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Wie Sie Ihren Job in Deutschland richtig kündigen: Schritte zur Kündigung

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Wie Sie Ihren Job in Deutschland richtig kündigen: Schritte zur Kündigung

In der heutigen Welt ist es ganz normal, den Arbeitsplatz zu wechseln, um sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln. Es gibt auch gute Gründe für eine Kündigung: der Wunsch, etwas Neues zu lernen, ein Umzug in eine andere Stadt usw. Erfahren Sie, wie Sie in Deutschland professionell und respektvoll kündigen können, damit Sie keine Brücken zu Ihrem Arbeitgeber und der Bundesregierung abbrechen

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Deutschland bleibt dank seiner stabilen Wirtschaft und seines gut entwickelten Arbeitsmarktes eines der attraktivsten Länder Europas für ausländische Fachkräfte. Der Arbeitsplatzwechsel für ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland wird durch eine Reihe von Rechtsvorschriften geregelt, von denen ein Großteil im Zuge der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes aktualisiert wurde.


Über das Kündigungsverfahren, die aktuellen Kündigungsfristen, die Anforderungen für Inhaber einer EU-Blue-Card und die Höhe des Arbeitslosengeldes im Jahr 2026 berichten wir weiter unten in diesem Artikel.


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Rechtliche Grundlagen für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Deutschland


Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wichtigsten Bestimmungen finden sich in § 622 (Kündigungsfristen), § 623 (Form der Kündigung) und § 626 (Kündigung aus wichtigem Grund).


Eine Kündigung ist gemäß § 623 BGB ausschließlich in schriftlicher Form mit eigenhändiger Unterschrift des Arbeitnehmers wirksam. E-Mails, Nachrichten über Messenger oder mündliche Kündigungen haben keine Rechtswirksamkeit. Das Dokument wird persönlich bei der Personalabteilung abgegeben oder per Einschreiben versandt.


Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit; eine vorzeitige Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder einer besonderen Vereinbarung im Vertrag möglich. Einen unbefristeten Vertrag kann der Arbeitnehmer nach eigenem Wunsch unter Einhaltung der festgelegten Kündigungsfrist kündigen.


Über die Grundsicherung in Deutschland im Jahr 2026 – lesen Sie hier.




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Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im Jahr 2026


Die gesetzliche Standardkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende des Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Diese Regelung gilt unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit nach Ablauf der Probezeit.

Verlängerte Kündigungsfristen aufgrund der Betriebszugehörigkeit (von einem Monat nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit bis zu sieben Monaten nach 20 Jahren) sind gesetzlich nur für Kündigungen auf Initiative des Arbeitgebers vorgesehen. Für den Arbeitnehmer gelten diese Fristen ausschließlich, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag enthalten ist – die sogenannte Gleichstellungsabrede.


Aktuelle gesetzliche Kündigungsfristen Stand 2026:


  • Probezeit (bis zu 6 Monate): 2 Wochen ohne Bindung an ein festes Datum;
  • Nach Ablauf der Probezeit: 4 Wochen bis zum 15. oder bis zum Ende des Kalendermonats;
  • Verlängerte Fristen: gelten nur bei ausdrücklicher Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag.


Regelungen zum Arbeitgeberwechsel für Ausländer: Was hat sich geändert?


Die Bedingungen für einen Arbeitgeberwechsel ausländischer Arbeitnehmer haben sich nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 18. November 2023 grundlegend geändert. Die aktuellen Regelungen hängen von der Art der Aufenthaltserlaubnis ab.


Für Inhaber einer EU-Blue-Card (§ 18g AufenthG) ist keine gesonderte Genehmigung für den Arbeitgeberwechsel mehr erforderlich. Innerhalb der ersten 12 Monate nach Erteilung der Karte ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der Ausländerbehörde jeden Wechsel zu melden – spätestens zwei Wochen nach Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Die Ausländerbehörde ist berechtigt, den Wechsel zur Überprüfung um 30 Tage auszusetzen und ihn abzulehnen, wenn die Voraussetzungen für die Blaue Karte am neuen Arbeitsplatz nicht erfüllt sind.


Für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a und § 18b AufenthG (qualifizierte Fachkräfte mit beruflicher oder akademischer Ausbildung) bedarf der Wechsel des Arbeitgebers der vorherigen Zustimmung der Ausländerbehörde. Es ist untersagt, die Arbeit am neuen Arbeitsplatz vor Erhalt der offiziellen Genehmigung aufzunehmen. Nach einem Aufenthalt von 12 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland entfallen für Inhaber einer Blue Card die Meldepflichten vollständig.


