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Die Türkei hat die Steuern für Ausländer für 20 Jahre abgeschafft: Wer kommt in den Genuss dieser Vergünstigung?

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Die Türkei hat die Steuern für Ausländer für 20 Jahre abgeschafft: Wer kommt in den Genuss dieser Vergünstigung?

Die Türkei hat 20-jährige Steuervergünstigungen für neue Einwohner eingeführt, die Einkünfte im Ausland erzielen. Erfahren Sie mehr über die Bedingungen des Programms, die verfügbaren Steuerbefreiungen, die Anforderungen an Ausländer und das Verfahren zur Beantragung der Vergünstigung

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Im Jahr 2026 führte die Türkei eine neue Steuerregelung ein, die es Ausländern und anderen neuen Steueransässigen ermöglicht, 20 Jahre lang keine türkische Einkommensteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte zu zahlen. Die Steuerbefreiung gilt für alle, die die festgelegten Voraussetzungen erfüllen, und kann insbesondere für Investoren, Unternehmer und Eigentümer von Vermögenswerten im Ausland von großem Vorteil sein. Wir erklären, wer von dem Programm profitieren kann, welche Einkünfte steuerfrei sind und wie man die Steuerbefreiung beantragt.


Die Türkei befreit neue Einwohner für 20 Jahre von der Steuer


Im Jahr 2026 führte die Türkei eine der längsten Steuerregelungen für neue Einwohner ein. Gemäß dem Gesetz Nr. 7582 vom 21. Mai 2026 können Personen, die in das Land ziehen und die festgelegten Anforderungen erfüllen, 20 Jahre lang keine türkische Einkommensteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte zahlen.


Die neue Regelung soll die Attraktivität der Türkei für ausländische Investoren, Unternehmer und Eigentümer internationaler Vermögenswerte steigern. Sie ermöglicht es, im Land zu leben und dabei ausländische Einkommensquellen zu behalten, ohne dass zusätzliche türkische Einkommensteuer auf jene Einkünfte anfällt, die die Bedingungen für die Befreiung erfüllen.


Die wichtigsten Merkmale des neuen Steuerprogramms der Türkei:

- Dauer der Steuerbefreiung – 20 Jahre. Während dieses Zeitraums unterliegen Einkünfte aus ausländischen Quellen, die unter die Befreiung fallen, keiner Einkommensteuer in der Türkei.

- Gültig ab 2026. Das Programm gilt für Personen, die ab dem 1. Januar 2026 den Status eines Steuerinländers in der Türkei erlangen.

- Keine allgemeine Beschränkung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit. Natürliche Personen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, können die Regelung in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

- Befreiung von der Angabe der entsprechenden Einkünfte. Ausländische Einkünfte, die unter die Steuerbefreiung fallen, müssen nicht in der jährlichen Steuererklärung in der Türkei angegeben werden.

- Fortbestehen anderer Steuerpflichten. Die Steuerbefreiung hebt weder die Besteuerung von Einkünften aus türkischen Quellen noch mögliche Steuerpflichten in anderen Staaten auf.


Wichtig ist, dass die 20-jährige Steuerbefreiung in der Türkei nicht automatisch allen Ausländern gewährt wird, die in das Land gezogen sind. Um die Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen die festgelegten Kriterien erfüllt und eine Bestätigung der Steuerbehörde eingeholt werden.


In einem früheren Artikel haben wir über den türkischen Immobilienmarkt im Jahr 2026 berichtet: Wo man eine Immobilie kaufen sollte und worauf Investoren achten sollten.


Wer kann in der Türkei Steuervergünstigungen erhalten?


Die 20-jährige Steuerbefreiung in der Türkei können natürliche Personen in Anspruch nehmen, die ab dem 1. Januar 2026 den Status eines Steuerinländers des Landes erworben haben und die Anforderungen von Artikel 20/D des Einkommensteuergesetzes erfüllen. Das Programm steht nicht nur Ausländern offen, sondern auch türkischen Staatsangehörigen, die nach einem längeren Auslandsaufenthalt in die Türkei zurückkehren.


