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Die EU ändert ab November 2026 die Vorschriften für Kraftfahrzeuge: die neue Norm Euro 7

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Die EU ändert ab November 2026 die Vorschriften für Kraftfahrzeuge: die neue Norm Euro 7

Ab dem 29. November 2026 gilt in der EU die Euro-7-Norm für neue Modelle von Pkw und Transportern. Erfahren Sie mehr über Umweltpass, Anforderungen an Batterien von Elektrofahrzeugen und die Auswirkungen für Besitzer älterer Fahrzeuge

Elektronische Vignette für Reisen durch Europa
Elektronische Vignette für Reisen durch Europa
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Ab dem 29. November 2026 gelten die Euro-7-Anforderungen verbindlich für neue Modelle von Personenkraftwagen und Transportern, die von den Herstellern erstmals in der EU zertifiziert werden. Die Norm sieht die Überwachung von Partikelemissionen aus Bremsen und Reifen, Umweltpass-Angaben, die Überprüfung des Zustands von Antriebsbatterien sowie realistischere Testverfahren für Elektrofahrzeuge vor. Für alle Neufahrzeuge dieser Kategorien gelten die Vorschriften ab dem 29. November 2027, während bereits zugelassene Fahrzeuge nicht nachgerüstet werden müssen. Dies sieht die EU-Verordnung 2024/1257 vor.


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In vielen Ländern ist die Benutzung von Autobahnen gebührenpflichtig, und dafür benötigen Sie eine elektronische Vignette. Dabei handelt es sich um eine digitale Genehmigung, die die Bezahlung der mautpflichtigen Straßen bestätigt und automatisch anhand des Autokennzeichens überprüft wird – ohne Aufkleber und Papierbelege. Wenn Sie die Vignette vor der Reise online beantragen, vermeiden Sie Bußgelder, Verzögerungen auf der Straße und unangenehme Situationen bei Kontrollen.




Was ändert sich für Neufahrzeuge nach der Euro-7-Norm?


Euro 7 umfasst nicht nur Abgase. Die Anforderungen erstrecken sich auf Schadstoffe, die während des Betriebs des Fahrzeugs entstehen, sowie auf den Zustand der Batterien, den Energieverbrauch und die Verfügbarkeit von Umweltdaten. Die Norm gilt für Benzin-, Diesel-, Hybrid- und vollelektrische Modelle.


Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

- Begrenzung der beim Bremsen entstehenden Partikelemissionen

- Überwachung des Reifenverschleißes und der damit verbundenen Mikropartikelemissionen

- Überprüfung der Einhaltung der Umweltnormen über einen längeren Betriebszeitraum

- Bordüberwachung von Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch

- Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Antriebsbatterien

- Erstellung eines digitalen Umweltpasses für jedes neue Fahrzeug


Für Pkw und Transporter behält Euro 7 die geltenden Euro-6-Grenzwerte für Abgase weitgehend bei, erweitert jedoch die Liste der zu überwachenden Parameter. Insbesondere werden bei der Berechnung der Partikelemissionen nun auch feinere Partikel mit einem Durchmesser ab 10 Nanometern berücksichtigt. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Bremsen auch auf Elektrofahrzeuge ausgeweitet, da diese ebenfalls nicht-abgasbezogene Emissionen verursachen.


Erfahren Sie mehr darüber, in welchen europäischen Ländern neue Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen eingeführt wurden, unter dem Link.


Neue Anforderungen an Elektrofahrzeuge und Antriebsbatterien


Euro 7 legt erstmals verbindliche Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Batterien für reine Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride fest.


Bei Personenkraftwagen der Klasse M1 muss die Batterie Folgendes beibehalten:

- Mindestens 80 % der ursprünglichen Kapazität während der ersten 5 Jahre oder 100.000 km Laufleistung

- Mindestens 72 % der Kapazität nach diesem Zeitraum und bis zu 8 Jahren oder 160.000 km


Für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 gelten niedrigere Schwellenwerte: 75 % während der ersten 5 Jahre oder 100.000 km und 67 % bis zum 8. Jahr oder 160.000 km. In beiden Fällen gilt der Wert, den das Fahrzeug zuerst erreicht: das Alter oder die Laufleistung.


Es handelt sich hierbei nicht um eine Standard-Herstellergarantie, sondern um gesetzliche Anforderungen an den Zustand der Batterie, deren Einhaltung während des Betriebs überprüft werden kann. Das Bordsystem des Fahrzeugs erfasst den Zustand der Batterie, und der Besitzer hat Zugriff auf die aktuellen Daten.


Speziell für Elektrofahrzeuge werden Tests zur Reichweite bei niedrigen Temperaturen eingeführt, insbesondere bei –7 °C. Dadurch lässt sich aufzeigen, um wie viel sich die tatsächliche Reichweite im Winter aufgrund der Innenraumheizung und der verminderten Batterieeffizienz verringert.

Die Prüfverfahren sind in der EU-Durchführungsverordnung 2026/1764 festgelegt.


Wir haben bereits darüber berichtet, wofür Touristen im Jahr 2026 auf Europas Straßen am häufigsten mit Bußgeldern belegt werden.


Umweltpass für Fahrzeuge: Welche Daten wird er enthalten?


