Die Liste der Länder, deren Bürger visumfrei nach Weißrussland einreisen können, sowie die zulässigen Aufenthaltszeiten können hier eingesehen werden.
Weißrussland hat eine befristete Visumfreiheit für Bürger aus 35 europäischen Ländern eingeführt.
Diese Visumfreiheit wird bis zum 31. Dezember 2024 gelten. Die Bürger all dieser europäischen Länder können mit gültigen Dokumenten über alle internationalen Land- und Luftverkehrskontrollstellen ein- und ausreisen und sich bis zu 30 Tage ab dem Einreisedatum im Land aufhalten.
Liste der Länder:
- Österreich;
- Andorra;
- Belgien;
- Bulgarien;
- Bosnien und Herzegowina;
- Vatikanstadt;
- Großbritannien und Nordirland;
- Ungarn;
- Griechenland; Ungarn; Griechenland;
- Dänemark;
- Irland;
- Island;
- Spanien;
- Italien;
- Zypern;
- Liechtenstein;
- Luxemburg;
- Malta;
- Monaco;
- Niederlande;
- Norwegen;
- Portugal;
- Rumänien;
- San Marino;
- Nord-Mazedonien;
- Slowakei;
- Slowenien;
- Finnland;
- Frankreich;
- Deutschland;
- Kroatien;
- Tschechische Republik;
- Schweiz;
- Schweden;
- Estland (einschließlich staatenlose Personen mit ständigem Wohnsitz in seinem Hoheitsgebiet).
Staatsangehörige von Ländern, die nicht das Recht haben, in das visumfreie Regime einzureisen, benötigen ein Visum.
Arten von Visa
Folgende Arten von Visa werden angeboten:
C – kurzfristig. Es kann einmalig, zweimal oder mehrfach sein. Einreisevisum Typ C wird für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 90 Tagen ausgestellt.
D - langfristig. Einreisevisum Typ D ist eine mehrfache Einreise. Einreisevisum Typ D wird für eine Gültigkeitsdauer von mehr als 90 Tagen, jedoch nicht mehr als fünf Jahren ausgestellt.
Je nach Reisezweck werden folgende Visakategorien angeboten:
diplomatisch;
offiziell;
Geschäftsreise;
Teilnahme an sportlichen, kulturellen, wissenschaftlichen, pädagogischen Veranstaltungen und Praktika;
Durchführung von humanitären Programmen, einschließlich Bereitstellung kostenloser Auslandshilfe, Organisation der Rehabilitation von Kindern, Durchführung von Arbeiten auf kostenloser Basis;
Aufrechterhaltung religiöser Bindungen;
journalistische Tätigkeit;
private Angelegenheiten;
Ausbildung;
Arbeit;
Tourismus;
für einen dauerhaften Aufenthalt.
Die Liste der für die Visumsbeantragung erforderlichen Unterlagen und das Antragsverfahren finden Sie hier .
Zusätzliche Dokumente
Beim Überqueren der Grenze der Republik Belarus ist unabhängig von der Art des Überquerens eine Grenz- und Zollkontrolle erforderlich. Beim Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Belarus muss ein Ausländer:
einen gültigen allgemeinen Zivilpass vorlegen, dessen Gültigkeitsdauer das Datum der beabsichtigten Ausreise aus der Republik Belarus um mindestens 90 Tage überschreiten muss;
Vorlage eines Dokuments für Auslandsreisen mit einem gültigen Visum der Republik Belarus (falls erforderlich);
einen Pflichtkrankenversicherungsvertrag oder einen mit einem ausländischen Versicherungsträger abgeschlossenen Krankenversicherungsvertrag in Höhe von mindestens 10.000 Euro bei sich haben;
Der Fahrer des Fahrzeugs muss über einen Versicherungsnachweis verfügen, der auf dem Gebiet der Republik Belarus gültig ist, und über eine Haftpflichtversicherung in einem Staat verfügen, der Mitglied des Green-Card-Systems ist.
