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Autónomo-Status: Wie melden sich Freiberufler und Selbstständige in Spanien an?

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Autónomo-Status: Wie melden sich Freiberufler und Selbstständige in Spanien an?

Unabhängig davon, ob Sie ein eigenes Unternehmen gründen oder als Freiberufler arbeiten möchten, benötigen Sie den Status „Autonomo“, um sich in Spanien legal registrieren zu können. Erfahren Sie, welche Vorteile dieser Status bietet und wie sich Freiberufler und Selbstständige im Jahr 2025 in Spanien registrieren können.

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Selbstständige in Spanien müssen den Autonomo-Status erlangen, um tätig sein zu können. Lesen Sie mehr über die wichtigsten Anforderungen, Merkmale und Verfahren zum Erlangen des Autonomo-Status in Spanien.


Was ist der Autonomo-Status?


Autónomo ist ein spezielles Steuer- und Sozialversicherungssystem für Selbstständige in Spanien. Der Autónomo-Status kann von Einzelunternehmern sowie von unabhängigen Arbeitnehmern erlangt werden, die sowohl große Unternehmen als auch mittlere oder kleine Unternehmen besitzen.


Wer muss sich in Spanien registrieren und den Autonomo-Status erlangen?


Die Regeln für den Autonomo-Status in Spanien sind streng. Selbst wenn Ihr Einkommen gelegentlich und gering ist – wie z. B. durch den Verkauf auf eBay, den Verkauf auf Kunsthandwerksmärkten oder den Verkauf Ihrer eigenen Kosmetika – müssen Sie registriert sein.

Barbesitzer, Personen, die als IT-Berater arbeiten, Englischlehrer oder alle, die ein eigenes kleines Unternehmen führen und Rechnungen an Kunden stellen – alle müssen den Autonomo-Status erlangen.


Wie verbreitet ist der Autonomo-Status in Spanien?


In Spanien gibt es derzeit rund 3,2 Millionen Selbstständige mit Autonomo-Status, das sind rund 16 % der Gesamtbevölkerung. Die meisten Menschen arbeiten im Dienstleistungssektor, viele sind aber auch in der Landwirtschaft und im Baugewerbe tätig.


Welche Arten von Autonomo-Status gibt es?


Abhängig von der geplanten Tätigkeit gibt es zwei Arten von Autonomo-Status:

- Societarios – Personen, die ein Handels- oder Gewerbeunternehmen betreiben.

- Autónomo persona fiscica – Einzelunternehmer oder Freiberufler.

Diese beiden breiten Kategorien haben auch Unterklassifizierungen, je nachdem, in welchem ​​Tätigkeitsbereich Sie tätig sind.


Wie kann man sich in Spanien als Autonomo registrieren?


Der Registrierungsprozess hängt vom Herkunftsland des Expats ab:

- Bürger der EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten können nach Spanien einreisen und frei arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Der nächste Schritt ist die Registrierung als Selbständiger, sofern die Person volljährig ist.

- Bürger aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern müssen sich einem anspruchsvolleren Prozess stellen. In der ersten Phase müssen Sie ein Visum für die Einreise nach Spanien beantragen. Der nächste Schritt ist eine Aufenthaltserlaubnis für einen längeren Aufenthalt im Land und erst dann eine Erlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit, die die Grundlage für die Arbeit als Freiberufler bildet.


Wichtig! Spanien ist in 17 autonome Gemeinschaften unterteilt, von denen jede ihre eigenen Steuersätze und ihr eigenes Sozialversicherungssystem festlegt. Daher müssen Sie als Autonomer je nach Wohnort leicht unterschiedliche Regeln befolgen.


Es gibt zwei Möglichkeiten, den Status eines Autonomen in Spanien zu erlangen:

- Beantragen Sie ein Arbeitsvisum für eine selbstständige Person;

- Ändern Sie Ihre aktuelle Arbeitserlaubnis.


Verfahren zur Beantragung eines Arbeitsvisums für eine selbstständige Tätigkeit in Spanien


Mit einem Arbeitsvisum für eine selbstständige Tätigkeit können Sie ein Jahr lang in Spanien leben und arbeiten. Danach können Sie das Visum um zwei Jahre verlängern und dies dann wiederholen, bis Sie die Fünfjahresmarke erreicht haben. Nach fünf Jahren, in denen Sie ein Arbeitsvisum für eine selbstständige Person erhalten haben, sind Sie berechtigt, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu beantragen.


