Anforderungen an Arbeitsvisa in der Slowakei: Wie erhält man eine Arbeitserlaubnis?
Inhaltsübersicht
- Bedingungen für die Beschäftigung von Ausländern in der Slowakei
- Welche Arten von Arbeitserlaubnissen gibt es in der Slowakei?
- Wie wird eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Slowakei ausgestellt?
- Wie wird eine Arbeitserlaubnis in der Slowakei erteilt?
- Arten von Arbeitsgenehmigungen in der Slowakei je nach Dauer
- Liste der Dokumente zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in der Slowakei
- Was ist nach Erhalt einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Slowakei zu tun?
- Nützliche Informationen zur Arbeit in der Slowakei
Ausländische Staatsangehörige, die in der Slowakei arbeiten möchten, müssen ein Arbeitsvisum beantragen. Erfahren Sie mehr über die Bedingungen, unter denen Ausländer in der Slowakei arbeiten können, welche Arten von Arbeitserlaubnissen es im Land gibt und andere nützliche Informationen über das Arbeiten in der Slowakei für Expats
Die Slowakei bietet eine einzigartige Kombination aus kulturellem Reichtum, malerischen Landschaften und erschwinglichem Leben. Der Staat verfügt auch über ein leistungsfähiges Bildungs- und Gesundheitssystem. Die Lebenshaltungskosten sind im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern niedriger, so dass man hier bequemer leben kann. All diese Faktoren ziehen Expats aus verschiedenen Teilen der Welt hierher.
Die Slowakei hat eine akzeptable Arbeitslosenquote von etwa 5-7 %. Im Land besteht eine hohe Nachfrage nach medizinischen Fachkräften und Bauarbeitern sowie nach erfahrenen Programmierern und Ingenieuren. Bürger aus Drittländern finden oft ungelernte Arbeit.
Die meisten Ausländer, die in der Slowakei arbeiten, sind Bürger aus der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien, Vietnam und China.
Um in der Slowakei legal arbeiten zu können, benötigt ein Ausländer je nach Staatsangehörigkeit eine bestimmte Liste von Dokumenten. Wie erhält man eine Arbeitserlaubnis in der Slowakei? Einzelheiten in unserem Material.
Bedingungen für die Beschäftigung von Ausländern in der Slowakei
Bürger der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz benötigen keine Dokumente, um in der Slowakei zu arbeiten.
Alle anderen Ausländer benötigen eine Arbeitserlaubnis für die Beschäftigung in der Slowakei, die in folgenden Schritten erteilt wird:
1. Finden Sie einen slowakischen Arbeitgeber und unterzeichnen Sie einen Arbeitsvertrag.
2. Erlangung einer Arbeitserlaubnis in der Slowakei.
3. Wenden Sie sich an das slowakische Konsulat, um ein Arbeitsvisum und eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
4. Ziehen Sie in die Slowakei und beginnen Sie zu arbeiten.
Welche Arten von Arbeitserlaubnissen gibt es in der Slowakei?
Um als Arbeitnehmer in der Slowakei zu arbeiten, kann ein Ausländer Folgendes erhalten:
- eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis;
- eine Arbeitserlaubnis und eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung;
- eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung und eine Arbeitserlaubnis für die ersten 12 Monate;
- eine befristete Aufenthaltserlaubnis für einen Drittstaatsangehörigen, der den Status eines Daueraufenthaltsberechtigten in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, und eine Arbeitserlaubnis für die ersten 12 Monate.
Wie wird eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Slowakei ausgestellt?
Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist eine Art befristeter Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung, die bei Vorliegen eines unterzeichneten Arbeitsvertrags mit einem slowakischen Arbeitgeber erteilt wird.
Bevor Sie einen Antrag stellen, muss Ihr künftiger Arbeitgeber das zuständige Amt für Arbeit, Soziales und Familie (Úrad práce) mindestens 20 Arbeitstage vor Ihrem Antrag auf befristeten Aufenthalt über die freie Stelle informieren.
Das Arbeitsamt prüft, ob ein beim örtlichen Arbeitsamt gemeldeter Bewerber die Stelle besetzen kann. Wenn die Stelle nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Meldung besetzt wird, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen eine schriftliche Arbeitszusage oder einen Arbeitsvertrag geben.
Danach erhält der Ausländer das Recht, eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Slowakei auszustellen.
- Wohin müssen Sie sich wenden?
Sie müssen einen Antrag auf befristeten Aufenthalt bei der slowakischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland stellen.
In besonderen Fällen, z. B. wenn Sie bereits eine gültige Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat besitzen, können Sie den Antrag bei der zuständigen Fremdenpolizeibehörde in der Slowakei stellen.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
- Die Kosten für die Erlaubnis
Die Antragsgebühr für eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beträgt 165,50 EUR (wenn der Antrag bei der Fremdenpolizeibehörde gestellt wird) oder 170 EUR (wenn der Antrag bei der slowakischen Botschaft gestellt wird).
Wie wird eine Arbeitserlaubnis in der Slowakei erteilt?
In anderen gesetzlich geregelten Fällen müssen Sie eine Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen (z. B. innerhalb der ersten 12 Monate nach Erhalt eines befristeten Aufenthalts zum Zwecke der Familienzusammenführung).