Jedes neue Fahrzeug, das die Euro-7-Norm erfüllt, erhält einen digitalen „Environmental Vehicle Passport“ (EVP). Der Hersteller übergibt diesen dem Käufer zusammen mit dem Fahrzeug, und die in dem Dokument angegebenen Daten müssen mindestens 20 Jahre ab dem Herstellungsdatum zugänglich bleiben.


Der Umweltpass enthält:

- Marke, Modell, Fahrgestellnummer (VIN) und Herstellungsdatum

- Nummer und Datum der Typgenehmigung des Fahrzeugs

- Angaben zur Leistung des Verbrennungs- oder Elektromotors

- Emissionswerte für CO, NOx, Kohlenwasserstoffe und Partikel

- WLTP-Ergebnisse zu CO₂-Emissionen und Kraftstoffverbrauch

- Stromverbrauch und zertifizierte Reichweite

- Entsprechende Parameter für Plug-in-Hybride


Der Zugriff auf den Fahrzeugpass erfolgt über einen QR-Code. Dieser wird an einer gut sichtbaren Stelle am Fahrzeug angebracht oder im Menü des Borddisplays angezeigt. Nach dem Scannen wird der Nutzer auf eine gesicherte Webseite mit den Daten des jeweiligen Fahrzeugs weitergeleitet. Eine Registrierung oder die Installation einer separaten App ist nicht erforderlich, in einigen Fällen kann das System jedoch zur Eingabe der Fahrgestellnummer auffordern.


Separat lassen sich auf dem Bildschirm des Fahrzeugs der tatsächliche Kraftstoff- oder Stromverbrauch, die NOx-Emissionen sowie der Ladezustand der Antriebsbatterie einsehen.


In unserem vorherigen Artikel haben wir berichtet, wo man in Europa ein Elektroauto am günstigsten und schnellsten aufladen kann.


Wann treten die Euro-7-Vorschriften genau in Kraft?


Die Umstellung auf Euro 7 erfolgt schrittweise. Das Datum 29. November 2026 bedeutet nicht, dass ab diesem Tag alle Neufahrzeuge in der EU sofort dem Standard entsprechen müssen.


Die wichtigsten Fristen lauten wie folgt:

- 29. November 2026 – Euro 7 wird für neue Typen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen der Klassen M1 und N1 verbindlich

- 29. November 2027 – Die Anforderungen gelten für alle neuen Fahrzeuge dieser Klassen, die in der EU verkauft, zugelassen oder in Betrieb genommen werden

- 29. Mai 2028 – Die Vorschriften gelten ab diesem Zeitpunkt für neue Typen von Bussen, Lkw und anderen schweren Nutzfahrzeugen

- 29. Mai 2029 – Euro 7 wird für alle neuen schweren Fahrzeuge der entsprechenden Klassen verbindlich


Als neuer Typ gilt ein Modell oder eine Variante, für die noch keine erforderliche Typgenehmigung in der EU vorliegt. Daher können Hersteller während der Übergangsphase Neufahrzeuge bereits zertifizierter Typen nach der Euro-6-Norm verkaufen. Nach dem 29. November 2027 dürfen die meisten dieser Fahrzeuge nicht mehr erstmals als Neufahrzeuge zugelassen werden, sofern sie nicht der Euro-7-Norm entsprechen. Für Kleinserienhersteller sind gesonderte, spätere Fristen vorgesehen.


Reisen Sie mit Ihrem eigenen Auto oder einem Mietwagen ins Ausland?


Vor der Reise ist es wichtig zu überprüfen, ob Sie für die mautpflichtigen Straßen in den Ländern Ihrer Reiseroute eine Vignette benötigen. Das Fehlen einer gültigen Vignette kann zu Bußgeldern und automatischen Verstößen durch Kameras führen. Die Beantragung einer elektronischen Vignette bei Visit World ist eine einfache Möglichkeit, ruhiger zu reisen, ohne unnötige Kosten und Überraschungen unterwegs!




Zur Erinnerung! Reisen durch Europa müssen im Jahr 2026 trotz des allgemeinen Preisanstiegs nicht unbedingt teuer sein. Analysten haben eine Rangliste der günstigsten Reiseziele erstellt, bei denen man Erholung, Erlebnisse und moderate Kosten miteinander verbinden kann. Über günstige Reiseziele in Europa, die für einen Urlaub im Jahr 2026 in Betracht kommen, berichten wir unter dem folgenden Link.




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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Häufig

gestellte Fragen

Werden Euro-6-Fahrzeuge nach dem 29. November 2026 verboten?

Nein. Die Besitzer können ihre Fahrzeuge der Euro-6-Norm weiterhin nutzen, verkaufen und ummelden. Einschränkungen für solche Fahrzeuge können nur in bestimmten städtischen Umweltzonen gemäß den örtlichen Vorschriften gelten.

Muss ein älteres Fahrzeug auf Euro 7 umgerüstet werden?

Gilt Euro 7 auch für Elektrofahrzeuge?

Was bedeutet „neuer Fahrzeugtyp“?

Ab wann müssen alle neuen Personenkraftwagen die Euro-7-Norm erfüllen?

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