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Einreiseregeln für belgischer-Staatsbürger in Finnland
Belgier können ohne Visum nach Finnland einreisen. Sie können auch frei leben und arbeiten, dank des Freizügigkeitsprinzips der EU.
Einreise-Checkliste für Belgier, die Finnland besuchen
Für einen visumfreien Besuch sollten Belgier Folgendes mitbringen:
- Einen Reisepass: Er muss drei Monate über das Abreisedatum hinaus gültig und in den letzten zehn Jahren ausgestellt sein.
- Reisedokumentation, wie eine Einladung oder Hotelreservierung.
- Nachweis der finanziellen Stabilität, z. B. aktuelle Kontoauszüge.
- Optionale Reiseversicherung, um unerwartete Situationen abzudecken.
Was sollten belgischer-Reisende in Finnland ausprobieren?
- Scannen Sie QR-Codes in Städten: Erfahren Sie unterwegs mehr über Geschichte und Kultur mit diesen interaktiven Tools.
- Erleben Sie eine Smart-Sauna: Steuern Sie Ihre Sauna-Sitzung per App und genießen Sie eine moderne Variante der Tradition.
- Speisen Sie in nachhaltigen Cafés: Probieren Sie lokale Gerichte und unterstützen Sie umweltfreundliche Initiativen.
- Übernachten Sie in Glashäusern: Fliehen Sie in die Natur mit Luxus und atemberaubenden Ausblicken.
Was ist die beste Jahreszeit für belgischer-Besucher in Finnland?
- Winter (Dezember–Februar): Die Schneesaison in Finnland bietet spannende Aktivitäten und beeindruckende Polarlichter.
- Sommer (Juni–August): Genießen Sie die Seen, Inseln und verlängerte Sommertage.
Top-Attraktionen in Finnland für belgischer-Reisende
- Nuuksio-Nationalpark: Eine ruhige Oase in finnischen Wäldern.
- Helsinki: Eine Mischung aus Kultur, Geschichte und innovativem Design.
- Lappland: Erleben Sie die bezaubernden Nordlichter und übernachten Sie in Iglu-Hotels.
- Festung Suomenlinna: Ein historisches Juwel in der Nähe der Hauptstadt.
- See Saimaa: Ideal für Kreuzfahrten und die Erkundung der natürlichen Schönheit Finnlands.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen
- Registrierung bei Migri: Notwendig für längere Aufenthalte.
- Vorzuweisende Dokumente: Ausweis oder Reisepass, Nachweis des Zwecks und finanzielle Mittel.
- Persönliche Identifikationsnummer beantragen: Wesentlich für Gesundheitsversorgung und andere öffentliche Dienste.
- Die Behandlung der Echinokokkose muss mindestens 1 und höchstens 5 Tage vor der Verbringung des Hundes durchgeführt werden;
- Dem Tier muss eine von einem amtlichen Tierarzt ausgestellte Gesundheitsbescheinigung nach dem EU-Muster beigefügt sein;
- Die Gesundheitsbescheinigung ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Tage lang gültig;
- Erklärung des Eigentümers über den nichtkommerziellen Charakter der Verbringung;
- Original-Impfbescheinigungen oder beglaubigte Kopien;
- Bei der Einreise in die EU muss sich der Besitzer oder die bevollmächtigte Person an die zuständige Behörde wenden und die Reisedokumente des Tieres zur Überprüfung vorlegen. In Finnland werden diese Kontrollen von den Zollbehörden durchgeführt. Wählen Sie am Zoll die rote Linie und legen Sie dem Zollbeamten die Unterlagen vor.
Wenn Sie mit Bargeld in Höhe von 10.000 € oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen Sie von sich aus eine Bargeldanmeldung beim Zoll einreichen.
Um Informationen und Ratschläge zu den finnischen Zollvorschriften zu erhalten, besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Zollverwaltung: https://tulli.fi/en/frontpage.
Um in Finnland ein Auto zu mieten, müssen Sie mindestens 20 Jahre alt sein und über mindestens ein Jahr Fahrpraxis verfügen. Ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellter Führerschein ist in Finnland für das Führen von Fahrzeugen der im Führerschein angegebenen Klassen für die Dauer seiner Gültigkeit gültig.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Inhaber Finnland als Tourist besucht oder dort einen ständigen Wohnsitz hat. Ein in den skandinavischen Ländern ausgestellter vorläufiger Führerschein ist auch in Finnland gültig. Für den Rest der Welt sind Führerscheine, die in anderen von Finnland anerkannten Ländern ausgestellt wurden, für Fahrer der Klassen A1, A2, A oder B gültig, wenn sie sich als Touristen in Finnland aufhalten, solange der Führerschein nicht abgelaufen ist.
In Finnland gilt in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in besiedelten Gebieten und 80 km/h außerhalb davon. Beide Begrenzungen gelten normalerweise, wenn es keine anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. Auf großen Autobahnen darf im Sommer mit 100 km/h gefahren werden. Auf Autobahnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit im Sommer 120 km/h. Im Winter jedoch wird die Geschwindigkeit auf Landstraßen auf 80 km/h und auf Autobahnen auf 100 km/h reduziert.
Vertretungen Finnlands in der Welt: https://um.fi/finland-s-representation-abroad-by-country.
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