Wie viel Geld muss man bei der Einreise nach Weißrussland haben?
Ausländer müssen am Tag der Einreise in die Republik Belarus für jeden Aufenthaltsmonat über Mittel in Höhe von mindestens 50 Grundwerten (1.600 belarussische Rubel) verfügen, die in der Republik Belarus eingerichtet wurden.
Bei der Einreise in die Republik Belarus für einen Zeitraum von weniger als einem Monat müssen Ausländer über Geldmittel in Höhe von mindestens 2 Grundwerten (64 belarussische Rubel) verfügen, die am Tag der Einreise in der Republik Belarus eingerichtet wurden in die Republik Belarus für jeden Aufenthaltstag
Die Verfügbarkeit der Mittel kann bestätigt werden durch Vorlage von:
Landeswährung der Republik Belarus oder Fremdwährung, die von der Nationalbank konvertierbar ist;
ein Dokument, auf dessen Grundlage es möglich ist, Zahlungsmittel zu erhalten.
Verfahren zur elektronischen Registrierung von Ausländern, die sich vorübergehend in der Republik Belarus aufhalten
Artikel 41 des Gesetzes der Republik Belarus vom 4. Januar 2010 „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Republik Belarus“ legt die Verpflichtung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser (im Folgenden: Ausländer) fest, die sich vorübergehend in Belarus aufhalten Republik Belarus, sich innerhalb von zehn Tagen ab dem Tag der Einreise in das Land bei der Meldebehörde am Ort des tatsächlichen vorübergehenden Aufenthalts anzumelden.
Die Registrierung von Ausländern in elektronischer Form erfolgt kostenlos auf einem einheitlichen Portal elektronischer Dienste. Dieses Verwaltungsverfahren steht Ausländern zur Verfügung, die an Kontrollpunkten über die Staatsgrenze der Republik Belarus in die Republik Belarus eingereist sind. Ausländer, die über die Staatsgrenze zur Russischen Föderation in die Republik Belarus eingereist sind, müssen die Registrierung persönlich bei der Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration des Organs für innere Angelegenheiten an ihrem Aufenthaltsort in Belarus beantragen.
Wir möchten hinzufügen, dass die Republik Belarus Abkommen mit der Ukraine, Lettland, Litauen, Estland, Kasachstan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Russland unterzeichnet hat, deren Bürger sich bis zu 30 bzw. 90 Tage ohne Registrierung in Belarus aufhalten können. Beabsichtigt ein Ausländer diese Frist zu überschreiten, ist je nach Einreisezweck eine Erlaubnis zum vorübergehenden oder unbefristeten Aufenthalt einzuholen.
Für die Registrierung benötigen Sie einen Computer, ein Mobiltelefon oder ein Tablet mit Internetzugang. Über einen beliebigen Browser müssen Sie auf die Website des einzigen Portals für elektronische Dienste portal.gov.by gehen, die Arbeitssprache auswählen und mit Ihrer E-Mail-Adresse Ihr eigenes Konto erstellen. Wählen Sie dann in Ihrem persönlichen Konto auf der Registerkarte "Verfügbare Dienste" die Kategorie "Staatsbürgerschaft und Migration", bestellen Sie den Dienst und füllen Sie den Antrag aus (Code des Ausländerregistrierungsdienstes - 200.12.14.1).
Im Antrag müssen der Name und der Vorname des Ausländers in lateinischer oder kyrillischer Schrift, wie im Pass geschrieben (eine Version ist ausreichend), Informationen über den Pass, die Versicherung, das Datum der Einreise in das Land, die Adresse, an der sich der Ausländer befindet, angegeben werden wird vorübergehend bleiben. Es gibt auch eine Spalte mit einem Visum, aber wenn beispielsweise ein Ausländer "ohne Visum" nach Weißrussland kommt, muss es nicht ausgefüllt werden.
