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Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Eine Versicherungspolice ist erforderlichMedizinische Behandlung in Finnland
Geburt in Finnland
Jeder hat immer das Recht auf die notwendige Notfallversorgung im finnischen Gesundheitssystem, unabhängig von seinem Herkunftsland und dem Grund seines Aufenthalts in Finnland.
Personen, die in einer finnischen Gemeinde wohnen (d. h. einen Wohnsitz in Finnland haben), haben Anspruch auf Behandlung im öffentlichen Gesundheitssystem. Ihnen wird die gleiche Nutzungsgebühr wie anderen Einwohnern berechnet. Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihr Herkunftsland spielt dabei keine Rolle. Ihr Wohnsitz wird von der Agentur für digitale Daten und Bevölkerung registriert.
Wenn Sie vorübergehend aus einem anderen Land als einem EU- oder EWR-Land, der Schweiz, Großbritannien oder Nordirland nach Finnland gekommen sind, haben Sie nur Anspruch auf Notfallhilfe. Danach kann Ihnen die Behandlung in Rechnung gestellt werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für private medizinische Leistungen. Auch die Kosten für den Kauf von Medikamenten oder die Reisekosten im Zusammenhang mit der Behandlung werden Ihnen nicht erstattet.
Für die Behandlung wird ein Antragsformular des Krankenhauses zur Verfügung gestellt. Wenn die Behandlung keinen längeren Aufenthalt vorsieht und die Bedingungen klar definiert sind, müssen Staatsangehörige von Ländern, mit denen Finnland eine visafreie Regelung getroffen hat, kein Einreisevisum beantragen. Ein Bürger eines Landes, für das ein Visum für die Einreise nach Finnland erforderlich ist, muss bei der nächstgelegenen Botschaft ein Visum für die Einreise beantragen.
Dauert diese Behandlung länger als 90 Tage, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
In folgenden Fällen erwirbt ein Kind mit der Geburt die finnische Staatsbürgerschaft:
- Die Mutter des Kindes ist finnische Staatsbürgerin;
- Der Vater des Kindes ist finnischer Staatsbürger und mit der Mutter des Kindes verheiratet ist;
- Das Kind wurde in Finnland geboren, der Vater ist finnischer Staatsbürger, die Vaterschaft ist bestätigt;
- Der Vater des Kindes, ein finnischer Staatsbürger, ist vor der Geburt des Kindes gestorben, war aber vor seinem Tod mit der Mutter des Kindes verheiratet;
Ein Kind kann auch die finnische Staatsangehörigkeit erwerben, wenn es in Finnland geboren wurde und von seinen Eltern nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erhalten hat. In diesen Fällen entscheidet die finnische Einwanderungsbehörde über die Staatsangehörigkeit des Kindes.
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Ein Kind kann gleichzeitig die finnische und die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzen. Das hängt davon ab, ob das andere Land die Multinationalität anerkennt.
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