In Frankreich wurde ein neuer zusätzlicher bezahlter Elternurlaub nach der Geburt eines Kindes eingeführt: Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 können Eltern in Frankreich nach der Geburt oder Adoption eines Kindes einen oder zwei zusätzliche Monate bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen. Dieses neue Recht ergänzt die bestehenden Urlaubsansprüche, wobei die Vergütung im ersten Monat 70 % des Nettogehalts und im zweiten Monat 60 % beträgt. Erfahren Sie mehr über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren zur Beantragung des neuen Urlaubs in Frankreich
Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Frankreich ein zusätzlicher bezahlter Urlaub nach der Geburt oder Adoption eines Kindes. Er gibt Familien mehr Zeit, sich in den ersten Monaten um das Kind zu kümmern, ohne vollständig auf ihr Einkommen verzichten zu müssen.
Nach Angaben des französischen Krankenversicherungssystems Assurance Maladie können Eltern von Kindern, die ab dem 1. Januar 2026 geboren oder adoptiert wurden, von diesem neuen Anspruch Gebrauch machen. Der Urlaub steht nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Selbstständigen und gemeldeten Arbeitslosen zur Verfügung.
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Was sieht der neue bezahlte Elternurlaub in Frankreich vor?
Jeder Elternteil hat einen individuellen Anspruch auf einen oder zwei Monate zusätzlichen Urlaub. Wenn sich also beide Elternteile für die maximale Dauer entscheiden, kann die Familie insgesamt bis zu vier Monate für die Kinderbetreuung erhalten.
Die Eltern wählen selbst die für sie passende Form:
- Den Urlaub gleichzeitig nehmen
- Ihn abwechselnd in Anspruch nehmen
- Einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum von einem oder zwei Monaten beantragen
- Den zweimonatigen Urlaub in zwei separate Zeiträume von jeweils einem Monat aufzuteilen
Der neue Urlaub ersetzt weder den Mutterschaftsurlaub noch den Elternurlaub oder den Urlaub im Falle einer Adoption. Er ergänzt diese und ermöglicht es, die Zeit der Kinderbetreuung nach Ablauf des Haupturlaubs zu verlängern.
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Wer kann den Urlaub in Anspruch nehmen und zu welchen Zeitpunkten?
Das neue Recht gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und gemeldete Arbeitslose. Je nach Familienzusammensetzung können bis zu drei Personen den Urlaub zur Betreuung eines Kindes in Anspruch nehmen: die Mutter, der Vater sowie der Ehemann, die Ehefrau oder der Lebenspartner der Mutter.
Der Urlaub steht zu, wenn das Kind:
- ab dem 1. Januar 2026 geboren oder adoptiert wurde
- Ende 2025 vorzeitig geboren wurde, obwohl der voraussichtliche Geburtstermin in den Zeitraum ab dem 1. Januar 2026 fiel
Für Kinder, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2026 geboren oder in die Familie aufgenommen wurden, beginnt die neunmonatige Frist am 1. Juli. Daher können Eltern den Urlaub bis zum 31. März 2027 in Anspruch nehmen.
Wenn das Kind ab dem 1. Juli 2026 geboren wurde oder nach einer Adoption in die Familie aufgenommen wurde, muss der Urlaub innerhalb von neun Monaten ab dem jeweiligen Datum angetreten werden. Im Falle einer Verlängerung des Haupturlaubs aufgrund des Gesundheitszustands der Mutter oder des Kindes kann diese Frist ebenfalls verlängert werden.
Alles, was Sie über das Studentenvisum für Frankreich wissen müssen – finden Sie hier.
Wie hoch sind die Zahlungen und wie beantragt man den neuen Urlaub?
Die Zahlungen während des zusätzlichen Urlaubs werden schrittweise reduziert. Arbeitnehmer erhalten:
- 70 % des Nettogehalts im ersten Monat
- 60 % des Nettogehalts im zweiten Monat
Die Berechnung erfolgt im Rahmen der festgelegten Obergrenze der Sozialversicherung. Im Jahr 2026 wird zur Ermittlung der Leistung ein monatliches Einkommen von höchstens 4.005 Euro berücksichtigt. Für Selbstständige ist eine pauschale Tagesbeihilfe vorgesehen, deren Höhe vom durchschnittlichen Jahreseinkommen abhängt.
Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Beginn des Urlaubs schriftlich benachrichtigen. In dem Antrag sind die Daten, die Dauer sowie die Entscheidung über die Aufteilung des Urlaubs in zwei Zeiträume anzugeben. Das Dokument ist per Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder persönlich gegen Unterschrift zu übergeben.
Beginnt der zusätzliche Urlaub unmittelbar nach dem Elternurlaub des anderen Elternteils oder dem Adoptionsurlaub und fällt er in den ersten Monat nach der Geburt oder der Aufnahme des Kindes in die Familie, reicht eine Benachrichtigung des Arbeitgebers 15 Tage im Voraus aus. Selbstständige reichen ihren Antrag über einen speziellen staatlichen Online-Dienst ein.
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Zur Erinnerung! In einem früheren Artikel haben wir berichtet, dass Frankreich ab 2026 eine Staatsbürgerprüfung für Ausländer einführt.
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Häufig
gestellte Fragen
Ersetzt der neue Urlaub den Mutterschafts- oder Elternurlaub?
Können beide Elternteile ihn gleichzeitig in Anspruch nehmen?
Müssen zwei Monate am Stück genommen werden?
Wie hoch ist die Vergütung während des Urlaubs?
Gelten die Regelungen auch für Kinder, die vor dem 1. Juli 2026 geboren wurden?
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