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Arbeiten in Luxemburg für Bürger afrikanischer und asiatischer Länder: Visumsverfahren und Beschäftigungsmerkmale

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Arbeiten in Luxemburg für Bürger afrikanischer und asiatischer Länder: Visumsverfahren und Beschäftigungsmerkmale

Luxemburg ist ein europäisches Land, das mit seinem hohen Lebensstandard und seinen Karriereaussichten jedes Jahr Tausende von Expats anzieht. Informieren Sie sich, wie Bürger afrikanischer und asiatischer Länder hierher ziehen können, um zu arbeiten, und welche Besonderheiten das luxemburgische Visumsverfahren mit sich bringt

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Die Arbeit in Luxemburg eröffnet Ausländern zahlreiche Perspektiven, doch das Visumsverfahren für Bürger asiatischer und afrikanischer Länder kann ein komplizierter und langwieriger Prozess sein. Das Verstehen aller Feinheiten der Gesetzgebung, der Dokumentenanforderungen und der Verfahren kann schwierig sein, insbesondere für Erstantragsteller.

Um Ihre Umzugsvorbereitungen zu vereinfachen, konsultieren Sie unseren umfassenden Leitfaden, in dem wir die wichtigsten Anforderungen des luxemburgischen Rechts für Drittstaatsangehörige sowie viele interessante und nützliche Informationen für zukünftige Expats zusammengestellt haben.


Ist Luxemburg auswandererfreundlich?


Luxemburg ist ein besonderes Land in Europa. Es beherbergt rund 600.000 Einwohner, von denen fast die Hälfte Ausländer sind und aus rund 170 verschiedenen Ländern stammen. Deshalb bestehen 70 % der Arbeitskräfte des Staates aus Einwanderern oder Grenzgängern aus Nachbarländern. In Luxemburg können Sie eine hohe Lebensqualität und ein internationales und mehrsprachiges Arbeitsumfeld genießen. Die Einheimischen sind gegenüber Expats tolerant und freundlich.


Arbeiten in Luxemburg für Bürger asiatischer Länder


- Bürger welcher asiatischen Länder gehen am häufigsten zum Arbeiten nach Luxemburg?

In den letzten Jahren können Bürger aus Nepal und Pakistan unter den Vertretern asiatischer Länder, die am häufigsten nach Luxemburg ziehen, hervorgehoben werden. Obwohl die Gesamtzahl der derzeit im Land lebenden Expats recht gering ist (etwa 500 Nepalesen und bis zu 600 Pakistaner), besteht unter den Bürgern dieser beiden Länder ein zunehmendes Interesse daran, in Luxemburg zu arbeiten.

Insbesondere die Bevölkerung Pakistans in Luxemburg ist im Laufe der Jahre ständig gewachsen. In 10 Jahren ist die Zahl der Expats gestiegen und hat sich erstaunlicherweise um das Sechsfache erhöht.

Die Situation ist bei nepalesischen Staatsangehörigen dieselbe. Obwohl die nepalesische Bevölkerung in Luxemburg nur 0,06 % der Gesamtbevölkerung ausmacht, ist sie in den letzten 10 Jahren stetig gestiegen und ist von 195 Nepalesen im Jahr 2014 auf 409 im Jahr 2023 gestiegen, was ungefähr einer Verdoppelung entspricht.


Arbeiten in Luxemburg für Bürger afrikanischer Länder


- Bürger welcher afrikanischen Länder gehen am häufigsten zum Arbeiten nach Luxemburg?

Jüngsten Umfragen zufolge erwägt ein großer Prozentsatz der Fachkräfte in verschiedenen afrikanischen Ländern, ihren derzeitigen Arbeitsplatz aufzugeben und innerhalb eines Jahres ins Ausland zu ziehen. Bürger aus Kamerun, Marokko, Tunesien, Algerien und Nigeria berichten von solchen Plänen. Die Mehrheit bevorzugt eine Migration in europäische Länder, insbesondere nach Luxemburg.


Die steigenden Lebenshaltungskosten wirken sich auf die finanzielle Situation der Menschen in diesen Ländern und die Arbeitsproduktivität aus. Die Volkswirtschaften dieser Länder haben viele Probleme, darunter Arbeitslosigkeit, schwache Währung und Unsicherheit. Die Situation wurde auch durch die hohen Lebenshaltungskosten verschärft.


Arten von Arbeitsvisa für Bürger aus Drittländern nach Luxemburg


Je nach Aufenthaltsdauer werden Visa in Luxemburg in Kurzzeit- und Langzeitvisa unterteilt.

