Blaue Karte EU: Anforderungen und Antragsverfahren im Jahr 2024

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Blaue Karte EU: Anforderungen und Antragsverfahren im Jahr 2024

Die Blaue Karte EU berechtigt den Inhaber zur Wiedereinreise und zum Aufenthalt in dem Land, das sie ausgestellt hat. Das Dokument bietet qualifizierten Ausländern auch einen Aufenthaltstitel für die Arbeit in der EU. Lesen Sie mehr darüber, was die Blaue Karte ermöglicht, welche europäischen Länder sie ausstellen, sowie die Liste der Dokumente für den Erhalt einer Blauen Karte 2024 und vieles mehr

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Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem der europäischen Länder für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Sie kann von Bürgern aus Staaten ausgestellt werden, die nicht Mitglied der Union sind. Die Karte erleichtert Fachkräften das Verfahren zur Beschäftigung in Europa.

In diesem Artikel haben wir alle nützlichen Informationen über die Blaue Karte EU und die Merkmale ihrer Registrierung im Jahr 2024 zusammengestellt.


Was erlaubt die Blaue Karte?


Mit der Blauen Karte kann ein Ausländer in die EU einreisen (einschließlich der Wiedereinreise), sich in dem Land, das sie ausgestellt hat, aufhalten und arbeiten sowie sich frei in den Staaten der Union bewegen. Der Vorteil ist, dass er mit seiner Familie umziehen darf.

Außerdem erhält der Inhaber einer Blauen Karte alle Rechte, wie ein Bürger des Wohnsitzlandes. Allerdings darf er nur in dem Bereich arbeiten, für den die Genehmigung ausgestellt wurde.

Inhabern einer Blauen Karte EU werden alle Leistungen gewährt, mit Ausnahme von Wohnraum, Darlehen und Zuschüssen (medizinische Versorgung, Recht auf Bildung, soziale Unterstützung usw.).

Inhaber einer Blauen Karte EU dürfen für höchstens 12 aufeinanderfolgende Monate in ihr Heimatland oder in andere Nicht-EU-Länder reisen, ohne ihr Recht auf eine Blaue Karte EU zu verlieren.


Welche europäischen Länder stellen eine Blaue Karte aus?


Die Blaue Karte wird von 25 EU-Mitgliedstaaten ausgestellt: Österreich, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.


In welchen europäischen Ländern kann man keine Blaue Karte erhalten?


Die folgenden europäischen Länder weigern sich, eine Blaue Karte auszustellen: Dänemark, Irland, Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz.


Anforderungen an Arbeitnehmer bei der Ausstellung einer Blauen Karte


Nur Ausländer, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können eine Blaue Karte ausstellen:

1. Vorhandensein eines Hochschulabschlusses - Master oder gleichwertiger Abschluss.

2. Berufserfahrung - mindestens 5 Jahre in dem gewählten Bereich.

3. Stellenangebot - Sie müssen einen Arbeitsvertrag mit einem europäischen Arbeitgeber für mindestens 1 Jahr haben.

4. Angemessenes Gehalt - die angebotene Stelle muss ein Mindestgehalt aufweisen, das in dem EU-Land, in dem Sie arbeiten möchten, festgelegt ist.


Wie hoch ist das Mindestgehalt für die Erteilung einer Blauen Karte im Jahr 2024?


Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte ist die Höhe des Gehalts. Jeder Staat legt die Mindestgrenze selbst fest. Um eine Blaue Karte in Deutschland zu erhalten, muss ein Expat einen Job mit einem Gehalt von 56.400 Euro pro Jahr finden, in Italien - 26.000 Euro pro Jahr, in den Niederlanden - 68.040 Euro, und in der Slowakei - 11.620 Euro.


Liste der Dokumente zur Erlangung einer Blauen Karte


Für die Erteilung einer Blauen Karte ist ein umfangreiches Paket von Dokumenten erforderlich. Im Durchschnitt dauert es etwa 4-6 Monate, bis Sie die Karte erhalten; berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihres Umzugs:

- Antrag - von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt (in zweifacher Ausfertigung und mit Unterschrift).

- Ein gültiger Reisepass (mindestens 15 Monate nach der geplanten Einreise in die EU) mit mindestens zwei leeren Seiten.

- Kopie des Reisepasses.

- Frühere Pässe (ältere oder Duplikate).

- Zwei Fotos.

