Blaue Karte Luxemburg: Wie das Land das Verfahren zur Erlangung eines Visums für hochqualifizierte Fachkräfte im Jahr 2024 vereinfacht hat
Aufgrund des akuten Fachkräftemangels lockern die europäischen Länder nach und nach das Verfahren zur Erlangung einer Blauen Karte, und Luxemburg bildet hier keine Ausnahme. Finden Sie heraus, was sich für hochqualifizierte Expats im Großherzogtum im Jahr 2024 ändern wird
Ab dem 1. Juli 2024 hat Luxemburg die Regeln für die Erlangung eines Visums für hochqualifizierte Arbeitnehmer, auch Blaue Karte genannt, vereinfacht. Von nun an wird es für Bürger aus Drittstaaten einfacher sein, eine Arbeitserlaubnis im Staat zu erhalten. Das Hauptziel der Richtlinie ist es, den akuten Arbeitskräftemangel im Staat zu beseitigen.
Was genau wird sich am Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Luxemburg für hochqualifizierte Arbeitnehmer ändern? Lassen Sie uns das weiter analysieren.
Die wichtigsten Änderungen im Verfahren zur Erlangung der Blauen Karte Luxemburg im Jahr 2024 und die prognostizierten Auswirkungen
1. Die Anforderungen für hochqualifizierte Fachkräfte im Bereich IT und Management wurden vereinfacht
Fachkräfte mit mindestens drei Jahren Erfahrung (innerhalb der letzten sieben Jahre) in Führungspositionen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien können nun die Blaue Karte Luxemburgs erhalten, auch wenn sie keine akademische Ausbildung haben.
- Wie wird sich diese Änderung auswirken? Arbeitgeber werden einen größeren Pool an Bewerbern haben, die sie einstellen können. Diese Änderung ist angesichts des derzeitigen Arbeitskräftemangels in Luxemburg besonders relevant.
2. Inhaber einer Blauen Karte aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat können nun ohne zusätzliche Genehmigungen vorübergehend in Luxemburg arbeiten
Auswanderer mit einer Blauen Karte aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben das Recht, bis zu 90 Tage (innerhalb eines beliebigen aktuellen 180-Tage-Zeitraums) in Luxemburg zu arbeiten, ohne dass sie zusätzliche Arbeitsgenehmigungen in Luxemburg benötigen.
- Welche Auswirkungen hat diese Änderung? Eine solche Änderung wird Arbeitgebern helfen, ausländische hochqualifizierte Fachkräfte für kurzfristige Arbeiten leichter einzustellen.
3. Das Verfahren für den Umzug nach Luxemburg wurde für Inhaber einer Blauen Karte aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat vereinfacht
Inhaber einer Blauen Karte EU, die mindestens 12 Monate in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gelebt haben, können nun nach Luxemburg einreisen und dort arbeiten. Innerhalb eines Monats nach der Ankunft in Luxemburg muss ein Ausländer auf der Grundlage einer bestehenden Blauen Karte EU eine Arbeitserlaubnis in Luxemburg beantragen.
Zuvor mussten diese Personen mindestens 18 Monate in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gelebt haben.
- Welche Auswirkungen hat diese Änderung? Sie erleichtert dem Arbeitgeber die Suche nach Fachkräften für langfristige Arbeiten.
4. Das Verfahren zum Wechsel des Arbeitgebers, der Position und der Branche wurde vereinfacht
Inhaber der luxemburgischen Blauen Karte können nun 12 Monate nach Erhalt der Blauen Karte Arbeitgeber, Positionen und Branchen wechseln (zuvor betrug die Frist 24 Monate). Die einzige Bedingung ist, die Behörden über Änderungen zu informieren.
- Welche Auswirkungen hat diese Änderung? Die Lockerung der Beschränkungen für den Wechsel von Arbeitgebern, Branchen und Positionen bietet Inhabern der EU-Blauen Karte mehr Flexibilität, was zu längeren Aufenthalten von Fachkräften im Land führen kann.