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Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Deutschland


Die Einhaltung der Formalitäten hilft, rechtliche Komplikationen zu vermeiden und den beruflichen Ruf auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu wahren. Die allgemeine Vorgehensweise umfasst die Prüfung des Arbeitsvertrags, die Vorbereitung der Unterlagen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitspflichten.


Die wichtigsten Schritte des Kündigungsverfahrens:


  1. Prüfung des Arbeitsvertrags – Ermittlung der individuellen Kündigungsfrist.
  2. Berechnung des Datums für die Einreichung der Kündigung unter Berücksichtigung der Regel „bis zum 15.“ oder „bis zum Monatsende“.
  3. Vorgespräch mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung – mündliche Mitteilung der Absichten.
  4. Erstellung eines schriftlichen Kündigungsschreibens unter Angabe des Datums der Vertragsbeendigung.
  5. Persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens oder Versand per Einschreiben.
  6. Beantragung eines Arbeitszeugnisses und einer Urlaubsbescheinigung.
  7. Inanspruchnahme nicht genutzter Urlaubstage oder Erhalt einer finanziellen Entschädigung.
  8. Übergabe der Arbeitsunterlagen und Rückgabe des Firmeneigentums am letzten Arbeitstag.


Rechtlich maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der unterzeichneten Kündigung beim Arbeitgeber und nicht das Datum des Versands. Diese Nuance sollte bei der Wahl der Übermittlungsart berücksichtigt werden.


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Außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist


Die Kündigung des Arbeitsvertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist in § 626 BGB geregelt und nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Rechtlich wird eine solche Beendigung des Arbeitsverhältnisses als „außerordentliche Kündigung“ bezeichnet und kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden.


Zu den wichtigen Gründen seitens des Arbeitnehmers zählen systematische Verzögerungen bei der Lohnzahlung, schwerwiegende Verstöße gegen die Arbeitssicherheit, nachgewiesenes Mobbing, sexuelle Belästigung oder andere Formen der Schikane am Arbeitsplatz. Jeder Fall wird unter Berücksichtigung der Beweislage individuell beurteilt.


Die Erklärung zur außerordentlichen Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem dem Arbeitnehmer die Gründe für diese Entscheidung bekannt geworden sind. Bei Versäumnis dieser Frist erlischt der Anspruch auf eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


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Arbeitslosengeld in Deutschland im Jahr 2026


Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Personen, die in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate lang im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt waren und Sozialbeiträge gezahlt haben. Diese Versicherungszeit wird als Anwartschaftszeit bezeichnet.


Die Höhe der Leistungen beträgt im Jahr 2026 60 % des pauschalierten Nettolohns der letzten 12 Monate bzw. 67 % für Arbeitnehmer mit einem Kind. Die maximale Leistung in den westlichen Bundesländern beläuft sich auf etwa 2.940 Euro pro Monat. Die Dauer des Leistungsbezugs hängt vom Alter und der Versicherungszeit ab: von 6 Monaten für jüngere Versicherte bis zu 24 Monaten ab dem 58. Lebensjahr.


Eine Kündigung aus eigenem Antrieb ohne triftigen Grund führt zu einer Sperrzeit – einer Aussetzung der Leistungen für 12 Wochen. Die Gesamtbezugsdauer der Leistungen verkürzt sich dabei zusätzlich um ein Viertel. Der Antrag bei der Agentur für Arbeit muss unmittelbar nach der Kündigung gestellt werden – ohne offizielle Anmeldung beginnt die Sperrzeit nicht.


Wichtig! Für ausländische Fachkräfte, die einen Jobwechsel oder einen Umzug nach Deutschland planen, hat das Portal Visit World einen Leitfaden entwickelt, der die Regeln für den Erhalt der EU-Blue Card, das Verfahren zur Anerkennung von Abschlüssen (Anerkennung), die Anforderungen an Arbeitsverträge, die Mechanismen der sozialen Absicherung sowie aktuelle Gesetzesänderungen bis zum Jahr 2026 abdeckt.


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Zur Erinnerung! In unserem letzten Beitrag haben wir darüber berichtet, wie man im Jahr 2026 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und den Aufenthaltsstatus in Deutschland erhält.




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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Häufig

gestellte Fragen

Wie lange muss man in Deutschland nach Einreichung der Kündigung noch arbeiten?

Die reguläre Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen bis zum 15. des Monats oder bis zum Ende des Kalendermonats. Während der Probezeit (bis zu 6 Monate) reichen 2 Wochen aus, ohne dass ein festes Datum festgelegt werden muss. Verlängerte Kündigungsfristen gelten nur, wenn dies im Arbeitsvertrag entsprechend vereinbart wurde.

Kann man in Deutschland ohne Arbeitszeit bis zum Ende der Kündigungsfrist kündigen?

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