Grundlegende Teilnahmebedingungen für das Programm:

- Neuer Steuerwohnsitz. Die Person muss den Status eines Steuerinländers in der Türkei erstmals oder erneut frühestens am 1. Januar 2026 erwerben.

- Die Dreijahresregel. In den drei Kalenderjahren vor dem Erwerb der Steueransässigkeit darf der Antragsteller keinen Wohnsitz und keine steuerliche Registrierung in der Türkei gehabt haben. Für neue Steueransässige im Jahr 2026 wird der Zeitraum 2023–2025 geprüft.

- Einkommensquelle im Ausland. Die Befreiung gilt für Einkünfte, die nach türkischem Steuerrecht als im Ausland erzielt gelten.

- Nachweis des Anspruchs auf Befreiung. Es ist erforderlich, sich an die Steuerbehörde zu wenden und ein spezielles Dokument, das „İstisna Belgesi“, zu beantragen.


Gleichzeitig sieht das Gesetz eine wichtige Ausnahme vor. Wenn eine Person in den vorangegangenen drei Jahren ausschließlich aufgrund lokaler Dividenden, Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien oder Wertzuwächse von Vermögenswerten steuerpflichtig in der Türkei war, führt dies nicht zwangsläufig zum Verlust des Anspruchs auf die Steuerbefreiung. Entscheidend ist, dass die übrigen Kriterien des Programms erfüllt sind.


Beispielsweise könnte ein Ausländer, der eine Wohnung in Istanbul besaß und daraus Mieteinnahmen erzielte, nach seinem Umzug in die Türkei im Jahr 2026 potenziell Anspruch auf die Steuerbefreiung haben. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass er zuvor keinen Wohnsitz dort hatte und die übrigen Anforderungen erfüllt.


Wichtig: Das Gesetz legt weder einen bestimmten Mindestinvestitionsbetrag noch den obligatorischen Kauf einer Immobilie oder die Gründung eines Unternehmens als Voraussetzung für die Teilnahme am Programm fest. Die Gewährung der Steuervergünstigung ersetzt jedoch nicht die Einwanderungsdokumente, die für den Aufenthalt in der Türkei erforderlich sind.


Weitere Informationen zu e-Devlet für den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen in der Türkei finden Sie unter dem Link.


Welche Einkünfte sind in der Türkei steuerfrei?


Steuervergünstigungen in der Türkei gelten für Einkünfte, deren Quelle außerhalb des Landes liegt. Artikel 20/D des Einkommensteuergesetzes umfasst verschiedene Kategorien ausländischer Einkünfte, darunter Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Einkünfte den Kriterien für eine ausländische Quelle gemäß türkischem Recht entsprechen.


Für einen Zeitraum von 20 Jahren können folgende Einkünfte von der türkischen Einkommensteuer befreit werden:

- Dividenden ausländischer Unternehmen. Ausschüttungen aus Aktien und Anteilen an Unternehmen, die außerhalb der Türkei registriert sind.

- Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien im Ausland. Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen, Häusern oder Gewerbeflächen in anderen Ländern.

- Zinsen und Kapitalerträge. Einkünfte aus Einlagen bei ausländischen Banken, Anleihen, Investmentfonds und anderen Finanzinstrumenten.

- Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Vermögenswerte. Einkünfte aus dem Verkauf von ausländischen Immobilien, Aktien und anderen Vermögenswerten, sofern diese die Kriterien für eine Steuerbefreiung erfüllen.

- Einkünfte aus Arbeit und Geschäftstätigkeit im Ausland. Arbeitsentgelt oder unternehmerische Gewinne aus Tätigkeiten, die tatsächlich außerhalb der Türkei ausgeübt werden.

- Ausländische Rentenzahlungen. Bestimmte Arten von Renteneinkünften aus ausländischen Quellen können ebenfalls unter die Steuerbefreiung fallen.


