Ausländische Familienangehörige eines finnischen Staatsbürgers oder Inhabers einer Aufenthaltsgenehmigung (Sponsor), die anderswo leben und zu ihm nach Finnland ziehen möchten, können eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund familiärer Bindungen beantragen.
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Wer kann eine Familienaufenthaltsgenehmigung erhalten?
Eine solche Genehmigung wird in Finnland unmittelbaren Familienangehörigen von finnischen Staatsbürgern oder Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Definition, wer als unmittelbarer Familienangehöriger gilt, ist von Land zu Land unterschiedlich. In Finnland ist dies der Fall:
- Ihr Ehepartner oder eingetragener Partner;
- Ihr kompatibler Partner;
- der gesetzliche Vormund (wenn der Antragsteller ein Kind unter 18 Jahren ist);
- Ihre Kinder, die unter 18 Jahre alt sind.
In einigen Fällen kann die Erlaubnis einer Person erteilt werden, mit der Sie sich aufgrund einer intimen Beziehung treffen.
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Wann ist eine Genehmigung zur Familienzusammenführung zu beantragen?
Wenn Ihr Zusammenführender bereits finnischer Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz in Finnland hat, können Sie den Antrag stellen, wenn Sie bereit sind und alle erforderlichen Unterlagen gesammelt haben. Sie können den Antrag auch gleichzeitig mit dem Antrag Ihres Bürgen auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.
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Bereiten Sie alle Dokumente vor
Sammeln Sie alle Dokumente, die Sie für den Antrag benötigen. Wenden Sie sich an die Botschaft und lassen Sie sich eine Liste der Anforderungen und Dokumente geben, die für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich sind. Die Botschaften können zusätzliche Dokumente verlangen.
Ihre Dokumente müssen auch übersetzt werden, wenn sie nicht in Englisch, Finnisch oder Schwedisch abgefasst sind.
Die Hauptliste der erforderlichen Dokumente:
- Gültiger Reisepass des Antragstellers;
- PC1_plus-Formular. Dieses Formular muss von Ihrem Sponsor in Finnland ausgefüllt und unterschrieben werden und wird Ihnen dann zugeschickt, damit Sie es dem restlichen Antrag hinzufügen können;
- Foto;
- Eine Kopie Ihrer Reisepassseite;
- Eine Kopie der Reisepassseite Ihres Sponsors;
- Geburtsurkunden;
- Heiratsurkunde;
- Scheidungsurkunde (wenn Sie und Ihr Ehepartner einmal geschieden waren und jetzt wieder verheiratet sind);
- Bescheinigung über eine eingetragene Partnerschaft;
- Sterbeurkunde (wenn Sie oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner verwitwet sind);
- Adoptionsdokumente. Wenn der Antrag ein adoptiertes Kind betrifft;
- Bestätigung der finanziellen Stabilität. Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, wenn Sie nach Finnland ziehen. Wenn Ihr Ehegatte/Lebenspartner Ihren Aufenthalt finanziert, müssen Sie dessen Einkommensnachweis vorlegen. Die finanzielle Unterstützung hängt von der Größe der Familie ab; die Anforderungen sind für jedes Programm unterschiedlich;
- Ein Dokument, das den Wohnsitz bestätigt. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie sich rechtmäßig in Ihrem derzeitigen Heimatland aufhalten;
- Führungszeugnis. Dies ist eine Bescheinigung, die in der Regel von Zivilgerichten ausgestellt wird und belegt, dass gegen Sie nicht ermittelt wird und dass keine strafrechtlichen Anschuldigungen gegen Sie erhoben wurden;
- Eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags;
- eine Bestätigung über die finanziellen Verhältnisse Ihres Partners. Außerdem müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
– Die Kontoauszüge Ihres Partners für die letzten sechs Monate.
– Kopien der letzten Steuerkarte, des letzten Steuerbescheids und der letzten Steuererklärung Ihres Partners.
– Unterlagen über das Unternehmen Ihres Ehepartners/Partners, z. B. Geschäftslizenz, Einkommensnachweis, Kontoauszüge, Anzahl der Beschäftigten usw.
– Unterlagen über die Rente Ihres Ehepartners.
– Unterlagen über sonstige Einkünfte.