Das Anmeldeverfahren ist ähnlich wie bei der Erteilung einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Allerdings muss der Arbeitgeber das zuständige Arbeitsamt mindestens 10 Arbeitstage vor Einreichung des Antrags auf eine Arbeitserlaubnis über die freie Stelle informieren.
Die Erteilung der Erlaubnis ist kostenlos.
Arten von Arbeitsgenehmigungen in der Slowakei je nach Dauer
1. Langfristig - die maximale Dauer, für die ein Ausländer in der Slowakei eine Arbeitserlaubnis erhalten kann, beträgt 2 Jahre. In der Regel wird das Dokument für 1 Jahr ausgestellt mit dem Recht auf Verlängerung.
2. Kurzfristig - für eine vorübergehende oder saisonale Arbeit in der Slowakei für bis zu 6 Monate. Nach einer sechsmonatigen Unterbrechung kann eine neue Arbeitserlaubnis beantragt werden.
Wichtig! Wenn Sie mit einer Arbeitserlaubnis Ihren Arbeitgeber oder Ihren Tätigkeitsbereich wechseln, müssen Sie das gesamte Verfahren erneut durchlaufen.
Liste der Dokumente zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in der Slowakei
Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss ein Expat oder sein Arbeitgeber Folgendes vorlegen:
- einen ausgefüllten und unterschriebenen offiziellen Fragebogen in slowakischer Sprache;
- einen gültigen Reisepass;
- einen Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Arbeitszusage mit einem offiziellen Briefkopf;
- ein Dokument, das die für die Stelle erforderliche Ausbildung bestätigt, oder eine Entscheidung über die Anerkennung eines Ausbildungsdokuments;
- eine Kopie des Aufenthaltstitels (falls Sie einen haben);
- weitere Dokumente je nach Ihrem Fall, wenn das Arbeitsamt sie verlangt.
Alle von offiziellen Stellen im Ausland ausgestellten Dokumente müssen von einem zugelassenen Übersetzer offiziell ins Slowakische übersetzt und ordnungsgemäß beglaubigt werden (Apostille). Von offiziellen Stellen der Tschechischen Republik ausgestellte oder beglaubigte Dokumente können in tschechischer Sprache vorgelegt werden.
Was ist nach Erhalt einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Slowakei zu tun?
Sie müssen innerhalb von 180 Tagen nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik einreisen.
Innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ihrer Ankunft in der Slowakei müssen Sie den Beginn Ihres Aufenthalts bei der Fremdenpolizei melden.
Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eines Dokuments für den Aufenthalt in der Slowakei müssen Sie der Fremdenpolizei ein ärztliches Gutachten vorlegen, in dem bestätigt wird, dass Sie nicht an einer Krankheit leiden, die eine Gefahr für die Gesundheit der slowakischen Bevölkerung darstellt.
Nützliche Informationen zur Arbeit in der Slowakei
Um sich einen Überblick über die Arbeit in der Slowakei zu verschaffen, lesen Sie die folgenden nützlichen Informationen:
- Das Durchschnittsgehalt in der Slowakei beträgt im Jahr 2023 1.393 Euro pro Monat. Das höchste Gehalt in Bratislava liegt bei 1.767 Euro, das niedrigste in Pryševo bei 1.157 Euro. Der Mindestlohn in der Slowakei beträgt ab dem 1. Januar 2023 700 Euro.
- Finanziers, Bankangestellte, Rechtsanwälte, Architekten, Topmanager und Piloten verdienen in der Slowakei am meisten, im Durchschnitt etwa 2.000-2.500 Euro pro Monat.
- Jobs für qualifizierte Arbeitskräfte - Ausländer mit ausreichender Erfahrung, Ausbildung und Kenntnissen der slowakischen oder englischen Sprache können sich um Arbeit in den Bereichen IT und Medizin bewerben. Professionelle Ingenieure und Bauarbeiter werden ebenfalls geschätzt. Auch internationale Fahrer (Fernfahrer) sind im Land gefragt.
- Ungelernte Arbeit - befristete Beschäftigung, meist ohne besondere Sprachkenntnisse und Ausbildung. Traditionell werden Kindermädchen, Hausmeister, Reinigungskräfte, Kellner, Kochgehilfen usw. benötigt. Das Gehalt liegt zwischen 400 und 1000 Euro.
- Die meisten Ausländer finden Arbeit in der Slowakei über das Internet, die folgenden Portale sind sehr beliebt: Profesia.sk, Ponuky.sk, Grafton.sk, Careerjet.sk, Learn4good.com, Monster.com, Spectator.sme.sk, Pravda.sk, Hnonline.sk, Linkedin.com.
Igor Usyk - Leiter der Rechtsabteilung bei Visit World
Für einen sicheren Umzug in die Slowakei, die Erlangung des Flüchtlingsstatus und die Aufnahme einer Beschäftigung sollten Sie den Rat eines internationalen Anwalts einholen.
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Checkliste für die Beantragung eines Visums und der erforderlichen Dokumente in der Slowakei;
Rechtsberatung zu Einwanderungsfragen in der Slowakei;
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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.
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