgt ca. 15 Tage.
Eine Arbeitserlaubnis in Belarus wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. Hochqualifizierte Arbeitnehmer können jedoch eine Bewilligung für die Dauer von zwei Jahren erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Belarus mit einigen Ländern, darunter der Russischen Föderation, Kirgisistan, Kasachstan und Armenien, Sonderabkommen hat, die es den Bürgern ermöglichen, ohne Genehmigung im Land zu arbeiten.
Nachdem die Arbeitserlaubnis genehmigt wurde, können potenzielle Mitarbeiter ein Visum für die Einreise nach Weißrussland beantragen. Bitte beachten Sie, dass Ausländer, die visumfrei nach Weißrussland einreisen können und planen, nicht länger als drei Monate im Land zu arbeiten, kein Visum benötigen. Wenn Ausländer jedoch planen, länger als drei Monate auf dem Territorium der Republik Belarus zu arbeiten, sollten sie ein Visum beantragen.
Folgende Arten von Visa werden angeboten:
C – kurzfristige. Es kann einmalig, zweimal oder mehrfach sein. Einreisevisum Typ C wird für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 90 Tagen ausgestellt.
D - langfristige. Einreisevisum Typ D ist eine mehrfache Einreise. Einreisevisum Typ D wird für eine Gültigkeitsdauer von mehr als 90 Tagen, jedoch nicht mehr als fünf Jahren ausgestellt.
Um ein Visum für die Arbeit in Belarus zu erhalten, müssen ausländische Arbeitnehmer die folgenden Dokumente vorlegen:
Ausgefülltes Visumantragsformular
Foto
Gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten
Krankenversicherungsnachweis
Eine beglaubigte Kopie der Arbeitserlaubnis des Antragstellers
Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr
Wählt der Arbeitnehmer die Zusendung des Antrags per Post, so hat er die Rückportokosten in seine Auslagen einzurechnen.
Hier können Sie mehr über die Liste der für die Beantragung eines Visums erforderlichen Dokumente und das Antragsverfahren lesen.
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