17. Bescheinigung über die Feststellung der Vaterschaft. Wenn Sie die Zusammenführung mit einem Kind in Finnland beantragen oder gleichzeitig mit einem Kind einen Antrag stellen, müssen Sie eine Vaterschaftsbescheinigung vorlegen, wenn das Kind unehelich geboren wurde;
18. Einverständniserklärung. Wenn ein Minderjähriger die Zusammenführung mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten beantragt und der andere Elternteil/Erziehungsberechtigte sich in einem anderen Land befindet, ist eine Einverständniserklärung erforderlich.
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Sobald Sie alles vorbereitet haben, können Sie eine Genehmigung beantragen. Sie können den Antrag entweder über den elektronischen Dienst online stellen oder bei Ihrer örtlichen finnischen Vertretung und persönlich einen Antrag stellen. In jedem Fall sind Sie der Einzige, der einen Antrag stellen kann, den Ihr Sponsor nicht für Sie stellen kann, auch wenn Sie ihm die Erlaubnis dazu geben.
Auf der Webseite https://enterfinland.fi/eServices/info/familytiespermit können Sie mehr über die Genehmigungsanforderungen in Ihrem konkreten Fall herausfinden.
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Kontaktieren Sie Ihre örtliche finnische Vertretung
Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, müssen Sie zu Ihrer örtlichen Botschaft/Konsulat gehen, sich Fingerabdrücke nehmen lassen und Ihre Identität überprüfen. Bringen Sie auch die Originale der Dokumente mit, die Sie dem Online-Antrag beigefügt haben.
Bereiten Sie sich auf ein mögliches Gespräch vor; der Botschaftsvertreter kann Ihnen Fragen zu Ihrer Beziehung zum Sponsor stellen.
Wenn Sie einen Antrag für Ihr Kind gestellt haben, bringen Sie es bitte mit, auch wenn Ihr Kind noch ein Säugling ist.
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Die Bearbeitungszeit für eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug in Finnland beträgt in der Regel 2 bis 9 Monate. Die Online-Anmeldung nimmt weniger Zeit in Anspruch als ein Papierantrag. Wenn in Ihrem Antrag etwas fehlt, verlängert sich die Bearbeitungszeit, deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Sie bei der ersten Einreichung alles dabei haben.
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Nachdem die Einwanderungsbehörde Ihren Antrag geprüft und einen positiven Bescheid erhalten hat, schickt sie Ihre Aufenthaltskarte an die Botschaft. Sie können sie abholen und dann nach Finnland weiterreisen, wenn Sie bereit sind. Bei der Ankunft müssen Sie am örtlichen Check-in-Schalter einchecken.
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Wie lange ist eine Familienaufenthaltsgenehmigung in Finnland gültig?
Die erste Genehmigung ist 12 Monate lang gültig. Je nach den besonderen Umständen, die bei der Beantragung des Visums vorlagen, kann Ihre Genehmigung jedoch bis zu 4 Jahre gültig sein.
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Wie viel kostet eine Genehmigung zur Familienzusammenführung in Finnland?
Ein elektronischer Antrag kostet 470 EUR, ein Papierantrag - 520 EUR. Außerdem müssen Sie eine Gebühr für die Verlängerung des Visums entrichten.
Die finnische Staatsbürgerschaft kann einem Ausländer verliehen werden, wenn der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat und in den letzten fünf Jahren ununterbrochen in Finnland gelebt hat oder seit sieben Jahren nach Vollendung des 15, wovon die letzten zwei Jahre ununterbrochen waren.
Wenn der Antragsteller ausreichende Kenntnisse der finnischen oder schwedischen Sprache nachweist, kann die Staatsbürgerschaft schon nach vier Jahren Aufenthalt in Finnland verliehen werden.
Nachdem ein Ausländer die erforderliche Zeit im Land gelebt hat, muss er:
muss er:
- Einen Nachweis über die Sprachkenntnisse vorlegen. Dies kann z. B. eine Bescheinigung über den Abschluss einer weiterführenden Schule, ein Universitätsdiplom oder eine Bescheinigung über das Bestehen einer Sprachprüfung sein;
- Eine Bestätigung über das Vorhandensein und die Rechtmäßigkeit von Einkommensquellen und Wohnraum einholen;
- ein Paket mit den erforderlichen Dokumenten zusammenstellen;
- Die staatliche Gebühr für die Einreichung eines Antrags bezahlen;
- Die Staatsbürgerschaft auf eine der vorgeschriebenen Arten beantragen.