- Ein Arbeitsvertrag mit einem EU-Arbeitgeber in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten.

- Nachweis eines angemessenen beruflichen Niveaus (Hochschulabschluss, Nachweis einer ununterbrochenen fünfjährigen Berufserfahrung in Ihrem Fachgebiet).

- Lizenzen.

- Aktueller Lebenslauf.

- Bestätigung über die Zahlung des Beitrags.

- Bestätigung der Krankenversicherung.

- Bestätigung der angemessenen Gehaltsstufe.

- Eine schriftliche Erklärung Ihres Arbeitgebers, aus der die Gründe für die Beschäftigung und die Vorteile Ihrer Mitarbeit hervorgehen.

- Eine Bestätigung, dass Sie keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Gastland darstellen.


Wie wird eine Blaue Karte beantragt?


Im Allgemeinen ist das Verfahren für die Ausstellung einer Blauen Karte in der gesamten EU einheitlich, es gibt nur einige wenige zusätzliche Kriterien, die jeder Mitgliedstaat für sich selbst festlegt.

Die meisten Mitgliedstaaten verlangen, dass die Antragsteller ihren Antrag bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat ihres Wohnsitzlandes stellen. Nur wenige Mitgliedstaaten erlauben eine Online-Antragstellung.

Die durchschnittliche Gebühr für die Erteilung einer Blauen Karte EU beträgt 140 Euro, für die Verlängerung 100 Euro.

Die maximale Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Ausstellung einer Blauen Karte EU beträgt 90 Tage.


Ausstellung einer Blauen Karte: eine detaillierte Checkliste


Das Verfahren zur Ausstellung einer Blauen Karte besteht aus 6 Schritten:

1. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Erteilung des Dokuments erfüllen.

2. Finden Sie ein Stellenangebot.

3. Bereiten Sie die für die Erteilung einer Blue Card erforderlichen Unterlagen vor.

4. Melden Sie sich für ein Vorstellungsgespräch bei der Botschaft oder dem Konsulat der EU oder eines bestimmten Landes im Wohnsitzland an.

5. Beantragen - in der Regel stellt die Botschaft oder das Konsulat für den Grenzübertritt ein Einreisevisum für die Beschäftigung oder die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aus. Der Antrag auf eine Blaue Karte wird direkt in dem EU-Land bei der örtlichen Einwanderungsbehörde ausgefüllt.

6. Warten Sie auf die Bearbeitung des Antrags. Die Dauer der Bearbeitung von Dokumenten zur Erlangung einer Blauen Karte EU beträgt maximal 90 Tage. Wenn Sie innerhalb der Frist für die Bearbeitung Ihres Antrags keine Antwort erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Einwanderungsbehörde.


Gültigkeitsdauer der Blauen Karte EU


Die Standardgültigkeitsdauer einer Blauen Karte beträgt drei Jahre. Wenn Ihr Arbeitsvertrag mehr als ein Jahr, aber weniger als drei Jahre gültig ist, wird Ihnen eine Blaue Karte ausgestellt, die für die Dauer des Arbeitsvertrags gültig ist.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Blauen Karte EU haben Sie drei weitere Monate Zeit, sie zu verlängern oder einen anderen Arbeitsplatz zu finden, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz innerhalb der ersten drei Jahre verlieren, haben Sie drei Monate Zeit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Andernfalls müssen Sie das Land verlassen.


Wem kann eine Blue Card verweigert werden?


Ihr Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte kann abgelehnt werden, wenn:

- Sie erfüllen nicht die Kriterien für eine Beschäftigung in dem Land.

- Ihr Antrag auf der Grundlage unrichtiger oder falscher Informationen gestellt wurde.

- Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit in der EU darstellen könnten.

- Die freie Stelle kann mit einem Staatsbürger des Landes oder einem Vertreter der EU besetzt werden.

- Ihr Arbeitgeber wurde für schuldig befunden, illegale Migranten zu beschäftigen.

- In Ihrem Land gibt es einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in dem ausgewählten Sektor.

Sie haben das Recht, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einzulegen.


Ist es möglich, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage einer Blauen Karte zu erhalten?


Es ist möglich, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dazu müssen Sie 33 Monate im Gastland arbeiten oder nur 21 Monate, wenn Sie ein B1-Sprachzertifikat erwerben.

Außerdem kommen Sie für eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Frage, wenn Sie in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten arbeiten und 5 Jahre Berufserfahrung vorweisen können.





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