1. Kurzzeit-Arbeitsvisa (Typ C) sind für die Teilnahme an Konferenzen, Messen, Ausstellungen, Geschäftsreisen (z. B. zum Abschluss von Verträgen) sowie für die Erbringung kurzfristiger Dienstleistungen innerhalb des Unternehmens vorgesehen.

2. Langfristige Arbeitsvisa (Typ D) eignen sich für Expats, die planen, länger als drei Monate im Land zu bleiben.


Denken Sie auch daran, dass die Erlangung eines Visums nur der erste Schritt ist, denn um legal im Land bleiben zu können, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Im Gegensatz zu einem Visum gibt eine Aufenthaltserlaubnis Einzelpersonen das Recht, für einen längeren Zeitraum in Luxemburg zu wohnen und bestimmten Aktivitäten nachzugehen.


Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen, je nachdem, welche Tätigkeit die Einzelpersonen in Luxemburg ausüben möchten: hochqualifizierte Arbeitnehmer, Angestellte, Saisonarbeiter, Selbstständige, Sportler oder Trainer, Forscher, Freiwillige, Au Pairs und Investoren.




Sorgen Sie für Sicherheit während des Umzugs – eine zuverlässige Krankenversicherung schützt Sie vor unnötigen Ausgaben im Ausland und hilft Ihnen, zusätzliche Probleme während der Migration zu vermeiden. Sie können eine Police auf unserer Website über den Link abschließen.




Das Verfahren zur Erlangung eines Arbeitsvisums und einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger von Drittländern in Luxemburg, abhängig vom Zweck der Reise


1. Visum für Arbeitnehmer oder Arbeitsvisum

Diese Art von Visum wird Ausländern gewährt, die ein Stellenangebot von einem Unternehmen in Luxemburg haben. Die meisten Anträge für diese Erlaubnis werden vom Arbeitgeber gestellt, daher besteht der erste Schritt darin, ein Unternehmen zu finden, das Sie einstellt.


- Das Verfahren zur Erlangung eines Arbeitnehmervisums:

Ein Arbeitnehmervisum kann nur erteilt werden, wenn es in Luxemburg oder auf dem EU-Arbeitsmarkt keine Kandidaten für die Stelle gibt.

Daher muss der Arbeitgeber in der ersten Phase eine freie Stelle bei der Nationalen Arbeitsagentur - ADEM (auf Französisch - Agence pour le développement de l'emploi) einreichen. Wenn innerhalb von 3 Wochen kein geeigneter Kandidat gefunden wird, kann der Arbeitgeber einen Vertrag mit einem Arbeitnehmer abschließen, der kein Bürger eines EU-Mitgliedsstaates ist. Nach Erhalt der Genehmigung von ADEM können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterzeichnen.

Als nächstes beantragt der Arbeitnehmer beim luxemburgischen Konsulat und erhält ein Arbeitsvisum.


- Die Kosten des Visums

Die Gebühr für die Erlangung und Verlängerung eines Visums beträgt 80 Euro.


- Dauer des Visums

Ein Visum kann maximal für ein Jahr erteilt werden, danach kann es um weitere drei Jahre verlängert werden.


Wichtig! Der Arbeitnehmer kann vor der ersten Visumverlängerung nicht ohne Genehmigung der Regierung den Arbeitsplatz wechseln.


2. Visum für hochqualifiziertes Personal (Blaue Karte EU)

Das Verfahren zur Erlangung einer Blauen Karte EU ähnelt dem eines Visums für Arbeitnehmer, steht jedoch nur einer bestimmten Kategorie von Fachkräften zur Verfügung.


- Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU

Um ein Visum zu erhalten, muss ein Arbeitnehmer:


1. Ein hochqualifiziertes Stellenangebot von einem luxemburgischen Arbeitgeber haben.

2. Das Gehalt für die Stelle muss 1,5-mal höher sein als das Durchschnittsgehalt in Luxemburg.

3. Eine Bestätigung der Diplome und Berufsqualifikationen in Englisch, Französisch oder Deutsch vorlegen.


- Wie arrangiere ich das?

Ähnlich verhält es sich mit dem Visum für Arbeitnehmer: Zunächst meldet der Arbeitgeber eine freie Stelle bei der ADEM an, nach Genehmigung und Unterzeichnung des Arbeitsvertrags können die Unterlagen beim luxemburgischen Konsulat eingereicht werden.


- Die Kosten des Visums

Die Gebühr für die Erlangung und Verlängerung eines Visums beträgt 80 Euro.