- Wenn es sich um einen elektronischen Antrag auf Staatsbürgerschaft handelt, ist es zusätzlich erforderlich, beim Migrationsdienst zu erscheinen, um Ihre Identität zu bestätigen, Originaldokumente vorzulegen und Ihre Sprachkenntnisse zu überprüfen. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags geschehen, der Empfang erfolgt nach dem vereinbarten Termin.
- Warten Sie auf eine Entscheidung;
- Wenn die Entscheidung positiv ausfällt, wenden Sie sich an die örtliche Polizeibehörde, die Ihnen einen finnischen Pass ausstellt;
- Fällt die Entscheidung negativ aus, kann der Ausländer Widerspruch einlegen.
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Wo ist der Antrag zu stellen?
Für die Verleihung der finnischen Staatsbürgerschaft ist die örtliche Einwanderungsbehörde (Maahanmuuttovirasto) am Wohnsitz des Ausländers zuständig. Er kann sich jedoch auch an jede andere Behörde wenden, die für ihn geeignet ist. Der Empfang in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Mit Hilfe des elektronischen Warteschlangenservice können Sie einen Platz und einen günstigen Zeitpunkt für den Empfang reservieren. Die Adressen und Öffnungszeiten der Ämter des Migrationsdienstes finden Sie auf der Webseite.
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Wenn Sie das Maahanmuuttovirasto nicht persönlich aufsuchen möchten, können Sie Ihren Antrag elektronisch auf der Webseite Enter Finland einreichen. Dazu müssen Sie sich zunächst auf der Webseite registrieren und Ihre Identität auf irgendeine geeignete Weise nachweisen, z. B. durch Ihre Telefon- oder Bankkontonummer oder per E-Mail.
Auch bei der Einreichung eines elektronischen Antrags muss die Person den Migrationsdienst für die Identitätsbestimmung, die Überprüfung der Sprachkenntnisse und die Vorlage der Originaldokumente aufsuchen. Auch hierfür ist eine vorherige Registrierung erforderlich.
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Paket der erforderlichen Dokumente
Das wichtigste Dokument bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft ist ein Antrag. Er muss in finnischer oder schwedischer Sprache ausgefüllt werden und den festgelegten Anforderungen entsprechen (Formular KAN 1). Die folgenden Dokumente werden zusammen mit dem Antrag eingereicht:
- Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument, falls kein Reisepass vorhanden ist;
- Sprachzeugnis, Hochschuldiplom oder Zeugnis über die Grundausbildung;
- Dokumente, die die Finanzierungsquellen für den Aufenthalt in Finnland bestätigen.
Dies ist das Mindestpaket an Dokumenten, das der Antragsteller benötigt. Je nach den Umständen kann der Migrationsdienst weitere Dokumente verlangen, z. B. eine Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind, Dokumente über das Recht, eine Wohnung zu nutzen, einige medizinische oder Reisedokumente und andere. Ein Foto, eine Aufenthaltsgenehmigung oder andere Dokumente müssen Sie nicht selbst einreichen.
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Kosten und Dauer der Antragsbearbeitung
Für die Bearbeitung des Antrags erheben die Finnen eine staatliche Gebühr von den Antragstellern. Ihre Höhe hängt von der Bewerbungsform ab: Bei einer Online-Bewerbung zahlt man 350 Euro, eine Papierbewerbung kostet 440 Euro.
Darüber hinaus muss der Antragsteller für den Sprachtest bezahlen. Die Kosten für die Durchführung des Tests hängen von den Kenntnissen ab, die der Antragsteller mit einem Zertifikat bestätigen möchte. In jedem Fall liegen die Kosten für die Prüfung zwischen 100 und 160 Euro. Sonstige obligatorische Ausgaben sind nicht vorgesehen.
Apropos Prüfungsfristen: Sie sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Antrag und eine Entscheidung beträgt 5-9 Monate.
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Wenn der Migrationsdienst zusätzliche Informationen benötigt, setzt er sich selbstständig mit dem Antragsteller in Verbindung. Bei einem schriftlichen Antrag wird der Antragsteller per Post über die Entscheidung informiert.
Wenn ein elektronischer Antrag eingereicht wurde, wird die Entscheidung per Textnachricht an die E-Mail-Adresse übermittelt.