Beispielsweise zieht ein Investor nach Istanbul, erhält aber weiterhin Dividenden von einem deutschen Unternehmen und Mieteinnahmen für eine Wohnung in Spanien. Sofern die Anforderungen des Programms erfüllt sind, können diese Einkünfte in der Türkei von der Einkommensteuer befreit werden.


Gilt die Steuerbefreiung auch für Remote-Arbeit?


Für digitale Nomaden und Freiberufler ist die Situation komplexer. Ein ausländischer Arbeitgeber oder Kunde garantiert keine Steuerbefreiung. Wenn eine Person ihre Arbeit physisch auf türkischem Staatsgebiet verrichtet, kann das entsprechende Einkommen als aus einer türkischen Quelle stammend angesehen werden.


Beispielsweise sollte ein Programmierer, der in Antalya wohnt und im Homeoffice für ein amerikanisches Unternehmen arbeitet, nicht automatisch mit der 20-jährigen Steuerbefreiung rechnen. Zur Ermittlung der Steuerpflicht müssen der Ort der Arbeitsausübung, die Art des Vertrags und die Bestimmungen internationaler Steuerabkommen berücksichtigt werden.


Gleichzeitig müssen Einkünfte, die die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllen, nicht in die jährliche Steuererklärung in der Türkei aufgenommen werden, selbst wenn die Person andere Einkünfte angibt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Befreiung von der türkischen Steuer mögliche Verpflichtungen im Herkunftsland des Einkommens nicht aufhebt.


In einem früheren Artikel haben wir über die Besonderheiten des türkischen Arbeitsmarktes berichtet: das Verfahren zur Beantragung eines Arbeitsvisums und einer Arbeitserlaubnis, die Liste der erforderlichen Unterlagen sowie aktuelle Gesetzesänderungen.


Welche Steuern müssen auch im Rahmen des neuen Programms gezahlt werden?


Die 20-jährige Steuerbefreiung in der Türkei bedeutet keine vollständige Befreiung von allen Steuern. Die neue Regelung betrifft nur die Einkommensteuer auf bestimmte Kategorien ausländischer Einkünfte. Andere steuerliche Verpflichtungen bleiben auch nach Erhalt der Vergünstigung bestehen.


Insbesondere müssen neue Steueransässige in der Türkei weiterhin Folgendes zahlen:

- Einkommensteuer auf türkische Einkünfte. Löhne und Gehälter für Arbeit in der Türkei, Gewinne aus lokalen Unternehmen, Mieteinnahmen aus Immobilien und andere steuerpflichtige Einkünfte aus türkischen Quellen fallen nicht unter die Steuervergünstigung.

- Grundsteuer. Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Türkei zahlen die entsprechenden lokalen Steuern nach den allgemeinen Vorschriften.

- Mehrwertsteuer (KDV). Die Mehrwertsteuer gilt weiterhin für Waren und Dienstleistungen gemäß türkischem Recht.

- Kfz-Steuer (MTV). Eigentümer von zugelassenen Kraftfahrzeugen sind weiterhin zur Zahlung der entsprechenden jährlichen Steuer verpflichtet.

- Sonstige obligatorische Abgaben. Je nach den Umständen können Verpflichtungen zur Zahlung von Stempelgebühren, Grunderwerbssteuern und anderen gesetzlich festgelegten Abgaben entstehen.


Müssen in anderen Ländern Steuern gezahlt werden?


Ja. Steuerbefreiungen in der Türkei gelten nicht automatisch für Steuerpflichten im Ausland. So muss beispielsweise der Eigentümer einer Wohnung in Deutschland zwar keine türkische Einkommensteuer auf Mieteinnahmen zahlen, bleibt aber in Deutschland steuerpflichtig.


Zwei weitere Regeln sind zu beachten:

- Im Ausland gezahlte Steuern auf Einkünfte, die unter die 20-jährige Steuerbefreiung fallen, können nicht zur Verringerung der türkischen Einkommensteuer auf andere Einkünfte angerechnet werden.