- Voraussetzungen für die Erlangung eines Arbeitsvisums für eine selbstständige Tätigkeit in Spanien:

1. Sie dürfen kein Bürger der Europäischen Union (EU) sein.

2. Sie sind über 18 Jahre alt.

3. Sie dürfen sich nicht als illegale Einwanderer in Spanien aufhalten.

4. Sie dürfen keine Vorstrafen haben, was durch eine Bescheinigung der Länder bestätigt wird, in denen Sie die letzten fünf Jahre gelebt haben.

5. Sie verfügen über die entsprechenden beruflichen Qualifikationen oder ausreichende Erfahrung, die für die Geschäftstätigkeit erforderlich sind, die Sie ausüben möchten.

6. Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um das Geschäft zu führen.


Antragspaket für ein Visum für selbstständige Tätigkeit in Spanien


Um ein Arbeitsvisum für selbstständige Tätigkeit in Spanien zu beantragen, müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:

- Kopie Ihres Reisepasses.

- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular EX-07.

- Berufliche und akademische Zeugnisse, die nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, um das Geschäft zu führen.

- Erstinvestition und Nachweis der Kapitalerträge

- Ärztliches Attest, dass Sie keine schwerwiegenden gesundheitlichen Probleme haben, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen (innerhalb der letzten drei Monate).

- Krankenversicherungspolice, die alle Behandlungen in Spanien abdeckt.

- Geschäftsplan (zuvor von einer der von der spanischen Regierung als akzeptabel erachteten Organisationen genehmigt (wie ATA, UPTA, UATAE, CIAE und OPA).

Der Antrag muss bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland eingereicht werden.


Wichtig! Wenn Sie mindestens ein Jahr in Spanien gelebt haben, können Sie mit dem Prozess zur Umwandlung Ihrer Aufenthaltserlaubnis in ein Arbeitsvisum für die selbstständige Tätigkeit beginnen.




Um sicher umzuziehen und in einem neuen Land eine Anstellung zu finden, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Über den Link können Sie auf unserer Website eine erweiterte Police abschließen.




Verfahren zur Erlangung des Autonomo-Status in Spanien


Der Prozess der Registrierung als Autonomo besteht aus zwei Teilen:


Methode 1 – Registrierung beim Finanzamt (Agencia Tributaria oder Hacienda).

Die Agencia Tributaria erwartet, dass Sie als ansässiger Steuerzahler registriert sind, daher müssen Sie ein Formular Modelo 36 (seltener Modelo 37) ausfüllen und es dann bei der Hacienda einreichen. Auf dem Formular werden Sie gebeten, anzugeben, wer Sie sind, wo Sie wohnen und welche Art von Tätigkeit Sie ausüben. Sie geben an, wo sich Ihr Unternehmen befindet und ob Sie Mehrwertsteuer (IVA) zahlen werden.

Dem Formular muss ein Ausweisdokument beiliegen, normalerweise Ihr Reisepass, und Sie müssen Ihre NIE-Nummer angeben.


Methode 2 – Beitritt zum autonomen Sozialversicherungssystem (Regimen Especial de Trabajadores Autonomos oder RETA).

Um dem autonomen Sozialversicherungssystem (RETA) beizutreten, müssen Sie bereits beim Sozialversicherungssystem registriert sein, aber auch dieser Registrierungsprozess ist einfach.

Um sich als Autonomo zu registrieren, benötigen Sie eine spanische Sozialversicherungsnummer (NIE) und ein spanisches Bankkonto. Wenn Sie nicht aus der EU kommen, fügen Sie bitte Ihre Arbeitserlaubnis bei.


Wer zahlt in Spanien Mehrwertsteuer?


Ob Sie Mehrwertsteuer zahlen müssen oder nicht, hängt von der Art des Produkts oder der Dienstleistung ab, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen. Einige Produkte und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Es gibt auch einige Ausnahmen bei der Rechnungsstellung an Unternehmen im Ausland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Buchhalter, ob Sie Mehrwertsteuer berechnen müssen.


