Polen erhöht ab 2026 die Mindestlöhne für Ausländer und einheimische Arbeitnehmer: Was müssen Expats wissen?
Polen hat eine Erhöhung des Mindestlohns und neue Einkommensgrenzen für Ausländer angekündigt, die eine Arbeitserlaubnis, eine Blaue Karte EU benötigen oder im Rahmen einer konzerninternen Versetzung arbeiten. Erfahren Sie, welche Beträge ab 2026 gelten und wie sich dies auf die Beschäftigung auswirkt
Polen passt seine Arbeitsgesetzgebung kontinuierlich an und erhöht den Mindestlohn. Dies betrifft sowohl einheimische Arbeitnehmer als auch Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis beantragen oder nach Polen ziehen möchten. In diesem Artikel informieren wir Sie über die Lohnänderungen in Polen ab 2026.
Wie ändert sich das Lohnniveau in Polen im Jahr 2025?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt folgender Mindestlohn:
- 4.806 PLN brutto pro Monat (vorher 4.666 PLN)
- 31,40 PLN Mindeststundenlohn (vorher 30,50 PLN)
Diese Änderungen gelten für Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis oder eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Polen beantragen.
Welche Auswirkungen hat die Lohnänderung auf ausländische Arbeitnehmer in Polen?
- Das Gehalt eines ausländischen Arbeitnehmers darf nicht niedriger sein als das von einheimischen Fachkräften in einer vergleichbaren Position.
- Das Einkommen muss es Ihnen ermöglichen, Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie während Ihres Aufenthalts in Polen zu bestreiten.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Gehaltsangebote bei Vertragsverlängerungen und Neubewerbungen anzupassen.
- Boni und Zulagen sind nicht im Mindestlohn enthalten.
- Gehälter von Ausländern müssen ausschließlich in PLN über das polnische Anwartschaftssystem ausgezahlt werden.
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass die Gehaltsgrenzen für andere Kategorien, wie z. B. die EU Blue Card und Genehmigungen für konzerninterne Versetzungen (ICT), gesondert geregelt sind.
Aktualisierte Anforderungen für konzerninterne Versetzungen (ICT)
Ab dem 19. November 2024 gelten neue Mindestgehaltsgrenzen für Arbeitnehmer, die eine ICT-Genehmigung beantragen.
- Warschau – 5.926,63 PLN pro Monat
- Krakau – 5.084,37 PLN pro Monat
- Breslau – 5.190,16 PLN pro Monat
- Danzig – 4.965,30 PLN pro Monat
Diese Anforderungen gelten auch für europäische ICT-Versetzungsgenehmigungen.
Neue Anforderungen für die EU Blue Card
Anfang 2025 erhöhte Polen das Mindestgehalt für den Erhalt der EU Blue Card:
- 12.272,58 PLN brutto pro Monat (vorher 10.733,22 PLN)
Dies entspricht 150 % des nationalen Durchschnittsgehalts.
Wichtig! Auch Anträge, die vor Februar 2025 eingereicht, aber nach der Gesetzesänderung bearbeitet wurden, müssen die neuen Anforderungen erfüllen.
Warum sind diese Änderungen wichtig?
Polen erhöht schrittweise die Gehaltsstandards, um seine Arbeitnehmer vor steigenden Lebenshaltungskosten zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Budgets überprüfen müssen, und für Arbeitnehmer, dass sie vor der Einreichung der Unterlagen prüfen müssen, ob ihr Gehalt den neuen Standards entspricht.
Planen Sie, in Polen zu arbeiten? Möchten Sie wissen, welche Genehmigung Sie benötigen, wie Sie die Unterlagen korrekt einreichen und welche Gehaltsanforderungen 2025/26 gelten? Der Visit World Work Guide ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für alle, die im Ausland arbeiten möchten. Es enthält:
- Eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Arten von Arbeitsgenehmigungen;
- Aktuelle Gehaltsanforderungen;
- Eine Liste der benötigten Dokumente und das Verfahren zur Einreichung;
- Tipps zur Jobsuche und zur Vermeidung von Fehlern;
Regeln für Aufenthalt und Integration in Polen.
Sie können sich auch persönlich von einem Migrationsanwalt beraten lassen, um:
- zu prüfen, ob Ihr Gehalt den Anforderungen entspricht;
- die richtige Art der Genehmigung auszuwählen;
- Dokumente ohne Ablehnungsrisiko vorzubereiten;
- schwierige Situationen mit Ihrem Arbeitgeber oder der Provinz zu lösen.
Hinweis! Planen Sie, 2026 in Europa zu arbeiten? Informieren Sie sich, welche EU-Länder die günstigsten Arbeitsvisa anbieten, wie hoch die Kosten für die Genehmigungen sind, wie lange sie gültig sind und für welche Fachkräfte sich die einzelnen Programme am besten eignen.
Foto – Freepik
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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.
Häufig
gestellte Fragen
Muss das Gehalt von Mitarbeitern, die bereits in Polen arbeiten, erhöht werden?
Können Boni beim Mindestlohn berücksichtigt werden?
Betreffen die Änderungen Inhaber der Blauen Karte EU?
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