- Ausgaben im Zusammenhang mit steuerbefreiten Einkünften können nicht zur Verringerung des steuerpflichtigen Einkommens in der Türkei herangezogen werden.


Besondere Beachtung verdienen internationale Doppelbesteuerungsabkommen. Sie legen fest, welcher Staat das Recht hat, ein bestimmtes Einkommen zu besteuern, und können die steuerlichen Verpflichtungen einer Person nach dem Umzug beeinflussen.


Wir haben bereits über die Besonderheiten der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei im Jahr 2026 berichtet.


Wie wird man in der Türkei steuerlich ansässig?


Um die 20-jährigen Steuervergünstigungen in der Türkei in Anspruch nehmen zu können, muss man den Status eines Steueransässigen des Landes erwerben. Nach den allgemeinen Bestimmungen des türkischen Rechts richtet sich dieser Status nach dem ständigen Wohnsitz oder der Aufenthaltsdauer im Staatsgebiet.


Als steuerlich in der Türkei ansässig gilt eine Person, die mindestens eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt:

- Sie hat ihren ständigen Wohnsitz in der Türkei. Wenn eine Person im Land ihren ständigen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt eingerichtet hat, kann sie den Status eines Steuerinländers erhalten, ohne die vorgeschriebene Wartezeit von sechs Monaten einhalten zu müssen.

- sich innerhalb eines Kalenderjahres länger als sechs Monate in der Türkei aufhält. Vorübergehende Ausreisen ins Ausland unterbrechen diesen Zeitraum in der Regel nicht.


Allerdings gibt es Ausnahmen. So können beispielsweise Ausländer, die sich ausschließlich zur Erfüllung bestimmter vorübergehender Aufgaben, zu Studienzwecken oder zur medizinischen Behandlung länger als sechs Monate in der Türkei aufhalten, unter bestimmten Umständen nicht als steuerlich ansässig anerkannt werden.


Ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Steuervergünstigungen erforderlich?


Es ist wichtig, zwischen dem Einwanderungs- und dem Steuerstatus zu unterscheiden. Eine Aufenthaltsgenehmigung (ikamet) ermöglicht es einem Ausländer, sich für einen bestimmten Zeitraum legal in der Türkei aufzuhalten, garantiert jedoch nicht automatisch die steuerliche Ansässigkeit.


Umgekehrt bedeutet die Anerkennung als steuerlich Ansässiger nicht automatisch, dass man das Recht auf einen langfristigen Aufenthalt oder eine Beschäftigung erhält.


Ausländer können eine Aufenthaltsgenehmigung aus verschiedenen Gründen beantragen, insbesondere aufgrund eines Studiums, familiärer Umstände oder anderer gesetzlich vorgesehener Gründe. Die Anforderungen und das Verfahren hängen von der jeweiligen Kategorie der Genehmigung ab. Die verfügbaren Optionen können auf dem offiziellen Portal der türkischen Einwanderungsbehörde überprüft werden.


Zu beachten ist: Der Erwerb der steuerlichen Ansässigkeit in der Türkei bedeutet nicht immer den automatischen Verlust dieses Status im bisherigen Wohnsitzland. Wenn zwei Staaten eine Person gleichzeitig als ihren Steuerinländer anerkennen, müssen die Bestimmungen des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens geprüft werden.


In einem früheren Artikel haben wir darüber berichtet, wie Ausländer in der Türkei ein Unternehmen gründen können.


Wie beantragt man eine 20-jährige Steuerbefreiung in der Türkei?


Um eine 20-jährige Steuerbefreiung in der Türkei zu erhalten, reicht es nicht aus, einfach nur in das Land zu ziehen. Der Antragsteller muss sich an die Steuerbehörde wenden und eine spezielle Bescheinigung – die „İstisna Belgesi“ – einholen. Das Verfahren wird durch die offizielle Erläuterung Nr. 333 vom 4. Juli 2026 geregelt.