Sozialversicherungsbeiträge von einem autonomen Unternehmer


Nachdem Sie sich für Steuern und Mehrwertsteuer registriert haben, müssen Sie sich für die Sozialversicherung registrieren.

Wenn Sie die erforderlichen Zahlungen nicht leisten, haben Sie keinen Anspruch auf Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung, erhalten keine Rente oder Krankengeld oder bezahlten Elternurlaub usw.

Sie müssen ein weiteres Formular ausfüllen, um Ihren Autonomo-Status zu bestätigen. Dies liegt daran, dass unterschiedliche Beschäftigungskategorien unterschiedliche Sozialversicherungsbeiträge auslösen. Wenn Ihre Arbeit also als gefährlich gilt, zahlen Sie höhere Beiträge.


Pflichten einer Person mit Autonomo-Status in Spanien


- Vierteljährliche Steuererklärungen und Mehrwertsteuererklärungen (IVA) einreichen.

- Ihre monatlichen Sozialversicherungsbeiträge im Auge behalten.

- Bei Bedarf ordnungsgemäß erstellte Rechnungen ausstellen.

- Buchhaltungsunterlagen gemäß den spanischen Rechtsnormen führen.

- Vorauszahlungen leisten und Steuern auf Rechnungen anderer Mitarbeiter des Unternehmens einbehalten.


Vorteile für Inhaber des Autonomo-Status in Spanien


Um möglichst viele Personen zur Registrierung zu ermutigen, wurden in den letzten zwei Jahren viele Änderungen am Steuer- und Sozialversicherungssystem für Selbstständige vorgenommen:

- Reduzierter anfänglicher fester Sozialversicherungssatz von 80 Euro pro Monat für die ersten 12 Monate.

- Bis zu 50 % der Benzinkosten können erstattet werden.

- Bis zu 20 % der Strom-, Gas- und Wasserkosten können erstattet werden, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten.

- Geringere Strafen für Freiberufler, die die Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig zahlen.

- Autonomos können bis zu 26,67 € pro Tag für Verpflegungskosten geltend machen, wenn Sie während Ihrer Arbeit außer Haus arbeiten. Dieser Betrag erhöht sich auf 53,34 € pro Tag, um die Unterbringung bei Arbeitsbedarf und Übernachtungen abzudecken.

Viele Menschen entscheiden sich dafür, einen Buchhalter mit der Verwaltung ihrer Autonomo-Konten zu beauftragen. Dieser Service kostet normalerweise etwa 60 € pro Monat. Dieser Service umfasst die Einreichung von vierteljährlichen und jährlichen Steuer- und IVA-Erklärungen in Ihrem Namen, aber dafür wird normalerweise eine zusätzliche Gebühr erhoben.


Abmeldung oder Liquidation Ihres Unternehmens


Die gute Nachricht ist, dass es einfach ist, Ihren Autonomo-Status zu kündigen, wenn Sie Ihr Unternehmen schließen müssen. Sie müssen nur die Formulare Modelo 36 oder 37 ausfüllen, die Sie ursprünglich für die Anmeldung verwendet haben, um der Agencia Tributaria mitzuteilen, dass Sie Ihren Betrieb eingestellt haben.


Erinnerung! Im Jahr 2024 wird Spanien einen Arbeitskräftemangel erleben, insbesondere in bestimmten Branchen. Analysten sagen, dass das Land bis 2053 fast 25 Millionen ausländische Arbeitnehmer benötigen wird. Expats haben bereits jetzt eine hohe Chance, hier Arbeit zu finden, insbesondere in bestimmten Bereichen. Wir haben Ihnen bereits gesagt, welche Positionen Ausländer im Jahr 2024 in Spanien einnehmen werden und welche Arbeitsbedingungen gelten.





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Häufig

gestellte Fragen

Welche Vorteile hat es, in Spanien ein Autonomo zu sein?

Die wichtigsten Vorteile sind Flexibilität und Unabhängigkeit. Dieser Ansatz eignet sich besonders für Unternehmer, die in Spanien ein kleines Unternehmen mit begrenztem Umfang gründen und führen möchten.

Wie hoch ist das Einkommensniveau in Spanien?

Wie viel Steuern zahlen Sie als Autonomo in Spanien?

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