Auch ist auf die korrekte Befüllung aller Pflichtfelder zu achten. Dann müssen Sie alle Daten überprüfen und auf die Schaltfläche "Bewerbung senden" klicken. Nach einigen Sekunden sollten Sie eine Meldung über die erfolgreiche Registrierung erhalten, oder das System empfiehlt, sich an die Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration zu wenden, wenn die Informationen nicht übereinstimmen.
Die Durchreise von Ausländern durch das Hoheitsgebiet der Republik Belarus erfolgt innerhalb eines Zeitraums von höchstens zwei Tagen ab dem Tag ihrer Einreise in die Republik Belarus, mit Ausnahme von Fällen eines erzwungenen Stopps.
Ein Zwangsstopp wird in folgenden Fällen erkannt:
Naturkatastrophen, Unfälle und andere Notsituationen natürlicher oder von Menschen verursachter Art, die die Bewegung des Fahrzeugs verzögern;
die Notwendigkeit, ein beschädigtes Fahrzeug zu reparieren;
Krankheit oder Gesundheitszustand, wenn nach dem Beschluss der Gesundheitsorganisation der Republik Belarus die weitere Durchreise des Ausländers und (oder) der mit ihm ankommenden Person für ihr Leben und ihre Gesundheit gefährlich ist;
unvorhergesehene Verzögerungen beim Umsteigen von einem Transportmittel auf ein anderes am Umsteigepunkt;
das Eintreten sonstiger unvorhergesehener Umstände, die eine weitere Erfüllung durch den Ausländer verhindern.
Transitpassage (Transit) von Ausländern durch das Gebiet der Republik Belarus ohne Transitvisum ist möglich:
in Gegenwart anderer Visa der Republik Belarus, die einem Ausländer das Recht geben, die Grenze von Belarus zu überschreiten;
bei Nonstop-Flügen mit Lufttransport von Passagieren durch das Hoheitsgebiet der Republik Belarus;
bei Reisen in das Bestimmungsland mit Flugzeugen internationaler Fluggesellschaften mit Umsteigen am Flughafen der Republik Belarus, sofern die Passagiere Dokumente für das Recht zur Einreise in das Bestimmungsland und Flugtickets mit Bestätigung des Abflugdatums haben Transferflughafen, wenn die Aufenthaltsdauer auf dem Territorium der Republik Belarus 24 Stunden nicht überschreitet. Gleichzeitig hat der Fluggast kein Recht, das ihm besonders zugewiesene Flughafengebiet zu verlassen;
Bürger von Ländern, mit denen die Republik Belarus entsprechende Abkommen über visumfreies Reisen für Bürger hat.
In anderen Fällen muss ein Ausländer ein Transitvisum vom Typ B ausstellen. Ein solches Visum kann für die einfache Einreise, die doppelte Einreise oder die mehrfache Einreise sein. Die Gültigkeitsdauer eines Einreisevisums vom Typ B beträgt nicht mehr als ein Jahr, während ein Ausländer das Recht hat, sich für jede Transitpassage zwei Tage ab dem Kalenderdatum der Einreise auf dem Territorium der Republik Belarus aufzuhalten.
Die Liste der für die Visumsbeantragung erforderlichen Unterlagen und das Antragsverfahren finden Sie hier .
Um Haustiere nach Weißrussland einführen zu können, müssen alle Tiere Folgendes haben:
Mikrochip für Haustiere. Ihr Haustier muss mit einem 15-stelligen, unverschlüsselten Mikrochip versehen sein, der dem ISO-Standard 11784/11785 entspricht.
Impfungen. Ihr Hund oder Ihre Katze muss nach dem Chippen eine gültige Tollwutimpfung haben.
Gesundheitszeugnis. Ein zugelassener Tierarzt muss 10 Tage vor Reiseantritt ein EU-Ärztliches Zeugnis für Weißrussland ausfüllen. Wenn Ihr Haustier aus den USA oder Kanada einreist, muss der Tierarzt USDA- bzw. CFIA-akkreditiert sein. Wenn Sie aus einem anderen Land nach Weißrussland einreisen, müssen die Formulare von der für die Ein- und Ausfuhr von Tieren zuständigen Regierungsbehörde beglaubigt werden.
