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Arbeitsmarkttrends in Spanien: Anforderungen und Möglichkeiten zur Erlangung eines Arbeitsvisums

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Arbeitsmarkttrends in Spanien: Anforderungen und Möglichkeiten zur Erlangung eines Arbeitsvisums

Die Arbeitslosigkeit in Spanien nimmt derzeit aufgrund des Abbaus von Arbeitsplätzen und des Anstiegs der Zahl der Erwerbstätigen rasch zu. Infolgedessen ist auf dem spanischen Arbeitsmarkt eine gewisse Stagnation zu verzeichnen. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Erlangung eines Arbeitsvisums in Spanien

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Der spanische Arbeitsmarkt stagniert derzeit stark aufgrund von Arbeitslosigkeit, Stellenabbau und einer wachsenden Erwerbsbevölkerung. Die derzeit niedrige Rate der Schaffung von Arbeitsplätzen bedeutet, dass es ein erhebliches Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gibt.

Spaniens Arbeitsmarkt ist einer der dynamischsten in Europa. Zwischen 2014 und 2018 hat die Wirtschaft netto mehr als 2 Millionen Arbeitsplätze geschaffen, was knapp 30 % aller in diesem Zeitraum in der Eurozone geschaffenen Arbeitsplätze entspricht. Infolgedessen ist die Arbeitslosenquote gesunken, auch wenn sie den während der Krise verlorenen Boden noch nicht ganz zurückerobert hat. 

Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen sozialen Probleme sind viele der Meinung, dass der spanische Arbeitsmarkt ein strukturelles Problem aufweist. Die Weltwirtschaftskrise ist die Hauptursache für den Anstieg der Arbeitslosenquoten in fast allen Ländern, aber in Spanien hat sie sich besonders stark ausgewirkt, was darauf hindeutet, dass der spanische Arbeitsmarkt stark von den Konjunkturzyklen abhängig ist. Obwohl die Zahl der offenen Stellen deutlich zurückgegangen ist, haben einige Branchen die Krise besser überstanden als andere.


Die wichtigsten Merkmale des spanischen Arbeitsmarktes sind:

1. Die hohe Arbeitslosenquote. Sie ist eine der höchsten in der Europäischen Union, steht aber auch an erster Stelle unter den globalisierten Ländern.

2. Eine sehr hohe Jugendarbeitslosenquote von fast 60 %. Viele junge Menschen sind auf der Suche nach ihrer ersten Arbeitsstelle.

3. Die meisten Verträge sind befristet.

4. Hohe demografische Konzentration der offenen Stellen und der Gebiete mit der höchsten Arbeitslosigkeit. Madrid, Katalonien und das Baskenland sind die Regionen Spaniens mit den meisten Stellenangeboten.

5. Das Aufkommen neuer Arbeitsformen, wie z. B. die Telearbeit.

6. Ein starker Impuls für die Selbständigkeit oder die freiberufliche Arbeit.

7. Die meisten Stellenangebote gibt es im Dienstleistungssektor.


Arbeitsmarkttrends in Spanien

Je nach Unternehmen und Branche sind einige Berufe gefragter als andere. Die Arbeitsmigration nach Spanien weist folgende gemeinsame Merkmale auf:

Höhere Bildung oder Qualifikationen, insbesondere im technischen, technologiebezogenen oder wirtschaftlichen Bereich.

Sprachkenntnisse, insbesondere Englisch. Es besteht eine wachsende Nachfrage nach Profilen in Chinesisch oder Russisch.

Für viele Stellen wird Berufserfahrung in dem gewählten Bereich oder allgemeine Kenntnisse vorausgesetzt. 

Mobilität, in einigen Fällen international.

Beherrschung und Kenntnis der neuen Technologien, insbesondere im Zusammenhang mit dem Internet.

Ausländische Staatsangehörige, die eine selbständige oder unselbständige berufliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen ein Arbeitsvisum für Spanien, das nur beim spanischen Konsulat im Wohnsitzland beantragt werden kann. Bisher musste der Arbeitgeber - Unternehmen oder Unternehmer - eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei der zuständigen regionalen Behörde beantragen.

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis können alle unten beschriebenen Schritte überspringen. Andererseits können Personen, die sich mit einem kurzfristigen Touristenvisum oder illegal in Spanien aufhalten, diesen Prozess nicht durchlaufen.


Wie Sie Ihr Arbeits- und Aufenthaltsvisum in Spanien verlängern können

Wenn Sie daran interessiert sind, langfristig im Ausland zu arbeiten, können Sie Ihr Arbeits- und Aufenthaltsvisum von Spanien aus verlängern lassen, vorausgesetzt, dies geschieht innerhalb der vorgeschriebenen Frist, d. h. innerhalb von 60 Tagen vor Ablauf Ihres Visums. Arbeits- und Aufenthaltsvisa können bis zu dreimal verlängert werden. 

Die erste Erlaubnis gilt für ein Jahr, während die erste und zweite Verlängerung es Ihnen ermöglicht, für weitere zwei Jahre jede Arbeit oder berufliche Tätigkeit auszuüben. Bei der dritten Verlängerung erhalten Sie automatisch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, mit der Sie die gleichen Arbeitsbedingungen wie spanische Staatsbürger genießen.