- Dauer des Visums

Die Blaue Karte EU ist 4 Jahre gültig, wenn die Dauer des Arbeitsvertrags kürzer ist, dann für die Dauer des Vertrags plus 4 Monate.


3. Visum für junge Au Pairs

Das Au Pair-Visum ist nur für Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren gültig. Um dieses Visum zu beantragen, benötigen Sie eine zugelassene Gastfamilie.


- Anforderungen an den Antragsteller

Bestätigung des Vorhandenseins einer grundlegenden Sekundarschulbildung, Nachweis von Kenntnissen der gesprochenen Sprache der Gastfamilie. Außerdem muss der Antragsteller zumindest über Kenntnisse in Englisch, Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch verfügen.

Der Ausländer muss eine unterzeichnete Vermittlungsvereinbarung mit der Gastfamilie haben und eine ärztliche Untersuchung bestehen, die bestätigt, dass Sie in der Lage sind, die Aufgaben eines Au Pairs zu erfüllen.


- Wie arrangiert man das?

Stellen Sie vor der Einreise einen Antrag beim luxemburgischen Konsulat.


- Die Kosten des Visums

Die Gebühr für die Erteilung eines Visums beträgt 80 Euro.


- Dauer des Visums

Das Visum ist maximal ein Jahr gültig, es kann nicht verlängert oder durch ein Visum einer anderen Kategorie ersetzt werden.


4. Visum für Saisonarbeiter

Sie können ein Saisonvisum nur für Arbeiten erhalten, die als saisonale Tätigkeit gekennzeichnet sind – Erntearbeiten, Arbeit als Reiseleiter, kurzfristige Arbeit im Gastgewerbe.


- Wie arrangieren Sie dies?

Um dieses Visum zu erhalten, benötigen Sie zunächst einen unterzeichneten Saisonarbeitsvertrag. Das Verfahren ist ähnlich wie beim Visum für Arbeitnehmer.


- Dauer des Visums

Ein Visum für Saisonarbeiter ist innerhalb eines Gesamtzeitraums von 12 Monaten höchstens fünf Monate gültig.


Wie erteilt man Bürgern aus Drittstaaten ein Arbeitsvisum für Luxemburg?


1. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags muss der Ausländer beim luxemburgischen Konsulat ein vorübergehendes Visum zur Einreise in das Land beantragen.

2. Nach der Ankunft in Luxemburg müssen Sie sich innerhalb von 3 Werktagen bei der Gemeinde (Kommune) Ihres Wohnorts anmelden. Anschließend müssen Sie innerhalb von 3 Monaten ein Arbeitsvisum vom Typ D beantragen.

Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte:

- Einreichen einer Erklärung bei der örtlichen Verwaltung, um zu bestätigen, dass Sie in dieser Region leben möchten

- Bestehen einer ärztlichen Untersuchung

- Laden Sie die offiziellen Antragsformulare auf der Website der luxemburgischen Regierung herunter

- Beantragen Sie ein neues Visum, wenn Sie nach Ablauf des Visums in der Ukraine bleiben möchten.


Eine ungefähre Liste der Dokumente zur Erlangung eines Arbeitsvisums für Luxemburg für Bürger asiatischer und afrikanischer Länder


Dokumente zur Erlangung einer Genehmigung werden vom luxemburgischen Außenministerium geprüft. Normalerweise müssen Sie Folgendes vorlegen:

1. Eine Kopie eines gültigen ausländischen Reisepasses.

2. Geburtsurkunde.

3. Kopien von Diplomen und anderen Qualifikationsnachweisen.

4. Ordnungsgemäß ausgefüllter Lebenslauf, Kurzbiografie und Motivationsschreiben.

5. Bescheinigung über fehlende Vorstrafen.

6. Eine Kopie des Arbeitsvertrags und der Arbeitserlaubnisbescheinigung der ADEM.

Alle Dokumente müssen in eine der folgenden Sprachen übersetzt werden: Französisch, Deutsch oder Englisch.


Wir möchten Sie daran erinnern, dass wir hier ausführlicher über das Beschäftigungsverfahren in Luxemburg gesprochen haben. Lesen Sie hier, welcher Job in Luxemburg bei Ausländern am gefragtesten ist.





Igor Usyk - Leiter der Rechtsabteilung bei Visit World


Die Beratung durch einen Einwanderungsanwalt hilft, die Visabestimmungen Luxemburgs zu verstehen und den Expat über die wichtigsten rechtlichen Möglichkeiten des Umzugs aus asiatischen und afrikanischen Ländern zu informieren. Wir helfen bei der Lösung komplexer und einfacher Probleme für Ihren Komfort und Ihre Sicherheit in Luxemburg.




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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

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