Um mehr über die Regeln für die Einfuhr Ihrer Haustiere zu erfahren, besuchen Sie den Link: https://www.pettravel.com/immigration/belarus.cfm
101 — Rettungsdienst
102 - Miliz
103 — Ärztlicher Notdienst, Notruf
104 — Notdienst des Gasnetzes
+375 17 327 29 22 - Außenministerium (Visa und andere Angelegenheiten)
Sie können mit Ihrem Auto nach Weißrussland kommen. Gleichzeitig müssen Sie über einen internationalen Führerschein und Originaldokumente verfügen, die bestätigen, dass Sie der Eigentümer des Autos sind.
Verkehrsregeln in Weißrussland
Es gibt Rechtsverkehr in Weißrussland.
Geschwindigkeitsbegrenzungen: in besiedelten vorausgesetzt - 60 km/h, wenn es durch andere Schilder vorbereitet ist; außerhalb Besiedelter Gebiete - 90 km/h; auf Autobahnen – 110 km/h.
In Weißrussland ist es verboten, während der Fahrt Alkohol (einschließlich Bier) zu trinken.
Die meisten Verkehrszeichen in Weißrussland sind in Kyrillisch (nicht Englisch).
Führerschein in Weißrussland
Wenn Sie beabsichtigen, längere Zeit in Weißrussland zu verrichnen und gleichzeitliche Selbst Auto zu fahren, müssen Sie wissen, dass ein ausländischer Führerschein oder ein internationaler Führerschein in Weißrussland nur 3 Monate ab dem Einreise gültig ist das Land.
Um nach diesem Zeitraum ein Auto zu fahren, muss ein belarussischer Führerschein erworben werden. Es wird von der Staatlichen Automobilinspektion nur ausgestellt, wenn Sie eine spezielle Ausbildung an einer Fahrschule in Weißrussland (oder einem anderen GUS-Land) absolviert haben und die Straßenverkehrs- und Fahrprüfungen erfolrich bestanden haben. Die Ausbildungszeit in einer Fahrschule zum Führen eines Personenkraftwagens 3 Monate.
Weitere Details - auf der offiziellen Website des Innenministeriums: https://www.mvd.gov.by
Mautstraßen in Weißrussland
Seit 2013 ist in Weißrussland ein elektronisches System zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren – BelToll – in Betrieb.
Mautstraßen mit einer Gesamtlänge von 1786,098 km:
Und separate Autobahnabschnitte:
M2 Minsk – Nationaler Flughafen Minsk,
M3 Minsk – Wizebsk,
M4 Minsk – Mogilev,
M5/E271 Minsk – Gomel,
M6/ E28 Minsk – Grodno – Grenze zu Polen (Bruzgy),
M7/E28 Minsk – Aschmjany – Grenze zu Litauen (Kaminny Log),
P1 Minsk – Dserschinsk,
P21 Wizebsk - die Grenze zur Russischen Föderation (Ljosna),
P23 Minsk – Michaschewitschi,
P28 Minsk – Maladesetschna – Naratsch,
P99 Baranawitschy – Waukawysk – Prykordonnyi – Grodno,
Zugang zur Grenze mit Polen (Berestavitsa): von der Autobahn P99 Baranawitschy – Grodno.
Das Fahren auf den im BelToll-System ausgewählten Straßen wird von den Fahrern der Fahrzeuge bezahlt:
mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen (Pkw, Personenkleinbusse), die außerhalb der Zollunion zugelassen sind,
mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (LKW, Busse, Wohnmobile).
Kostenlos - für Fahrer von Autos mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen aus den Ländern der Zollunion (Weißrussland, Russland, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan).
Eine zwingende Voraussetzung ist das Vorhandensein eines speziellen Bordgeräts im Auto.
Ausführliche Informationen zur Nutzung des BelToll-Systems finden Sie hier .
Die Liste der diplomatischen Vertretungen der Republik Belarus im Ausland kann hier eingesehen werden .