Um in Spanien arbeiten zu können, auch wenn es sich um einen Online-Arbeitsplatz handelt, benötigen Sie ein Arbeits- und Aufenthaltsvisum, das Sie berechtigt, als Angestellter oder Selbständiger zu arbeiten oder eine berufliche Tätigkeit auszuüben sowie in Spanien zu leben.


Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsvisa in Spanien

Ausländische Staatsangehörige, die in Spanien eine lukrative Arbeits- oder Berufstätigkeit ausüben wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, die Arbeitstätigkeit erfolgt auf eigene Rechnung; in diesem Fall müssen sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen über die entsprechenden Genehmigungen verfügen, um in Spanien leben und arbeiten zu dürfen. Dieses Dokument muss von dem Arbeitgeber, der den Arbeitsvertrag anbietet, angefordert werden. Dies ist ein Schritt, bevor der ausländische Arbeitnehmer ein Visum beantragt.

Erhalt eines Arbeits- und Aufenthaltsvisums nach Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. In diesem Sinne kann ein spanischer Arbeitgeber oder Unternehmer, der einen ausländischen Arbeitnehmer in einer hochspezialisierten Position einstellen möchte, die ein Arbeitnehmer aus Spanien oder der EU nicht besetzen kann, ein Arbeits- und Aufenthaltsvisum in Spanien beantragen.

Der Arbeitgeber muss eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als Arbeitnehmer beantragen, indem er ein Stellenangebot bei den Ausländerämtern in den Arbeitsgebieten der Delegationen einreicht. Andererseits kann ein ausländischer Arbeitnehmer ein Arbeits- und Aufenthaltsvisum in Spanien beantragen, wenn er plant, auf eigene Rechnung ein Geschäft oder ein Unternehmen in Spanien zu eröffnen, oder wenn er eine Arbeit im Ausland mit einem offiziellen Angebot eines spanischen Arbeitgebers hat.


Sozialversicherung auf Spanisch

Sobald der Visuminhaber nach Spanien einreist, kann er/sie seine/ihre Arbeit aufnehmen und ist dem spanischen Sozialversicherungssystem angeschlossen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Behörden bei der Beantragung eines Arbeits- und Aufenthaltsvisums für eine Beschäftigung die Beschäftigungssituation im Land berücksichtigen, d. h. dass der ausländische Arbeitnehmer nicht in einer Position ist, die ein Arbeitnehmer aus Spanien oder der EU einnehmen kann.

In diesem Sinne lohnt es sich, sich ausführlich über die tatsächliche Situation auf dem spanischen Arbeitsmarkt zu informieren. Auf der Website von VW können Sie eine vollständige Checkliste für Arbeit und Leben in Spanien mit Schritt-für-Schritt-Empfehlungen und aktuellen Ratschlägen erwerben. Nutzen Sie für eine persönliche Beratung auch die juristischen Dienste unseres Spezialisten für Arbeitsmigration nach Spanien und in andere Länder. 


Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsvisum für Selbstständige

Wenn Sie Unternehmer sind und Arbeitsprojekte in Spanien durchführen möchten, benötigen Sie ein Arbeitsvisum für Selbstständige. Mit diesem Visum können ausländische Staatsangehörige über 18 Jahren eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Aufenthaltsvisum für Investoren, Unternehmer, hochqualifizierte Fachkräfte, Forscher und Arbeitnehmer, die eine konzerninterne Versetzung durchführen.

Es berechtigt zum Aufenthalt in Spanien für ein Jahr, außer im Falle eines Aufenthaltsvisums für konzernintern versetzte Arbeitnehmer, das für die Dauer der Versetzung gültig ist, aber ein Jahr nicht überschreiten darf.


Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis

Jede Art von Visum hat ihre spezifischen Anforderungen, aber hier sind die allgemeinen, die Sie erfüllen müssen, um eine Arbeitserlaubnis in Spanien zu beantragen:

Sie dürfen sich nicht illegal im Land aufhalten.

Sie dürfen nicht Bürger eines EU-Landes, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sein oder ein Familienmitglied eines Bürgers aus einem dieser Länder.

Sie müssen in Spanien und in den Ländern, in denen Sie in den letzten Jahren gelebt haben, ein einwandfreies Strafregister haben.

Sie müssen über ein beim Arbeitsamt registriertes Stellenangebot verfügen, wenn Sie ein Visum als Arbeitnehmer beantragen.

Legen Sie einen von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterzeichneten Vertrag vor, wenn Sie ein Visum als Arbeitnehmer beantragen.

Sie müssen über die für die Ausübung Ihrer Tätigkeit erforderliche akademische Ausbildung und Berufserfahrung verfügen.

Halten Sie die geltenden Gesetze für die Gründung und den Betrieb Ihres Projekts ein, wenn Sie ein Visum als Selbständiger beantragen.

Nachgewiesene Berufserfahrung, um Ihr Unternehmen zu führen, wenn Sie ein Visum für Selbständige beantragen.

Nachweis, dass Sie über genügend Geld für die Durchführung Ihres Projekts verfügen, falls Sie ein Visum für Selbständige beantragen.

Sie verfügen über die Ausbildung und gegebenenfalls über die gesetzlich vorgeschriebenen beruflichen Qualifikationen für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit.





Igor Usyk - Leiter der Rechtsabteilung bei Visit World


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