Das Verfahren zur Beantragung der Steuerbefreiung umfasst mehrere Schritte:

1. Den Status eines Steuerinländers erwerben. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Antragsteller die Kriterien für die Steueransässigkeit in der Türkei erfüllen.

2. Die Erfüllung der Programmvoraussetzungen prüfen. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass in den drei vorangegangenen Kalenderjahren kein Wohnsitz und keine steuerliche Registrierung im Land bestanden haben, wobei gesetzliche Ausnahmen zu berücksichtigen sind.

3. Einreichung des Antrags bei der Steuerbehörde. Der Antrag ist bei der zuständigen türkischen Steuerbehörde (Vergi Dairesi) einzureichen, die für die Steuerveranlagung des Antragstellers zuständig ist.

4. Sich einer Prüfung unterziehen. Die Steuerbehörde prüft das Datum des Erwerbs der Steueransässigkeit, die bisherige Steuerhistorie und die Erfüllung der festgelegten Kriterien.

5. Die „İstisna Belgesi“ erhalten. Nach erfolgreicher Prüfung wird dem Antragsteller ein Dokument ausgestellt, das den Anspruch auf Steuerbefreiung für die entsprechenden ausländischen Einkünfte bestätigt.


Wann muss der Antrag im Jahr 2026 gestellt werden?


Die Frist für die Antragstellung hängt vom Datum des Erwerbs der Steueransässigkeit ab:

- Bis zum 31. Dezember 2026 – für Personen, die von Januar bis einschließlich Oktober 2026 in der Türkei steuerlich ansässig geworden sind.

- Bis zum 28. Februar 2027 – für Personen, die im November oder Dezember 2026 die steuerliche Ansässigkeit erlangt haben.


Ein ähnliches Verfahren gilt auch in den folgenden Jahren: In der Regel muss der Antrag bis zum Ende des Jahres gestellt werden, in dem die Ansässigkeit erlangt wurde. Für die letzten beiden Monate des Jahres ist eine verlängerte Frist bis Ende Februar des folgenden Jahres vorgesehen.


Was passiert, wenn die Steuerbehörde Verstöße feststellt?


Der Erhalt des Dokuments schließt weitere Prüfungen nicht aus. Sollte sich später herausstellen, dass der Antragsteller die Bedingungen des Programms nicht erfüllt hat, kann die Steuerbehörde die Bestätigung widerrufen und Steuern nachfordern.


In diesem Fall müssen nicht nur die ausstehenden Einkommensteuern gezahlt werden, sondern auch die gesetzlich vorgesehenen Strafen und Verzugszinsen. Wenn bei einer Prüfung beispielsweise eine verdeckte unternehmerische Tätigkeit in der Türkei während des Zeitraums festgestellt wird, für den das Fehlen von Steuerverbindlichkeiten bestätigt werden sollte, kann der Anspruch auf die Steuervergünstigung entzogen werden.

Häufig

gestellte Fragen

Können digitale Nomaden die 20-jährige Steuervergünstigung in Anspruch nehmen?

Ja, sofern sie die Bedingungen des Programms erfüllen. Die Fernarbeit für ein ausländisches Unternehmen garantiert jedoch keine Steuerbefreiung. Wenn ein Fachkraft physisch von der Türkei aus arbeitet, kann sein Verdienst als Einkommen aus türkischer Quelle angesehen werden. Der Anspruch auf die Steuervergünstigung hängt von der Art der Tätigkeit, dem Ort der Arbeitsausübung und den entsprechenden Steuervorschriften ab.

Muss man unbedingt eine Immobilie in der Türkei kaufen?

Gilt die Steuerbefreiung auch für ausländische Renten?

Kann man eine Steuervergünstigung erhalten, wenn man zuvor in der Türkei gewohnt hat?

Was geschieht nach Ablauf des 20-jährigen Zeitraums?

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