5. Mindestlohnanforderungen wurden gesenkt
Die Höhe des Mindestlohns für den Erhalt einer Blauen Karte wurde auf das durchschnittliche Bruttojahresgehalt in Luxemburg gesenkt. Derzeit liegt dieser Wert bei 58.968 Euro, zuvor musste ein Expat, um eine Blaue Karte zu erhalten, einen Vertrag mit einem Einkommensniveau von mindestens 88.452 Euro haben. Darüber hinaus gibt es keinen Unterschied mehr zwischen den Mindestlohnniveaus für seltene Berufe oder Positionen, die nicht auf dieser Liste standen.
- Welche Auswirkungen hat diese Änderung? Eine größere Anzahl von Expats wird mit dem Visum für hochqualifizierte Fachkräfte nach Luxemburg ziehen können.
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6. Inhaber der Blauen Karte können in Teilzeit in anderen Positionen arbeiten
Inhaber der Blauen Karte Luxemburg können nun zusätzlich Arbeiten außerhalb des Geltungsbereichs der Genehmigung verrichten, sofern sie weiterhin ihrer Haupttätigkeit nachgehen. Bisher war es für die Suche nach einer Teilzeitbeschäftigung notwendig, eine zusätzliche Genehmigung einzuholen.
7. Die obligatorische Vertragsdauer wurde verkürzt
Künftig reicht für den Erhalt einer Blauen Karte ein Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von 6 Monaten aus, bisher betrug diese Frist 12 Monate.
8. Das Verfahren zur Familienzusammenführung wurde beschleunigt
Familienangehörige eines Inhabers einer Blauen Karte Luxemburg, die eine Blaue Karte eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, haben nun Anspruch auf ein beschleunigtes Verfahren zur Familienzusammenführung von bis zu 30 Tagen (je nach den Umständen). Die bisherige Antragsbearbeitungszeit betrug 9 Monate.
9. Für die Verlängerung der Genehmigung ist es nicht erforderlich, Luxemburg zu verlassen
Inhaber einer Blauen Karte EU können nun während der Neuregistrierung ihrer Karte weiterhin in Luxemburg leben und arbeiten, auch wenn diese während der Verlängerungsfrist abläuft.
10. Bei Arbeitsplatzverlust bleibt die Blaue Karte gültig
Ab sofort können Inhaber einer Blauen Karte ihre Aufenthaltserlaubnis auch bei Arbeitsplatzverlust behalten – für drei Monate, wenn sie weniger als zwei Jahre auf Basis der Karte gearbeitet haben, oder für sechs Monate, wenn die Blaue Karte länger als zwei Jahre gültig war.
Neben Luxemburg haben auch Estland und Italien 2024 das Verfahren zur Erlangung einer Blauen Karte vereinfacht.
Was ist die Blaue Karte EU?
Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem der europäischen Länder für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Sie kann von Bürgern von Staaten ausgestellt werden, die nicht Mitglied der Union sind. Die Karte erleichtert Fachkräften das Verfahren zur Anstellung in Europa erheblich.
Auf der Grundlage der Blauen Karte kann ein Ausländer in die EU einreisen, sich in dem Land aufhalten und arbeiten, das sie ausgestellt hat, sowie sich innerhalb der Unionsstaaten frei bewegen. Der Vorteil besteht darin, dass er zusammen mit seiner Familie umziehen darf. Außerdem erhält der Inhaber der Blauen Karte alle Rechte wie ein Bürger des Landes.
Die Voraussetzungen und das Verfahren zum Erhalt einer Blauen Karte EU im Jahr 2024 finden Sie in diesem Artikel.
Im Allgemeinen zielen die von Luxemburg genehmigten Änderungen darauf ab, das Blaue-Karte-System im Land zu optimieren und zu verbessern. Die neue Genehmigung wird besser an die Bedürfnisse des Marktes angepasst und der Einreiseprozess für hochqualifizierte Fachkräfte in Luxemburg wird ebenfalls vereinfacht.
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